ERASMUS+ Workshop zur Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen am Referentinnen: Antje Volland & Dr. Elisabeth Grunwald ERASMUS-Hochschulkoordinatorinnen International Center Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Das Team „Studium und Praktikum im Ausland“ Eckdaten zu ERASMUS Anerkennung in ERASMUS Verfahren an der CAU Erfahrungsaustausch: Praxis und Verfahren in den Fachbereichen und Prüfungsämtern Agenda
Mitarbeiterinnen: Antje Volland Dr. Elisabeth Grunwald Susan Brode Petra Struck Hiwis Internet: Das Team “Studium und Praktikum im Ausland”
Kurzer historischer Rückblick: eine europäische Erfolgsgeschichte 1987/1988: Beginn mit Teilnehmern + 11 Länder 1994/2006: SOKRATES-Programm 2007/2013: LLP: Life Long Learning 2012/2013: „25 Jahre ERASMUS“ 3 Millionen Studierende und 33 Teilnehmerländer 2014/2021: ERASMUS+ weitere 4 Millionen Geförderte
ERASMUS+ (2014 – 2021) Programmlinien Mobilität (KA 1): ERASMUS-Mobilität für Studierende: Studienaufenthalte (3 – 12 Monate) Praktika (2 – 12 Monate) 12 ERASMUS-Monate pro Studienabschnitt ERASMUS-Mobilität für Hochschulpersonal: Lehraufenthalte (2 Tage – 2 Monate) Personalmobilität (2 Tage – 6 Monate) ERASMUS-Sonderförderung
ERASMUS+ (2014 – 2021) Strukturprogramme (KA 2): u. a. Wissensallianzen: Strategische Partnerschaften und Netzwerke
ERASMUS - Begriffe Bilateral Agreement Departmental / Institutional Coordinator Outgoings / Incomings Programmländer: 33 neu: Internationale Mobilität
ERASMUS – Auslandsstudium Was leistet ERASMUS? -begleitetes Bewerbungsverfahren -Ansprechpartner an der Gastinstitution -keine Studiengebühren -Anerkennung gewährleistet (Learning Agreement / ECTS) -kürzere Vorlaufzeiten -kürzere Aufenthaltszeiten -sprachliche Unterstützung -Zuschüsse nach Ländergruppen (200,- bis 300,- Euro) pro Monat
Grundlagen zur “Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region” Lissabon Konvention : von 55 Staaten unterzeichnet und bis heute von 53 Staaten ratifiziert im Ausland erbrachte Studienleistungen müssen anerkannt werden, sofern die Hochschule nicht nachweisen kann, dass ein substantieller Unterschied besteht wird Anerkennung versagt, können Rechtsmittel eingelegt
Grundlagen zur “Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region” ECTS und ECTS Users’ Guide (2009): im Rahmen des Erasmus-Programms entwickeltes Leistungspunktesystem, das die Quantifizierung im Ausland erbrachter Studien- und Prüfungs- leistungen ermöglicht und somit deren Anrechnung an den jeweiligen Heimathochschulen erleichtert Grundlage: Leistungspunkte, welche die erwartete studentische Arbeits- belastung (Workload) widerspiegeln und Modulen bzw. Lehrveranstaltungen zugeordnet werden Neben Leistungspunkten wendet das ECTS folgende Instrumente an: Information Package, Learning Agreement, Transcript of Records und ECTS - Grades. ECTS ist Key Features der EU-Kommission – studierendenorientiertes System zur Akkumulierung und Übertragung von Studienleistungen.
Grundlagen zur “Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region”. Learning Agreement (Studienabkommen) : Instrument des ECTS In ihm werden das im Ausland zu absolvierende Studienprogramm sowie die bei erfolgreichem Abschluss eines Moduls bzw. einer Lehrveranstaltung zu vergebenden Leistungspunkte festgelegt. Studierende stimmen zu, das vereinbarte Studienprogramm an der Gasthochschule als festen Bestandteil des Studiums zu absolvieren, die Heimathochschule garantiert die volle akademische Anerkennung der aufgeführten Module bzw. Lehrveranstaltungen. Das Learning Agreement ist für die Heimat- und die Gasthochschule sowie für den Studierenden bindend.
Grundlagen zur “Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region”. Transcript of Records (Abschrift der Studiendaten): Instrument des ECTS Das TR führt die Leistungen der Studierenden in leicht verständlicher und umfassender Form auf. Für jedes erfolgreich absolvierte Modul bzw. für jede erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltung werden nicht nur die Leistungspunkte, sondern auch die an der Gasthochschule vergebenen Noten sowie die ECTS-Grades angegeben. Somit werden die studentischen Leistungen sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht widergespiegelt.
Grundlagen zur “Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region” Diploma Supplement: Das DS ist eine englischsprachige Zeugnisergänzung mit einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen. Es informiert über die absolvierten Studieninhalte, den Studienverlauf und die mit dem Abschluss erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen. Mit dem Diploma Supplement soll die internationale Einstufung und Anerkennung deutscher Hochschulabschlüsse erleichtert werden. Ein Teil des Diploma Supplements, das National Statement, erläutert das deutsche Bildungssystem und ordnet den vorliegenden Abschluss in dieses ein. Die HRK empfiehlt den Hochschulen, das Diploma Supplement zusätzlich in Deutsch auszustellen.
Rechte und Pflichten der Studierenden an der CAU Rechte und Pflichten als ERASMUS-Studierende sind in der ERASMUS-Studierenden-Charta hinterlegt (Internet) Anerkennungssatzung der CAU (Internet, per ) Mahnwesen: Abgabe von Dokumenten – zwei Erinnerungen, dann zwei Mahnungen innerhalb von 6 Wochen (ggf. Rückforderung der ERASMUS-Rate) Vorgabe: 15 Credits pro Semester Beschwerdemanagement: ERASMUS-Team, ggf. ERASMUS-Programmbeauftragte im Fachbereich (vertrauliche Handhabung)
Satzung vom 12. Mai 2011
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen und Diskussion