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Veröffentlicht von:Julia Gärtner Geändert vor über 8 Jahren
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Die Auswirkung der Novellierung des KJHG auf die Kinder- und Jugendhilfe
Fachvortrag am 20.VI (Professur für „Recht der Sozialen Arbeit“) Dozentin Dr.Vera Slupik, Berlin
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Überblick: Fokussiert hat die Novellierung, inbesondere durch das BKiSchG, drei Umsetzungsanliegen:
Kindeswohl in neuem Licht, Mitentscheidung der Kinder/Kooperation/Bargaining/Gemeinschaftsentscheidung Leistungen d. Staates und außerfamiliale Erziehungshilfen Dies teilt es mit: Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern(UmgangsR), Bsp. Vormundschaftsrechtsreform, Bsp. BKiSchG selbst Verbot von Körperstrafen Umsetzung der Kinderrechtsreform TAG/KICK(Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz) Komplettiert durch JugendschutzG, JugendmedienG, Jugendarbeits- schutzG Aktuelle Debatte(Verl. von Verjährungsfristen) Neueste Novelle d. Art. 6 G v , BGBl. I S.1108ff
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Im Einzelnen: Gesetze müssen harmonisierend ausgelegt werden: Schutzauftrag b. Kindeswohlgefährdung (§ 8a KJHG, §§ 1626, 1666 BGB), bei Inobhutnahme nach § 42 Abs. 2 KJHG § 8 Abs. 3 SGB VIII BeratungsR § 16 Abs. 3 SGB VIII Schwange- renberatung § 37 Abs. 2, 2a Pflegeperson § 43 SGB VIII Kindertagespflege, § 45 SGB ff Betrieb einer Einrichtung, § 75 SGB VIII Förderung d. freien E. Für alle verstärkt: Meldepflichten und Datenschutz; insbesondere §§ 98 ff SGB VIII
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Ergebnis: Abnahme der Gewalt Zunahme öffentlicher Einrichtungen und außer- bzw. nebenfamilialer Kin- derbetreuung und Erziehung Verschränkung professioneller und familialer Erziehung schreitet voran
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