KMU-Workshop: Mehr Energieeffizienz im Unternehmen „Energiemanagementsysteme: Chancen und Risiken für Unternehmen“ 24.10.2013 Ludwigshafen Dr. Heinz.

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KMU-Workshop: Mehr Energieeffizienz im Unternehmen „Energiemanagementsysteme: Chancen und Risiken für Unternehmen“ 24.10.2013 Ludwigshafen Dr. Heinz Grünig Evonik Industries, Worms

Agenda Gesetzliche und Steuerliche Rahmenbedingungen Anforderungen für die Umsetzung Umsetzung Projekt Standort Worms Energiemanagementsysteme; Chancen und Risiken für Unternehmen

Agenda Gesetzliche und Steuerliche Rahmenbedingungen Anforderungen für die Umsetzung Umsetzung Projekt Standort Worms Energiemanagementsysteme; Chancen und Risiken für Unternehmen

Die gesetzlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen haben sich geändert Die EU-Kommission hat die Steuervergünstigungen der deutschen Wirtschaft im Rahmen der Öko-Steuer nur bis zum 31.12.2012 genehmigt. Die entsprechende Richtlinie fordert, dass die Betriebe für Steuervergünstigungen, wie den Spitzenausgleich, eine entsprechende Gegenleistung erbringen. Der deutsche Bundestag hat deshalb im Nov. 2012 das Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen, welches beinhaltet: Eine entsprechend Steuerentlastung wird ab 2015 Unternehmen nur noch gewährt, wenn sie ein Energiemanagementsystem gemäß ISO 50001 betreiben oder eine registrierte Organisation nach EMAS sind. Für die Antragsjahre 2013 und 2014 muss das Unternehmen nachweisen, dass es begonnen hat, ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS einzuführen. EMAS wurde von der Europäischen Union entwickelt und ist ein Gemeinschaftssystem aus Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung für Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen. * EMAS = Eco Management and Audit Scheme Energiemanagementsysteme; Chancen und Risiken für Unternehmen

Mögliche Einsparungen durch den Spitzenausgleich Faustformeln für das produzierende Gewerbe Die Ermäßigung nach §9b StromStG ist erst ab einem Jahresverbrauch von ca. 49.000 kWh möglich (Selbstbehalt 250 €) Stromsteuererstattungen nach dem so genannten „Spitzenausgleich“ nach §10 StromStG können bis zur 2,5 fachen Steuerentlastung nach §9b führen – hängen aber von dem Gesamtbruttolohn der Beschäftigten ab Je mehr Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt sind und je höher das Lohnniveau ist (d.h. der Arbeitgeberanteil an der Rentenversicherung) desto geringer ist der Spitzenausgleich http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Strom/Steuerverguenstigung/Steuerentlastungen/Steuerentlastung-nach-Par-10-StromStV/steuerentlastung-nach-par-10-stromstg_node.html http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Strom/Steuerverguenstigung/Steuerentlastungen/Steuerentlastung-nach-Par-9b-StromStG/steuerentlastung-nach-par-9b-stromstg_node.html Energiemanagementsysteme; Chancen und Risiken für Unternehmen

Agenda Gesetzliche und Steuerliche Rahmenbedingungen Anforderungen für die Umsetzung Umsetzung Projekt Standort Worms Energiemanagementsysteme; Chancen und Risiken für Unternehmen

Zeitlinie für die Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS) Voraussetzungen für Spitzenausgleich (§ 10 StromStG und § 55 EnergieStG) dargestellt ist jeweils das Jahr, für das die Erstattung beantragt wird Welches Managementsystem ist erforderlich? DIN EN ISO 50001 1) oder EMAS 2) Für KMU gelten Sonderregelungen (z.B. Energieaudit), EMAS ist ein Umweltmanagementsystem und kein Energiemanagementsystem 1) ISO 50001 = DIN EN ISO 50001:2011-12 2) EMAS = Eco Management and Audit Scheme Nachweis, dass mit der Einführung eines EnMS begonnen wurde Nachweis, dass mit der Einführung eines EnMS begonnen wurde Nachweis, dass die Einführung eines EnMS abgeschlossen wurde (Zertifikat) 2013 2014 2015 Energiemanagementsysteme; Chancen und Risiken für Unternehmen

Zur Sicherung des Spitzenausgleichs muss mit der Einführung in 2013 begonnen werden Um den Spitzenausgleich im Jahr 2013 für eine Legaleinheit sicherzustellen, muss mit der Einführung eines Energiemanagementsystems oder EMAS begonnen worden sein. Als Nachweis des Beginns im Jahr 2013 gibt es zwei Optionen: Option 1: „Horizontales Verfahren“ Vorliegen von Testaten nach ISO 50001 oder EMAS, sofern damit mindestens 25 % des gesamten Energieverbrauchs des Unternehmens abgedeckt sind, oder Option 2: „Vertikales Verfahren“ Erklärung der Geschäftsführung zur Einführung eines EnMS Ernennung eines Energiebeauftragten durch Geschäftsführung Umsetzung der Nr. 4.4.3 (a) der ISO 50001 (Analyse von Energieeinsatz und Energieverbrauch auf Basis von Messungen bzw. anderen Daten), d.h. Ermittlung derzeitiger Energiequellen Bewertung des bisherigen und aktuellen Energieeinsatzes und Energieverbrauchs Energiemanagementsysteme; Chancen und Risiken für Unternehmen

Zur Sicherung des Spitzenausgleichs sind in 2014 weitere Schritte notwendig Im Jahr 2014 müssen folgende Erweiterungen vorgenommen werden: Option 1: „Horizontales Verfahren“ Vorliegen von Testaten nach ISO 50001 oder EMAS, sofern damit mindestens 60 % des gesamten Energieverbrauchs des Unternehmens abgedeckt sind 1), oder Option 2: „Vertikales Verfahren“ zusätzlich Umsetzung der Nr. 4.4.3 (b) der ISO 50001 (Ermittlung der Bereiche mit wesentlichem Energieeinsatz), d.h. Ermittlung von Anlagen, Einrichtungen, Systemen, Prozessen und Personals mit wesentlichem Einfluss auf Energieeinsatz und Energieverbrauch Ermittlung anderer Variabler mit Einfluss auf wesentlichen Energieeinsatz 1) Summe aus ISO und EMAS darf gebildet werden Energiemanagementsysteme; Chancen und Risiken für Unternehmen

Für die Sicherung des Spitzenausgleichs für KMU (200 Für die Sicherung des Spitzenausgleichs für KMU (200.000 Euro Energiekosten/Jahr) gibt es mehrere Möglichkeiten. Für kleinere und mittlere Unternehmen ist „nur“ der Nachweis zur Verbesserung der Energieeffizienz (Energieaudit) nach der Norm DIN EN 16247-1 ausreichend Energieaudit nach DIN EN 16247 Anlage 2 der SpaEfV Spitzenausgleicheffizienzsystemverordnung Freiwillig: DIN EN ISO 50001 EMAS http://www.buzer.de/gesetz/10849/a184212.htm Energiemanagementsysteme; Chancen und Risiken für Unternehmen

Zur Sicherung des Spitzenausgleichs muss das prod Zur Sicherung des Spitzenausgleichs muss das prod. Gewerbe neben der Einführung von EnMS zudem die Energieintensität reduzieren Anforderungen für Produzierendes Gewerbe insgesamt (Reduzierung der Energieintensität) Antragsjahr zur Steuerentlastung Bezugsjahr zur Zielwertereichung Zielwert 2015 2013 1,3% 2016 2014 2,6% 2017 3,9% 2018 5,25% 2019-2022 Erhöhung des Zielwertes um jeweils 1,35 % /a. Überprüfung im Jahr 2017 vorgesehen. Basiswert: jahresdurchschnittliche Energieintensität in den Jahren 2007-2012 Energieintensität: Quotient aus Gesamtenergieverbrauch (temperaturbereinigt / konjunkturbereinigt) und Gesamtsumme der Bruttoproduktionswerte (inflationsbereinigt) Abschläge bei geringerer Zielerreichung (mindestens 92% erreicht  Steuerentlastung zu 60%, mindestens 96% erreicht  Steuerentlastung zu 80%, mindestens 100% erreicht  Steuerentlastung zu 100%) 1. Der Zielwert bezeichnet den Prozentsatz, um den sich die Energieintensität in dem für das Antragsjahr maß- geblichen Bezugsjahr gegenüber dem Basiswert ver- ringert. Der Basiswert ist die jahresdurchschnittliche Energieintensität in den Jahren 2007 bis 2012. Energiemanagementsysteme; Chancen und Risiken für Unternehmen

Agenda Gesetzliche und Steuerliche Rahmenbedingungen Anforderungen für die Umsetzung Umsetzung Projekt Standort Worms Energiemanagementsysteme; Chancen und Risiken für Unternehmen

Eine Vielzahl von Energieoptimierungen wurden am Standort Worms bereits durchgeführt … MEGATREND ENERGIEEFFIZIENZ technisch Technische Optimierungen Optimierung von Logistik-prozessen Reduzierung Produktions / Netzverluste Mitarbeiter und Anlagen Gebäude-optimierungen Teilnahme am EET Worms Prozesstechnische Optimierungen Einsatzoptimierung/ Lastmanagement persönlich organisatorisch Energiemanagementsysteme; Chancen und Risiken für Unternehmen

… aber eine systematische Bearbeitung, z. B … aber eine systematische Bearbeitung, z.B. über ein Managementsystem, wurde in der Vergangenheit nicht durchgeführt Mit der Einführung des EnMS sollen neben den Steuererleichterungen folgende Ziele erreicht werden: Steigerung der Energieeffizienz Kontinuierlicher Verbesserungsprozess Steigerung der Transparenz innerhalb der Organisation Energiekostenreduktion Image-Gewinn Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Energiemanagementsysteme; Chancen und Risiken für Unternehmen

Es wurde beschlossen ein Energiemanagementsystem einzuführen Projektinhalt: Einführung und Zertifizierung von ISO 50001 am Standort Worms bis Mitte 2015 Berücksichtigung von Veränderungen in der Evonik-Legalstruktur Beibehaltung bereits vorhandener EUMS* (EMAS / ISO 50001) möglichst ohne Parallelstrukturen Nutzung bereits bestehender Systemelemente (z.B. ISO 14001, KVP, EEM+, Idee+) * EUMS = Energie- oder Umweltmanagementsystem im Sine von ISO 50001 oder EMAS Energiemanagementsysteme; Chancen und Risiken für Unternehmen

Ein Energieteam ist für die Einführung der Norm verantwortlich Das Energieteam setzt sich mit Vertretern aus allen BU‘s zusammen und wird durch 2 Energiemanager geführt Durchführung regelmäßiger Teamsitzungen Die Energieeffizienz wird BU-spezifisch untersucht und bewertet, der Einfluss der großen Unterschiede zwischen den BU wird damit vermieden Das Energieteam Das Energieteam wird von 2 Energie-managern mit unterschiedlicher Verant-wortung (Managementsystem- und technische Anforderung) geleitet Energiemanager MS Technisch Managementsystem- Anforderung Energietechnische Anforderung Überprüfung vorhandener Managementsysteme / Prozesse auf Übereinstimmung mit ISO 50001 und den Anforderungen aus dem Projekt Umsetzung der zentralen Aufgaben anhand Meilensteinplan Ansprechpartner für Betriebe und Zertifizierer Abstimmung / Koordination Ressourcenplanung Projektverfolgung durch Berichtet über Umsetzungsfortschritt an zuständigen Koordinationsverantwortlichen Durchführung von bzw. Unterstützung bei Schulungen der Mitarbeiter Ansprechpartner in den BU‘s sind die Umsetzungsverantwortlichen (UV) UV BU XX UV BU XX UV BL XX UV BL XX MS = Managementsystem, UV = Umsetzungsverantwortlich Energiemanagementsysteme; Chancen und Risiken für Unternehmen

Chancen des EnMS anhand einer Beispielrechnung Stromverbrauch 50.000 MWh Mitarbeiter 500 Gehalt pro Mitarbeiter 70.000 € Berechnung der Entlastung vor Vergleich mit dem Höchstbetrag: Stromsteuerbelastung (50.000 MWh x 20,50Euro/ MWh) 1.015.000 € abzgl. Minderungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Satz 1 StromStG -1.000 € abzgl. mögliche Steuerentlastung nach § 9b StromStG (§ 10 Abs. 1 Satz 2 StromStG), prod. Gewerbe -256.250 € Stromsteuer nach § 10 Abs. 1 StromStG 757.750 € Berechnung des Höchstbetrags abzgl. Unterschiedsbetrag in der Rentenversicherung -245.000 € Zwischensumme 512.750 € davon 90 % (Höchstbetrag) 461.475 € Die Stromsteuerentlastung beträgt nach § 10 461.475 € Die Steuerentlastung beträgt nach § 9b 256.250 € Berechnung der möglichen Steuerentlastung nach § 9b StromStG: nur für prod. Gewerbe Bevor eine Entlastung von der Stromsteuer nach § 10 StromStG errechnet werden kann, muss die mögliche Steuerentlastung nach § 9b StromStG bestimmt werden. Für Strom, der zu betrieblichen Zwecken verwendet wurde, beträgt die Steuerentlastung 5,13 EUR für eine Megawattstunde. Hieraus ergibt sich für 50.000 MWh Strom ein Betrag von 256.500 EUR. Hiervon ist der Selbstbehalt nach § 9b Absatz 2 StromStG in Höhe von 250,00 Euro abzuziehen. Somit ergibt sich eine nach § 9b StromStG mögliche Steuerentlastung von 256.250 Euro. Berechnung des Unterschiedsbetrags in der Rentenversicherung: Bei der Beispielrechnung betrug im Antragsjahr 2011 das rentenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt des Unternehmens 35.000.000 Mio. Euro. Hätte der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung im Antragsjahr 20,3 % (Arbeitgeberanteil 10,15 %) betragen, hätte das Unternehmen für diesen Zeitraum 3.552.500 Euro als Arbeitgeberanteil entrichten müssen. Bei einem Beitragssatz von 19,5 % (Arbeitgeberanteil 9,45 %) hätte es hingegen 3.307.500 Euro als Arbeitgeberanteil entrichten müssen. Der Unterschiedsbetrag zwischen diesen rechnerischen Arbeitgeberanteilen an den Rentenversicherungsbeiträgen beträgt 245.000 Euro (3.552.500 Euro – 3.307.500 Euro ). Energiemanagementsysteme; Chancen und Risiken für Unternehmen

Geschätzter Aufwand Bereitstellen von zwei Energiebeauftragten1) Mitarbeit der Betriebe Für 2013 ca. ½ Mannjahre Für 2014 ca. 1 Mannjahre Für 2015 ca. ½ Mannjahre 1) Die Geschäftsführung der Legaleinheit muss mindestens einen Energiebeauftragten benennen Energiemanagementsysteme; Chancen und Risiken für Unternehmen

Die Einführung von EnMS gliedert sich in drei Phasen Phase 1: Zentrale Aktivitäten Projektteam Phase 2: Dezentrale Aktivitäten BU‘s Phase 3: Zertifizierung Festlegung der Energiepolitik / Energieeffizienzziele Festlegung Ausgangsbasis Kommunikation innerhalb und außerhalb des Projektes Bestandsaufnahme (Daten, Organisation etc.) Entwicklung von EnPIs1) Schulung Mitarbeiter Systemcheck Vorbereitung Audit Auditierung EnPls: Überprüft die Energieeffizienz der Anlage und vergleicht sie mit der gesamten Branche. 06/2013 09/2013 01/2015 06/2015 1) EnPIs = energy performance indicators Energiemanagementsysteme; Chancen und Risiken für Unternehmen

Mögliche Unterstützer für KMU Modell Hohenlohe „EnergieEffizienz-Tisch KMU II“ Hochschulen IHK Externe Dienstleister Energiemanagementsysteme; Chancen und Risiken für Unternehmen

Energiemanagementsysteme; Chancen und Risiken für Unternehmen

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