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Flucht- und Rettungswege

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Präsentation zum Thema: "Flucht- und Rettungswege"—  Präsentation transkript:

1 Flucht- und Rettungswege
Unterweisung nach § 12 Arbeitsschutzgesetz Flucht- und Rettungswege

2 Begriffe Ein Fluchtweg dient zum selbstständigen Verlassen eines Gefahrenbereiches ins Freie oder in einen sicheren Bereich. Rettungswege müssen den Transport von Verletzten ermöglichen. Oft sind diese identisch mit den Fluchtwegen. Reine Rettungswege dürfen nur nach Autorisierung der Rettungskräfte genutzt werden (z.B. 2. Rettungsweg aus dem Fenster über Anleitern der Feuerwehr). Fluchtwege führen allgemein über Flure und ggf. Treppenhäuser und Foyers. Auch Notausstiege gehören zu den Fluchtwegen (häufig in Kellergeschossen über eine Leiter direkt oder über einen Lichtschacht ins Freie). Unbedingt drinnen und draußen freihalten! Reine Rettungswege gibt es z.B. überall dort, wo in einem mehrgeschossigen Gebäude nur ein Treppenhaus vorhanden ist. Dann gibt es einen Fluchtweg (über das Treppenhaus) und einen Rettungsweg (über das Fenster), der ein Anleitern der Feuerwehr erfordert.

3 Flucht- und Rettungswegeplan
In unübersichtlichen Gebäuden oder Gebäuden mit vielen „Ortsunkundigen“ (z.B. Studierende, Patienten, Besucher) hängen Flucht- und Rettungswegepläne. Wo hängen die Pläne bei Ihnen? Hat jeder sich die Pläne schon mal angeschaut? Manchmal gibt es Fehler in den Plänen oder sie sind nicht lagerichtig aufgehängt (oder wurden mal umgehängt). Dann bitte eine Information an die Abteilung Bau & Liegenschaften. Insbesondere neue Mitarbeiter anhand dieser Pläne unterweisen, wo in Ihrem Bereich die Fluchtwege sind.

4 Flucht- und Rettungswegeplan
Die Mitarbeiter/innen haben sich über die Führung der Flucht- und Rettungswege in den von Ihnen genutzten Bereichen zu informieren. Dies gilt nicht nur für die Bereiche, in denen die Beschäftigten eigene Räumlichkeiten (Büro, Labor…) haben oder in denen sie ständig arbeiten (z.B. Station), sondern auch für Bereiche, in denen sie immer mal wieder tätig sind.

5 Flucht- und Rettungswege
Der Verlauf der Fluchtwege wird im Gebäude anhand von Piktogrammen gekennzeichnet. Falls Unklarheiten an der Fluchtwegführung oder fehlende Beschilderung vorliegen, bitte an die Abteilung Arbeitssicherheit wenden (gerne über Ihren Sicherheitsbeauftragten). Im Klinikum können Sie sich auch an die Abteilung Sicherheit und Ordnung wenden

6 Flucht- und Rettungswege
Im Brandfall niemals den Aufzug benutzen (Erstickungsgefahr)! Personen mit Handicap beim Verlassen des Gebäudes behilflich sein. Klärung der Notwendigkeit von „Patenschaften“ insbesondere für Rollstuhlfahrer. Falls Gehbehinderte in Ihrem Bereich arbeiten, sollten „Paten“ benannt werden, die im gleichen Stockwerk tätig sind und im Evakuierungsfall behilflich sein können.

7 Flucht- und Rettungswege
Die notwendige Breite von Fluchtwegen darf nicht durch Gegenstände (Möbel, Anlieferungen …) eingeschränkt werden. Türen im Verlauf der Fluchtwege müssen sich leicht und ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen, solange Personen im Gefahrenfall auf die Nutzung des entsprechenden Fluchtweges angewiesen sind. Die notwendige Breite ist abhängig von der Personenzahl, die diesen Weg nutzt. Ganz allgemein kann man von 1,20 m für die Flure ausgehen (ist ausreichend für bis zu 200 Personen). Treppenhäuser sind die ersten „Angriffswege“ der Feuerwehr und daher ganz von Einrichtungsgegenständen usw. freizuhalten. Die früher verbreiteten Schlüsselkästen sind nicht mehr zulässig. Hier gibt es andere Möglichkeiten (z. B. Panikschließung). Bitte auch darauf achten, dass der Schließdienst abends keine Mitarbeiter einschließt. Auch in solchem Fall wäre eine Panikschließung erforderlich. Die Tür kann abgeschlossen werden, von Innen kann sie aber jederzeit auch ohne Schlüssel geöffnet werden.

8 Sammelpunkte Sammelplätze Sammelplätze haben drei Funktionen:
Die Beschäftigten sind etwas entfernt vom Gebäude und damit außerhalb des Gefahrenbereiches. Die Feuerwehr benötigt Platz vor dem Gebäude für die Anfahrt und die weiteren Aktionen (die Beschäftigten stehen der Feuerwehr somit nicht im Wege). Theoretisch kann auf Vollzähligkeit geprüft werden und somit der Feuerwehr wichtige Informationen über evtl. noch im Gebäude befindliche Personen gegeben werden (funktioniert ganz gut an Schulen). Im Bereich der Universität und der Klinika funktioniert dies nicht wirklich, da immer mit einer unbekannten Anzahl von Studierenden oder Besuchern gerechnet werden muss. Der jeweilige Sammelplatz ist auf den Flucht- und Rettungswegeplänen eingezeichnet. Speziell in der Altstadt gibt es meistens keine ausgewiesenen Sammelplätze. Hier können institutseigene Festlegungen getroffen werden.


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