Vollversammlung Willkommen zur außerordentlichen und ordentlichen Vollversammlung am 22. April 2016
Vollversammlung Tagesordnung Außerordentlicher Teil 1.Genehmigung des neuen Genossenschaftsstatuts Ordentlicher Teil 1.Eröffnung der Vollversammlung durch den Obmann 2.Ernennung des Schriftführers und der Mitfertiger 3.Verlesung und Genehmigung der Jahresabschlussbilanz zum mit Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanzanhang sowie Verlesung des Berichtes des Abschlussprüfers 4.Beschluss über die Verwendung des Reingewinnes 5.Tätigkeitsbericht und Tätigkeitsvorschau 6.Festsetzung der Strompreise für das Jahr (Ratifizierung des Verwaltungsratsbeschlusses Nr. 3 vom ) 7.Allfälliges
Vollversammlung Bilanz 2015 und G&V 2015
Vollversammlung Sachanlagen Anschaffungswert (vermindert um die seit 1998 erhalt. Investitionsbeiträge) Gesamt Abschreibefonds Abschreibungen 2015 Zugänge Jahr 2015 € € € €
Vollversammlung Eigenkapital Geschäftsanteile € Aufpreise € Gesetzl. Rücklagen € Sonstige Rücklagen € Gewinn € Gesamt €
Vollversammlung VBK gg. Banken Jahr € Zunahme um € Jahr € Raika Prad - Taufers
Vollversammlung Bankgarantie gg € € € € € € € Insgesamt Autonome Provinz Bozen Enel Distribuzione Spa Acquirente Unico Spa Nationalpark Stilfserjoch Agentur der Einnahmen Terna Spa
Vollversammlung Erträge Stromerlöse von Kunden Stromtransport übergeord. Verteiler Stromerlöse von Dritten Erlöse aus Wärmeverkauf Verschiedene Erlöse Endbestände Zinserträge Außerordentliche Erlöse Gesamte Erträge € € € € € € € € €
Vollversammlung Aufwände Stromzukauf u. Treibstoffkosten Aufwendungen auf Dienstleistungen Personalkosten Betriebs-Verwaltungsspesen Anfangsbestände Zinsaufwand Steuern auf das Betriebsergebnis Abschreibungen Abwertung von Beteiligungen Gewinn € € € € € € € € € € Summe €
Vollversammlung Gewinn Jahr 2015 Geschäftsjahr 2015Geschäftsjahr 2014Differenz €€ € Ergebnis vor Steuern Steuern (IRES + IRAP) Gewinn d. Geschäftsjahres
Vollversammlung Energiebilanz 2015
Vollversammlung Bruttoproduktion nach Zentralen kWh
Vollversammlung VERBRAUCH IM NETZ Jahr 2015Jahr / - kWh Mitglieder (442) Nichtmitglieder (37) Freie Kunden (25) Eigenverbrauch GESAMT M – NM – EB - FK
Vollversammlung VERBRAUCH IM NETZ HH - NH - ÖB Jahr 2015Jahr 2014+/- kWh Haushalt (346 Abnehmer) Nichthaushalt (150 Abn.) Öffentl. Beleuchtung GESAMT
Vollversammlung Energiebilanz 2015 Netzeinspeisung kWh
Vollversammlung VERBRAUCH IM „ENEL bzw. SELNET-NETZ “ Jahr 2015Jahr 2014+/- kWh Haushalt (52 Abnahmestellen) Nichthaushalt (109 Abnahmest.) Öffentl. Bel. (3 Abnahmest.) GESAMT HH - NH - ÖB
Vollversammlung Bestätigungsvermerk des Buchprüfers zum Jahresabschluss
Vollversammlung Vorschlag über die Verwendung des Aktiven Überschusses VERWENDUNG DES ZIVILRECHTLICHEN GEWINNES Gewinn nach Steuern ,40 € gesetzlichen Rücklagen (30%) ,32 € freiwilligen Rücklagen (67%) ,75 € Mutualitätsfond (3%) 4.915,33 €
Vollversammlung Tätigkeitsbericht MS-Leitung Gomagoi - Sulden (Netzübernahme) Leerrohrverlegung u. MS-Kabeleinzug bis Kabine Waldruhe Projekt Glasfaser – Glasfaserkabel von Gomagoi bis Trafoi mit Anschlüsse BHKW Trafoi – Installation und Inbetriebnahme Schmid- Ofen
Rechnung delibera 501/2014
Fernsehgebühr Der Gesetzgeber nimmt an, dass wer einen Stromanschluss hat auch im Besitz eines Fernsehgerätes oder eines anderen Gerätes ist welches im Stand ist ein Signal zu empfangen. Nur Erstwohnungen zahlen die Gebühr welche alle Fernseh- und Videogeräte der Familienmitglieder beinhaltet. Die Fernsehgebühr beträgt 100,00 Euro. Die erste Rate 2016 wird in der Julirechnung aufscheinen und die ersten 6 Monate beinhalten. Eine eventuelle Befreiung für das erste Semester muss innerhalb 30. April 2016 per Post oder innerhalb 10. Mai telematisch an die Agentur der Einnahmen geschickt werden. Die Ersatzerklärung für die Befreiung muss jährlich eingereicht werden. Abnehmer die das 75. Lebensjahr überschritten und ein Jahreseinkommen von Euro nicht erreichen sind von der Bezahlung der Fernsehgebühr befreit. Die Nicht-Bezahlung der Fernsehgebühr hat nicht die Unterbrechung der Stromlieferung zur Folge.
Vollversammlung Ratifizierung Strompreis (HH) Tarife E-Werk Stilfs D2 (3,0 kW/EWS) D3 (>3,1 kW u. ZWS) Grundgebühr pro Abn. / Jahr42,624860,01723 Grundgebühr pro kW / Jahr10,056521,6905 PD für F1 / F2 / F30,01175 Strompreis PE / kWh in F10,02000 Strompreis PE / kWh in F2/F30,01000 PPE / Dispbt – kWh kWh – kWh ab kWh 0, , , ,00164 Transport – kWh kWh – kWh ab kWh 0, , , , ,04060 AUC / kWh0,00224 Staatssteuer / kWh0,0227 lt. Verwaltungsratsbeschluss Nr. 3 vom 02/02/2016 0, , , , , ,08497 Authority Tarife D2D3
Vollversammlung Ratifizierung Strompreis (Nicht – Haushalt) lt. Verwaltungsratsbeschluss Nr. 3 vom 02/02/2016 NICHTHAUSHALTSTARIFE / E-Werk 0 kW - 1,5 kW1,6 kW – 10,0 kW10,1 kW - 16,5 kWüber 16,5 kW Grundgebühr pro Abn./ Jahr130, ,2008 Grundgebühr pro kW / Jahr30,171128, , ,1711 Staatssteuer / kWh PD F1 / F2 / F30,01214 Strompreis F1 (PE)0,05000 Strompreis F2 (PE)0,04000 Strompreis F3 (PE)0,03500 PPE / DISPBT / PCV pro kWh0,00164 Transport / kWh0, ,00740 AUC / kWh0, , , , , ,06961 Authority Tarife 0,0125
Vollversammlung 11,44 Cent/kWh 686,40 €/Jahr 23,96 Cent/kWh 1.437,60 €/Jahr - 52 % Strompreise Mitglieder / Nicht-Mitglieder HH – NH - ÖB 11,59 Cent/kWh 3.477,00 €/Jahr 21,34 Cent/kWh 6.402,00 €/Jahr 8,08 Cent/kWh 727,20 €/Jahr 17,95 Cent/kWh 1.615,50 €/Jahr - 46 % - 55 %
Vollversammlung
ZEITZONEN Bestimmung 22/10 - Authority Montag - Freitag Samstag, Sonntag und Feiertage 00:00 Uhr – 08:00 Uhr F2 / F3 08:00 Uhr – 19:00 Uhr F1F2 / F3 19:00 Uhr – 24:00 Uhr F2 / F3 Feiertage mit F3 Tarif: 1./ 6. Jänner, 25. April, 01. Mai, 02. Juni, 15. August, 01. November, 08. / 25. / 26. Dezember Montag - Freitag Samstag Sonntag und Feiertage 00:00 Uhr – 07:00 Uhr F3 07:00 Uhr – 08:00 Uhr F2 F3 08:00 Uhr – 19:00 Uhr F1F2F3 19:00 Uhr – 23:00 Uhr F2 F3 23:00 Uhr – 24:00 Uhr F3 HAUSHALT NICHT - HAUSHALT