© SBB I ETCS SBB, I-ETCS RAMS IOP Das Konzept des ETCS Sicherheitsnachweis Der Sicherheitsnachweis als Grundlage für das Erwirken einer ETCS- Betriebsbewilligung in der Schweiz.
© SBB I ETCS Traktanden Kontext und Antrag Voraussetzungen Vorgehen Sicherheitsnachweis Zusammenfassung Die dargelegten Informationen sind an das Dokument „Konzept für den Aufbau der Sicherheitsnachweises mit IOP- Konzeption“ entnommen und haben nur informellen Charakter. Bei widersprüchlichen Aussagen gilt das Ursprungsdokument.
© SBB I ETCS Kontext und Antrag Kontext zur Erläuterung und Anforderungen an einen Antrag
© SBB I ETCS Kontext Eine Betriebsbewilligung kann erwirkt werden, indem das Eisenbahnverkehrs- unternehmen für sein System den fahrzeugbezogenen Sicherheitsnachweis (II) erbringt in welchem es darlegt, … … dass das System in allen Teilkomponenten und Aspekten die gesetzlichen Anforderungen und die einschlägigen Normen erfüllt. … dass die spezifischen Anforderungen in Form von internationalen, nationalen und lokalen Anforderungen (Sicherheit, Betriebsprozesse etc.) umgesetzt sind und dieses auch in Form von Tests (Labor, Strecke) nachgewiesen hat. … dass das System in einem branchenüblichen Produktionsumfeld entstanden ist, welches die gängigen Normen umsetzt (V-Modell), sowie dass eine durchgängige Nachvollziehbarkeit der Arbeits-, Dokumentations- und Prüfprozesse gewährleistet ist. … dass die operativen Anwender des Systems dieses SICHER handhaben können. Die Dokumente (Handbücher, Schulung, Unterhalt etc.) sind vorhanden und anwendbar. Die streckenspezifischen Betriebsbedingungen werden eingehalten.
© SBB I ETCS Antrag Das Eisenbahnverkehrsunternehmen beantragt beim Bundesamt für Verkehr eine Betriebsbewilligung für ein Fahrzeug pro Strecke. BAVEVU Bewilligungs- verfahren Antrag BBW SiNW Grundlage für einen Antrag ist der Sicherheitsnachweis (II) und dessen Begutachtung. Guta.
© SBB I ETCS Voraussetzungen Vier Voraussetzungen zur Betriebsbewilligung Schweiz
© SBB I ETCS ) Erfüllen gesetzlicher Bestimmungen und Normen Das System erfüllt in allen Teilkomponenten und Aspekten die gesetzlichen Anforderungen und die einschlägigen Normen. BAVEVU Gesetz Normen z.B. EN50126
© SBB I ETCS ) Erfüllen der spezifischen Anforderungen und der Sicherheit Das System erfüllt die spezifischen, technisch-betriebliche Anforderungen (TA, Sicherheit, etc.) in Form von internationalen und lokalen Spezifikationen (Systemführer). BAVEVUGesetz Normen Spec TA z.B. EVU / Systemführer SRS 2.3 Track
© SBB I ETCS ) Umsetzung im brachenübliches Produktionsumfeld Das System ist in einem Produktionsumfeld entstanden, welches über nachvollziehbare Arbeits-, Dokumentations- und Prüf- Prozesse verfügt. BAVEVUGesetz Normen Spec TA EVU / Systemführer Produktion, Industrie SiNW Test QM Informationsmanagement
© SBB I ETCS EVU EVU / Systemführer 4) Sichere Handhabung Die sichere Handhabung ist gewährleistet und nachgewiesen für den Betrieb und die Instandhaltung auch in Form von Handbüchern (HB), Schulungen und Betriebsanweisungen. BAVGesetz Normen Spec TA Produktion, Industrie SiNW Test QM Informationsmanagement EVU EVU / Systemführer HBSchuleBetrieb HB Schule Betrieb Instand- haltung Instand- haltung
© SBB I ETCS Vorgehen Vier Voraussetzungen führen zum Antrag
© SBB I ETCS BAV EVU / Systemführer BAVEVU EVU / Systemführer Vorgehen Der Prozess zum Erreichen einer BBW bedeutet „das Richtige richtig“ getan zu haben und dies hinsichtlich Sicherheit auch nachzuweisen. Spec TA Produktion, Industrie QM Informationsmanagement Gesetz Normen SiNW Antrag Bewilligungs- verfahren TA Norm TS Änderungskonferenz ReleaseRelation Gutachten Gesetze Gutachten
© SBB I ETCS Sicherheitsnachweis Der Sicherheitsnachweis als Bedingung zur Betriebsbewilligung
© SBB I ETCS Inhalt eines „Gesamt Sicherheitsnachweises“ Der übergeordnete „Gesamtsicherheitsnachweis (I)“ verweist auf Dokumente und Nachweise aus den Vorprozessen, bestehend aus den drei Perspektiven: Sicherheitsnachweis für “Fahrzeuge (II)“ (über die ETCS Ausrüstung inklusive der Implementierung und Handhabung). Sicherheitsnachweis für die “Gesamtanlage (IV)“ (jeweils bezogen auf die entsprechende Strecke inklusive der Implementierung und Handhabung) Nachweis für “betriebliche, streckenbezogene Interoperabilität (V)“ (Sicherheitsnachweis der jeweils gegenseitigen an Strecke und Fahrzeug gestellten Sicherheitsanforderungen. Beurteilung und Nachweis der allfälligen Umsetzung von daraus resultierenden Massnahmen.)
© SBB I ETCS IOP, eine Subperspektive IOP ist nur eine Subperspektive. Die Testreihen von IOP sind NICHT validiert. Demzufolge dürfen die Resultate nicht allein stehend für den Sicherheits- nachweis verbindlich verwendet werden. INTEROPERABILITÄT Logische Operation EVC (European Vital Computer) Logische Operation RBC (Radio Block Center) Fahrzeug- gestütztes System Strecken- bezogenes System SYSTEM INTEGRATION Resultate aus IOP- Tests dienen zur Risikominimierung während des Projektverlaufes und dürfen nur als zusätzliche Betrachtung (Subperspektive) eines Sicherheitsthemas verwendet werden. Sub-Perspektive Perspektive end - to - end end - & - end
© SBB I ETCS Struktur SiNW Fz M/N/L (fahrzeugbezogen) Inkl. Vorschriften, Bedienung, Instandhaltung SiNW SA Strecke X Inkl. streckenbezogene FDV u. Anforderungen Gesamt SiNW SA für Strecke X und Fz. (II) (V) (IV) sind vollständig NW Gesamtsystemtest Fz / Strecke X Sicherheitsnachweis Fahrzeugtyp / Strecke IOP Nachweis EVC / RBC-Strecke Das übergeordnete Dachsicherheitsnachweisdokument beschreibt, wie ein beliebiges Fahrzeug auf der Strecke X sicher verkehren kann. FahrzeugSA-Strecke.
© SBB I ETCS Herleitung, Vererbung SiNW Fz M/N/L (fahrzeugbezogen) Inkl. Vorschriften, Bedienung, Instandhaltung SiNW SA Strecke X Inkl. streckenbezogene FDV u. Anforderungen Gesamt SiNW SA für Strecke X und Fz. (II) (V) (IV) sind vollständig NW Gesamtsystemtest Fz / Strecke X Sicherheitsnachweis Fahrzeugtyp / Strecke IOP Nachweis EVC / RBC-Strecke Der zusammenfassende Nachweis basiert auf den Si- NW und Gutachten aus den Vorprozessen der Industrie. SiNW Fz M/N/L (fahrzeugbezogen) Inkl. Vorschriften, Bedienung, Instandhaltung SiNW SA Strecke X Inkl. streckenbezogene FDV u. Anforderungen Gesamt SiNW SA für Strecke X und Fz. (II) (V) (IV) sind vollständig NW Gesamtsystemtest Fz / Strecke X Sicherheitsnachweis Fahrzeugtyp / Strecke IOP Nachweis EVC / RBC-Strecke SiNW Anwendung OBU in Fz IOP Statement (Lab/On site Test) SiNW für Sicherungsanlage (SA) SiNW EVC IOP-CH Statement Subsets, Version SiNW ESTW div. Subsys SiNW RBC Sicherheits- orientierte Prüfung Anomalie- Meldung Anomalie- Meldung
© SBB I ETCS Identifizierung SiNW Fz M/N/L (fahrzeugbezogen) Inkl. Vorschriften, Bedienung, Instandhaltung SiNW SA Strecke X Inkl. streckenbezogene FDV u. Anforderungen SiNW Anwendung OBU in Fz IOP Statement (Lab/On site Test) SiNW für Sicherungsanlage (SA) SiNW EVC IOP-CH Statement Subsets, Version SiNW ESTW div. Subsys SiNW RBC Sicherheits- orientierte Prüfung Anomalie- Meldung IIIV VI VII VIII IX X Gesamt SiNW SA für Strecke X und Fz. (II) (V) (IV) sind vollständig NW Gesamtsystemtest Fz / Strecke X XI Sicherheitsnachweis Fahrzeugtyp / Strecke IOP Nachweis EVC / RBC-Strecke V III Anomalie- Meldung I Der zusammenfassende Nachweis basiert auf den Si- NW und Gutachten aus den Vorprozessen der Industrie.
© SBB I ETCS Zusammenfassung Betriebsbewilligung aufgrund klarer Prozesse und strukturierten Inhalten
© SBB I ETCS Zusammenfassung Prozess Das EVU stellt sicher, dass seine Prozesse und die seiner Zulieferanten dem europäischen Standart entsprechen und gemäss diesen die geforderten Sicherheitsnachweise erstellt worden sind und deren Begutachtungen erfolgt sind. BAV EVU / Systemführer SiNW Antrag Bewilligungs- verfahren TA Norm TS Gutachten
© SBB I ETCS Zusammenfassung Inhalte Das EVU ist den nationalen und lokalen Besonderheiten (Ausprägungen) nachgekommen und kann dies nachweisen. Diese Nachweise folgen der vorgegebenen Struktur. EVU, Betreiber Fahrzeug Hersteller der Fahrzeuge SBB – ETCS Betreiber Infrastruktur Hersteller der Infrastruktur Betreiber Fahrzeug / Infrastruktur Industrie Das EVU stellt sicher, dass seine Prozesse und die seiner Zulieferanten dem europäischen Standart entsprechen und gemäss diesen die geforderten Sicherheitsnachweise erstellt worden sind und deren Begutachtungen erfolgt sind.
© SBB I ETCS Zusammenfassung EVU, Betreiber Fahrzeug Hersteller der Fahrzeuge SBB – ETCS Betreiber Infrastruktur Hersteller der Infrastruktur Betreiber Fahrzeug / Infrastruktur Industrie Klare Prozesse und strukturierte Inhalte, stufengerecht gelebt und nach dem Vererbungsprinzip zusammengestellt, sind die Grundlage für das Erlangen einer Betriebsbewilligung. Das erfordert eine Kooperation aller Beteiligten. BAV EVU / Systemführer SiNW Antrag Bewilligungs- verfahren TA Norm TS
© SBB I ETCS Ende „Das Konzept des ETCS Sicherheitsnachweis“ - Danke -