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Veröffentlicht von:Wenzel Zabka Geändert vor über 10 Jahren
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Jugendwartdienstversammlung am 20.03.2006 Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis München durch den Kreisjungendring München - Land
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Neuerung Am 1. Januar 2006 traten die neuen Zuschussrichtlinien zur Förderung der verbandlichen Jugendarbeit in Kraft. Der Landkreis München genehmigte das neue Regelwerk Ende Oktober 2005, um die Zuschusspraxis dem wirklichen Bedarf anzupassen. Zum Beispiel werden in Zukunft auch einmal pro Jahr Freizeiten, die nur am Wochenende stattfinden, finanziell unterstützt.
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Zuschüsse für Einrichtungen der Jugendarbeit Zuschüsse für die Erstausstattung und für die Renovierung von Jugendräumen Antrag bis 1. April eines jeden Jahres und vor Baubeginn einzureichen Verwendungsnachweis ist 6 Wochen nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen
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Zuschüsse zu den laufenden Betriebskosten wie Wasserversorgung, Gebäudereinigung, Energiekosten usw. Antrag bis 1. November für das laufende Kalenderjahr einreichen Zuschüsse für Einrichtungen der Jugendarbeit
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Hilfsmittel für die Jugendarbeit Jugendeinrichtungen sollen regelmäßig gebrauchte Hilfsmittel kaufen können und deshalb gibt es auch dafür Zuschüsse z. B. für EDV- Geräte formloser Antrag unter Vorlage von Belegen spätesten 6 Wochen nach der Anschaffung einzureichen
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Jugendbildungsmaßnahmen Der KJR München-Land genehmigt Zuschüsse für die Weiterbildung für Kinder und Jugendliche, allerdings nur, wenn zuvor der Bayerische Jugendring (BJR) einer Förderung zugestimmt hat. Antrag des BJR spätestens 6 Wochen nach Ende der Maßnahme einreichen
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Hin- und Rückbegegnung Gemeinsames Bildungs- und Freizeitprogramm (höherer Bildungsanteil) mindestens 6 Tage mindestens 7 Teilnehmer + 1 Leiter 6 pro Tag oder Fahrkostenzuschuss (50%) Internationale Jugendbegegnungen
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Antrag spätestens 6 Wochen vor Beginn stellen Verwendungsnachweis spätestens 6 Wochen nach Ende der Veranstaltung vorlegen
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mindestens 3 Tage (An- und Abreise = 1 Tag) einmal pro Jahr ein Zuschuss für eine zweitägige Wochenend – bzw. Kurzfahrt! mindestens 7 Teilnehmer + 1 Betreuer 6 pro Tag für Betreuer mit gültiger Jugendleitercard 12 Gruppenfahrten, Ferienlager
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Antrag spätestens 6 Wochen nach Ende der Fahrt stellen Antrag mit Ausschreibung / Elternbrief, Kurzbeschreibung mit Inhalt und Ablauf
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Jugendliche aus dem Landkreis München bekommen 10 % Rabatt auf den Übernachtungspreis in den KJR-Einrichtungen Burg Schwaneck und Ferien- und Bildungszentrum Siegsdorf. mindestens eine Übernachtung 7 Teilnehmer und 1 Betreuer kein Antrag Landkreis - Rabatt
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Ehrenamtliche Jugendleiter können jedes Jahr einen Zuschuss von bis zu 125 Euro als Auslagenersatz beantragen seit Beginn des laufenden Jahres tätig mindestens 16 Jahre alt Jugendleiterlehrgang (= Jugendwartlehrgang) Auslagenersatz für Jugendleiter
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Antrag über KJFW Thomas Wurzer einreichen
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Ansprechpartner Kreisjugendring München - Land Frau Susanne Schepp, Rufnummer 089 - 744 140 –22 s.schepp@kjr-muenchen-land.de s.schepp@kjr-muenchen-land.de KJFW Thomas Wurzer FBL Franz Fischer
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weitere Infos www.kjr-muenchen-land.de/zuschuesse/
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