Neuerungen im Prüfungswesen Veränderungen im Zuständigkeitsbereich des ZPA Einführung der Prozesse aus dem OE- Prozess Prüfungswesen Schwerpunkt auf Veränderungen.

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 Präsentation transkript:

Neuerungen im Prüfungswesen Veränderungen im Zuständigkeitsbereich des ZPA Einführung der Prozesse aus dem OE- Prozess Prüfungswesen Schwerpunkt auf Veränderungen für Kolleginnen und Kollegen in den Fachbereichen (Stand Nov. 2015) Zentrales Prüfungsamt

Veränderungen im Bereich des ZPA Einrichtung der Geschäftsstellen Aufgaben der Geschäftsstelle Beratung von Studierenden in Fragen von Prüfungsverfahren Sachbearbeitung für Bachelor-, Masterprüfungsangelegenheiten bzw. für das juristische Staatsexamen Sachbearbeitung für Promotionsangelegenheiten Administrative Betreuung der entsprechenden Ausschüsse Ziel Klare Zuordnung von Sachbearbeitung zu Fachbereich Feste AnsprechpartnerInnen innerhalb des ZPA Vertiefte Kenntnisse der Prüfungsorganisation des Fachbereiches Zentrales Prüfungsamt 2

Veränderungen im Bereich des ZPA Internetpräsenz Internetauftritt des ZPA Trennung zwischen Dezentralen PÄ und ZPA Aktuelles (Infos über Besonderheiten, Technische Probleme, etc.) Bereich für Formulare inkl. Übersicht der allgemeinen Formulare „Infos von A – Z“ ersetzt FAQ Zentrales Prüfungsamt 3

Veränderungen im Bereich des ZPA Internetpräsenz Im Intranet der Universität Eigener Bereich für Dokumentationen, u. ä. Antragsformular für FlexNow/ PABO – Zugang u. Beantragung von Schreibrechten Anträge und Informationen für Lehrende Zentrales Prüfungsamt 4

Einführung der Sollprozesse Veränderungen für die Fachbereiche Projektskizzierung „OE-Prozess Prüfungswesen“: Die Abnahme der Soll-Konzeption erfolgte am nach detaillierter Ist- und Anforderungsanalyse durch eine externe Unternehmensberatung (PEGO). Befragt wurden hierzu VertreterInnen der Fachbereiche 6 bis 12, des Referats 13 sowie das ZPA (damalige Teams, AG PABO und ehemalige Leitung). ZPA wurde durch Lenkungskreis beauftragt die Prozesse einzuführen. Zur Sollkonzeption gehören folgende Kernprozesse bzw. Hauptprozesse: 1.Anerkennung von Leistungen 2.Prüfungsplanung und Anlegen des Prüfungsangebotes auf Modul – Ebene 3.IT-gestützte Prüfungsanmeldung 3a Nachmeldungen zu Prüfungen (Teilprozess) 4.Leistungserfassung, -Kommunikation und -Verwaltung 5.PO- Entwicklung 5a PO- Modellierung (Teilprozess) 6.Prüfungsplanung und Anlegen des Prüfungsangebotes auf LV – Ebene Zentrales Prüfungsamt 5

Einführung der Sollprozesse Veränderungen für die Fachbereiche Prozess 1 Anerkennung von Leistungen Vollständig eingeführt Veränderungen im Fachbereich: Verfahrensträger sind Studierende Anerkennungsantrag wird durch Studierende zur fachlichen Entscheidung den Anerkennungsbeauftragten vorgelegt (inkl. Originalnachweise und Kopien) Formblatt der Nicht-Anerkennung Nach Prüfung und Entscheidung wird der Antrag (inkl. Originale, Kopien und ggf. Begründung für die Nicht-Anerkennung) zurück an den Studierenden gegeben Studierender ist für Weiterleitung des vollständigen Antrags (Kopien, ggf. Begründung für die Nicht-Anerkennung) an ZPA zuständig Weitere Informationen: „Ablaufplan Anerkennungsverfahren“ ist fester Bestandteil des Antrags Anerkennungsbeauftragte sind auf ZPA – Homepage im Bereich „Infos A- Z“ unter „Anerkennung von Prüfungsleistungen“ aufgeführt Zentrales Prüfungsamt 6

Einführung der Sollprozesse Veränderungen für die Fachbereiche Prozess 2 Prüfungsplanung und Anlegen des Prüfungsangebotes auf Modul – Ebene Vollständig eingeführt Veränderungen im Fachbereich: Prüfungsplan ist an Formvorgaben gebunden Prüfungsplan wird fortgeschrieben Feste - spätere - Frist für die Abgabe des Prüfungsplanes ( bzw ) Weitere Informationen: ZPA (AG PABO) legt Prüfungsangebot an Hauptanmeldephasen: bzw Zentrales Prüfungsamt 7

Einführung der Sollprozesse Veränderungen für die Fachbereiche Prozess 3 IT- gestützte Prüfungsanmeldung Hauptprozess: vollständig eingeführt Veränderungen im Fachbereich: Anmeldung zur Prüfung über PABO ist für alle Studierenden gemäß des vom Fachbereich übermitteltem Prüfungsplan möglich und verbindlich Studierender erhält Anmeldebestätigung vom ZPA per Mail Keine persönliche Anmeldung bei Lehrenden notwendig Um ein rechtskonformes Prüfungsverfahren gewährleisten zu können, sollte dringend auf eine Nachmeldung durch Prüfer verzichtet werden vollständige und verbindliche Anmeldeliste bis drei Tage vor Prüfungstermin Kontrolle der TeilnehmerInnen durch die Prüfer/Aufsichtsführenden anhand der Liste ist möglich und rechtlich notwendig ZPA informiert Studierende über An- und Abmeldezeiträume Zentrales Prüfungsamt 8

Einführung der Sollprozesse Veränderungen für die Fachbereiche Teilprozess 3a Nachmeldungen zu Prüfungen geplante Einführung zur bzw. in der Anmeldephase des Wintersemester Veränderungen im Fachbereich: Entscheidungsbefugte im Fachbereich (z. B. Vorsitzende/r des Prüfungsausschusses) muss in Prüfungsphase für kurzfristige Entscheidung verlässlich zur Verfügung stehen Technische Probleme bei Anmeldung müssen durch Studierende innerhalb des Anmeldezeitraumes beim ZPA per Formblatt angezeigt werden. Über eine An- bzw. Nachmeldung aufgrund technischer Probleme entscheidet das ZPA. Weitere Informationen: über kurzfristige Nachmeldungen wird Modulverantwortlichen per Mail informiert Prüfling nach erfolgreicher Nachmeldung eine Anmeldebestätigung per Mail Zentrales Prüfungsamt 9

Einführung der Sollprozesse Veränderungen für die Fachbereiche Prozess 4 Leistungserfassung, –Kommunikation und –Verwaltung Einführung zum Wintersemester (Februar/ März 2016) Veränderungen im Fachbereich: Eindeutige und abschließende Noteneingabe durch Modulverantwortlichen (MV) möglich, d.h. Note werden durch MV eingetragen und sind nach der Freigabe (gesonderter Schritt!) für Studierenden sichtbar u. somit verbindlich bekanntgegeben Wartezeiten aufgrund von Übermittlung von Notenlisten und Freigabe durch ZPA entfallen für den Studierenden hierdurch. Nur einmalige Übersendung der unterzeichneten (vollständigen) Notenlisten notwendig Prüfungsstatus „Anmeldung: ohne Ergebnis“, sogenannte „Offenen Anmeldungen“, aus dem vorherigen Semester werden zu 2 Stichtagen im Jahr auf „Versäumnis wegen fehlender Ergebnismeldung“ gestellt, um eine Anmeldung zur nächsten Prüfung zu ermöglichen. Gemäß AT 2010 sind Bewertungen innerhalb von 4 Wochen vorzunehmen. Zentrales Prüfungsamt 10

Einführung der Sollprozesse Veränderungen für die Fachbereiche Prozess 4 Leistungserfassung, –Kommunikation und –Verwaltung Weitere Informationen: Nach Freischaltung durch MV erfolgt die Notenfreischaltung über Nacht, bis dahin sind Notenänderungen durch MV möglich. Notenänderung / Notenkorrektur wie bisher nur durch ZPA mit Begründung möglich Studierende erhalten Info-Mail, dass es einen Eintrag im Leistungskonto gab Dokumentation für die Umsetzung in PABO steht auf Homepage (Intranet) zum Download bereit. Bei Fragen hilft die AG PABO gerne weiter. Zentrales Prüfungsamt 11

Einführung der Sollprozesse Veränderungen für die Fachbereiche Prozess 5 PO- Entwicklung Hauptprozess liegt nicht in der Verantwortung des ZPA, sondern im Referat 13 Umsetzung hat begonnen, das Umsetzungsvorgehen ist abgestimmt und wird unter Beteiligung der Fachbereiche bis April 2016 bearbeitet. Änderungen beziehen sich nur auf den Prozess der PO-Entwicklung und PO-Änderung. Bei Fragen hierzu muss das Ref. 13 angesprochen werden. Teilprozess 5a PO- Modellierung Erste Teile der Umsetzung wurden erarbeitet, der Teilprozess kann jedoch nicht ohne Prozessentscheidungen im Hauptprozess abgeschlossen werden. Hier geht es um die technische Umsetzung (z. B. Modellierungskonventionen, etc.) Keine Auswirkungen für den Fachbereich Zentrales Prüfungsamt 12

Einführung der Sollprozesse Veränderungen für die Fachbereiche Prozess 6 Prüfungsplanung, Anlegen des Prüfungsangebotes auf LV – Ebene Prozesseinführung wird erst angegangen, wenn alle anderen Prozesse vollständig eingeführt sind. Da einige Grundlagen für die Umsetzung fehlen und zurzeit die Anforderungen im Campusmanagement-System geprüft werden, ist keine verbindliche Aussage zu Veränderungen möglich. Zentrales Prüfungsamt 13

Prüfungswesen im Überblick Wiederholungsregelungen gemäß AT Folgesemester nach erstem Versuch stehen für das erfolgreiche Ablegen der Prüfung zur Verfügung. Auslands-, Kranken- und Elternzeitsemester verlängern die Wiederholungsfrist Anzahl der abgelegten Prüfungsversuche ist unerheblich (Keine Versuchszählung!) Keine automatische Anmeldung Auch bei Wiederholungsprüfung wird keine „Zwangsanmeldung“ vorgenommen. Für jedes Modul muss gemäß AT 2010 in jedem Semester eine Prüfung angeboten werden. Zentrales Prüfungsamt 14

Prüfungswesen im Überblick An- und Abmeldephasen (Standard gemäß AT 2010) Gilt für Prüfungen in der „Hauptprüfungszeit“ zum Semesterende gemäß AT 2010: Februar – März bzw. Juli – August Für Prüfungen außerhalb dieses Zeitraums werden individuelle An- und Abmeldezeiten eingerichtet (i. d. R. Referate, Hausarbeiten) ZPA informiert Studierende über Zeiträume (i. d. R. per Mail) Zentrales Prüfungsamt 15 HauptanmeldephasenHauptabmeldephasen Wintersemester – – Sommersemester10.6. – 30.6.

Prüfungswesen im Überblick Erläuterung der Prüfungsarten MP: Modulprüfung Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen Anmeldung zu dieser einen Prüfung ist über PABO möglich Note wird erfasst, freigeschaltet und im Zeugnis ausgewiesen KP: Kombinationsprüfung Modul wird mit mehreren Prüfung abgeschlossen Anzahl und Art wird durch Fachbereich/ Modulverantwortlichen bestimmt Anmeldung zu einzelnen Prüfungen ist nicht möglich Anmeldung zur KP erst zur Erbringung der letzten Prüfungsleistung. Im Zeugnis wird lediglich die Endnote (1 Note gemäß Gewichtung) ausgewiesen TP: Teilprüfung Modul wird mit mehreren Prüfungen abgeschlossen Anzahl und Art sind in der PO benannt Anmeldung zu einzelnen Prüfungen ist möglich und zwingend erforderlich Es werden alle Noten erfasst, freigeschaltet und im Zeugnis separat ausgewiesen Zentrales Prüfungsamt 16

Prüfungswesen im Überblick Anmeldeverhalten bei zweisemestrigen Modulen Empfehlung des ZPA: -Bei Modulprüfung: Anmeldung erfolgt in dem Semester, in dem auch die Prüfung abgelegt wird -Bei Kombinationsprüfung: Anmeldung erfolgt in dem Semester, in dem die letzte Prüfungsleistung abgelegt wird -Bei Teilprüfung: Anmeldung erfolgt zu jeder TP in dem Semester, in dem die Teil- Prüfungsleistung abgelegt wird Grundsätzlich gilt: Studierende sollen sich zu dem Prüfungstermin anmelden, in dem sie die (letzte) Prüfungsleistung erbringen wollen. Zentrales Prüfungsamt 17

Prüfungswesen im Überblick Modulverantwortliche/r ist im Prüfungswesen zuständig für: -Noteneintrag und Notenfreischaltung -Übersendung der unterschriebenen Notenliste (wenn vollständig!) -Festlegung des Prüfungstermins -Übersendung des Prüfungsangebotes an Zuständigkeitsbereich/ zuständige Person im Fachbereich oder auf Anfrage direkt an ZPA gemäß (Form-)Vorgabe Selbstverständlich kann diese Aufgabe durch den Modulverantwortlichen innerhalb des FBs delegiert werden. Diese Person sollte bitte dem ZPA für Rückfragen mitgeteilt werden. Die Regelung einer Vertretung ist sinnvoll. Zentrales Prüfungsamt 18

Zentrales Prüfungsamt 19 Bei Fragen sprechen Sie gerne das ZPA an: Tina Hoffmann Leitung Tel.: (Sekretariat) oder Für Ihren Fachbereich zuständige Geschäftsstelle: Geschäftsstelle Fachbereich 10 Jasmin Schnakenberg Katrin Kondratzki Telefon: bzw Mail: ZPA / Raum B 1022