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Abwasserzweckverband „Rieth“ Verbandsversammlung

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Präsentation zum Thema: "Abwasserzweckverband „Rieth“ Verbandsversammlung"—  Präsentation transkript:

1 Abwasserzweckverband „Rieth“ Verbandsversammlung 2007-10-17
Herzlich Willkommen Verbandsversammlung VV

2 TOP 1 Eröffnung der Sitzung und Begrüßung
Tagesordnung TOP Eröffnung der Sitzung und Begrüßung TOP Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit TOP Bestätigung des Schriftführers TOP Bericht des Geschäftsbesorgers zur laufenden Verbandsarbeit TOP Vorberatung Wirtschaftsplan / Haushaltssatzung 2008 TOP Beratung zur Satzungsänderung Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (Gebührenteil) zum TOP Sachstand zur Rückzahlung Beiträge TOP Sonstiges VV

3 Block 1 Technischer Zustand Kläranlage
TOP 4 Bericht des Geschäftsbesorgers Block 1 Technischer Zustand Kläranlage Block 2 Technische Betriebsführung / aktuelle Baumaßnahmen Block 3 Kaufmännische Betriebsführung VV

4 Block 1 Technischer Zustand Kläranlage
VV

5 Block 2 Technische Betriebsführung / aktuelle Baumaßnahmen
Zusammenarbeit mit Fa. Weimann läuft gut Havariedienst funktioniert bei Kenntniserlangung RÜB/ Pumpwerk Bilzingsleben läuft bei Starkregen voll und geht öfters auf Störung Ursache: starke Versandung auch durch aktuelle Baumaßnahme VV

6 Block 2 Technische Betriebsführung / aktuelle Baumaßnahmen
geplante Baumaßnahme Bilzingsleben - Ingenieurbüro LOPP (letztmalig beauftragt) - Fördermittelzusage vorhanden - Baufortschritt in Ordnung VV

7 Block 2 Technische Betriebsführung / aktuelle Baumaßnahmen
geplante Baumaßnahme Kannawurf Ingenieurbüro STOLZE (konstruktiv, zielorientiert) Deckenschluss ohne Neuaufbau der Straße - Fördermittelzusage vorhanden Baufortschritt in Ordnung VV

8 Block 3 Kaufmännische Betriebsführung
VV

9 Block 1 geplante Baumaßnahmen nach ABK
TOP 5 Vorberatung Wirtschaftsplan / Haushaltssatzung 2008 Block 1 geplante Baumaßnahmen nach ABK Block 2 wirtschaftliche Entwicklung VV

10 Block 1 geplante Baumaßnahmen nach ABK
VV

11 Block 2 wirtschaftliche Entwicklung
VV

12 In der Vergangenheit wurden teilweise die Grundgebühren
TOP 6 Beratung zur Satzungsänderung Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (Gebührenteil) zum Sachverhalt: In der Vergangenheit wurden teilweise die Grundgebühren für Teilleinleiter in Bilzingsleben erlassen. Der damalige Betriebsführer nahm die Änderung der Bescheide eigenständig vor, da die BGS-EWS im § 11 unsauber gefasst ist. VV

13 Der Zweckverband erhebt für die Benutzung der Entwässerungs-
TOP 6 Beratung zur Satzungsänderung Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (Gebührenteil) zum § 11 BGS-EWS aktuell: Der Zweckverband erhebt für die Benutzung der Entwässerungs- einrichtung von anschließbaren Grundstücken Grund- und Einleit- ungsgebühren bzw. Grundstücken, die nach § 9 Abs. 2 EWS mit einer Grundstückskläranlage zu versehen sind, Einleitungs- und Beseitigungsgebühren. Von nicht anschließbaren aber entsorgten Grundstücken werden Beseitigungsgebühren erhoben. VV

14 Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind mit einer Grundstücks-
TOP 6 Beratung zur Satzungsänderung Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (Gebührenteil) zum § 9 Abs. 2 EWS aktuell: Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind mit einer Grundstücks- kläranlage zu versehen, wenn das Abwasser keiner Zentralkläranlage zugeführt wird. Die Grundstückskläranlage ist auf dem anzuschließenden Grund- stück so zu erstellen, dass die Abfuhr des Fäkalschlammes durch Entsorgungsfahrzeuge möglich ist; sie ist Bestandteil der Grund- stücksentwässerungsanlage. VV

15 § 11 BGS-EWS Vorschlag neu:
TOP 6 Beratung zur Satzungsänderung Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (Gebührenteil) zum § 11 BGS-EWS Vorschlag neu: Der Zweckverband erhebt für die Benutzung der Entwässerungs- einrichtung von anschließbaren Grundstücken Grund- und Einleit- ungsgebühren. Von nicht anschließbaren aber entsorgten Grundstücken werden Beseitigungsgebühren erhoben. VV

16 TOP 7 Sachstandsbericht zur Rückzahlung Beiträge
Im Ergebnis einer Arbeitsberatung mit der Kommunalaufsicht wurde Einigkeit über die Modalitäten der Bearbeitung von Rückzahlungsanträgen erzielt. Die Rückzahlung von zu viel gezahlten Beiträgen für privilegierte Grundstückseigentümer erfolgt nach Prüfung der Anträge durch den AZV „Rieth“. Die Bearbeitung der uns vorliegenden Anträge ist für das IV. Quartal vorgesehen. VV

17 Terminvorschlag nächste Verbandsversammlung
TOP 8 Sonstiges Terminvorschlag nächste Verbandsversammlung Mittwoch, 5. Dezember Uhr VV


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