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Antje Volland & Dr. Elisabeth Grunwald International Center

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Präsentation zum Thema: "Antje Volland & Dr. Elisabeth Grunwald International Center"—  Präsentation transkript:

1 Antje Volland & Dr. Elisabeth Grunwald International Center
ERASMUS+ Programmbeauftragten Jahrestreffen am Antje Volland & Dr. Elisabeth Grunwald International Center Studium und Praktikum im Ausland - Koordination ERASMUS

2 ERASMUS+ an der CAU: Status Quo in Zahlen
Programm Begrüßung Bewerbung 2018/19 ERASMUS+ an der CAU: Status Quo in Zahlen Anerkennung und Notenumrechnung Verabschiedung von Programmbeauftragten Diskussion, Ideen, Ausklang

3 Susan Brode (Incomings, Praktika)
Das Go-Out-Team / ERASMUS-Team im International Center Antje Volland Dr. Elisabeth Grunwald (Koordination) Susan Brode (Incomings, Praktika) Petra Struck (Buchung, Administration) Internet:

4 ERASMUS+ Regeln für Outgoings
Mehrfachförderung: 12 Monate Förderung innerhalb eines Ausbildungsabschnitts (BA, MA, PhD) – Studium und Praktikum; Sondermittel für Studierende mit Handicap sowie Studierende mit Kind Anerkennung der Studienleistungen aus dem Ausland (ECHE + Anerkennungssatzung – wird von der EU abgefragt) Mindesterwerb von 15 Credits pro Semester (2018/19) an der Gasthochschule Belegung von Kursen im Umfang von 30 Credits, wenn Pflicht an der Gasthochschule Anerkennung möglichst aller Credits (keine „Scheinfreiheit“)

5 ERASMUS+ Regeln für Outgoings
Einschreibung an der CAU während des Auslandsaufenthaltes die Förderung ist bis einschließlich der Promotion möglich Studierende aller Nationalitäten können am ERASMUS+ Programm teilnehmen ein abgeschlossenes Studienjahr bei Studienantritt im Ausland (ERASMUS-Praktika ab dem 1. Semester möglich) ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache (mindestens B1, besser B2) keine fachfremde Platzvergabe Beginn und Ende des akademischen Jahres an der Gasthochschule beachten

6 Was bietet ERASMUS+ ? NEU in 2018/19:
erhöhtes Budget um 14 Millionen bei „Student and Staff Mobility“ (ca. 25%); neu zugeschnittene Ländergruppen Finanzabstand zwischen den Ländern mindestens 70,- € Geschätzte Auszahlungsbeträge pro Monat an der CAU 2018/19: Gruppe 1 / ca € Dänemark, Finnland, Großbritannien, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden Gruppe 2 / ca € Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern Gruppe 3 / ca € Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Türkei, Ungarn Erasmus+ Praktikanten_innen (SMP) erhalten monatlich 100,- Euro zusätzlich je Ländergruppe

7 Auswahl und Anmeldung der Outgoings
ERASMUS+ Auswahl und Anmeldung der Outgoings 1. im Fachbereich: Auswahl der Outgoings nach eigenen Auswahlkriterien Benachrichtigung der Studierenden über das Ergebnis Dokumentation aller Bewerber_innen (einschließlich Absagen) in der Auswahlliste Auswahlliste an das IC bis zum 2. im International Center: Online-Registrierung im ERASMUS-Portal (papierlos) für das akademische Jahr 2018/19 (alle Plätze) bis Vergabe der noch freien Plätze Nominierung an den Gasthochschulen durch das International Center 3. Studierende: eigenständige Bewerbung an den Gasthochschulen

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13 ERASMUS+ Personalmobilität Lehraufträge und Weiterbildungsmaßnahmen
Neuerungen: Lehraufträge und Weiterbildungsmaßnahmen haben gleiche Priorität kombinierte Personalmobilität (Lehre und Fortbildung) möglich Reduzierung Lehrdeputat 4 Stunden pro Woche - Verbesserung der Qualität der Lehre und Curricula Kontaktreise = Weiterbildungsmaßnahme keine Bewerbungsfristen Anmeldung möglichst 3 Monate im Voraus neues Merkblatt für beide Linien im Internet

14 ERASMUS+ Personalmobilität
Lehraufträge und Weiterbildungsmaßnahmen Neu ab 2018/2019:

15 ERASMUS+ Personalmobilität
Lehraufträge und Weiterbildungsmaßnahmen Neu ab 2018/2019:

16 ERASMUS+ Personalmobilität Lehraufträge und Weiterbildungsmaßnahmen
2013/14 (noch unter LLP/ERASMUS) 23 Lehraufträge 4 Weiterbildungen Projekt 2014: 50 Personalmobilitätsmaßnahmen 30 zu Unterrichtszwecken 20 zu Fortbildungszwecken Projekt 2015: 48 Personalmobilitätsmaßnahmen 22 zu Unterrichtszwecken 26 zu Fortbildungszwecken Projekt 2016 62 Personalmobilitätsmaßnahmen 23 zu Unterrichtszwecken 39 zu Fortbildungszwecken

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25 rechtliche Grundlagen der EU
ERASMUS+ Anerkennung rechtliche Grundlagen der EU BOLOGNA Erklärung (1999) – zentrale Ziele: ein Europäischer Hochschulraum mit einem einheitlichen zweistufiges Studiensystem Auslandsmobilität ohne Hindernisse und Zeitverluste ECTS: erleichtert die Vergleichbarkeit, Übertragung und Anerkennung von Studienleistungen zentrales Bologna-Tool: „Learning Agreement“ LISSABON Konvention (1999) – „Anerkennungsübereinkommen“ Ratifizierung 1999 – in Kraft treten der praktischen und rechtlichen Rahmenbedingungen ERASMUS+ Charta für Studierende ERASMUS+ Charta für die Hochschulbildung Fazit: alle in der Studienvereinbarung aufgeführten und erfolgreich absolvierten Studienleistungen (die zum Abschluss gehören) sind uneingeschränkt anzuerkennen

26 Vorgaben der EU für die Umsetzung von ERASMUS+:
ERASMUS+ Anerkennung rechtliche Grundlagen der EU Vorgaben der EU für die Umsetzung von ERASMUS+: Abfrage der an der Gasthochschule erworbenen Credits (seit 2014) und Eintrag auf dem EU-Server Abfrage der an der Heimathochschule anerkannten Credits und Eintrag auf dem EU-Server (seit 2016) Abfrage der Anerkennung bei den Studierenden in zweimaligen Online-Reports = Gegenkontrolle, da Studierende hier Schwierigkeiten benennen können Ziel der EU: 100% Anerkennung

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32 ERASMUS+ Anerkennung Knackpunkte an der CAU
Anerkennung von im Ausland erbrachten Teilmodulen - Integration ins eigene Modul? unterschiedliche Vergabe von Credit-Punkten an Gast- und Heimathochschule (unterschiedlicher Workload, z.T. wird geringere Anzahl an Credits angerechnet = Zeitverlust) unterschiedliche Notenskalen an Gast- und Heimathochschule (die Anerkennung der schlechteren Note kann dazu führen, dass Studierende auf die Anerkennung verzichten und den Kurs wiederholen = Zeitverlust) Notenumrechnung teilweise zu streng – geht zu Lasten der Studierenden z.T. extrem lange Bearbeitungszeit bei der Anerkennung Anzahl der Prüfungsämter = „Behördendschungel“ keine Homogenität in der Anerkennung (teilweise Abhängigkeit von Einzelpersonen) kein einheitliches Beschwerdemanagement (bislang erste Anlaufstation ERASMUS-Büro)

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34 Notenverteilung + Notenumrechnung
ERASMUS+ Anerkennung Notenverteilung + Notenumrechnung faire und transparente Behandlung von Gaststudenten bei Rückkehr an Heimathochschule (und umgekehrt) Notenverteilungsskala: Tabelle mit statistischer Verteilung der bestandenen Prüfungen in einem Studiengang Notenverteilungsskalen zeigen, wie die bestehenden nationalen oder institutionellen Notenskalen von der Hochschule angewendet werden Vergleich mit statistischer Verteilung von Noten in einer entsprechenden Referenzgruppe einer anderen Hochschule Notenverteilungsskalen für Referenzgruppen von Studierenden in Studiengängen sollten aussagekräftig hinsichtlich der Anzahl an Studierenden und der berücksichtigten Jahre sein

35 Notenverteilung + Notenumrechnung
ERASMUS+ Anerkennung Notenverteilung + Notenumrechnung Bestimmung der Referenzgruppe, für die die Notenverteilungsskala erstellt werden soll Berechnung der absoluten Anzahl der Noten bestandener Prüfungen (zumindest der letzten beiden Jahre) Berechnung der Notenverteilung als prozentualer Anteil der Bestehensnoten der Referenzgruppe; Erstellung des kumulativen Anteils Vergleich der eigenen Notenverteilung mit der Referenzgruppe der anderen Hochschule Transparenz: im Voraus festlegen, ob die schwächste, durchschnittlichste oder beste vergleichbare Note der überlappenden Notenstufen vergeben werden soll

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38 ERASMUS+ HRK-Notenumrechnung

39 Notenumrechnung Uni Kiel / Uni Gent Universität Gent Belgien
ERASMUS+ HRK-Notenumrechnung - Beispiel Notenumrechnung Uni Kiel / Uni Gent Universität Gent Belgien 10 11 12 13 14 15 16 17 CAU / HRK 3,6 - 4,0 3,1 - 3,5 2,1 - 3,0 1,6 - 2,0 1,0 - 1,5 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0%

40 ERASMUS+ Anerkennung Identität von Credits und Lernergebnisse einer Lerneinheit zweier Programme ist unwahrscheinlich Empfehlung: offener und flexibler Ansatz bei der Anerkennung von Credits, einschließlich der Vereinbarkeit von Lernergebnissen anstatt der Äquivalenz entsprechender Kursinhalte Praxis: Anzahl der Credits, die für äquivalente Lernergebnisse in einem anderen Kontext erworben wurden, ersetzt die Anzahl von Credits der Einrichtung, die die Qualifikation vergibt Anerkennungsgrundsätze: sollten bekannt und leicht zugänglich sein wesentliche Unterschiede: so gravierende Unterschiede zwischen dem ausländischen und dem inländischen Lernergebnis, dass diese die erfolgreiche Umsetzung der geplanten Aktivitäten des Antragstellers gefährden (z.B. weiterführende Studien, Forschungsarbeiten oder Beschäftigungsverhältnis) – Learning Agreement Beweislast zum Nachweis eines wesentlichen Unterschiedes liegt dabei bei zuständiger Anerkennungsbehörde nicht jeder Unterschied sollte als „wesentlich“ eingeschätzt werden Fazit: wohlwollende Anerkennung

41 ERASMUS+ Infoveranstaltungen

42 ERASMUS+ Diskussion

43 ERASMUS+ Verabschiedung von Programmbeauftragten
Verabschiedung von Herrn Prof. Dr. Joachim Wolf Anzahl der Outgoings aus dem Institut für Betriebswirtschaftslehre - hier: Auswertung der ERASMUS-Datenbank Moveon Anzahl Länder BE DK EE FI FR IE IT NL NO PL PT SE ES TR UK Gesamtergebnis Betriebswirtschaft in Verbindung mit Sprachen 1 Betriebswirtschaft, Unternehmensführung 33 43 3 25 28 8 10 20 92 14 32 36 79 18 473 Buchführung, Finanzverwaltung 2 35 476 plus : rund 600 Outgoings

44 ERASMUS+ Verabschiedung von Programmbeauftragten
Verabschiedung von Frau Anita Hartz Lehrstuhl Prof. Raff/Requate Anzahl der Outgoings aus dem Institut für Volkswirtschaftslehre - hier: Auswertung der ERASMUS-Datenbank Moveon Anzahl Länder BE DK EE FI FR IE IT NL NO PL PT SE SL ES TR UK Gesamtergebnis Wirtschaftswissenschaft 5 18 1 30 49 3 4 27 23 63 15 53 8 22 378 plus : rund 500 Outgoings


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