Kinderschutz im Verein „Hinschauen und Handeln“ Präventionsmaßnahmen in Vereinen der Nordbayrischen Bläserjugend Kongress für Führungskräfte und Jugendleitungen.

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 Präsentation transkript:

Kinderschutz im Verein „Hinschauen und Handeln“ Präventionsmaßnahmen in Vereinen der Nordbayrischen Bläserjugend Kongress für Führungskräfte und Jugendleitungen am in Geiselwind Referentin: Gudrun Neher

Sportjugend Hessen2 Kinderschutz im Verein 1.Ankommen, Vorkenntnisse 2.Kinderschutz heißt … 3.Intervention – was tun? 4.Präventionsmaßnahmen im Verein 5.Ist-Analyse und Perspektiven

Sportjugend Hessen3 Kinderschutz im Verein 1. Ankommen, Vorkenntnisse Kinderschutz ist mir wichtig, weil … Vom heutigen Tag wünsche ich mir … Vorkenntnisse zum Thema ???  Bundeskinderschutzgesetz  Selbstverpflichtungserklärung (Handlungsleitfaden)  Vereinbarungen

Sportjugend Hessen4 Kinderschutz im Verein 2. Kinderschutz heißt … … Verantwortung übernehmen für das Wohl der dem Verein anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Das Verhalten der verantwortlichen Personen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Zur Kindeswohlgefährdung gehören  Vernachlässigung oder Misshandlung  sexuelle Gewalt  Drogen- oder Alkoholmissbrauch  Diskriminierung (mittendrin statt nebenbei – Inklusion und Integration)

Sportjugend Hessen5 Kinderschutz im Verein 2. Kinderschutz heißt … Hinschauen und Handeln Der Verein kann - wie viele andere Orte in der Gesellschaft -  ein Ort für „Täter“ sein keine große Aufmerksamkeit, Verein ist froh, wenn sich jemand für die Jugendarbeit findet und achtet nicht auf ausreichende Qualifikation  Ein Ort, an dem „Opfer“ einen Ansprechpartner finden, der zuhört Vereinsmitarbeiter/innen, Eltern sind aufmerksam, „Opfer“ hat Vertrauen, Kultur des Hinschauens

Sportjugend Hessen6 Das könnte eine Intervention erforderlich machen  Auffälliges Verhalten eines Kindes  Erzählungen anderer Kinder, Jugendlicher, Erwachsener  Auffälliges Verhalten eines Betreuers (gemeinsame Unternehmungen mit einzelnen Kindern/Jugendlichen, untypischen Filmen und Fotografieren, untypischer Körperkontakt) Kinderschutz im Verein 3. Intervention (Eingreifen)

Sportjugend Hessen7 Was mache ich bei einem Verdacht? 1. Der Schutz des Kindes / Jugendlichen steht an erster Stelle! Ruhe bewahren Verdächtigte Personen, nicht ohne Absprache mit Beratung mit dem Verdacht konfrontieren Informationen nicht unnötig streuen 2. Sich anderen anvertrauen und sich beraten lassen! Vertrauensperson im eigenen Umfeld suchen, mit der über die eigenen Unsicherheiten und Gefühle gesprochen werden kann Kontakt zu einer Ansprechperson des Verbandes aufnehmen Externe Beratungsstelle anrufen 3. Gegenüber Betroffenen und Fallmeldern signalisieren, dass man Informationen ernst nimmt und der Sache nachgeht Kinderschutz im Verein 3. Intervention

Sportjugend Hessen8 Was mache ich wenn ich von einer Gefährdung konkret weiß? 1. Der Schutz des Kindes / Jugendlichen steht an erster Stelle! Ruhe bewahren „Täter/in“ nach Rücksprache mit Beratung zeitnah von Aufgaben entbinden (Trennung von Kind und Täter/in) den „Täter“ nicht ohne Rücksprache mit Beratung mit den Vorwürfen konfrontieren die Betroffenen (Kind, Eltern, Fallmelder) über weiteres Vorgehen, ggf. altersangemessen, informieren. 2. Unbedingt Beratungsangebot nutzen! Kontakt zu einer Ansprechperson des Verbandes aufnehmen Kontakt zu regionaler Fachberatungsstelle aufnehmen 3. Strafanzeige - Ja oder Nein! Sinnhaftigkeit einer Anzeige vorher mit Anwalt/Anwältin oder Berater/in besprechen Kinderschutz im Verein 3. Intervention

Sportjugend Hessen9 Kinderschutz im Verein 4. Präventionsmaßnahmen im Verein 1.Kindeswohlgefährdung und sexuelle Gewalt enttabuisieren 2.Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln 3.Aktivitäten transparent gestalten 4.Mädchen und Jungen stärken 5.Eignung von Mitarbeiter/innen prüfen

Sportjugend Hessen10 Kinderschutz im Verein 4. Präventionsmaßnahmen im Verein 1.Kindeswohlgefährdung und sexuelle Gewalt enttabuisieren: Aufnahme in die Satzung § X Zweck, Aufgaben und Grundsätze Der Verein verurteilt jegliche Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist. § Y Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft Der Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen, wenn ein Mitglied gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat. Dazu gehört die Missachtung von Grundsätzen des Kinder- und Jugendschutzes, wie dies im Verhaltenskodex des Landessportbundes niedergelegt ist. Aus: Muster-Vereinssatzung der Sportjugend Hessen, Infothek; die Formulierung in § X ist seit dem Sportbundtag 2012 auch Bestandteil der Satzung des lsb h

Sportjugend Hessen11 Kinderschutz im Verein 4. Präventionsmaßnahmen im Verein 1. Kindeswohlgefährdung und sexuelle Gewalt enttabuisieren: Aufnahme ins Leitbild Der Verein ist dem Kindeswohl verpflichtet. Der Umgang mit Kindern und Jugendlichen ist von Vertrauen und Wertschätzung geprägt. Übungsleiter halten sich an vereinsinterne Verhaltensregeln und unterzeichnen den Verhaltenskodex.

Sportjugend Hessen12 Kinderschutz im Verein 4. Präventionsmaßnahmen im Verein 1. Kindeswohlgefährdung und sexuelle Gewalt enttabuisieren: Ansprechperson im Verein Der Verein benennt eine Ansprechperson, die eine Fortbildung besucht Die Ansprechperson schlägt Präventionsmaßnahmen vor und begleitet ihre Umsetzung Die Ansprechperson ist erster Ansprechpartner bei auffälligen Ereignissen und entscheidet, was zu tun ist; ggf. nutzt sie ein externes Beratungsangebot

Sportjugend Hessen13 Kinderschutz im Verein 4. Präventionsmaßnahmen im Verein 1. Kindeswohlgefährdung und sexuelle Gewalt enttabuisieren: Verein zeigt dies nach außen Veröffentlichung auf Internetseite, in Vereinsinfo Aushang im Verein Zeitungsartikel Eltern-Information

Sportjugend Hessen14 Kinderschutz im Verein 4. Präventionsmaßnahmen im Verein 2. Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln: Information und Kommunikation Information des Vorstandes Informationsmaterial für alle Übungsleiter (Aufsicht führende Personen) Gespräch (Standards im Verein abstimmen, Ansprechpartner stellt sich vor) Information bei der nächsten Jahreshauptversammlung (über Standards im Verein informieren, Ansprechpartner stellt sich vor) Gesprächsrunden mit Eltern Kenntnis über externe Beratungsstellen

Sportjugend Hessen15 Kinderschutz im Verein 4. Präventionsmaßnahmen im Verein 3. Aktivitäten transparent gestalten: Verhaltensregeln, Elternarbeit und Teamarbeit Verhaltensregeln (Seite 2 des Verhaltenskodexes) an den eigenen Vereinalltag anpassen Evtl. zusätzlich klare Regeln zur Aufsichtspflicht (für alle Gruppen mit Minderjährigen) festlegen Es gibt zusätzliche Standards für besondere Veranstaltungen (Feste, Ausflüge, Freizeiten, Trainingslager) Regeln müssen den Eltern bekannt sein In möglichst vielen Bereich Teamarbeit ermöglichen (2 Trainer, Trainer hat Helfer oder Assistent – dies können auch Eltern sein)

Sportjugend Hessen16 Kinderschutz im Verein 4. Präventionsmaßnahmen im Verein 4. Mädchen und Jungen stärken: Kindgerechte Partizipation, wertschätzende Grundhaltungen der Trainer/innen Es gibt Mitgestaltungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche Es gibt eine wertschätzende Grundhaltung von Betreuungspersonen Verein macht Angebote zur Persönlichkeitsstärkung (z. B. „nicht mit mir!“ – Ju-Jutsu-Verband)

Sportjugend Hessen17 Kinderschutz im Verein 4. Präventionsmaßnahmen im Verein 5. Eignung von Mitarbeiter/innen prüfen Verhaltenskodex, erweitertes Führungszeugnis  Besprechung/Unterzeichnung Verhaltenskodex durch alle ÜL  Gespräch mit neuen Mitarbeitern  Personalbogen (Vorerfahrung, Qualifikation)  Empfehlung zur Qualifizierung  Entscheidung, wer erweitertes Führungszeugnis vorzulegen hat

Sportjugend Hessen18 Kinderschutz im Verein 4. Präventionsmaßnahmen im Verein 5. Eignung von Mitarbeiter/innen prüfen erweitertes Führungszeugnis - Kriterien janein eine Leitungdoppelte Gruppenleitung Ort ohne öffentlichen Einblick offene Sozíalsphäre hoher Grad an Intimitätgeringer Grad an Intimität EinzelbetreuungGruppenbetreuung lang, regelmäßigkurz, einmalig, gelegentlich mit Übernachtungohne Übernachtung

Sportjugend Hessen19 Kinderschutz im Verein 5. Ist-Analyse und Perspektive  Anhand eines Arbeitsblattes können bislang erfolgte Aktivitäten im eigenen Verein notiert werden.  Ideenliste bietet Anhaltspunkte für weitere Schritte.

Sportjugend Hessen20 Kinderschutz im Sport Literatur: Informationen und Materialien zur Prävention und Intervention im Sport, Sportjugend Hessen Gegen sexualisierte Gewalt im Sport: Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, dsj (Deutsche Sportjugend) Gegen sexualisierte Gewalt im Sport: Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, dsj Die zwei Gesichter der Täter und Täterinnen. In: Enders (Hrsg.). Zart war ich, bitter war’s. Handbuch gegen sexuellen Missbrauch. Enders, U. (2003). „Schweigen schützt die Falschen!“ Landessportbund NRW (Hrsg.) (2010).

Sportjugend Hessen21 Kinderschutz im Sport Wir wollen sensibilisierte Vereinsvorstände und Betreuungspersonen  die in der Lage sind, Probleme wahrzunehmen  die den Mut haben, Probleme anzusprechen  die einen Ansprechpartner/in im Verein haben  die Ansprechpartner/in außerhalb des Vereins kennen und bei Bedarf zu Rate ziehen  die darauf vertrauen, dass verantwortungsvoller Kinderschutz langfristig gut ist für das Image des eigenen Vereins