Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

>>НАЛОГИ С ЗАРАБОТНОЙ ПЛАТЫ: НДФЛ, ЕСВ, ВОЕННЫЙ СБОР<< 2015 НИКОЛАЕВА МАРИЯ.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: ">>НАЛОГИ С ЗАРАБОТНОЙ ПЛАТЫ: НДФЛ, ЕСВ, ВОЕННЫЙ СБОР<< 2015 НИКОЛАЕВА МАРИЯ."—  Präsentation transkript:

1 >>НАЛОГИ С ЗАРАБОТНОЙ ПЛАТЫ: НДФЛ, ЕСВ, ВОЕННЫЙ СБОР<< 2015 НИКОЛАЕВА МАРИЯ

2 >>ÄNDERUNGEN BEI DER STEUERENTRICHTUNG: NDFL, ESW, MILITÄRSTEUER 2015 << 2015 Maria Nikolaeva

3 © 2015 INTERPONT ÄNDERUNGEN BEI DER STEUERENTRICHTUNG: NDFL, ESW, MILITÄRSTEUER 2015 3 Änderungen bei der Entrichtung des Einheitlichen Sozialen Beitrages 2015 Änderungen bei der Entrichtung der Militärsteuer 2015 Änderungen bei der Entrichtung der Lohnsteuer 2015

4 © 2015 INTERPONT Änderungen bei der Entrichtung des Einheitlichen Sozialen Beitrages 2015 4 Ab dem 1. Januar 2015 sieht das Gesetz der Ukraine № 77-VIII vom 28. Dezember 2014 neue Regelungen für die Entrichtung des Einheitlichen Beitrages voraus:

5 © 2015 INTERPONT Änderungen bei der Entrichtung des Einheitlichen Sozialen Beitrages 2015 5 1. Ab 2015 wird die Höhe des ESW aus dem Lohnfonds je nach Summe des angerechneten Lohns für jeden Hauptbeschäftigten separat und in Abhängigkeit vom Arbeitsverhältniskriterium berechnet. Im Fall der Lohnbesteuerung bei der Hauptbeschäftigung ist vorgesehen, dass die ESW-Summe nicht weniger als der Mindestversicherungsbeitrag, unabhängig von der Höhe des angerechneten Lohns, sein soll. Gleichzeitig wird der ESW für Lohn der Nebenbeschäftigten und für Gebühren aus dem zivilrechtlichen Vertrag immer nach tatsächlicher Höhe berechnet.

6 © 2015 INTERPONT Änderungen bei der Entrichtung des Einheitlichen Sozialen Beitrages 2015 6 2. Bei Einkommenszahlungen, außer bei der Hauptbeschäftigung, ist vorgesehen, dass die EWS- Summe nicht weniger als der Mindestversicherungsbeitrag, unabhängig von der Höhe des ausgerechnet Lohns, sein soll.

7 © 2015 INTERPONT Änderungen bei der Entrichtung des Einheitlichen Sozialen Beitrages 2015 7 3. Spezieller ESW-Satz Die Gesetzgeber haben eine Möglichkeit vorgesehen, ESW für Lohn und Gebühren aus zivilrechtlichen Verträgen nach einem herabgesetzten Satz anzurechnen – ein Regelsatz wird mit einem Festwert von 0,4 multipliziert. D.h. es geht um eine mögliche Senkung der ESW-Zahlungen um 60%. Arbeitgeber beliebigen Status, gleich ob juristische oder natürliche Personen, können mit einem Vorzugssatz rechnen.

8 © 2015 INTERPONT Änderungen bei der Entrichtung des Einheitlichen Sozialen Beitrages 2015 8 Der Vorzugssatz ist nur dann anwendbar, wenn 4 folgende Bedingungen gleichzeitig eingehalten werden: 1) Die Gesamtrechnungsgrundlage des einheitlichen monatlichen Beitrages im Rahmen des Lohns und/oder der Gebühren aus zivilrechtlichen Verträgen eine monatsdurchschnittliche Gesamtrechnungsgrundlage für 2014 um 2,5 Mal (oder mehr) überschreitet;

9 © 2015 INTERPONT Änderungen bei der Entrichtung des Einheitlichen Sozialen Beitrages 2015 9 Wenn diese Bedingung nicht erfüllt wird, wird anstatt eines Festwerts von 0,4, ein Festwert benutzt, der durch Division einer monatsdurchschnittlichen Gesamtrechnungsgrundlage des ESW für 2014 durch die Gesamtrechnungsgrundlage des ESW für einen Monat, binnen dem der Lohn (Einkommen) und/oder Gebühren nach den zivilrechtlichen Verträgen angerechnet wird, errechnet wird. Der Festwert darf in keinem Fall niedriger als 0,4 sein;

10 © 2015 INTERPONT Änderungen bei der Entrichtung des Einheitlichen Sozialen Beitrages 2015 10 2) Der Durchschnittslohn in einem Unternehmen für einen laufenden Monat ist um mindestens 30% im Vergleich zum Durchschnittslohn in 2014 gestiegen; 3) Eine durchschnittliche Zahlung pro versicherte Person wird mind. 700 UAH nach der Anwendung des Festwerts betragen.

11 © 2015 INTERPONT Änderungen bei der Entrichtung des Einheitlichen Sozialen Beitrages 2015 11 Der ESW-Anrechnungssatz auf Kranken- und Mutterschaftsgeld bleibt für alle auf einem Niveau von 33,2%, d.h. ein Reduzierungsfaktor gilt in diesem Fall nicht. 4) Der Durchschnittslohn in einem Unternehmen wird nicht weniger als drei Mindestlöhne (von Januar bis November 2015 – 1218 UAH) betragen, d.h. es handelt sich um den monatlichen Durchschnittslohn in Höhe von 3654 UAH pro Angestellten.

12 © 2015 INTERPONT Änderungen bei der Entrichtung des Einheitlichen Sozialen Beitrages 2015 12 4. Die ESW-Entrichtung von Einzelkaufleuten Ab 2015 wird eine Pflicht für Subjekte der Unternehmertätigkeit (SPD) nach dem Gesamtbesteuerungsverfahren, den ESW unabhängig vom Einkommensvorliegen. Sollte kein Einkommen vorliegen, so wird der ESW, wie im Fall der SPD, monatlich in Höhe des Mindestversicherungsbeitrages – 422,65 UAH entrichtet.

13 © 2015 INTERPONT Änderungen bei der Entrichtung der Militärsteuer 2015 13 Der Abzug der Militärsteuer wurde bis zum Inkrafttreten eines Beschlusses von Werchowna Rada der Ukraine über den Abschluss einer Militärreform in der Ukraine verlängert 2015 wird Militärsteuer nach einem ehemaligen Steuersatz 1,5%, aber nach einer neuen Steuerbemessungsgrundlage erhoben Das Prinzip der Militärsteuerentrichtung: Entrichten Sie die Einkommenssteuer, so entrichten Sie auch die Militärsteuer. Wie es im Steuergesetzbuch festgesetzt, gelten solche Einkommensarten als Steuergegenstand, die im Art. 163 NKU festgelegt sind.

14 © 2015 INTERPONT Änderungen bei der Entrichtung der Militärsteuer 2015 Die Militärsteuer wird durch Folgendes bezahlt: Von Lohn- und Krankengeld Von Zivilrechtsvertragszahlungen, darunter auch Zahlungen aus: - Werkverträgen; - Leistungsverträgen; - Kaufverträgen des Beweglichen und Unbeweglichen Vermögens; Mietverträgen; - Autorenvertägen; - Dividendenverträge; - Zinsverträgen; -Verträgen zusätzlicher Güter; -Wohltätigkeitsverträgen; - Verträgen ausländischer Einkünfte; -Erbschafts- und Schenkungsverträgen (wenn solch eine Einkunft der Lohnsteuerbemessungsgrundlage unterliegt;ebenso dem Satz in Höhe von 0%); -Verträgen des Investitionsgewinns; -Rentenverträge höher als ein 3- faches des Mindestlohns – 3654 UAH.

15 © 2015 INTERPONT Änderungen bei der Entrichtung der Lohnsteuer 2015 15 Die wichtigste Änderung besteht in der Quotenanhebung, sowie in der Änderung einiger Mechanismen des Einkommensteuerabzugs

16 © 2015 INTERPONT Änderungen bei der Entrichtung der Lohnsteuer 2015 16 Der Grundsteuersatz der Lohn- und Einkommenssteuer beträgt 15%. Wenn das Gesamteinkommen für die Bilanzperiode (Kalendermonat) um ein 10-faches des Mindestlohns übertrifft, der nach dem Stand vom 1. Januar des Abrechnungssteuerjahres (12180 UAH) festgelegt wurde, wird der Satz in Höhe von 20% in Bezug auf die Summenüberschreitung angewendet. 2. Die dem Gesamtbesteuerungsverfahren unterliegenden Unternehmer setzen auch den Satz in Höhe von 20% an, falls das Gesamteinkommen für die Bilanzperiode (Kalendermonat) um das 10- fache den Mindestlohn, der nach dem Stand vom 1. Januar des Abrechnungssteuerjahres (12180 UAH) festgelegt wurde, übertroffen wurde.

17 © 2015 INTERPONT Änderungen bei der Entrichtung der Lohnsteuer 2015 17 3. Nach Ablauf des Jahres wird die Möglichkeit, dem Steuerpflichtigen die zu viel gezahlten Einkommenssteuern nach Vorlage der Einkommenserklärung, zurückzuzahlen, vorgesehen (Art. 176 des Steuergesetzbuchs der Ukraine). 4. Ab 01.01.2015 wurde der spezielle Prozentsatz in Höhe von 10% für die Lohnsteuerbelastung der Bergarbeiterlöhne abgeschafft. Diese müssen mit den Gesamtsteuersatz von 15% (20%) belastet werden.

18 © 2015 INTERPONT Änderungen bei der Entrichtung der Lohnsteuer 2015 18 5. Jegliches passive Einkommen (ausgenommen Aktiendividende und Gesellschaftsrechte, die von den Residenten-Zahlungsverpflichtungen von der Körperschaftssteuer zugerechnet wurden) wird ab dem 01.01.2015 mit dem Satz von 20% besteuert. Zum passiven Einkommen gehören: -Zinsen auf das Laufkonto bzw. Einlagekonto, auf Einlagen in Kreditgenossenschaften, bei Anleihen, sowie übrige Zinsen; -Einkünfte aus Hypothekenanleihenгам; -Investitionsgewinne, einschließlich der Einkünfte aus innerer Staatsanleihe, darunter Kurswechsel der Auslandvaluta; -Lizenzgebühren; - Dividenden

19 © 2015 INTERPONT Änderungen bei der Entrichtung der Lohnsteuer 2015 19 6. Ab dem 01.01.2015 werden Summen aller Gewinne bzw. Preise (Lotteriegewinne ausgenommen) mit 30% besteuert. Die Gewinnsteuerbelastung bei Lotterie-Teilnahme (u.a. Staatslotterie) unterliegt dem Einkommenssteuerabzug mit 15%. 7. Ab dem 01.01.2015 werden die Summen, die der Einkommensbesteuerung unterliegen, den Arbeitnehmern von ihren ansässigen Arbeitgebern auf ihre eigenen Kosten, laut den Verträgen der langfristigen Lebensversicherung, bezahlt.

20 © 2015 INTERPONT Änderungen bei der Entrichtung der Lohnsteuer 2015 20 8. Ab dem 01.01.2015 wird die Lohnsteuer, die den Mindestlohn 3-fach überschreitet, mit 15% (20%) von der Rentensumme zurückbehalten. Die Steuer wird aus dem Teil solcher Überschreitung zurückbehalten. 9. Ab dem 01.01.2015 werden Dividenden mit einer ausländischen Abrechnungsquelle bzw. die von Nicht- Residenten zugerechneten Dividenden mit 15% (20%) besteuert. 10. Die Einführung der staatlichen Sozialermäßigung im Wert des Existenzminimums wurde verschoben. Dementsprechend wird die gesamte steuerliche Sozialermäßigung im Jahre 2015, ebenso wie im Jahre 2014, auf 50% des Existenzminimums festgelegt und beträgt 609 UAH.

21 © 2015 INTERPONT Danke für Ihre Aufmerksamkeit

22 >>НАЛОГИ С ЗАРАБОТНОЙ ПЛАТЫ: НДФЛ, ЕСВ, ВОЕННЫЙ СБОР<< 2015 НИКОЛАЕВА МАРИЯ


Herunterladen ppt ">>НАЛОГИ С ЗАРАБОТНОЙ ПЛАТЫ: НДФЛ, ЕСВ, ВОЕННЫЙ СБОР<< 2015 НИКОЛАЕВА МАРИЯ."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen