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Ambulante Wohngemeinschaft für Demenzbetroffene

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Präsentation zum Thema: "Ambulante Wohngemeinschaft für Demenzbetroffene"—  Präsentation transkript:

1 Ambulante Wohngemeinschaft für Demenzbetroffene
Modellprojekt des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) und der Bayerischen Pflegekassen nach § 45 c SGB XI (Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz) vom bis Ambulante Wohngemeinschaft für Demenzbetroffene ...eine Initiative der Haus St. Vinzenz von Paul GmbH – Soziale Dienste Kleinostheim –

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3 Der Alltag in einer WG

4 Wohnung – Raumprogramm/Miete
Gemeinschaftsflächen 270 qm gesamt 22,49 qm/Bewohner Miete: 6,55 €/qm Beispiel: Wohnung 1 22,38 qm + 22,49 qm = 44,87 qm x 6,55 € = 293,90 €/Miete/Monat Nebenkosten/Betriebskosten: Zweite Berechnungsverordnung Individualfläche 262 qm gesamt je Bewohnerzimmer ca. 22 qm

5 Ein Ort des Wohnens

6 Grundprinzipien Selbständigkeit und Selbstbestimmung erhalten (Bewohner bestimmen Alltag und organisatorischen Ablauf, Mitarbeit der Bewohner bei allen anfallenden Verrichtungen – vorhandene Kompetenzen nutzen – nicht das Ergebnis, sondern der Weg ist wichtig) Gelingen des Alltags/individuelle Lebensgestaltung („normaler“ Wohnraum- und Wohnumfeld, Alltag strukturiert den Tagesablauf) Die „Macht“ der Angehörigen – das Angehörigen-gremium ist das oberste Entscheidungsgremium (nicht der Verein oder die Sozialstation)

7 Angehörige/ gesetzliche Vertreter
Das Dreieck der Verantwortung rechtliche und organisatorische Unabhängigkeit von Bewohnern/Angehörigen, Pflege- und Betreuungsdienst und Vermieter mieter Ver- Betreuungsdienst Pflege- und/oder Angehörige/ gesetzliche Vertreter Angehörigengremium gewährleistet die Selbstbestimmung, regelt die alltäglichen Belange der WG und kontrolliert die Qualität des Zusammenlebens = oberster Entscheidungsträger beratend beratend 12 Stimmen

8 Dreieck der Verantwortung: Die Rolle der Angehörigen/gesetzliche Vertreter
Vertreter des Bewohners in der Wohngemeinschaft aktive Mitgliedschaft im Angehörigengremium (Pflicht) Mitarbeit bei der individuellen Betreuung (u.a. Einrichten des individuellen Bewohnerzimmers, Mitwirkung bei der Biographiearbeit etc.) Übernahme von Verantwortung sowohl bei allen wohnungswirtschaftlichen Belangen, als auch für das Zusammenleben in der Wohngemeinschaft (z.B. auch bei der Gestaltung von Gemeinschaftsräumen und Garten) Möglichkeit der Mitwirkung/Übernahme von Pflegeleistungen oder bei Aufgaben der Wohnungswirtschaft Kontrolle der Qualität aus: Qualitätskriterien der Expertengruppe „Ambulant betreute Wohngemeinschaften für dementiell erkrankte Menschen in Bayern“

9 Dreieck der Verantwortung: Die Rolle des Vermieters
Vermietung eines Bewohnerzimmers mit Anteil an den Gemeinschaftsflächen an dementiell erkranke Menschen Vermittler zwischen Bewohner und Pflege- und/oder Betreuungsdienst beratende Teilnahme im Angehörigengremium Vermieter trägt Konzept der Demenzwohngemeinschaft mit aus: Qualitätskriterien der Expertengruppe „Ambulant betreute Wohngemeinschaften für dementiell erkrankte Menschen in Bayern“

10 Anpassung von Pflege und Betreuung an sich ändernde Gegebenheiten
Dreieck der Verantwortung: Die Rolle des Pflege- und/oder Betreuungsdienstes Umsetzung des Betreuungskonzepts (Alltagsbegleitung) mit einem Wohngemeinschaftsteam Anpassung von Pflege und Betreuung an sich ändernde Gegebenheiten Beratung der Angehörigen Aus- und Weiterbildung der Mitglieder des WG-Teams individuelle Tagesstrukturierung für jeden Bewohner Integration des freiwilligen Helferkreises Fachliche Beratung bei Belegung eines freien Platzes in der WG aus: Qualitätskriterien der Expertengruppe „Ambulant betreute Wohngemeinschaften für dementiell erkrankte Menschen in Bayern“

11 Die BewohnerInnen und die Kosten
12 BewohnerInnen (derzeit: 2 x Pflegestufe I, x Pflegestufe II und 5 x Pflegestufe III) Fixkosten: Miete/Wohnung – ca. 300 €/Monat Mietnebenkosten – ca. 100 € /Monat Haushaltskasse – 230 €/Monat Betreuungsvertrag – €/Monat Pflegekosten nach Pflegestufe SGB XI und SGB V individuell verschieden

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13 Modellprojekt des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) und der Bayerischen Pflegekassen nach § 45 c SGB XI (Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz) vom bis Kontaktadressen: Gemeinsam statt Einsam e.V. 1. Vorsitzende: Martina Dillinger, Mainblick 20, Kleinostheim, Tel.: 06027/ oder 0179/ Internet: Eine Initiative der Haus St. Vinzenz von Paul GmbH - Soziale Dienste Kleinostheim - Geschäftsführer: Martin Wienand, Tel.: 06027/ ,

14 Organigramm – die Akteure einer ambulanten Wohngemeinschaft

15 Die MitarbeiterInnen im Haus Louise von Marillac Anzahl der Stellen Präsenzpersonen Tagdienst
Tagdienst (365 x 14,5 Std. von 6.45 – Uhr = 5.292,50 Std./Jahr) Qualifikation Entgeltgr. TVöD AZ/Woche AZ/Jahr PflegehelferIn 3 a Stufe 3 30 Std. 1.218 Std. 3 a Stufe 2 Exam. MA 7 a Stufe 3 19,25 Std. 782 Std. MA Geringf. Besch./ZDL 1.300 Std. Gesamt 3,06 Stellen 6.082 Std.

16 Die MitarbeiterInnen im Haus Louise von Marillac Anzahl der Stellen Präsenzpersonen Nachtdienst
Nachtdienst (365 x 10 Std. ./. 0,75 Pause = 3.376,25 Std./Jahr : 12 = durchschn. 281 Std./Monat) Qualifikation Entgeltgr. TVöD AZ/Monat AZ/netto/Jahr 5 MA, versch., i.d.R. PflegehelferIn Geringf. Besch. 51,90 Std. 622,80 Std./MA/Jahr 2 MA, ex. 45,75 Std. 549 Std./MA/Jahr Gesamt: Std. Vergütung/Kosten: 71,23 Euro/Nacht pauschal/Qual. Pflegehelferin (7,70 Euro x 9,25 Std.) zzgl. Pauschalabgaben 80,84 Euro/Nacht pauschal/Ex. MA (8,70 Euro/Std.) zzgl. Pauschalabgaben

17 Entwurf des Pflegequalitätsgesetzes: Die WG wird zur neuen Wohnform mit möglichem Träger (?) und Heimaufsicht


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