Herzlich Willkommen!. Polizeidirektion Bergstraße Polizeidirektion Bergstraße Jugendkoordination Jugendkoordination Gefahren neuer Medien Cybermobbing.

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 Präsentation transkript:

Herzlich Willkommen!

Polizeidirektion Bergstraße Polizeidirektion Bergstraße Jugendkoordination Jugendkoordination Gefahren neuer Medien Cybermobbing Wenn „Mobbing“ zur Straftat wird Referent: Peter Hoffmann Kriminalhauptkommissar und Jugendkoordinator der Polizeidirektion Bergstraße

JUGENDSCHUTZ... geht alle an Eltern (Häusliche Verantwortung) Pädagogen (Medienkonzept) Polizei (Hessisches Ausführungsgesetz zum Jugendschutz seit 1996) Die Polizei hat den Jugendschutz zu überwachen. (JuSchG – Jugendmedienschutz Staatsvertrag – STGB)

JUGENDSCHUTZ... geht alle an

Häusliche Verantwortung der Eltern: Ausstattung mit Bildschirmmedien Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten Übermäßige Nutzung Suchtgefahr Vermittlung von Werten durch: R egeln, R espekt, R ituale... Schaffen Sie Rituale und lernen Sie mit und von Ihren Kindern!

In 10 Schritten sicher im Netz

Naiv im Internet… Hannah, 14: „Hi, du klingst nett! Wie alt bist du und was machst du so nach der Schule?“ „Ich bin 17, gehe gern Rad fahren und ins Fitnesscenter…“

„Wer sich verweigert, gilt als Zicke“ Ob Germany's Next Topmodel, Bachelor oder DSDS - Casting- und Kuppelshows haben Hochkonjuktur. Verena Weigand, Vorsitzende des Vereins Programmberatung für Eltern, hält diese Formate nicht für kindgerecht und empfiehlt Eltern einen kritischen Standpunkt.

Sexting unter Jugendlichen: „Ich will was von dir sehen“ Jugendliche verschicken ständig etwas per Smartphone - auch Sextings, Nacktbilder von sich selbst. Was aber, wenn die Fotos weitergeschickt werden?

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Klare Regeln für die Smartphone nutzung Tippen, Wischen, Surfen: Immer mehr Jugendliche nutzen die vielen Möglichkeiten von Smartphones. Das zeigt auch die aktuelle JIM- Studie zur Mediennutzung von Jugendlichen. SCHAU HIN! rät Eltern, die Benutzung in gemeinsamer Absprache zu regeln, Sicherheitseinstellungen zu aktivieren und Jugendschutz-Apps zu installieren.

...es war doch nur Spaß- Cyber-Mobbing eine Straftat? „ Jeder Mensch hat das Recht, selbst darüber zu bestimmen, ob … Bilder von ihm veröffentlicht werden.“ (§ 22 Kunsturheberrechtsgesetz) § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs Beleidigung gem. § 185 StGB Üble Nachrede gem. § 186 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Bedrohung § 241 StGB Nachstellung (Stalking) gem. § 238 StGB

Was können Eltern tun (präventiv)? Setzen Sie die „Mobbingbrille“ auf......verändert sich Ihr Kind merklich? Zeigen Sie selbst Interesse an den „Neuen Medien“ (Internetführerschein) „Wertevermittlung“ Empathie und Verständnis für das eigene Handeln fördern.

Empfehlung für Eltern Der richtige Umgang mit dem Internet will gelernt sein! Kinder brauchen dabei Ihre volle Unterstützung. - Suchen Sie einen geeigneten Standort für den Internetcomputer - Erstellen Sie einen Internetnutzungsvertrag und hängen Sie ihn sichtbar über dem Surfplatz auf! Was passiert bei Nichteinhalten? -Legen Sie eine Lieblingsseite oder Suchmaschine für Kinder ( ) als Startseite fest. - Speichern Sie ausgewählte Webseiten in der Favoritenliste. - Lassen Sie die Kinder einen Internetführerschein machen, z.B. bei - Nutzen Sie Filterprogramme und andere technische Jugendschutz- einstellungen als Ergänzung zur erzieherischen Kontrolle. - Richten Sie für Ihr Kind ein eigenes (je nach Alter eingeschränktes) Benutzerkonto ein.

-Sprechen Sie mit Ihren Kindern über problematische Seiten des Internets. Dies kann unter Umständen ein Aufhänger dafür sein, über grundlegende Fragen der Erziehung zu sprechen (z.B. Sexualität, Moral, Selbstbewusstsein). -Begleiten Sie jüngere Kinder bei ihren Ausflügen ins Internet. -Verabreden Sie mit älteren Kindern Regeln, seien Sie Ansprechpartner/in und schaffen Sie eine Vertrauensbasis. -Überlegen Sie sich, wie Sie mit dem Verlaufsprotokoll des Browsers umgehen wollen. Bei jüngeren Kindern empfiehlt es sich, dass dieser Speicher nicht gelöscht werden darf! -Extreme Gewaltdarstellungen und pornografische Darstellungen sind auch im Web nicht erlaubt. Jugendliche können sich durch Besitz und Weitergabe strafbar machen. Klären Sie Ihre Kinder darüber auf. Empfehlung für Eltern

Ihr Kind trifft sich mit Personen, die es im Internet kennen gelernt hat. Ihr Kind gibt persönliche Daten über das Internet preis. Ihr Kind steht im Telefonkontakt mit Personen, die Sie nicht kennen. Ihr Kind verbringt viel Zeit im „Netz“ – vor allem nachts. Ihr Kind erhält Mails oder Geschenke von einer Person, die Sie nicht kennen. Ihr Kind schaltet den PC aus oder wechselt das Programm immer dann, wenn Sie ins Zimmer kommen. Ihr Kind zieht sich von der Familie zurück. Ihr Kind nutzt einen Internetzugang, der jemand anderem gehört. Anzeichen, die auf eine „Online-Gefährdung“ hinweisen :

Anschrift: Heppenheim, Weiherhausstraße 21 Tel / Mail: Internet: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit (13 Fragen...) (Eltern-Trainer) (Kindersuchmaschine) (Surfschein)