Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Grundwasservorkommen Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises FB 32.2 – Wasser- und Bodenschutz Erwin Hochfeld Tel /
Art und Gegenstand der Förderung Die Förderung wird als Projektförderung gewährt. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Gefördert werden: Erstausstattung der öffentlichen Wasser- versorgung im ländlichen Raum Maßnahmen zur Versickerung von Regenwasser Grundwasserschutzorientierte landwirt- schaftliche Beratung bis max. 6 Jahre Besonders förderungswürdige pädagogische Projekte
Nicht gefördert werden: Maßnahmen deren zuwendungsfähigen Kosten unter 7.500,-- € liegen Erneuerungsinvestitionen Maßnahmen für Projekte, die einzelnen natürlichen Personen zugute kommen Entschädigungen und Ausgleichsleistungen aller Art Betriebsstoffe, Geräte und Werkzeuge, Verwaltungsaufwand, Unterhaltungs- arbeiten, Bewirtungskosten, Versicherungen, Abschreibungen usw.
Zuwendungsempfänger: Gemeinden, Landkreise, Wasser- und Boden- sowie Zweckverbände Zuwendungsvoraussetzung: Es muss ein wasserwirtschaftlicher Erfolg zur Verbesserung des qualitativen und quantitativen Grundwasserschutz eintreten.
Höhe der Zuwendung: Projektförderung bis zu ,-- € als Festbetragsfinanzierung, darüber hinaus als Anteilfinanzierung Antragsverfahren: siehe Staatsanzeiger Nr. 49/2006, Seite 2786