Workshop Social Media Social Media in der Verwaltung des Kantons Luzern Philipp Berger, Kommunikationsbeauftragter ZID 30. Oktober 2013.

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 Präsentation transkript:

Workshop Social Media Social Media in der Verwaltung des Kantons Luzern Philipp Berger, Kommunikationsbeauftragter ZID 30. Oktober 2013

Agenda > Ziel / Erwartungen / Einführung > Was sind soziale Medien > Chancen und Risiken von sozialen Medien > Fazit > Guidelines 4

Ziele Die Teilnehmenden… > wissen, was soziale Medien sind und kennen Chancen und Risiken dieser Kommunikationsform. > kennen die wichtigsten Eckpunkte der Kommunikation via Social Media > Sind Informiert über die Kantonalen Richtlinien 5

Definition Social Media bezeichnen digitale Medien und Technologien, die es Nutzern ermöglichen: > sich untereinander auszutauschen und > mediale Inhalte einzeln oder in einer Gemeinschaft zu gestalten. Quelle: Wikipedia 6

Internetnutzung Schweiz Knapp 90% der Bevölkerung über 14 Jahre besitzt einen Internetzugang. Dieser Wert liegt deutlich über dem europäischen Schnitt von 73%. 7

Wer nutzt Social Media? Jeder dritte Schweizer User surfte 2011 in/auf Sozialen Medien, 2008 war es erst jeder fünfte. 8

Weit mehr als «nur» Facebook 9

Zivilschutz und Social Media Chancen und … 10

… Risiken

Fazit > Kdo / Medienverantwortlicher gestallten offizielles Profil Checkliste Sprechregeln der Organisation muss klar sein > Bewusst sein von neuen Medien / Technologien Social Media Smartphone / Handykamera > Wahrnehmung der Öffentlichkeit Ordnung Arbeitsplatz Tenü Auftreten (Pausen, Rauchpausen) > Kader sensibilisieren / AdZS Richtlinien bekannt geben > Netz ab und zu durchsuchen was für Suchresultate erscheinen > Strategie der Organisation muss klar sein

Social Media Guidelines für die kantonale Verwaltung 13

Stil- und Spielregeln > Fassen Sie sich kurz. > Behandeln Sie Ihr Gegenüber höflich, respektvoll und verantwortungsvoll. > Lassen Sie sich nicht provozieren. > Kommunizieren Sie nur im Namen Ihrer Organisation, wenn Sie dazu befugt sind. > Verwenden Sie nur Material, über das Sie tatsächlich verfügen dürfen. > Geben Sie keine vertraulichen Informationen über sich oder Ihre Organisation preis. > Posten Sie keine Beiträge, aus denen Ihrer Organisation oder Ihrer persönlicher Reputation ein Schaden entstehen könnte. 14

Treuepflicht Ihr Handeln im öffentlichen Dienst ist dem Gemeinwohl und den rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet. Das gilt auch für Ihre Dienstlich bedingten Social-Media- Aktivitäten. Geheimhaltung Ihr Einsatz im Zivilschutz bringt eine Geheimhaltungspflicht mit sich. Diese gilt für Angelegenheiten und Akten, an deren Geheimhaltung schützenswerte öffentliche Interessen bestehen. 15

Kantonale Auftritte Aktiv bewirtschaftet seit 26. August

Fragen? Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.