Die Koordinationsstelle ist gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Ambulant betreute Wohngemeinschaften,

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 Präsentation transkript:

Die Koordinationsstelle ist gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Ambulant betreute Wohngemeinschaften, Grundlagen und Praxisbeispiele Landkreis Pfaffenhofen 24. September 2013 Brigitte Herkert Dipl. Geografin Casemanagerin DGCC

Inhalt  Ambulant betreute Wohngemeinschaften - Definition und Abgrenzung - Kosten, Finanzierung und Fördermöglichkeiten - Umsetzung des PNG – Initiativprogramm und Förderung neuer Wohnformen  Diskussion und Fragen 2

Unsere Leitlinie als bayerische Koordinationsstelle Wohnen im Alter

4 Tätigkeitsschwerpunkte  Wir beraten zu Standortfragen, Konzepten, Umsetzung von Wohnprojekten in Bayern, auch vor Ort  Wir beraten zu Fördermöglichkeiten  Wir vernetzen Experten und bestehenden Foren  Wir entwickeln Handlungsempfehlungen für Konzepte  Wir informieren zu Wohnprojekten auf Fachtagen, in Seminaren  Wir informieren laufend über unseren Newsletter und unsere Broschüren  Wir fördern den Fachaustausch

Zu Hause wohnen bleiben:  Wohnungsanpassung  Wohnen für Hilfe  Betreutes Wohnen zu Hause  Seniorengenossenschaften  Quartierskonzepte ... Umzug in „neue Wohnformen“:  Betreute Wohnanlagen  (Ambulante) Hausgemeinschaften  Generationsübergreifendes Wohnen  Ambulant betreute Wohngemeinschaften ... 5 Systematik der Wohnformen im Alter

6 Abgrenzung zu anderen gemeinschaftlichen Wohnprojekten Man lebt gemeinsam in einer Wohnung! Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft wird gegründet, damit die Mieterinnen und Mieter dort betreut und gepflegt werden!

7 Ambulant betreute Wohngemeinschaften  Grundlage: Das Bayerische Wohn- und Pflege- qualitätsgesetz (PfleWoqG) - Grundlagen des privaten Wohnens  Zielgruppe: Betreuungs- und Pflegebedürftige Menschen, insb. Menschen mit Demenzerkrankung  Initiatoren und Akteure sind z.B. Einzelpersonen, ambulante Dienste, Vereine, Kommunen

Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften  Die Bewohner/Angehörigen bestimmen Art und Umfang der Betreuungs- und Pflegeleistungen  Die Selbstbestimmung der Mieter ist gewährleistet  Dienstleistungsanbieter (z.B. Pflegedienst) sind frei wählbar und Gäste in der WG  WG ist baulich, organisatorisch und wirtschaftlich selbständig, kein Bestandteil einer stationären Einrichtung  Max. zwei ambulant betreute WG der gleichen Initiatoren in räumlicher Nähe und organisatorischen Verbund  Max. 12 pflege- und betreuungsbedürftige Personen

Gelebte Selbstbestimmung  Selbstbestimmung im Alltag und organisatorischen Ablauf, ggf. Mitarbeit - vorhandene Kompetenzen nutzen - „normaler“ Wohnraum- und Wohnumfeld - Alltag strukturiert den Tagesablauf  Die „Macht“ der Mieter / Angehörigen, Dienstleister sind Gäste - Durch ein Gremium, in dem jeder Mieter vertreten ist, werden alle Entscheidungen getroffen

Verantwortung Mieter, Angehörige, gesetzliche Vertreter Pflege- dienst Betreuungs- dienst Vermieter

11

12 Praxisbeispiel: Haus Louise von Marillac

Raumbedarf einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft  Gemeinschaftsflächen - Wohnzimmer, Küche, Bäder, Haushaltsraum  Bewohnerzimmer, teilw. eigenes Bad  Außenfläche  Wohnen, nicht Pflege steht im Vordergrund!

Ein Beispiel – Wohnung für 9 Mieter 14 Grundriss: „Leben wie im Kirschgarten“, in Alternative Wohnformen für ältere Menschen, StMAS

Alltagsleben in der Wohngemeinschaft 15 Quelle: „Leben wie im Kirschgarten“, in Alternative Wohnformen für ältere Menschen, StMAS Freizeitaktivitäten und Hausarbeit sind Bestandteil des täglichen Lebens

Kosten für die Mieterinnen und Mieter  Mtl. Miete pro Appartement incl. der Gemeinschaftsra ̈ ume rd. 300,00 €  Nebenkosten 100,00 €  Haushaltskasse 220,00 €  Betreuungspauschale fu ̈ r Pra ̈ senzpersonen 1.230,00 €  Behandlungspflegerische Leistungen, sowie grundpflegerische und hauswirtschaftliche Verrichtungen werden individuell vereinbart und erbracht.

Initiierung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft  Klärung der Fragen: Warum? Wo? Für wen? o Bedarf abklären! o Geeignete Räumlichkeiten finden! o Unterstützer, Kooperationspartner finden!  Wie? o Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz beachten!  Rahmenbedingungen o Bay. Bauordnung (BayBO)  Beratung einholen! o Brandschutznachweis o Nutzungsänderung bei 6 o. mehr Personen oder bei Intensivpflege o Anzeigepflicht der Gründung  FQA  frühzeitige Beratung!

Förderprogramm: Förderung neuer ambulanter Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen für Seniorinnen und Senioren - SeniWoF Förderziele: Personal- und Sachkosten für den Auf- oder Ausbau von neuen ambulanten Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen in Bayern Zeitlich befristete Förderung € Anschubfinanzierung für maximal 1,5 Jahre Zuschussgeber: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Förderprogramm SeniWoF

Finanzierung – was sich u.a. mit Inkrafttreten des PNG geändert hat - § 38 a zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen (AWG) – 200.-€ pauschale Kostenerstattung Voraussetzung: o Sie leben in einer AWG mit häuslicher pflegerischer Versorgung (gemäß PfleWoqG) o Sie beziehen Leistungen nach §§ 36, 37 oder 38 SGB XI o In der aWG ist eine „Pflegekraft“ tätig, die organisatorische, verwaltende oder pflegerische Versorgung - Anschubfinanzierung § 45 e max € für Umbaumaßnahmen in der Wohngemeinschaft Ziel: Stärkung der ambulanten Pflege und Betreuung o Förderung von ambulanten Pflege-Wohngruppen

Auswahl an Fördermöglichkeiten  Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - Förderrichtlinie neues Seniorenwohnen (SeniWoF) -  Bayerisches Staatsministerium des Inneren - Bayerisches Wohnungsbau- und Zinsverbilligungsprogramm Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung -  Bayerische Landesstiftung - Förderung von Projekten, mit sozialen und/oder kulturellen Bezug und gleichzeitig gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken -  KDA / DHW: - Für gemeinnützige und mildtätige Zwecke (gemeinnützige Träger) -

Zu den Fördermöglichkeiten allgemein! Unsere Förderbroschüre 21

Informationen im Internet  - Koordinationsstelle Wohnen im Alter  - Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen  chinformationen-pflege/ambulant-betreute-wgs.html - Landeshauptstadt München  - Bundesarbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung in ambulant betreuten WGs  gemeinschaften_2012.pdf - Erstes bundesweites Online-Journal für Wohn-Pflege- Gemeinschaften

Ich stehe gerne für Diskussion und Fragen zur Verfügung! Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit!