Marketing – Chancen und Herausforderungen für die BA Herzlich Willkommen Leben und arbeiten in Deutschland Maria Jaschkowitz April 2010
Übersicht Informationen über Deutschland Arbeitsmarkt Soziale Sicherheit Steuern Arbeitssuche Bewerbungsverfahren Wenn Sie eine Arbeitsstelle gefunden haben
Fakten über Deutschland km² 81.8 Millionen Einwohner (2009) Einwanderer (2007) Hauptstadt Berlin 16 Bundesländer
März 2010 Arbeitslosigkeit ( ) 8,5 % Westdeutschland 7,2 % Ostdeutschland 13,5 % Arbeitsmarkt
Gesucht werden: Ärzte Krankenschwestern/Krankenpfleger Fachkräfte im Hotel- und Gaststättengewerbe Servicekräfte Köche Ingenieure Luft- und Raumfahrtechnik Elektrotechnik Maschinenbau
Schlechte Chancen derzeit für Architekten und Bauingenieure Geistes – und Sozialwissenschaftler Geographen Biologen Betriebswirte metallbe- und verarbeitendes Gewerbe Techniker Bauarbeiter Ungelernte Hilfskräfte Arbeitsmarkt
Arbeitserlaubnis weiterhin ist für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland eine Arbeitserlaubnis notwendig Eine Arbeitserlaubnis wird nach Arbeitsmarktprüfung durch die lokale Agentur für Arbeit erteilt (am Arbeitsort) Erleicherterungen durch Gesetze, die am 1. Januar 2009 in Kraft getreten sind (z. B. für Akademiker) Beschäftigung im Rahmen bilateraler Abkommen Saisonkräfte Gastarbeitnehmer Studenten Haushaltshilfen
Rahmenbedingungen Gastarbeitnehmerverfahren Aufenthalt zur beruflichen und sprachlichen Weiterbildung Für alle Berufe/Branchen Keine Arbeitsmarktprüfung Max. 18 Monate Bezahlung nach lokal gültigem Tarifvertrag Nach 12 Monaten besteht die Möglichkeit, eine Arbeitsberechtigung-EU zu beantragen
Rahmenbedingungen im Bereich Saisonbeschäftigung/Schaustellergehilfen Saisonarbeitnehmer/innen in Deutschland im Jahr 2009: Arbeitskräfte in der Landwirtschaft (LaWi) Arbeitnehmer/innen im Hotel-/Gaststättenbereich (HoGa) 8.000Schaustellergehilfen Schwerpunkte in den Einsatzbereichen LaWi (Erdbeeren, Spargel, Gemüse, Wein, Hopfen, Obst) HoGa (Zimmermädchen/Roomboy, Küchenhilfe, Köchin/Koch, Kellner/in) Schausteller (Imbissverkauf, Fahrgeschäfte, Weihnachtsmärkte) Beschäftigungshöchstgrenze im Kalenderjahr (nach Branchen): LaWi und HoGa: 6 Monate im Kalenderjahr Schausteller: 9 Monate im Kalenderjahr
> Unternehmen > Arbeitskräftebedarf > Beschäftigung > Ausländer > Saisonarbeitnehmer/Schaustellergehilfen Gastarbeitnehmer Haushaltshilfeverfahren Internationaler Personalaustausch Studenten/Praktikanten Künstler Werkvertragsarbeitnehmer Die hier vorgestellten Zulassungswege finden Sie auch im Internet unter: Internet
Soziale Sicherheit 5 Säulen des Sozialversicherungssystems Krankenversicherung Arbeitslosenversicherung Rentenversicherung Pflegeversicherung Unfallversicherung Detaillierte Informationen finden sie unter
Soziale Sicherheit Beiträge Krankenversicherung15,5 % Arbeitslosenversicherung 2,8 % Rentenversicherung19,9 % Pflegeversicherung 1,95 % Beiträge werden vom Bruttolohn abgezogen und vom Arbeitgeber an die Sozialversicherung abgeführt Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber
Steuern Einkommenssteuer16 – 45 % Kirchensteuer 8 – 10 % der Einkommenssteuer Solidaritätszuschlag 5,5 % der Einkommenssteuer Werden automatisch vom Bruttolohn abgezogen
Arbeitssuche Deutsche Arbeitsverwaltung EU-Kommission/EURES Zeitungen
Arbeitssuche Incoming-Team der ZAV Kontaktaufnahme über Telefon: Personalbogen und Lebenslauf nach Aufforderung zusenden Wir unterstützen Sie bei der Arbeitssuche in Deutschland und beraten Sie zu allen Fragen, die mit der Arbeitsaufnahme in Zusammenhang stehen
Bewerbung Was erwarten deutsche Arbeitgeber von Ihnen? abgeschlossene Ausbildung/abgeschlossenes Studium (sehr) gute deutsche Sprachkenntnisse teilweise auch gute Englisch-Kenntnisse Berufserfahrung im relevanten Bereich Motivation Lernbereitschaft Teamfähigkeit
Bewerbung 1.Anschreiben auf den Arbeitgeber bezogen 2.tabellarischer Lebenslauf in Deutsch 3.Foto 4.Kopien der Zeugnisse, Diplome, Weiterbildungsbescheinigungen 5.Kopien von Arbeitszeugnissen Viele Firmen fordern nicht mehr unbedingt eine schriftliche Bewerbung sondern akzeptieren auch Bewerbungen per .
Wenn man eine Arbeit gefunden hat: Arbeitserlaubnis muss durch den Arbeitgeber beantragt werden Anmeldung beim Einwohnermeldeamt Beantragung einer Lohnsteuerkarte Anmeldung zur Sozialversicherung Krankenkasse auswählen der Arbeitgeber meldet den neuen Arbeitnehmer im deutschen Sozialversicherungssystem an (über die Krankenkasse) von der Rentenversicherung erhält man dann den Sozialversicherungsausweis
Fragen? Hier und Jetzt oder Bundesagentur für Arbeit Zentrale Auslands- und Fachvermittlung Team Incoming Villemombler Str Bonn Tel.: