Regionalkonferenzen Februar/März 20101 Regionalkonferenz Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Henry Tesch.

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Regionalkonferenzen Februar/März Regionalkonferenz Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Henry Tesch

Regionalkonferenzen Februar/März Gemeinsam für unsere Schüler

Regionalkonferenzen Februar/März Präsentation betrachten Präsentation beenden ausgesuchte Themen betrachten

Regionalkonferenzen Februar/März ▪ Umsetzung des Schulgesetzes Selbstständige Schule Schülerbezogene Stundenzuweisung ▪ Auswirkungen Schulwahlfreiheit ▪ Landesprogramm „Zukunft des Lehrerberufes in M-V“ ▪ Weitere Umsetzung des Lehrerpersonalkonzeptes ▪ Fortbildungsschwerpunkte, Unterstützungssystem ▪ Bildungskonzeption 0- bis 10-jährige Kinder ▪ Weiterentwicklung der Sekundarstufe I ▪ Modernisierung der gymnasialen Oberstufe ▪ Weiterentwicklung der Beruflichen Schulen zu RBB ▪ Konzept zur weiteren Gestaltung der sonderpädagogischen Förderung ▪ Qualitätsentwicklung / Evaluation ▪ Fremdsprachenkonzept ▪ Weiterentwicklung der Schulaufsicht ▪ Ermäßigungsstundenverordnung ▪ Umgang mit Notfällen gesamte Präsentation betrachten Präsentation beenden

Regionalkonferenzen Februar/März  Umsetzung des Schulgesetzes Selbstständige Schule Schülerbezogene Stundenzuweisung  Auswirkungen Schulwahlfreiheit  Landesprogramm „Zukunft des Lehrerberufes in M-V“  Weitere Umsetzung des Lehrerpersonalkonzeptes  Fortbildungsschwerpunkte, Unterstützungssystem  Bildungskonzeption 0- bis 10-jährige Kinder  Weiterentwicklung der Sekundarstufe I  Modernisierung der gymnasialen Oberstufe  Weiterentwicklung der Beruflichen Schulen zu RBB  Konzept zur weiteren Gestaltung der sonderpädagogischen Förderung  Qualitätsentwicklung / Evaluation  Fremdsprachenkonzept  Weiterentwicklung der Schulaufsicht  Ermäßigungsstundenverordnung  Umgang mit Notfällen Gliederung der Präsentation zurück zur Auswahl

Regionalkonferenzen Februar/März 20106

7 Umsetzung des Schulgesetzes : Modellprojekt an 20 Schulen des Landes „Mehr Selbstständigkeit für Schule“ Entscheidung für flächendeckende Einführung der Selbstständigen Schule 28. Januar 2009 – Landtag beschloss Schulgesetznovelle Weg frei für das neue Leitbild für Qualitätsentwicklung an den Schulen des Landes

Regionalkonferenzen Februar/März August Inkrafttreten der Schulgesetznovelle → wichtige Regelungen wurden mit entsprechenden Rechtsvorschriften untersetzt: schülerbezogene Stundenzuweisung Kontingentstundentafel Flexible Schulausgangsphase Ganztagsschulen → Herzstück des Gesetzes: individuelle Förderung Umsetzung des Schulgesetzes

Regionalkonferenzen Februar/März Vorbereitung und Begleitung aller Beteiligten durch die Implementierung eines umfangreichen Beratungs- und Unterstützungssystems seit 2008: Fort- und Weiterbildungsprogramme für → Schulleiterinnen und Schulleiter → Lehrerinnen und Lehrer → Erziehungsberechtigte → Mitglieder in Mitwirkungsgremien Umsetzung des Schulgesetzes

Regionalkonferenzen Februar/März Schuljahr 2010/11: zweite Etappe der Umsetzung des Schulgesetzes: → freie Wahl der weiterführenden Schule → Neuregelung der Schülerbeförderung → veränderte Privatschulfinanzierung Umsetzung des Schulgesetzes

Regionalkonferenzen Februar/März

Regionalkonferenzen Februar/März Schülerbezogene Stundenzuweisung In Folge der Einführung der Schülerbezogenen Stundenzuweisung startete das Schuljahr 2009/10 deutlich ruhiger als die Vorjahre.

Regionalkonferenzen Februar/März Schülerbezogene Stundenzuweisung tatsächlicher Bedarf voraussichtlicher Bedarf  Der voraussichtliche Gesamtbedarf entsprach nahezu dem tatsächlichen Gesamtbedarf bei Unterrichtsbeginn Ursache (u.a.):

Regionalkonferenzen Februar/März Schülerbezogene Stundenzuweisung  früher Zeitpunkt der Stundenzuweisung an die Schule  Arbeitsverträge standen in der Regel vor dem 1. Unterrichtstag fest Ursache (u.a.):

Regionalkonferenzen Februar/März

Regionalkonferenzen Februar/März Freie Schulwahl ab dem Schuljahr 2010/11 „Mit dem Übergang in die weiterführenden Schulen besteht nach Maßgabe der Eignungsvoraussetzungen, die durch oder aufgrund dieses Gesetzes festgelegt sind, zu einem Stichtag Anspruch auf Aufnahme in die örtlich zuständige Schule. Sind entsprechende Aufnahmekapazitäten vorhanden, besteht Anspruch auf Aufnahme in eine Schule nach Wahl der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers.“ § 45 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 SchulG M-V

Regionalkonferenzen Februar/März Freie Schulwahl ab dem Schuljahr 2010/11 daraus folgt für die allgemein bildenden Schulen…  Freie Schulwahl ab Jahrgangsstufe 5 (um ein wohnortnahes Schulangebot im Primarbereich sicherzustellen, ist dieser Bereich von der freien Schulwahl ausgenommen)  Aufnahmeanspruch nicht mehr nur in der bisher örtlich zuständigen Schule (d.h. keine Pflicht zum Besuch der örtlich zuständigen Schule)  Aufnahmeanspruch im Rahmen der Aufnahmekapazität auch an der durch den volljährigen Schüler bzw. die Eltern gewählten Schule

Regionalkonferenzen Februar/März  § 66 Abs. 1 SchulG M-V (Wahl der weiterführenden Schularten bzw. Bildungsgänge durch die Erziehungsberechtigten)  Ein Aufnahmeanspruch ist nicht gegeben, wenn  die Aufnahmekapazität der Schule ansonsten überschritten wird (§ 45 Abs. 3 SchulG M-V) oder  die festgelegten Schülermindestzahlen nicht erreicht werden (§ 45 Abs. 4 SchulG M-V).  Schüler aus dem Einzugsbereich der örtlich zuständigen Schule haben Vorrang vor auswärtigen Schülern. Freie Schulwahl ab dem Schuljahr 2010/11 zu beachten ist…

Regionalkonferenzen Februar/März Gründe: 1. Regelung der Schülerbeförderung (Der Landkreis muss die Schülerbeförderung nur zur örtlich zuständigen Schule gewährleisten bzw. die diesbezüglichen Kosten tragen.) 2. Planung einer angemessenen Unterrichtsversorgung 3. Gleichmäßige Auslastung der Schulen Die Landkreise müssen und die kreisfreien Städte können Schuleinzugsbereiche für örtlich zuständige Schulen festlegen Freie Schulwahl ab dem Schuljahr 2010/11 Ergebnisse zu den Auswirkungen der freien Schulwahl liegen bisher nicht vor

Regionalkonferenzen Februar/März Durch die Einführung der freien Schulwahl ist eine Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung - SchulKapVO M-V) unentbehrlich. Freie Schulwahl ab dem Schuljahr 2010/11

Regionalkonferenzen Februar/März Schulkapazitätsverordnung  Die Verordnung vom regelt das Nähere zur Aufnahmekapazität einer Schule sowie das Verfahren zu ihrer Feststellung.  Die Schulträger legen die Aufnahmekapazität für ihre Schulen fest. (Aufgabe des eigenen Wirkungskreises)  Grundlage für die Festlegung ist die tatsächliche Raumsituation, wobei die jeweilige Nutzung der Räume durch das pädagogische Konzept der Schule bestimmt wird.  Die Festlegung der Aufnahmekapazität erfolgt im Einvernehmen mit dem Träger der Schulentwicklungsplanung. Freie Schulwahl ab dem Schuljahr 2010/11

Regionalkonferenzen Februar/März

Regionalkonferenzen Februar/März Landesprogramm „Zukunft des Lehrerberufes in M-V“ Landesprogramm „Zukunft des Lehrerberufes in M-V“  über 70 Prozent der Lehrkräfte sind älter als 45 Jahre  Erfüllung des Lehrerpersonalkonzeptes  zunehmend negative Wahrnehmung des Lehrerberufes  Wettbewerb der Bundesländer um den Lehrernachwuchs Auf absehbare Zeit droht damit ein erheblicher Lehrermangel in M-V Ausgangslage

Regionalkonferenzen Februar/März Bildungsland M-V Qualitativ Quantitative Aspekte Qualitative Aspekte Lehrerbildung verbessern Lehrkräftebedarf sichern Zielstellung Lehrkräftebedarf sichern Landesprogramm „Zukunft des Lehrerberufes in M-V“ Landesprogramm „Zukunft des Lehrerberufes in M-V“

Regionalkonferenzen Februar/März Attraktivität des Lehrerberufes steigern 2.Lehrkräfte gewinnen 3.Lehrkräfte stärker an die Region binden Ziele des Landesprogramms Finanzieller Rahmen des Programms: Ab dem Schuljahr 2010/11 werden jährlich 10 Mio. Euro bereitgestellt. Für 2010 stehen bereits 4,2 Mio. Euro zur Verfügung. Landesprogramm „Zukunft des Lehrerberufes in M-V“ Landesprogramm „Zukunft des Lehrerberufes in M-V“

Regionalkonferenzen Februar/März ) Maßnahmenpakete für die bereits im Land tätigen Lehrerinnen und Lehrer 26 Zusätzliche Leistungen honorieren Praxisanteile während des Studiums erhöhen Personalentwicklung und Qualitätsverbesserung unterstützen Qualität und Quantität der Ausbildung steigern Lehrerfort- und Weiterbildung stärken Gewinnung von Junglehrerinnen und Junglehrern fördern 2.) Maßnahmenpakete für den Lehrernachwuchs weitere Maßnahmen: Zeitschienen zur Beendigung der Teilzeit festlegen; zusätzliche Einstellungstermine in den Vorbereitungsdienst sowie in den Schuldienst bereitstellen Landesprogramm „Zukunft des Lehrerberufes in M-V“ Landesprogramm „Zukunft des Lehrerberufes in M-V“

Regionalkonferenzen Februar/März Landesprogramm „Zukunft des Lehrerberufes in M-V“ n Im Januar 2010 wurden rund Flyer verteilt, um alle Lehrerinnen und Lehrer im Land sowie die Lehramtsstudierenden an den Hochschulen über das Landesprogramm zu informieren. n Im Februar 2010 wurde ein Fragen- und Antwortenkatalog zum Programm auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht. Für Ihre Fragen stehen Ihnen auch die Mitarbeiter der Staatlichen Schulämter zur Verfügung. n Für weiterführende Fragen wurden eine eigene Telefonnummer und -Adresse im Ministerium eingerichtet. Telefon: (0385) 588 –

Regionalkonferenzen Februar/März

Regionalkonferenzen Februar/März Lehrerpersonalkonzept Anpassung des Lehrerbestandes an die demografisch bedingte Schülerzahlentwicklung bei gleichzeitiger Sicherung bzw. Verbesserung einer im ganzen Land qualitativ guten Bildung und Ausbildung unter Beibehaltung einer pädagogisch ausgewogenen Alterstruktur Der erforderliche Stellenabbau soll sozialverträglich und mit dem Ziel, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden, erfolgen. ZIEL:

Regionalkonferenzen Februar/März Weiterentwicklung des Lehrerpersonalkonzeptes in SAG 1-3  Ausstieg aus dem LPK in der SAG 1 und SAG 3 zum Schuljahr 2010/11  Garantierter Beschäftigungsumfang für Lehrkräfte in der SAG 2  von 92,5 % ab  Vollbeschäftigung ab  Verzicht auf das Fachlichkeitsprinzip ab Schuljahr 2013/14  Bereitschaft der Lehrkräfte zu einem schulart-, schulartgruppen- und schulamtsübergreifenden Einsatz  Begrenzung der Maßnahmen des LPK (Vorruhestand 1 und 2, Abfindung) für die SAG 2 auf landesweit 100  Einzelvertragliche Regelungen mit allen Lehrkräften zum Verzicht auf das Fachlichkeitsprinzip und zur Bereitschaft des flexiblen Einsatzes  Zusage nur für Lehrkräfte, die einen Änderungsvertrag im o.g. Sinne unterzeichnen Ergebnis der großen Verhandlungsrunde vom Lehrerpersonalkonzept

Regionalkonferenzen Februar/März Lehrerpersonalkonzept im Bereich der beruflichen Schulen  Einführung der Teilzeitbeschäftigung zum  Garantierter Beschäftigungsumfang  von 95 % ab ,  Vollbeschäftigung ab für alle Lehrkräfte, die das Angebot zur Teilzeitbeschäftigung gem. LPK annehmen  Garantierter Mindestbeschäftigungsumfang von 66 % eines Vollbeschäftigten  Berechnung des Beschäftigungsumfanges: Mindestvertragsstundenmaß für alle Lehrkräfte + Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden + flexibles Element  100 Maßnahmen des LPK (Vorruhestand 1 und 2, Abfindung) für den sozialverträglichen Stellenabbau in der SAG 4 bis  schulamtsinterner und schulamtsübergreifender Personalausgleich zwischen den beruflichen Schulen Lehrerpersonalkonzept

Regionalkonferenzen Februar/März Fortbildungsschwerpunkte Unterstützungssystem

Regionalkonferenzen Februar/März Fortbildungsschwerpunkte, Unterstützungssystem Das IQMV organisiert und koordiniert die Fort- und Weiterbildung und Beratung der Schulen mit dem Ziel, die Qualität von Unterricht zu steigern! - Regionale und zentrale Fortbildung auf Basis von Fortbildungsschwerpunkten - Fort- und Weiterbildung im Rahmen der ESF – Maßnahmen - Beratung und Begleitung von Schulen durch ein kompetentes Unterstützungssystem

Regionalkonferenzen Februar/März Regionale und zentrale Fortbildung auf Basis von Fortbildungsschwerpunkten Fortbildungsschwerpunkte auf Grundlage einer Bedarfsermittlung sind: 1. fachbezogene Fortbildung zur Unterrichtsentwicklung durch die Förderung des kompetenzorientierten Unterrichts 2. Fortbildung zur Unterrichtsentwicklung durch individuelle Förderung 3. Qualifizierung von Führungskräften Fortbildungsschwerpunkte, Unterstützungssystem

Regionalkonferenzen Februar/März Fort- und Weiterbildung im Rahmen der ESF – Maßnahmen  Fortbildung zum Qualitätsmanagement an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen  Schulleiterfortbildung  Schulmanagementstudium  Fortbildung zur Diagnostik und individuellen Förderung  Fortbildung Lesekompetenzförderung für Grundschulen  Fortbildung für Kontaktlehrer für Berufsorientierung  Fortbildung von Mitwirkungsgremien (Personalvertretungen, Eltern- und Schülervertretungen)  Fortbildung im Bereich Demokratieerziehung Fortbildungsschwerpunkte, Unterstützungssystem

Regionalkonferenzen Februar/März  Unterrichtsberater,  Fachberater,  Fortbildungskoordinatoren,  Tutoren der Sonderpädagogik,  aufgabenspezifische Berater - Weiterentwicklung des Unterstützungssystems als flexibles System - Zusammenführung der Fach- und Unterrichtsberatung ab Schuljahr 2011/12 Fortbildungsschwerpunkte, Unterstützungssystem

Regionalkonferenzen Februar/März

Regionalkonferenzen Februar/März Förderung der vorschulischen/ frühkindlichen Bildung und Erziehung ausbauen und ihre Kompatibilität mit der Grundschulbildung sichern. Herstellung von Geschlossenheit a) in den Grundsätzen und Prinzipien, b) in den Bildungs- und Erziehungszielen und. c) bei der Organisation von Bildungs- und Erziehungsprozessen. Auftrag der Landesregierung Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in M-V

Regionalkonferenzen Februar/März Warum? In den Kindertageseinrichtungen wird ein Fundament für alle künftigen Bildungsprozesse gelegt. Wie? Die Bildungskonzeption für Kinder von 0 bis 10 Jahren beinhaltet eine konsensfähige und systematische Beschreibung der verbindlichen Ziele und Inhalte (Standards) der Bildung, Erziehung und Betreuung. Ziel Mit der Bildungskonzeption wird es gelingen, jedes Kind in seinen individuellen Lernvoraussetzungen, seiner einzigartigen Persönlichkeit und seinem Entwicklungsstand Wert zu schätzen sowie es angemessen zu begleiten und zu unterstützen. Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in M-V

Regionalkonferenzen Februar/März Was ist bisher geschafft?  Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern  Gestaltung des Übergangs vom Kindergarten zur Schule  Arbeit im Hort Weg der Bearbeitung: Bearbeitung der Themen in der Projektgruppe Diskussion auf den Regionalkonferenzen Anhörung im Internet von August bis Oktober 2009 Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in M-V

Regionalkonferenzen Februar/März seit September 2009 Bearbeitung weiterer Themen - Wertorientiert handelnde Kinder - Übergänge (Familie – Kita) - Bildungs- und Erziehungsbereiche Mai/Juni 2010 Regionalkonferenzen zur Bildungskonzeption - Einführung der Themenhefte (Hort, Elternpartnerschaft, Übergang Kita/Schule zur Erprobung - Diskussion zu den o. g. Themen 2011 Landesweite Fachtagung zur Einführung der Bildungskonzeption Ausblick auf die weiteren Aufgaben Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in M-V

Regionalkonferenzen Februar/März Weiterführende Informationen zur Bildungskonzeption erhalten Sie unter Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in M-V

Regionalkonferenzen Februar/März

Regionalkonferenzen Februar/März Projekt: „Konzept und Maßnahmen zur Gestaltung der Sekundarstufe I“ mit dem Ziel der Verbesserung der Bildungs- und Erziehungsqualität durch individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler“ mit dem Ziel der Verbesserung der Bildungs- und Erziehungsqualität durch individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler“

Regionalkonferenzen Februar/März Im Projekt zu bearbeitende Themen kompetenzorientierter Unterricht (Bildungsstandards, Rahmenpläne, Prüfungsformate, Aufgabenkultur, Umgang mit Heterogenität) Lesekompetenz: Leseförderung – als Aufgabe aller Fächer Ganztagsschul-Angebote Gestaltung von Übergängen (4  5, 6  7, 9/10  Ausbildung) Berufs- und Berufsfrühorientierung Erziehungsfunktion der Schule Elternarbeit Lehrerbildung und Unterstützungssysteme Aufgaben der Schulaufsicht Gestaltung der Sekundarstufe I

Regionalkonferenzen Februar/März Phasen und Teilziele des Projekts 1. Phase (bis Ende Juli 2010):  Foren  auf Landesebene mit den Sozialpartnern  auf der Ebene der Schulämter mit Schulräten, Schulleitungen, Lehrkräften, Elternvertretern, Beratern  Gesamtkonzept  Konzipierung von Maßnahmen  für die Orientierungsstufe  für veränderte Prüfungen Gestaltung der Sekundarstufe I

Regionalkonferenzen Februar/März Phase (Schuljahr 2010/2011) Umsetzung der Maßnahmen für die Orientierungsstufe Konzipierung von Maßnahmen für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 Erarbeitung von Unterrichtsmaterialien und Rechtsvorschriften 3. Phase ( ab Schuljahr 2011/2012) stufenweise Einführung und Umsetzung der Maßnahmen in den Schulen Phasen und Teilziele des Projekts Gestaltung der Sekundarstufe I

Regionalkonferenzen Februar/März

Regionalkonferenzen Februar/März Modernisierung der gymnasialen Oberstufe Jahrestagung der Vereinigung der Schulleiter der Gymnasien (Waren, ) Leitziele ▪ Selbstständige Schule ▪ Ganztagsschule ▪ Spezifisches Schulprofil gestaltet über das Schulprogramm ▪ Verbesserte Möglichkeiten für eine individualisierte Gestaltung des Abiturs

Regionalkonferenzen Februar/März Veränderungen in den Rahmenbedingungen ► Anpassung der Abiturprüfungsverordnung-AbiPrüfVO MV vom an die aktuelle Fassung der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II - KMK ● angestrebte Veränderungen - Projektfachunterricht - Besondere Lernleistung - Einbringungsverpflichtungen - Stärkung der Naturwissenschaften ● notwendige Veränderungen - Berechnung der Gesamtqualifikation Modernisierung der gymnasialen Oberstufe

Regionalkonferenzen Februar/März Umsetzung ▪ Umsetzung für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2010/ 2011 in die Einführungsphase eintreten ▪ Vorlage der Änderungsverordnung bis Juni 2010 ▪ Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift „Ergänzende Bestimmungen“ ▪ Beratung der Schüler und Eltern vor Eintritt in die Jahrgangsstufe 10 Modernisierung der gymnasialen Oberstufe

Regionalkonferenzen Februar/März

53 Rostock Wismar Schwerin Güstrow Ludwigslust Neubrandenburg Greifswald Stralsund Hagenow Parchim Zierow Bad Doberan Waren Malchin Demmin Wolgast Torgelow Sassnitz Nordwestmecklenburg Südwestmecklenburg Mittleres Mecklenburg Nordvorpommern Südvorpommern Neustrelitz Mecklenburgische Seenplatte Ribnitz-Damgarten Weiterentwicklung der beruflichen Schulen zu RBB Standortentwicklung der Regionalen Beruflichen Bildungszentren (RBB) in Mecklenburg-Vorpommern bis 2017/2018 RBB Hauptstandort RBB Außenstelle

Regionalkonferenzen Februar/März QualitätsmanagementQualitätsmanagement Erhöhung der Eigenverantwortung Erhöhung der Eigenverantwortung und Selbstständigkeit Erhöhung der Eigenverantwortung Erhöhung der Eigenverantwortung und Selbstständigkeit dezentrale Steuerung von Schule Weiterentwicklung der beruflichen Schulen zu RBB

Regionalkonferenzen Februar/März Weiterentwicklung der beruflichen Schulen zu RBB HandlungsfelderHandlungsfelder Qualitätsentwicklungssystem Q2E – Qualität durch Evaluation und Entwicklung Qualität durch Evaluation und Entwicklung Qualitätsentwicklungssystem Q2E – Qualität durch Evaluation und Entwicklung Qualität durch Evaluation und Entwicklung Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung Unterrichtsgestaltung Schul- und Personal- management managementKooperationsbeziehungenKooperationsbeziehungen interne Handlungsfelder SchulverwaltungSchulverwaltung erweiterte Selbstständigkeit externe Handlungsfelder

Regionalkonferenzen Februar/März

Regionalkonferenzen Februar/März Integration statt Separation Wie geht es weiter mit der sonderpädagogischen Förderung in Mecklenburg-Vorpommern? Konzept zur weiteren Gestaltung der sonderpädagogischen Förderung

Regionalkonferenzen Februar/März Artikel 24 der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen…“ Sonderpädagogische Förderung

Regionalkonferenzen Februar/März Relative Häufigkeit der Förderschwerpunkte im Vergleich zur Gesamtschülerzahl (in Prozent) Schuljahr 2008/2009 Sonderpädagogische Förderung

Regionalkonferenzen Februar/März Kurz- und mittelfristige Maßnahmen (1)  Bildungskonzeption für 0 – 10-jährige Kinder  Konzept zur weiteren Gestaltung der sonder- pädagogischen Förderung  Fort- und Weiterbildungskonzept für Lehrkräfte aller Schularten  Anpassung gesetzlicher Grundlagen mit Schwerpunkten zum Gemeinsamen Unterricht und individueller Förderplanung Sonderpädagogische Förderung

Regionalkonferenzen Februar/März Kurz- und mittelfristige Maßnahmen (2)  Schulentwicklung von Separation über Kooperation zur Integration  Erarbeitung Lehrerbildungsgesetz  Langzeitprozess unter Berücksichtigung der landesspezifischen regionalen Gegebenheiten sowie der notwendigen personellen, finanziellen und sächlichen Bedingungen Sonderpädagogische Förderung

Regionalkonferenzen Februar/März Die integrative Grundschule Rügen (1) Ziel Präventive Förderung und integrative Beschulung von Kindern mit Beeinträchtigungen im Lernen, der Sprache sowie der emotionalen und sozialen Entwicklung an der Grundschule; beginnend mit der Jahrgangsstufe 1 Theorie Wissenschaftliches Forschungs- und Beratungskonzept sowie Fortbildungskonzept der Universität Rostock Prozessbegleitende Fort- und Weiterbildung des Institutes für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) für Lehrkräfte der Grund- und Förderschulen Sonderpädagogische Förderung

Regionalkonferenzen Februar/März Die integrative Grundschule Rügen (2) Praxis Übertragung der sonderpädagogischen Ressourcen im Verhältnis 1 : 1 an die wohnortnahe Grundschule, sonderpädagogische Begleitung, Flexibilität in der Verteilung individuelle Lernstandsdokumentation für alle Kinder individuelle Förderung für alle Kinder - insbesondere für Kinder mit besonderen Lernvoraussetzungen Einsatz von Fach- und Unterrichtsberatern Steuergruppe im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern sowie Arbeitsgruppe am Sonderpädagogischen Förderzentrum Bergen Sonderpädagogische Förderung

Regionalkonferenzen Februar/März

Regionalkonferenzen Februar/März Externe Evaluation – Bis zum wurden 198 Schulen evaluiert! Typische Stellungnahme einer Schule zum Evaluationsbericht: „Interessant und auch beruhigend ist, dass die im Bericht angesprochenen Probleme (aber auch Stärken) auch in unserer Wahrnehmung so auftreten. Auch die Art der Formulierung des gesamten Berichts wurde... sehr positiv bewertet. Insgesamt bin ich geneigt, mir und meinen Kollegen den Bericht als positive Bestätigung unserer Arbeit anzubieten. Alle Hinweise und Schwächen sind, so denke ich, als lösbare Aufgaben anzusehen. Die Vorbereitung auf die externe Evaluation hat noch einmal zu einem kritischen Blick auf die eigenen Konzepte und Unterlagen gezwungen. Die Schulbesuchstage waren natürlich aufregend, aber das EVA-Team hat eine kollegiale Atmosphäre geschaffen. Das wurde von allen Beteiligten bestätigt.“ Schwerin, 28. Mai Qualitätsentwicklung / Evaluation

Regionalkonferenzen Februar/März Evaluation und „Output - Orientierung“  Schulleiter und Schulräte im Team sind Multiplikatoren für systematische Sicht, das Evaluationsteam genießt durch diese Besetzung Autorität.  Der Umgang mit Daten muss sicher noch geübt werden! Aber: Die Daten sind ein Schatz, sie ersetzen „gefühltes Wissen“ durch relativ objektives. Sie setzen einen Reflexionsprozess in Gang, der durch Ziel- und Leistungsvereinbarungen zu einem schulischen Qualitätsentwicklungsprozess geleitet wird.  Landesdaten liefern eine Messlatte, die motivieren soll.  Landesdaten dienen auch der Kontrolle und der Gewinnung von Steuerungswissen für die politische Ebene.  Eine Statistik auf der Basis von Qualitätsprofilen befindet sich in der Erprobung. Die Auswertung berücksichtigt derzeit 80 Schulen (siehe Beispielauswertung). 66 Qualitätsentwicklung / Evaluation

Regionalkonferenzen Februar/März Vergleich Landeswerte mit dem SSA Greifswald Schwerin, 28. Mai Qualitätsentwicklung / Evaluation

Regionalkonferenzen Februar/März Vergleich Landeswerte mit dem SSA Neubrandenburg Schwerin, 28. Mai Qualitätsentwicklung / Evaluation

Regionalkonferenzen Februar/März Vergleich Landeswerte mit dem SSA Rostock Schwerin, 28. Mai Qualitätsentwicklung / Evaluation

Regionalkonferenzen Februar/März Vergleich Landeswerte mit dem SSA Schwerin Schwerin, 28. Mai Qualitätsentwicklung / Evaluation

Regionalkonferenzen Februar/März Stärken und Schwächen Ausgeprägte Stärken Klassenführung, Unterrichtsklima, Leistungsanforderungen und -kontrollen, Informationsfluss, Lehrerkooperation, Schulleitungshandeln (auch „große Stärken“), Organisation des Schulalltags, Schulkultur, Zusammenarbeit mit externen Partnern, Schulklima, Beteiligung der Schüler und Eltern am Schulleben Ausgeprägte Schwächen Aktivierung, Motivierung, Selbstständiges Lernen, Förderung der Schüler im Lernprozess Schwerin, 28. Mai Qualitätsentwicklung / Evaluation

Regionalkonferenzen Februar/März Mittlerer Ausprägungsgrad Qualitätsindikatoren im mittleren Ausprägungsgrad können dahingehend interpretiert werden, dass Schulen auf dem Weg sind, aber noch Entwicklungsbedarf haben. Hier finden wir im Wesentlichen folgende Indikatoren:  Umgang mit Bildungsstandards / Kompetenzen, Prüfungen, Vergleichsarbeiten, Arbeit mit Fachplänen und schulinternem Lehrplan,  Organisation und Strukturierung der Lernprozesse, Fortbildung, Umgang mit Leistungen,  Einflussnahme der Schulleitung auf den Qualitätsentwicklungsprozess, Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsqualität. Schwerin, 28. Mai Qualitätsentwicklung / Evaluation

Regionalkonferenzen Februar/März

Regionalkonferenzen Februar/März Fremdsprachenlernen → seit 2007/2008 flächendeckend an allen Grundschulen Fremdsprachenunterricht in Jahrgangsstufen 3 und 4 mit jeweils drei Wochenstunden → zahlreiche Grundschulen bieten im Rahmen der Selbstständigen Schule frühes Fremdsprachenlernen ab Jahrgangsstufe 1 an → Ministerium erarbeitet Fremdsprachenkonzept, welches europäische Empfehlungen zum Fremdsprachenlernen aufgreift – sowohl den frühzeitigen Beginn als auch das lebenslange Lernen von Fremdsprachen im Blick habend Fremdsprachenkonzept

Regionalkonferenzen Februar/März

Regionalkonferenzen Februar/März Weiterentwicklung der Schulaufsicht ► Schulaufsicht unterstützt die Schulen bei der Entwicklung eines eigenen pädagogischen Profils und auf ihrem Weg zu mehr Selbstständigkeit ► Schulprogramm als zentrales Steuerelement ► Schulen werden verstärkt an den selbstgesetzten Zielen gemessen ► Selbstständige Schule muss ihre Leistungsfähigkeit u.a. unter dem Gesichtspunkt der Chancengerechtigkeit stets aufs Neue unter Beweis stellen

Regionalkonferenzen Februar/März Weiterentwicklung der Schulaufsicht ► Wechsel von der Input- zur Outputsteuerung → Input erfolgte bisher u.a. durch: Rahmenpläne, Schulbücher, Verwaltungsvorschriften etc. → Output ergibt sich u.a. aus: schulischen Ergebnissen (Vergleichsarbeiten, zentrale Abschluss- prüfungen, Wiederholerquote, Anzahl von Schülern, die die Schule ohne Abschluss verlassen, Evaluationsberichte …)

Regionalkonferenzen Februar/März Weiterentwicklung der Schulaufsicht ► Datengestützte Schulaufsicht als Erfolgskontrolle → verstärkte Nutzung des Instruments der Zielvereinbarung → stärkere Vernetzung im Unterstützungssystem → Einrichtung eines Diagnostisches Dienstes ► Fortbildung → Praktika in den Staatlichen Schulämtern und im Bildungsministerium → Teilnahme der Schulräte an Fortbildungen zur Unterrichtsentwicklung

Regionalkonferenzen Februar/März Weiterentwicklung der Schulaufsicht ► weitere Professionalisierung der Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht ► Weiterentwicklung der Staatlichen Schulämter zu Unterstützungs- und Kompetenzzentren für die Selbstständigen Schulen: → Übernahme von Dienstleistungen (z.B. im Rahmen des Landesprogramms „Zukunft des Lehrerberufes in M-V“) → Übernahme neuer schulübergreifender Aufgaben (z.B. Einrichtung eines „Diagnostischen Dienstes“)

Regionalkonferenzen Februar/März

Regionalkonferenzen Februar/März Ermäßigungsstunden der Personalräte PersonalratMitgliederErmäßigungsstunden Aktuellgeplant 1 LHPR BPR ÖPR Entwurf zur Pflichtstundenzahlermäßigungsverordnung vom Stellen zusätzlich

Regionalkonferenzen Februar/März

Regionalkonferenzen Februar/März Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern Auftrag / Ziel Erstellung eines abgestimmten, landeseinheitlichen, verbindlichen Handlungskonzeptes durch Erarbeitung einer Verwaltungsvorschrift  Erstellung eines Notfallplanes inkl. konkreter Handlungsempfehlungen/ Checklisten  Konkretisierung der Abläufe hinsichtlich von Informationserfordernissen/ Zusammenarbeitsbedarfen Umgang mit Notfällen an öffentlichen Schulen

Regionalkonferenzen Februar/März Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern Die Staatssekretäre des Bildungs- und des Innenministeriums bestätigen die Ergebnisse der Arbeitsgruppe am 27. Januar Festlegung des weiteren Vorgehens:  Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift/Notfallplan (Mitteilungsblatt)  Durchführung einer gemeinsamen Veranstaltung („Kick off“) für alle Schulleiter je Schulamtsbezirk  Bildung des Teams für Gewalt- und Krisenintervention an jeder Schule und Umsetzung des Notfallplanes entsprechend den örtlichen Gegebenheiten  Begleitung/Ansprechpartner/Evaluation Umgang mit Notfällen an öffentlichen Schulen

Regionalkonferenzen Februar/März Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!