1 „zusätzliche Altersvorsorge“ in der gesetzlichen Rentenversicherung Heike Sibinski Deutsche Rentenversicherung Bund Geschäftsbereich Forschung und Entwicklung.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
langfristig Steuervorteile nutzen!
Advertisements

Landeskonferenz VdK Oktober 2011 Baden-Baden
Optimale Altersversorgung...
Die Kapitallebensversicherung
Solidarisch und gerecht
Betriebliche Altersversorgung Braunschweiger Verkehrs-AG
Alterssicherung in Deutschland
Die Bedeutung des geplanten Altersgrenzenaufschubs für die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung – Anmerkungen zum Vorhaben der.
QUIZ:. Beispiel Ein Tag hat 24 Stunden. Grün: Richtig Pink: Falsch Antwort: Grün.
Deutsche Rentenversicherung
Mensch mit Behinderung ?
Potsdamer Forum Rente mit 67: Die neue Herausforderung für die Betriebliche Altersvorsorge.
Solidarische Alterssicherung Einführung in das Rentenmodell
Übergang vom geltenden Recht zum Rentenmodell Stichtagsmodell Berechnung der Anwartschaften bis zum Stichtag nach geltendem Recht ab dem Stichtag nach.
Das 3-Schichten-Modell MAßNAHMEN des Gesetzgebers ALTERSEINKÜNFTEGESETZ 2005.
Rentenreform 2007 „RV- Altersgrenzenanpassungsgesetz“ (Stand: 24. 1
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland
Makv Thomas Winkler Folie 1 Neuer Krankentagegeldtarif (ESP) Einführung der ESP-Tarife zum Neueinführung von 3 Krankentagegeldern Zielgruppenspezifische.
Solidarisch und gerecht
Gute Planung zahlt sich aus.
Referent: Herbert Meyer, Knappschaft RD München Forchheim,
Private Sozialversicherungen
Mehr als Beschäftigte haben ihr Votum abgegeben!
Private Sozialversicherungen
Die Begrüßungsfolie 2 Abstände: SI-Logo nach rechts: 12,7 mm
Das RV-Leistungs-verbesserungsgesetz
Die betriebliche Altersvorsorge
Anmerkungen zur Finanzierung von staatlichen Alterssicherungssystemen
Betriebsrente Die bAV-Assistent 2009 Wegweiser für Arbeitnehmer
Alterssicherung Herausforderungen und Entwicklungen.
Übersicht über die wichtigsten Eingriffe ins Rentenrecht seit 1989
Solidarisch und gerecht
NKV-News 03/2013 NÜRNBERGER Pflegevorsorge
Organisationsdirektion Handwerk Einkommenssicherung und Rentenlösung für Handwerker Version
Grundausbildung – Prüfungsvorbereitung zur AL-Prüfung
Die Rentenversicherung
Von Olga, Marina, Alina und Corina
Zuschlag bei Witwen- und Witwer-
Verbesserte Leistungen rund um die Rente „Mütterrente“
Die betriebliche Altersvorsorge
Inhalt: 1. Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) 2. Das Landwirtschaftliche Versorgungswerk der R+V 1.
Für einen Neuen Generationenvertrag
Pflegeversicherung.
Geringfügige Beschäftigte
Dr. Kerstin Windhövel Prognos AG Berlin, Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung Auswirkungen.
Vortrag bei der Personalversammlung der PH Karlsruhe am
Wie sind Sie heute gegen diese Risiken abgesichert?
Brand-Bam ‌ HG93 - Witschaftsinformatik ‌‌‌ Köln / Was habe ich mit der Sozialversicherung zu tun? Köln, 21. Mai 2010
Angebot (=Antrag) Der Kunde nimmt die Tasche entgegen. Der Abteilungsleiter Herr Schmitt unterhält sich mit dem Auszubildenden Peter Bauer... Der Kunde.
Informationen zu Erkrankungen und deren Bearbeitung
Das Rentenüberleitungsgesetz
DRV Oldenburg-Bremen Haushaltsplan 2016
Riester-Förderung Seit 2008 Sonderausgabenabzugbis zu 2100 Grundzulage154 Kinderzulage je Kind185/300 1) Mindesteigenbeitrag4 % 2) höchstens2100 3) mindestens.
BAV Care clever für das Alter vorsorgen. bAV Care.
Für das Alter mit staatlicher Förderung vorsorgen!
IG Metall Schwäbisch Hall RENTE – Was ist das?. IG Metall Schwäbisch Hall Umlageverfahren Generationenvertrag Arbeitsmarkt Produktivität Demografie 1.
FB Frauen- und Gleichstellungspolitik Informationen zur geplanten Erhöhung des Renteneintrittsalters Rente mit 67 – Was heißt das für Frauen?
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Beschäftigungsformen im Verein.
Die betriebliche Direktversicherung Informationen für Arbeitnehmer.
Die Minijobber Informationen für den Arbeitnehmer.
Profi Care bAV clever für das Alter vorsorgen Unisex- bis Preisvorteil für Männer nutzen!
Betriebliche Altersversorgung statt VL-Anlage Informationen für Arbeitgeber.
Lohnoptimierung durch „KlinikRente AVL“ Steigerung der Attraktivität der Arbeitsplätze Information für die Geschäftsleitung.
Die Minijobber Informationen für den Arbeitgeber.
Lohnoptimierung durch „KlinikRente AVL“ Steigerung der Attraktivität der Arbeitsplätze Information für die Geschäftsleitung.
Workshop am bei der Volkssolidarität
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Für das Alter mit staatlicher Förderung vorsorgen!
Die betriebliche Direktversicherung
 Präsentation transkript:

1 „zusätzliche Altersvorsorge“ in der gesetzlichen Rentenversicherung Heike Sibinski Deutsche Rentenversicherung Bund Geschäftsbereich Forschung und Entwicklung Bereich „Entwicklungsfragen der Sozialen Sicherheit und Altersvorsorge“ Arbeitstagung „Statistiken und statistisches Berichtswesen der GRV “

2 Gliederung 1.Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung Finanztest 01/ Nachentrichtungsmöglichkeiten Finanztest 02/ Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich der Rentenminderung §187a SGB VI

3 Gliederung 1.Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung Finanztest 01/ Nachentrichtungsmöglichkeiten Finanztest 02/ Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich der Rentenminderung §187a SGB VI

4 „Überraschung im Rentenduell“ Finanztest 01/2014 Inhalt: Vergleich zwischen den Leistungen aus einer Rente der gRV, Basisrente und einer ungeförderten privaten Rente bei gleichbleibenden Einzahlungen.

5 „Überraschung im Rentenduell“ Finanztest 01/2014 Ergebnisse: gesetzliche Rentenversicherung ist besser als ihr Ruf private Renten schneiden aufgrund der ungünstigeren Steuerregelungen schlechter ab Basisrenten nur selten besser als die gRV Kranken- und Pflegeversicherung im Alter relevant

6 „Überraschung im Rentenduell“ Finanztest 01/2014 Modellfall: Alter: 37 Jahre Einzahlungen für 30 Jahre in Höhe von 300 bzw. 600 Euro /mtl. Basisrente und private Rente ohne EM-Renten- und Hinterbliebenenschutz

7 „Überraschung im Rentenduell“ Finanztest 01/2014 – Ergebnisse alle Angaben in Euro * Annahme: Kranken – und Pflegeversicherungspflicht, keine weiteren Einkünfte, Steuergrundtabelle keine Rente aus der gRV Einzahlung300 Euro600 Euro RenteBruttoNetto * Steuer- ersparnis BruttoNetto * Steuer- ersparnis gRV-Rente Anpassung 1% gRV-Rente Anpassung 2% Basisrente – – private Rente –

8 „Überraschung im Rentenduell“ Finanztest 01/ Berichtigung - Inhalt: Vergleich zwischen den Leistungen aus einer Rente der gRV, Basisrente und einer ungeförderten privaten Rente bei gleichbleibenden Einzahlungen.

9 Berichtigung der Testergebnisse – nur online „Überraschung im Rentenduell“ Ergebnisse: gesetzliche Rentenversicherung schlägt die garantierten Leistungen privaten Produkte mit Überschüssen schneiden die privaten Produkte besser ab Kranken- und Pflegeversicherung im Alter relevant

10 „Überraschung im Rentenduell“ Finanztest 01/ Berichtigung nur im Internet Einzahlung300 Euro600 Euro RenteBruttoNetto * Steuer- ersparnis BruttoNetto * Steuer- ersparnis gRV-Rente Anpassung 1% gRV-Rente Anpassung 2% gRV-Rente ohne Anpassung Basisrente – – private Rente – * Annahme: Kranken – und Pflegeversicherungspflicht, keine weiteren Einkünfte, Steuergrundtabelle alle Angaben in Euro keine Rente aus der gRV

11 „Überraschung im Rentenduell“ Wie unterscheiden sich die Artikel hinsichtlich der Rentenhöhe der gRV? ursprünglichberichtigt keine Veränderungen in den Berechnungswerten, aber Rentenanpassung i. H. v. 1 bzw. 2% Lohnsteigerung jährlich i. H. v. 2,65% Anstieg Beitragssatz auf 22 %

12 Bruttolohn- und –gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer im vergangenen Kalenderjahr Aktueller Rentenwert Altersvorsorgeanteil durchschnittlicher Beitragssatz in der Rentenversicherung Bruttolohn- und gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer im vorvergangenen Kalenderjahr Rentnerquotient: Verhältnis von Rentner zu Beitragszahlern Die Rentenanpassungsformel „Überraschung im Rentenduell“

13 „Überraschung im Rentenduell“ Ist ein Vergleich der gesetzlichen Rentenversicherung mit privaten Produkten überhaupt möglich?

14 „Überraschung im Rentenduell“ Mögliche Unterschiede der Produkte: Absicherung EM - mit Mehrkosten / nicht möglich Absicherung H-Rente - mit Mehrkosten möglich Anspruch auf Reha-Leistungen – nicht möglich Anpassung der Beiträge teilw. mit Verlusten möglich Unterbrechung der Beitragszahlung teilw. nicht möglich Dynamik in der Auszahlungsphase unterschiedlich Abhängig von gesetzlichen Rahmenbedingungen Abhängig von „gesellschaftlichen“ Rahmenbedingungen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerliche Behandlung …

15 Fazit Vergleich sehr schwierig, da letztlich unterschiedliche Produkte, die anderen Rahmenbedingungen und Einflüssen unterliegen, miteinander verglichen werden. „Überraschung im Rentenduell“

16 Gliederung 1.Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung Finanztest 01/ Nachentrichtungsmöglichkeiten Finanztest 02/ Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich der Rentenminderung §187a SGB VI

17 „Freiwillige vor“ Finanztest 02/2014 Inhalt: Vergleich zwischen den Leistungen aus einer Rente der gRV, Basisrente und einer privaten Sofortrente bei gleichen Einzahlungen.

18 „Freiwillige vor“ ….. bei Kindererziehung… Nachentrichtung nach § 282 Abs. 1 und 2 SGB VI ….. bis 8/ 2010 nicht zur Zahlung von freiwilligen Beiträgen berechtigt waren….…

19 „Freiwillige vor“ maximal bis zum Erreichen der allgemeinen Wartezeit nur für Monate, die noch nicht belegt sind Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze keine Teilzahlung Verteilung der Beitragszahlung erfolgt im „Krebsgang“ Nachentrichtung nach § 282 Abs. 1 und 2 SGB VI

20 „Freiwillige vor“ Nachentrichtung nach § 282 Abs. 1 SGB VI Nachzahlung nach Erreichen der Regelaltersgrenze (1) Vor dem 1. Januar 1955 geborene Elternteile, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind und die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, können auf Antrag freiwillige Beiträge für so viele Monate nachzahlen, wie zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit noch erforderlich sind. Beiträge können nur für Zeiten nachgezahlt werden, die noch nicht mit Beiträgen belegt sind.

21 „Freiwillige vor“

22 „Freiwillige vor“ Eurobeträge aRW bis alte Bundesländer Kind Einmal- zahlung „Rente“ KEZ „Rente“ Einmal- zahlung Brutto- rente Netto vor Steuer * * vor ,1387,40115,53103, ,13174,80202,93182,13 * nach ,3787,40171,77154, ,2084,37117,94202,31181,57 * Annahme: Kranken – und Pflegeversicherungspflicht

23 „Freiwillige vor“ Nachentrichtung nach § 282 Abs.2 SGB VI (2) Versicherte, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben und am 10. August 2010 aufgrund des § 7 Absatz 2 und des § 232 Absatz 1 in der bis zum 10. August 2010 geltenden Fassung nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung hatten, können auf Antrag freiwillige Beiträge für so viele Monate nachzahlen, wie zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit noch erforderlich sind. Beiträge können nur für Zeiten nachgezahlt werden, die noch nicht mit Beiträgen belegt sind. Der Antrag kann nur bis zum 31. Dezember 2015 gestellt werden. Nachzahlung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

24 „Freiwillige vor“ Einmalzahlung Eurobeträge aRW bis alte Bundesländer Bruttorente Netto vor Steuer bei KV /PV-Pflicht Incl. Beitragszuschuss zur PKV und PV (Mindestbetrag) 22,3020,0123, ,4077,5493, ,80156,88187, (Höchstbetrag) 294,85264,63316,37 Nachzahlung nach Erreichen der Regelaltersgrenze - § 282 (2) SGB VI

25 „Freiwillige vor“ Bruttorente Gesetzliche RentenversicherungSofortrente Einzahlung i. H. v. keine weiteren Zeiten in der Rentenversicherung ein Kind, * vor 1992 ein Kind, * nach ,20 nicht möglich 93 € kein Angebot 4.082,40 nicht möglich 46 €102 € kein Angebot 5.103,00 22 € (24 €)50 €107 € kein Angebot ,00 87 € (94 €)115 €172 €73€ , € (127)145 €202 €110 € , € (188 €)203 € nicht möglich 146 € , € (317 €) nicht möglich 260 € Beachte: Rechtsstand 02/2014 – ohne Berücksichtigung der „Mütterrente“

26 „Freiwillige vor“ Fazit Vergleich ist auch hier sehr schwierig, da unterschiedliche Produkte, die anderen Rahmenbedingungen und Einflüssen unterliegen, miteinander verglichen werden. Jedoch ist im Falle der Nachentrichtung für Mütter immer zu beachten, dass die Zeiten der Kindererziehung bei privaten Verträgen nicht berücksichtigt werden.

27 Gliederung 1.Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung Finanztest 01/ Nachentrichtungsmöglichkeiten Finanztest 02/ Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich der Rentenminderung §187a SGB VI

28 Zahlung zum Ausgleich der Rentenminderung Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters (1) Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentenminderungen durch die vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters durch Zahlung von Beiträgen ausgeglichen werden. Die Berechtigung zur Zahlung setzt voraus, dass der Versicherte erklärt, eine solche Rente zu beanspruchen. § 187a SGB VI

29 Auskunft / Zahlung ab dem Jahr, in dem das 55. Lj. vollendet wird die Voraussetzungen für diese Altersrente können erfüllt werden Teilzahlungen ausdrücklich zugelassen tatsächlicher Rentenbeginn kann „verschoben“ werden die beantragte Rente nicht abschlagsfrei bezogen werden kann weder Pflicht- noch freiwillige Beiträge, d.h. keine „Wartezeiterfüllung“ keine zeitliche Zuordnung es entstehen „Persönliche Entgeltpunkte“ Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters Zahlung zum Ausgleich der Rentenminderung

30 Zahlung zum Ausgleich der Rentenminderung Differenz PEP x Durchschnittsentgelt x Beitragssatz geminderter Zugangsfaktor Berechnung der möglichen Ausgleichszahlung: Höhe der Ausgleichszahlung =

31 Zahlung zum Ausgleich der Rentenminderung Beispiel: Versicherter ist am geboren gewünschter Rentenbeginn: keine „Vertrauensschutzregelungen“ (d. h. kein abschlagsfreier Rentenbeginn) bis zu Rentenbeginn sind 44 Entgeltpunkte vorhanden veränderter Zugangsfaktor: 0,892 (1-(36*0,3))

32 Zahlung zum Ausgleich der Rentenminderung Differenz PEP x Durchschnittsentgelt x Beitragssatz geminderter Zugangsfaktor Berechnung der möglichen Ausgleichszahlung : 44 EP x 0,892 =39,2480 -> Differenz 4,752 EP (entspricht 135,95 Bruttorente) 4,752 x ,00 x 18,9 % 0,892 = ,07 Euro

33 Zahlung zum Ausgleich der Rentenminderung Einmalzahlung oder Teilzahlung ?

34 Zahlung zum Ausgleich der Rentenminderung EinmalzahlungTeilzahlung Betrag steht fest Betrag kann ggf. nicht voll steuerlich berücksichtigt werden erworbene Rentenansprüche stehen für eine H-Rente und ggf. EM- Rente sofort zur Verfügung Betrag kann sich ändern durch Veränderung – Beitragssatz – Durchschnittseinkommen durch „Verteilung“ kann der Betrag steuerlich ggf. voll berücksichtigt werden „Erhöhung“ der H- und ggf. EM- Rente nur aufgrund der „Teilzahlung“

35 Zahlung zum Ausgleich der Rentenminderung Fazit Entscheidung hängt von vielen Faktoren ab. Individuell sollte u.a. folgendes beachtet werden: Krankenversicherungsverhältnis im Rentenalter Steuerliche Behandlung in der Ein- und Auszahlungsphase Familienstand Ansprüche EM - und H-Rente können sich erhöhen EM- und Hinterbliebenenschutz wird immer „mitbezahlt“ keine Beitragserstattung Leistungen unterliegen den rechtlichen Rahmenbedingungen …

36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Heike Sibinski Deutsche Rentenversicherung Bund Geschäftsbereich Forschung und Entwicklung Bereich „Entwicklungsfragen der Sozialen Sicherheit und Altersvorsorge“