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Aufgaben im Jahresablauf Über die Satzung des SGV hinausgehende Aufgabenfelder des Abteilungsvorstandes Regelmäßige Vorstandssitzungen Regelmäßige Weiterleitung.

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Präsentation zum Thema: "Aufgaben im Jahresablauf Über die Satzung des SGV hinausgehende Aufgabenfelder des Abteilungsvorstandes Regelmäßige Vorstandssitzungen Regelmäßige Weiterleitung."—  Präsentation transkript:

1 Aufgaben im Jahresablauf Über die Satzung des SGV hinausgehende Aufgabenfelder des Abteilungsvorstandes Regelmäßige Vorstandssitzungen Regelmäßige Weiterleitung von Informationen (Rundschreiben etc.) Entwicklung eines attraktiven, modernen und vielseitigen Jahresprogramms (unter Einbindung aller Aufgabenbereiche des SGV), die Broschüre kann durch Werbung und/oder Sponsoring finanziert werden Intensive Medienarbeit (mehr als nur das Jahresprogramm abdrucken lassen) Mitgliederwünsche und Kritiken erfragen und in den Gremien erörtern, Lösungsvorschläge erarbeiten und umsetzen Delegieren von Aufgaben, auf die Fähigkeit der Ausführenden vertrauen Kontakt suchen zu Nachbarabteilungen, zum Bezirk/zur Region und zum Hauptverein Einbindung in Arbeitsgruppen vor Ort (Ortsjugendring, Vereinsring, Tourismus, AG Unser Dorf soll schöner werden, Landesgartenschau, Werbegemeinschaften etc.) Kooperation mit schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen Präsentation auf Messen, Stadtfesten, Wochenmärkten etc. Regelmäßig Anträge auf Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen bei der Kommune, Sparkasse, Werbegemeinschaft oder städtischen/privaten Stiftungen stellen (Wege, Jugend etc.) © SGV, Benno Wolfgang Ecker, 31.03.2006

2 Aufgaben im Jahresablauf Monat Januar 01. Januar Anmeldung aller GEMA-pflichtigen Veranstaltungen des 1. Quartals (Empfehlung) 10. Januar Letzter Abgabetermin für Abmeldungen von Mitgliedern des abgelaufenen Kalenderjahres Versand der Jahresrechnungen und EDV-Mitgliederlisten Monat Februar 01. Februar Letzter Abgabetermin für Anträge zur Hauptversammlung des SGV 15. Februar Zustellung Ausgabe 1 des Magazins Kreuz & Quer Versand der Jahresrechnungen und EDV-Mitgliederlisten © SGV, Benno Wolfgang Ecker, 31.03.2006

3 Aufgaben im Jahresablauf Monat März 01. März Vorlage des Jahresberichtes und der Tätigkeitsberichte der Fachwarte/-referenten zum abgelaufenen Kalenderjahr; Kopie an den Bezirks-/Regionalvorsitzenden, Regionalvertreter und die Hauptgeschäftsstelle; Letzter Abgabetermin für Anträge auf Zuschüsse und Darlehen, die Anträge müssen durch den Bezirks-/ Regionalvorsitzenden bestätigt sein; die Anträge werden zur Stellungnahme an den zuständigen Hauptfach- referenten und an den Ausschuss für Finanzen weitergeleitet; die Entscheidung über die Vergabe der Finanzmittel fällt im Präsidium; Letzter Abgabetermin für Anträge auf Verleihung von Silbernen und Goldenen Ehrenzeichen, die Anträge müssen durch den Bezirksvorsitzenden bestätigt sein; 15. März Redaktionsschluss für die Ausgabe 2 des Magazins Kreuz & Quer 31. März Abgabe der Musikfolgebögen für GEMA-pflichtige Veranstaltungen des 1. Quartals (Empfehlung) Versand der Jahresrechnungen und EDV-Mitgliederlisten © SGV, Benno Wolfgang Ecker, 31.03.2006

4 Aufgaben im Jahresablauf Monat April 01. April Letzter Zahlungstermin für die Jahresbeiträge an den Hauptverein; die Abteilungen, die bis zu diesem Datum mit Beitragszahlungen im Rückstand sind, sind in der Hauptversammlung des SGV nicht stimmberechtigt; Anmeldung aller GEMA-pflichtigen Veranstaltungen des 2. Quartals (Empfehlung) Monat Mai 15. Mai Zustellung Ausgabe 2 des Magazins Kreuz & Quer Monat Juni 15. Juni Redaktionsschluss für die Ausgabe 3 des Magazins Kreuz & Quer 30. Juni Abgabe der Musikfolgebögen für GEMA-pflichtige Veranstaltungen des 2. Quartals (Empfehlung) © SGV, Benno Wolfgang Ecker, 31.03.2006

5 Aufgaben im Jahresablauf Monat Juli 01. Juli Anmeldung aller GEMA-pflichtigen Veranstaltungen des 3. Quartals (Empfehlung) Versand der Jubiläums- und Geburtstagslisten für das nächste Kalenderjahr Monat August 15. August Zustellung Ausgabe 3 des Magazins Kreuz & Quer Versand der Jubiläums- und Geburtstagslisten für das nächste Kalenderjahr Umstellung des Mitgliederstatus von Kind in Jungmitglied und von Jungmitglied in Vollmitglied © SGV, Benno Wolfgang Ecker, 31.03.2006

6 Aufgaben im Jahresablauf Monat September 15. September Redaktionsschluss für die Ausgabe 4 des Magazins Kreuz & Quer 30. September Letzter Termin zur Kündigung der Mitgliedschaft zum Jahresende Abgabe der Musikfolgebögen für GEMA-pflichtige Veranstaltungen des 3. Quartals (Empfehlung) Nachweis der Voraussetzungen für die Einstufung als beitragsermäßigte Mitglieder Monat Oktober 01. Oktober Anmeldung aller GEMA-pflichtigen Veranstaltungen des 4. Quartals (Empfehlung) Versand der Jubiläumsabzeichen und Urkunden für das nächste Kalenderjahr Nachweis der Voraussetzungen für die Einstufung als beitragsermäßigte Mitglieder © SGV, Benno Wolfgang Ecker, 31.03.2006

7 Aufgaben im Jahresablauf Monat November 15. November Zustellung Ausgabe 4 des Magazins Kreuz & Quer Versand der Jubiläumsabzeichen und Urkunden für das nächste Kalenderjahr Monat Dezember 15. Dezember Bestellung von Wegezeichnungsmaterial für das nächste Kalenderjahr, weiterzuleiten an den Bezirksfachreferenten für Wege; Redaktionsschluss für die Ausgabe 1 des Magazins Kreuz & Quer des nächsten Kalenderjahres 31. Dezember Abgabe der Musikfolgebögen für GEMA-pflichtige Veranstaltungen des 4. Quartals (Empfehlung) Versand der Beitragsmarken für das nächste Kalenderjahr © SGV, Benno Wolfgang Ecker, 31.03.2006

8 Aufgaben im Jahresablauf Allgemeine Informationen Mitgliedermeldungen können jederzeit im Laufe des Jahres eingereicht werden, Neuanmeldungen für das nächste Kalenderjahr bitte erst nach dem Jahreswechsel einreichen; Das Verzeichnis der Anschriften des Vorstandes bitte sofort nach der Mitgliederversammlung übersenden, Veränderungen im Laufe des Kalenderjahres bitte umgehend mitteilen; Satzungen sind einzureichen, Satzungsänderungen sind umgehend mitzuteilen; Die Verleihung des Silbernen Ehrenzeichens des SGV setzt eine mindestens 5-jährige und die des Goldenen Ehrenzeichens eine mindestens 15-jährige aktive Mitgliedschaft voraus; zwischen der Verleihung des silbernen und des goldenen Ehrenzeichens soll ein Zeitraum von mindestens 5 Jahren liegen; Die Hauptversammlung des SGV ist mindestens jährlich einmal mit einer Ladungsfrist von 3 Wochen einzuberufen; jede Abteilung hat für je angefangene 200 Mitglieder eine Stimme; ein Vertreter kann nur 3 Stimmen abgeben; das Protokoll der Hauptversammlung ist innerhalb von 6 Wochen nach der Veranstaltung zu versenden; Bitte die Reisekostenvergütungsrichtlinie des SGV beachten; Bitte Jubiläumsveranstaltungen rechtzeitig bekannt geben, damit ein Vertreter des Präsidiums teilnehmen kann; Infoquellen: Rundschreiben, Internet, Kreuz & Quer © SGV, Benno Wolfgang Ecker, 31.03.2006


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