Ausbau der Ortsdurchfahrt der Bergstadt Altenau im Verlauf der B 498 2. Bauabschnitt 29.05.20161 Eckhardt Bormann.

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 Präsentation transkript:

Ausbau der Ortsdurchfahrt der Bergstadt Altenau im Verlauf der B Bauabschnitt Eckhardt Bormann

1.Geplanter Bauablauf: 1. Rothenberger Straße – Am Schwarzen Berge ( – ), mit Straßenbau Hüttenstraße und Regen- und Trinkwasserkanal Marktstraße und anschließend Straßenbau (Gossen u. Gehwege). 2. Am Schwarzen Berg – Kreisel ( – ) Regen- und Trinkwasser- kanal sowie Straßenbau (Gossen u. Gehwege). 3. Kreisel ( – ) mit Straßenumbau zum Kreisverkehrsplatz u. Gossen u. Gehwege. 4. Breite Straße zw. Kreisel und Sommer-Martins-Brink/Kleine Oker ( – ) mit Schmutzwasserkanal und Straßenbau (Gossen u. Gehwege). 5. Hüttenstraße zwischen Rothenberger Straße u. K 38 ( – ) nur Straßenbau (Gossen u. Gehwege). 6. Schatzkammer Straße ( – ) nur Straßenbau (Gossen u. Gehwege). 7. Auf der Rose ( – ) nur Straßenbau (Gossen u. Gehwege) Eckhardt Bormann

2. Verkehrslenkende Maßnahmen: 2.1 Der Fahrzeugverkehr über 7,5 t zGG wird entsprechend über Clausthal-Zellerfeld oder Dammhaus umgeleitet. Die großflächigen Umleitungsplanskizzen werden nach den „Richtlinien für die Um- leitungswegweisung“ gefertigt und aufgestellt. Die Inhalte sind abgestimmt. 2.2 Die innerörtliche Umleitungsstrecke für Fahrzeuge unter 7,5 t zGG kann aufgrund der vorhandenen Straßen nur wie folgt geführt werden: Hüttenstraße (B 498) – Rothenberger Straße – Bergstraße – Ober- straße – Schatzkammer Straße/Auf der Rose (B 498) und umgekehrt. 2.3 Rettungsdienste und Feuerwehr können jeweils sowohl die gesperrten Bauabschnitte als auch die Umleitungsstrecke befahren. Sie werden ein- gehend und ausreichend vom Baufortschritt unterrichtet Eckhardt Bormann

Bergstadt Altenau Eckhardt Bormann

In zwei unübersichtlichen und engen Streckenabschnitten muss der Begegnungsverkehr wechselseitig durch zwei Ampelanlagen geregelt werden. Dies sind: 3.1Oberstraße/Ecke Sommer-Martins-Brink (dieser wird Einbahnstraße von der Oberstraße) und entgegengesetzt ab dem Grundstück Bergstraße 13 (Länge ca. 600 m). 3.2Bergstraße Nr. 32 und entgegengesetzt Rothenberger Straße hinter der Einmündung An der Silberhütte (Länge ca. 540 m). 3.3Im Einmündungsbereich Rothenberger Straße/An der Schwefelquelle muss aus Richtung Sackgasse An der Schwefelquelle ein dritter Signalgeber installiert werden. 3.4Die beiden Ampelanlagen werden miteinander so verknüpft, dass eine „Grüne Welle“ besteht und im Grundsatz jeweils beide Abschnitte hintereinander durchfahren werden können. Die Umlaufzeiten betragen 5 Minuten. Berechnete Durchfahrtsgeschwindigkeiten 18 km/h. An den Signalgebern werden elektronische Anzeigetafeln installiert, die Restlaufzeit der Rotphasen anzeigen. 3.5Ziel- und Quellverkehr in den beiden Ampelbereichen muss sich dem jeweils fließenden Verkehr anpassen. In einem Abstand von 50 m werden gelbe Blinklichter installiert u. blinken jedoch nur, sofern die Gegenrichtung „Grün“ hat. 3. Verkehrslenkung im Verlauf der innerörtlichen Umleitungsstrecke: Eckhardt Bormann

4.Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf 30 km/h beschränkt. 5.Die Erreichbarkeit der Grundstücke für Fußgänger muss stets gewährleistet sein. Dies gilt auch für die Verkehrssicherheit in den Baustellenbereichen. Dazu sind unter Umständen Notwege anzulegen. 6.Diese Umleitungsstrecke wird aus beiden Richtungen durch VZ 253 – Verbot für Fahrzeuge über 3,5 t –, Zusatz – Gewichtsangabe 7,5 t – und Zusatz – Anlieger frei – gesperrt. 7.Anbringung von VZ /283-30/ – absolutes Haltverbot Anfang/ Mitte/Ende – auf beiden Straßenseiten im Verlauf der Umleitungsstrecke. 8.Aufgrund der Haltverbote werden auf dem Schulgelände in der Rothenberger Straße u. teilweise auf dem Parkplatz der KBG in der Hüttenstraße Sammelparkplätze für Anwohner angeboten. 9.Die Müllentsorgung mit Biomüll, blaue Tonne mit Papier und gelbe Säcke im Verlauf der Umleitungsstrecke werden mit der Abfallbeseitigung noch im Detail abgestimmt. Dazu ist nach der Schneelage eine gemeinsame Begehung in Altenau bereits vereinbart. In den Bau- bereichen ist in der Bauausschreibung vorgegeben, dass die Baufirma die Mülltonnen usw. zu extra Sammelstellen u. zurück transportieren muss. Die Anwohner werden von allen Maßnahmen rechtszeitig u. ausreichend unterrichtet. Fortsetzung Verkehrslenkung innerorts: Eckhardt Bormann

Ausbau der Ortsdurchfahrt Altenau im Zuge der B Eckhardt Bormann

Ausbau der Ortsdurchfahrt Altenau im Zuge der B Eckhardt Bormann