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Freizeit bei der Arbeit
Arbeit in der Freizeit Freizeit bei der Arbeit
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Freizeit bei der Arbeit Wegezeiten und Dienstreisen
Arbeit in der Freizeit Freizeit bei der Arbeit Wegezeiten und Dienstreisen
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Arbeit in der Freizeit
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Kunden Kollegen Vorgesetzte
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Motivation Arbeitnehmer
Prestige Jobangst Karrierewille Generationsverständnis
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Vorteile Arbeitgeber abnehmende Präsenzkultur Arbeitsflexibilisierung
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Nachteile Arbeitnehmer
erhöhter Druck Grenzen verschwimmen Vergütungsprobleme
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Risiken Arbeitgeber Vergütungsforderungen Schwierigkeiten mit dem BR
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Hauptprobleme Anordnungsberechtigung Grenzen von Arbeitszeitregeln Vergütungsanspruch
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Anordnungsberechtigung
während der Arbeitszeit Direktionsrecht Anordnung der Gerätebereitschaft Mitbestimmung bei Geräteausstattung
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Anordnungsberechtigung
in der Freizeit grds. keine Befugnisse Ausnahmen: Vereinbarung der Verfügbarkeit aus betrieblicher Funktion fehlende Vereinbarung über Lage der AZ?
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Weisungsrecht bei Sonn- und Feiertagsarbeit
BAG Urt. v – 9 AZR 757/08
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Anordnungsberechtigung
kein Bereitschaftsdienst keine Rufbereitschaft, aber Ähnlichkeiten
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Anordnungsberechtigung
bei fester Arbeitszeitregelung keine Anordnungsbefugnis, es sei denn gesonderte Regelung bei Überstunden Berechtigungserfordernis Notfallbefugnisse
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Anordnungsberechtigung
fehlende Anordnung des Arbeitgebers dem Arbeitgeber nicht zurechenbar auch nicht bei unausgesprochener Erwartung keine AZ nach ArbZG
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Anordnungsberechtigung
Grenzfälle: Vorgesetztenanrufe zeitabhängig vom Besprechungsgegenstand
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Grenzen von Arbeitszeitregeln
Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit nur tatsächlicher Abruf ist Arbeitszeit hierdurch Ruhezeitunterbrechung kein Auslösen bei kurzer Arbeitsaufnahme?
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Grenzen von Arbeitszeitregeln
Tageshöchstdauer 8 Stunden keine Bedenken bei Samstagsabruf Sonn- und Feiertagssperre Dokumentationspflicht?
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Grenzen von Arbeitszeitregeln
keine Anwendung des ArbZG auf leitende Angestellte (§ 5 Abs. 3 BetrVG)
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Vergütungsanspruch anordnungsabhängig
keine Vergütung bei Tätigwerden von sich aus bei Anordnung Vergütungspflicht kein genereller Zuschlaganspruch
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Vergütungsanspruch Sonderprobleme: Pauschalierungsvereinbarungen
Rufbereitschaftsvergütung?
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Sanktionen Abmahnung Kündigung Schadensersatz
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Mitbestimmung BetrVG Lage der Arbeitszeit § 87 Abs. 1 Ziff. 2
Überstunden § 87 Abs. 2 Ziff. 3 Technische Einrichtungen § 87 Abs. 1 Ziff. 6
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Ausschlussklausel Prüfung durch Gewerbeaufsicht Betriebsvereinbarung
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Freizeit bei der Arbeit
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private Internetnutzung
private Handytelefonate Raucherpausen
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Private Internetnutzung
„angemessene“ Nutzungsgewährung Nutzungsverbot rigide BAG-Rechtsprechung Betriebliche Übung? Mitbestimmung bei Verboten?
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Private Internetnutzung
„angemessene“ Nutzungsgewährung Nutzungsverbot rigide BAG-Rechtsprechung Betriebliche Übung? Mitbestimmung bei Verboten?
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Private Handytelefonate
analog private Internetnutzung
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Raucherpausen Änderung Arbeitsstättenverordnung Pausen sind keine AZ
Betriebliche Übung? Mitbestimmung bei Regelungen
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Wegezeiten und Dienstreisen
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Wegezeiten Wohnung zur Arbeit und zurück
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Wegezeiten Privatangelegenheit
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Wegezeiten Ausnahme: auswärtiger Einsatz
u.U. Vergütungspflicht minus ersparte Wegezeit zum Betrieb
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Dienstreisen Von der Arbeit in die Welt
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Dienstreisen Arbeitszeitrecht Vergütungspflicht
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Arbeitszeitrecht Höchstrahmen und Ruhezeiten Aufzeichnungspflicht
Vorhaltungspflicht Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
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Arbeitszeitrecht Dienstreise als Arbeitszeit
nicht: Tätigkeitsaufnahme vor Ort BAG: Zielsetzung des ArbZG Belastung des Arbeitsnehmers
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Arbeitszeitrecht Belastung des Arbeitsnehmers:
öffentliche Verkehrsmittel Selbstfahrer
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Arbeitszeitrecht öffentliche Verkehrsmittel:
ohne Vorgabe des Arbeitgebers über Arbeit während Fahrt keine Arbeitszeit Beanspruchungstheorie
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Arbeitszeitrecht Selbstfahrer: für Kraftfahrer immer AZ
für lenkenden Selbstfahrer nach hM AZ
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Vergütungspflicht keine Pflicht zur Vergütung wie AZ
Vorrang tariflicher und betrieblicher Regeln begrenzte Klauselhoheit im Arbeitsvertrag „den Umständen nach zu erwarten“ § 612 Abs. 1 BGB
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Vergütungspflicht keine Regelung Vergütung der Reisezeit, die in die werktägliche AZ fällt (wie § 44 Abs. 2 TVöD)
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