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Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheber- rechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Mandatare Euler Hermes Aktiengesellschaft und PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzun- gen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Exportkredit- und Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland Finanzierungsfragen und rechtliche Rahmenbedingungen im Nahen und Mittleren Osten Michael Huber-Saffer, PwC/Euler Hermes Frankfurt, 29. Oktober 2014

Seite 2 Mandatsgeschäft in konsortialer Zusammenarbeit Ermächtigungsrahmen im Haushaltsgesetz Die Bundesregierung hat …beauftragt, die Exportkreditgarantien (seit 1949), die Investitionsgarantien (seit 1959) und die Garantien für ungebundene Finanzkredite (seit 1961) im Auftrag und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland zu betreuen. 165 /60 Mrd. Euro

Seite 3 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesministerium der Finanzen Auswärtiges Amt Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Sach- verständige Begleitende Beratung beim Antragsverfahren Prüfung der risikomäßigen Vertretbarkeit und Förderungswürdigkeit Vorstellung der Geschäfte vor dem Interministeriellen Ausschuss Antragstellung durch Exporteur, Bank oder Investor & Entscheidungsverfahren

Seite 4 Exportkreditgarantien

Seite 5  Förderung von deutschem Export,  Marktöffnung, insbesondere in Schwellenländern,  Schaffung von Zugängen zu Finanzierungen,  Unterstützung der Abnehmerländer, vor allem in schwierigen Phasen der Entwicklung oder Restrukturierung,  unter Beachtung internationaler Rahmenbedingungen für Außenhandelsförderungen Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) …durch die Versicherung von Exporteuren und Banken gegen Nichtzahlungsrisiken aus politischen und wirtschaftlichen Gründen

Seite 6 Prinzipien der Exportkreditgarantien  Vorwiegend Deutsche Lieferungen und Leistungen  Subsidiarität zum privaten Versicherungsmarkt  Förderungswürdigkeit des Exportgeschäftes  Risikomäßige Vertretbarkeit der Transaktion  Zahlungsbedingungen und Prämien gemäß den internationalen Regeln (OECD Konsensus & Berner Union)  Langfristige Selbsttragung des Instrumentariums  Permanenter Austausch mit Partnern zur Weiterentwicklung des Instrumentariums

Seite 7 Typische Risiken eines Exportgeschäftes Missbräuchliche Ziehung von Bietungsgarantien KT-RisikenEmbargo Deckungs- gegenstand Inkrafttreten des Vertrages Abnahme/ Versand Erfüllung der Exportforderung VerhandlungenProduktion Kreditlaufzeit zeitlicher Ablauf Ausfall des Bestellers Politische Risiken Exporteur Banken Finanzierungs- institute Risiken progress payment Selbstkosten Garantiebetrag

Seite 8 Sammeldeckungen Einzeldeckungen Ergänzende Deckungsformen Ergänzende Deckungsformen Deckungsformen – so vielfältig wie das Exportgeschäft  Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung  Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light  Revolvierende Lieferantenkreditdeckung  Revolvierende Finanzkreditdeckung  Rahmenkreditdeckung  Akkreditivbestätigungsrisikodeckung  Avalgarantie  Beschlagnahmerisikodeckung  Leasingdeckung  Verbriefungsgarantie  Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm  Vertragsgarantiedeckung  Bauleistungsdeckung  Airbusgarantie  Projektfinanzierungen  Schiffsfinanzierungen  Lieferantenkreditdeckung  Leistungsdeckung  Finanzkreditdeckung  Fabrikationsrisikodeckung

Seite 9 Exportvertrag/Lieferung Besteller/ Darlehensnehmer Exporteur Finanzierende Bank Darlehensvertrag/Rückzahlung Auszahlung Hermesdeckung Vertragsbeziehung bei einer Corporate-Risk- Transaktion Lieferanten- und Finanzkreditdeckung Üblicherweise bei Investitionsgüterexporten mit mittel-/langfristigen Rückzahlungsbedingungen auf Basis der Bonität des Bestellers

Seite 10 Exportvertrag/Lieferung Besteller Exporteur Finanzierende Bank Darlehensvetrag/Rückzahlung Auszahlung Auslandsbank Hermesdeckung Darlehensvertrag/ Rückzahlung Üblicherweise bei Investitionsgüterexporten mit mittel-/langfristigen Rückzahlungsbedingungen auf Basis der Bonität der Auslandsbank Lieferanten- und Finanzkreditdeckung Vertragsbeziehungen bei Bank-zu-Bank- Krediten

Seite 11 Top Märkte für neue Exportkreditgarantien in Mio. Euro Gesamtvolumen in 2013: EUR 27,9 Mrd.

Seite 12 Exportkreditgarantiebestand per in Mrd. Euro

Seite 13 Investitionsgarantien

Seite 14 Investitionsgarantien  Zweck der Investitionsgarantien:  Durch die Absicherung von politischen Risiken fördert die Bundesregierung Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in Schwellen- und Entwicklungsländern  Krieg, Revolution, Aufruhr, Enteignung und ähnliche Maßnahmen, Bruch von Zusagen  Entschädigung im Schadensfall, aber primär politische Flankierung und Schadensvermeidung  Grundsätze der Garantieübernahme:  Deutsche Investition  Beteiligung, Darlehen, andere Rechte  Förderungswürdigkeit (Umwelt, Arbeitsmarkt)  Ausreichender Rechtsschutz (in erster Linie bestehender IFV / rd. 140)  Grds. einheitliches Entgelt (0,5 % p.a.)

Seite 15 Krisenmanagement bei Investitionsgarantien OECD-Länder- klassifizierungen 0/ Kanada Vereinigte Staaten Grönland Island Mexiko Kuba Haiti Domenikanische Republik Jamaika Panama Costa Rica Nicaragua El Salvador Honduras Belize Guatemala Brasilien Venezuela Guyana Suriname Französisch- Guayana Kolumbien Ecuador Peru Bolivien Chile Argentinien Paraguay Uruguay Russland Georgien Armenien Aserbaidschan Turkmenistan Usbekistan Kirgisistan Tadschikistan Kasachstan Australien Neuseeland Israel Jordanien Syrien Saudi- Arabien Irak Kuwait Bahrain Katar Vereinigte Arab. Emirate Oman Jemen Pakistan Afghanistan Iran Groß- britannien Irland Spanien Frank- reich Norwegen Schweden Finnland Italien Deutschland Polen Griechenalnd Schweiz Portugal Estland Öster- reich Türkei Tschechien. Dänemark Lux. Belgien Niederlande Weiss- russland Ukraine Rumänien Moldawien Lettland Bulgarien Ungarn Slowakei Serbien Litauen Albanien Bos.& Her. Kroatien Zypern Malta Indien Japan China Mongolei Nepal Bhutan Sri Lanka Bang- ladesch Myanmar (Burma) Thailand Laos Kambodscha Vietnam Taiwan Südkorea Nordkorea Indonesien Malaysia Brunei Philippinen Papua- Neuguinea Salomon Inseln Osttimor Ägypten Algerien Libyen Marokko Tunesien Tschad Westsahara Mauritanien Mali Burkina Faso Niger Sudan Senegal Gambia Guinea-Bissau Guinea Sierra Leone Liberia Elfenbein- küste Ghana Togo Benin Nigeria Kamerun Zentralafrikan. Republik Äquatorialguinea Gabun Rep. Kongo Demokrat. Rep. Kongo Angola Namibia Südafrika Eritrea Äthiopien Somalia Uganda Kenia Ruanda Burundi Tansania Malawi Mosambik Madagaskar Sambia Botsuana Simbabwe Swasiland Venezuela und Bolivien – Eingriffe in Verträge, KT-/ZM-Risiken Argentinien – Eingriffe in Forderungen und Verträge, Bruch staatlicher Zusagen Bulgarien – Verweigerung von Projektgenehmigungen Ukraine – Entzug von Betriebsimmobilien Philippinen – Enteignung, Eingriffe in Verträge Türkei – Bruch staatlicher Zusagen Russland – Zahlungsverweigerung, willkürl. Verfahren Kroatien und Ungarn – Probleme mit kommunalen Zahlungsverpflichtungen Indien – Bruch staatlicher Zusagen China – Probleme mit Genehmigungsbehörden MENA – Aufruhr, Sicherheitslage, Bestand von Verträgen Stand: Mai 2014 Dschibuti Neu-Kaledonien Mazedonien

Seite 16 Regionaler und industriespezifischer Fokus der Investitionsgarantien in 2013 Kfz-Industrie Branchenschwerpunkte 2013: Grundstoff- und Baustoffindustrie Chemische und pharmazeutische Industrie

Seite 17 Investitionsgarantiebestand per in EUR Mio.

Seite 18 Exportkreditgarantien im Nahen und Mittleren Osten Gesamt: EUR 6,3 Mrd.Gesamt: EUR 18,9 Mrd. Neue Länderrisikokategorien: Ägypten LK 6 (zuvor: LK 5) Katar LK 3 (zuvor: LK 2) Tunesien LK 4 (zuvor: LK3) VAE LK 2 (zuvor: LK3)

Seite 19 Investitionsgarantien im Nahen und Mittleren Osten Gesamt: EUR 9,2 Mrd. Gesamt: EUR 0,3 Mrd. In vielen Ländern der Region sind Deckungsmöglichkeiten gegeben, z.T. mit risikobezogenen Einschränkungen

Seite 20 Exportkreditgarantien im Nahen & Mittleren Osten: Ein Beispiel aus der Praxis Sadara Petrochemiekomplex, Saudi Arabien Projekt: Integrierter petrochemischer Großkomplex, bestehend aus über 20 Fertigungseinheiten Deckung:Isolierter Finanzkredit i.H.v. USD 425 Mio. Exporteure: rd. 50, größtenteils mittelständische, deutsche Unternehmen Besonderheit: Eine der größten Projektfinanzierungen (Gesamtvolumen: USD 20 Mrd.), zusammen mit kommerziellen und islamischen Finanzierern sowie sieben weiteren ECAs

Seite 21 Investitionsgarantien im Nahen & Mittleren Osten: Ein Beispiel aus der Praxis Chemiekomplex, Saudi Arabien Lage in Saudi Arabien: Verbundstandort mit zahlreichen petrochemischen Anlagen ermöglicht gemeinsame Nutzung von Infrastruktur Motiv: Ausweitung der internationalen Geschäftsmöglichkeiten durch Abschluss von langfristigen Vermarktungsverträgen für die Endprodukte der Projektgesellschaft Investoren: Helm AG, französischer Industriekonzern, saudi-arabische und kuwaitische Investoren bzw. Fonds Aufgabe der Projektgesellschaft: Errichtung und Betrieb einer Essigsäure-Anlage Zusätzliche Effekte:Diversifizierung der Exportgüterstruktur

Seite 22 Investitionsgarantien im Nahen & Mittleren Osten: Ein Beispiel aus der Praxis Wasserkraftwerke, Türkei Lage in der Türkei: Hohe Stromnachfrage wg. hohen Wirtschaftswachstums, Liberalisierung des Stromsektors Motiv: Aufbau einer internationalen Anlagenstruktur im Bereich Wasserkraft, insb. durch Nutzung des großen Potentials auf dem türkischen Strommarkt für Erneuerbare Energien Investoren: Aquila (strategischer Anlagenberater und Investor) Aufgabe der Projektgesellschaft: Errichtung und Betrieb von Wasserkraftwerken Zusätzliche Effekte: Substitution von Importen von Energierohstoffen

Seite 23 Kombination der Absicherungsinstrumente  Bund bietet moderne, am Bedarf der Unternehmen und Banken orientierte Absicherungsinstrumente für Export und Investitionstätigkeit  Gerade kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) stehen im Fokus der Förderinstrumente  Beratung bei der Strukturierung von Vorhaben, z.B. durch Außendienst  Instrumente können je nach Entwicklungsphase auch kombiniert werden

Seite 24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Informationen erhalten Sie unter: Telefon: +49 (0) 40 / Michael Huber-Saffer PwC AG / Euler Hermes Tel.: +49 (0)