Studienkoordination Naturwissenschaftliche Bildung Lehramt an Gymnasien Informationsveranstaltung zum Staatsexamen Ruth Weidinger.

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Studienkoordination Naturwissenschaftliche Bildung Lehramt an Gymnasien Informationsveranstaltung zum Staatsexamen Ruth Weidinger

Inhalt der heutigen Informationsveranstaltung:  Klärung einiger Begriffe aus der LPO I 2008  Zeitlicher Ablauf der Ersten Staatsprüfung  Möglichkeiten über die Ablegung des Staatsexamens (Freiversuch, Vorgezogenes Examen in EWS)  Voraussetzungen, notwendige Unterlagen  Anmeldung  30 ECTS-Sonderregelung  Notenbildung  Wiederholung  Ansprechpartner  Fragerunde

Rechtlicher Hinweis Aussagen hier haben informativen Charakter! Grundlage sind die jeweils gültigen, rechtsverbindlichen Dokumente –Fachprüfungs- und Studienordnung FPSO –Lehramtsprüfungsordnung I - LPO I 2008 –Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)

Erste Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen = Erste Lehramtsprüfung Erste Staatsprüfung = Staatsexamen* studienbegleitend abzulegende Prüfungen aus den Studienmodulen LPO I (2008): Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen = Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008 Begriffe aus der LPO I (2008) *Spätester Antritt zum Examen (§31 LPO): im Anschluss an die Vorlesungszeit des 13. Fachsemesters (sonst gilt die Prüfung als erstmals abgelegt und nicht bestanden, nur eine Wiederholung ist dann noch möglich!)

Fachnote: Fach: errechnet sich aus den universitären Noten und aus den Noten im Staatsexamen (§3) Erziehungswissenschaften = EWS vertieft studiertes Fach = Unterrichtsfach Anzahl d. Prüfungen, Prüfungsinhalte und –zeit: §32 EWS, §61 Biologie, §62 Chemie, §69 Informatik, §73 Mathematik, §77 Physik, §83 Sport errechnet sich aus den gewichteten Fachnoten in EWS, den Unterrichtsfächern und der Note der Hausarbeit (§4) Gesamtnote: universitäre Note: errechnet sich aus einem Teil der zum Teil gewichteten Modulnoten (FPSO §48a und Anlage 7) Begriffe aus der LPO I (2008)

Zeitlicher Ablauf Staatsexamen Examen im Frühjahr 2017 Anmeldung*:1. Juni bis 1. August 2016 Abgabe der schriftlichen Hausarbeit:bis 1. August 2016 Anmeldebestätigung:2. bis 11. November 2016 (problemloser) Rücktritt:bis spätestens 19. Januar 2017 Zulassungsbestätigung:frühestens ab 20. Januar 2017 Schriftliche Prüfungen:13. Februar bis 13. April 2017 Bescheid:~ Juli 2017 Beginn Vorbereitungsdienst:September 2017

Zeitlicher Ablauf Staatsexamen Examen im Herbst 2017 Anmeldung*:vsl. 1. Dezember 2016 bis 1. Februar 2017 Rücktritt:bis Mitte Juli 2017 Prüfungen:Anfang/Mitte August bis Anfang/Mitte Oktober 2017 Bescheid:~ Weihnachten Beginn Vorbereitungsdienst:Februar 2018 Alle Termine und Fristen für Anmeldung und Prüfungen, Einsicht usw. werden online bekannt gemacht: Außenstelle des Prüfungsamtes für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen (Staatsexamen): Hier finden Sie auch ein Merkblatt!

Staatsexamen – Prüfungsmöglichkeiten: Staatsexamen in den Unterrichtsfächern und in Erziehungswissenschaften gleichzeitig, d.h. innerhalb eines Prüfungszeitraums Freiversuch nach §16 LPO I 2008 spätestens im Anschluss an das neunte Hochschulsemester (wenn bestanden, zweimal zur Notenverbesserung wiederholbar, wenn nicht bestanden, so können Sie die Staatsprüfung auf Antrag als nicht abgelegt bewerten lassen) Vorziehen des Staatsexamens in EWS (bedeutet: Sie legen in einem Prüfungszeitraum NUR die EWS-Prüfungen ab und in einem späteren Prüfungszeitraum die Fach-Prüfungen)

Vorziehen des Staatsexamens in EWS Vorziehen der EWS-Staatsprüfungen auf Antrag möglich Alle Module der EWS-Schiene im Studienplan müssen erfolgreich abgeschlossen sein Bedingte Zulassung bis zur Einreichung der Studien- und Prüfungsnachweise Endgültige Zulassung möglich durch Nachreichen der Studien- und Prüfungsnachweise bis zur Nachreichfrist Es existiert kein Freiversuch für die vorgezogene Prüfung Weiterleitung der schriftliche Hausarbeit nicht nötig

Voraussetzungen zur Zulassung nach §22,§24 Geforderte Nachweise/Bescheinigungen überDiese bekommen Sie hier: ein ordnungsgemäßes Studium für ein Lehramt mit einer Mindeststudienzeit von 8 Semestern (kann um 2 Semester unterschritten werden) im Umfang von 270 ECTS online: Studienverlaufsbescheinigung die erfolgreiche Teilnahme an allen geforderten Praktika (§34) Schule (TUMpaed I, II) EDU - Fr. Dr. Jutta Möhringer alle fachlichen Zulassungsvoraussetzungen in den beiden Unterrichtsfächern (§61 Biologie, §62 Chemie, §69 Informatik, §73 Mathematik, §77 Physik und §83 Sport) und den Erziehungswissenschaften (§32) = Noten- bzw. ECTS-Bescheinigung EDU-Studienkoordination: Fr. Monika Ritscher, Fr. Ruth Weidinger die Ablieferung und das Thema der schriftlichen Hausarbeit EDU-Prüfungsverwaltung Hr. Andreas Prechter die Hochschulreife, Geburtsurkunde und ggf. die Heiratsurkunde, etc.

Schriftliche Hausarbeit  Anerkennung der Bachelor‘s Thesis als schriftliche Hausarbeit durch einen Prüfer (Ansprechpartner: Prüfungsverwaltung, Hr. Andreas Prechter)  Alternative: Master‘s Thesis (Beratungstermin ist Pflicht!)  Einreichen der Arbeit beim staatlichen Prüfungsamt muss über die EDU-Prüfungsverwaltung veranlasst werden  Wichtig: Bitte informieren Sie uns mindestens 3 Wochen vor Ende des Anmeldezeitraums über Ihre Anmeldung, da wir Ihre Arbeit und alle zugehörigen Unterlagen überprüfen und rechtzeitig übermitteln müssen (d.h. wir versenden die Hausarbeit nur, wenn Sie sich bei uns melden!)  mit Verlängerungsantrag auch bis zu 2 Monate später möglich! Notwendige Unterlagen

Universitäre Noten bzw. ECTS-Bescheinigungen auf Antrag bei uns in der Studienkoordination über Formular hier: –Je ein Antrag für EWS (auch wenn vorgezogen) und das Unterrichtsfach –Ausstellung der Notenbescheinigung für Ihre Unterrichtsfächer erfolgt nur bei Nachweis über 270 ECTS (180 Bachelor + 90 Master (ohne Masterarbeit)) Achtung Mathe/Sportler: sog. Endbescheinigung erhalten Sie von uns (nicht beim „Sport“) –Bei noch nicht korrigierten Prüfungen: Bestätigung über Bestehen bei ausstehenden Leistungen notwendig –Bei weniger als 270 ECTS oder bei noch nicht gültig gesetzten Noten stellen wir eine ECTS-Bescheinigung aus (Nachreichfrist!) –Bitte melden Sie sich rechtzeitig, falls Sie Ihre letzten Leistungen erst kurz vor der Nachreichfrist erbringen werden –Bei 30 ECTS-Sonderregelung gibt es von uns eine Vor-Bescheinigung Notwendige Unterlagen Sie erhalten eine , sobald Sie Ihre Bescheinigung abholen können!

Anmeldung zum Staatsexamen bei fehlenden ECTS über die sog. 30 ECTS - Sonderregelung Zulassung zu fachlicher Prüfung auf Antrag möglich mit maximal 30 ECTS weniger, also mit mindestens 240 ECTS Diese Regelung bezieht sich nur auf Modulprüfungen des letzten Studiensemesters vor Ablegung der Ersten Staatsprüfung - schriftliche Hausarbeit, Praktika und Sportpraxis müssen absolviert sein Zeugniserstellung der ersten Lehramtsprüfung erfolgt erst nach erfolgreicher Absolvierung des Gesamtstudienumfangs Mögliche Komplikationen: Überschneidung von universitären und staatlichen Prüfungen Wiederholung des Staatsexamens innerhalb eines Jahres bei noch ausstehenden Uni-Prüfungen Unsere Empfehlung: Kommen Sie auf alle Fälle zu uns in die Beratung Nutzen Sie diese Möglichkeit nur bei späten Prüfungsterminen und u.U. nicht kalkulierbaren Korrekturzeiten Ihrer abschließenden Modulprüfungen

Anmeldung NUR Online-Anmeldung möglich:  Bereitstellung eines Anmeldeformulars Einreichen der ausgedruckten, unterschriebenen Anmeldung nur innerhalb der Meldefrist bei der Außenstelle des Prüfungsamts (Amalienstr. 52). ! Als ordnungsgemäße Meldung gilt ausschließlich die Abgabe des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars. Nach Ablauf der Meldefrist vorgelegte Anmeldeformulare werden grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt !

Abgabe aller notwendigen Unterlagen: Persönlich oder per Einschreiben !! Außenstelle des Prüfungsamtes an der LMU Montag - Freitag Uhr Amalienstr. 52 Sachbearbeiter: A-L: Maria Maczky-VaryM-Z: Herbert Rossiwal Nachreichfrist : 2 Werktage vor dem Termin der ersten abzulegenden Einzelprüfung unter Vorlage des Schreibens über die bedingte Zulassung Anmeldung

–5 universitäre Noten: 1 x Fachwissenschaft und 1 x Fachdidaktik je Fach, 1x EWS –7 Staatsexamens-Noten: 2 x Fachwissenschaft u. 1 x Fachdidaktik je Fach, 1 x EWS –Notenbildung für Fachdidaktik und fachlicher Note aus beiden Prüfungen: ( (4 * universitäre Note)+(6 * Examensnote))/10 –Bildung Fachnote = (Fachdidaktik + 8*fachliche Note)/9 –Gesamtnote = (3* Fachnote1 + 3 * Fachnote2 + Hausarbeit + EWS-Fachnote)/8 Notenbildung Berechnung der universitären Noten  Anlage 7 in der FPSO! Fachnote und Gesamtnote  LPO I§3,§4

Wiederholung der Ersten Staatsprüfung 1.Wiederholung bei Nichtbestehen (§14 LPO I 2008) –nur nicht bestandene Fächer (nicht einzelne Prüfungen!) –nur einmal spätestens zum übernächsten Termin möglich –keine Notenverbesserung mehr möglich 2.Wiederholung zur Notenverbesserung (§15 LPO I 2008) (Dabei zählt das bessere Ergebnis der beiden Prüfungen) –nur bei erfolgreichem Erstversuch möglich –Die Unterrichtsfächer müssen dann beide wiederholt werden –EWS kann gesondert wiederholt werden Besondere Bestimmungen zu Prüfungen, Bewertungen und Wiederholungsmöglichkeiten entnehmen Sie den entsprechenden §§ der LPO I (im Zweiten Teil in Abschnitt V)! (Fristen und Termine zur Anmeldung für die Wiederholungsprüfungen entnehmen Sie Ihrem Bescheid vom Prüfungsamt.)

Ansprechpartner EDU: Studienangelegenheiten: ECTS- und Notennachweiseschriftliche Hausarbeit Monika Ritscher & Ruth WeidingerAndreas Prechter Raum 126Raum 121 Tel: 089/ o Tel: 089/ Besucheradresse: Marsstr , Sprechstunden! Briefkasten! Postanschrift: Arcisstr. 21, München Sachbearbeiter der Außenstelle des Prüfungsamtes, LMU  A-L: Maria Maczky-VaryAmalienstr. 52  M-Z: Herbert Rossiwal80799 München  Öffnungszeiten: Montag - Freitag Uhr

Haben Sie noch Fragen?  Lesen Sie die LPO I 2008 und Ihre FPSO!  Informieren Sie sich über die Webseite der Außenstelle des Prüfungsamtes!  Lesen Sie sich unser WIKI und unsere Homepage durch!  Aktuelle Informationen hängen auch in unserem Schaukasten! Zu guter Letzt…