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Abiturjahrgang 2018 LILIENTHAL-GYMNASIUM ANKLAM 1.

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Präsentation zum Thema: "Abiturjahrgang 2018 LILIENTHAL-GYMNASIUM ANKLAM 1."—  Präsentation transkript:

1 Abiturjahrgang 2018 LILIENTHAL-GYMNASIUM ANKLAM 1

2 Weitere mögliche Abschlüsse sind:
Ziel des Lernens und Arbeitens in der Sekundarstufe II ist die allgemeine Hochschulreife, die zum Studium an einer Hochschule berechtigt. Weitere mögliche Abschlüsse sind: der schulische Teil der Fachhochschulreife (Klasse 11) Mittlere Reife 2

3 Gliederung der gymnasialen Oberstufe
Versetzung Jahrgangsstufe 10 Jahrgangsstufen 11/12 Einführungsphase Qualifikationsphase + Abitur Hauptfächer Fächer Klassenverband und Kurse Punktsystem 36 / 34 Wochenstunden 5 Prüfungen schriftlich : 4 mündlich : 1 besondere Lernleistung Unterricht nach geltenden Rahmenrichtlinien Klassenverband und Wahlpflichtkurse Notensystem 35 Wochenstunden

4 Das Punktsystem 15-14-13 12-11-10 09-08-07 06-05-04 03-02-01 00
sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend Dabei muss der korrigierende Lehrer die drei Anforderungsbereiche berücksichtigen: Der Anforderungsbereich I umfasst wiedergegebenes Wissen und Kenntnisse. Der Anforderungsbereich II legt Wert auf ein fachmethodisch sicheres und systematisches Anwenden von Kenntnissen bei der Lösung der Aufgaben. Er bildet den Schwerpunkt der Prüfung. Der Anforderungsbereich III erwartet eine zusätzliche Abstraktionsleistung, z. B. einen eigenständigen Lösungsansatz oder eine fundierte eigene Stellungnahme. Was das im Einzelnen heißt, hängt vom jeweiligen Unterrichtsfach ab. Eine gute oder sehr gute Leistung kann nur bescheinigt werden, wenn der Anforderungsbereich III erfüllt ist.

5 Gliederung der gymnasialen Oberstufe
Aufgabenfelder sprachlich-literarisch- gesellschafts mathematisch künstlerisches wissenschaftliches naturwissenschaftlich technisches Geschichte und Politische Bildung Sozialkunde Geografie Philosophie ev. bzw. kath. Religion Mathematik Naturwissenschaften Chemie, Physik, Biologie Informatik Deutsch Fremdsprachen Kunst und ... Musik Sport wird keinem Aufgabenfeld zugeordnet.

6 Unterricht in der Qualifikationsphase - Organisation
Der Unterricht wird in Hauptfächern (4 h) und Fächern (2 h) erteilt. Deutsch Mathematik Geschichte und politische Bildung Fremdsprachen Naturwissenschaften Kunst und Gestaltung Musik Philosophie ev. und (kath.) Religion Sozialkunde Informatik Sport

7 Unterricht in der Qualifikationsphase - Organisation
Der Unterricht wird in Hauptfächern und Fächern erteilt. Vermittlung von vertieftem Verständnis, das in die wissenschaftliche Arbeitsweise einführt wöchentlich vier Stunden eine Klausur je Halbjahr Bewertung im Punktsystem Vermittlung grundlegender Inhalte und methodischer Kenntnisse sowie Einsichten in die wichtigsten Fragen des jeweiligen Fachs wöchentlich zwei Stunden eine Klausur je Halbjahr Bewertung im Punktsystem

8 Unterricht in der Qualifikationsphase - Organisation
Übersicht Fächerwahl Fach Nr Art zu wählen Std. HF Deutsch HF Mathematik HF Geschichte und pol. Bildung HF Fremdsprache Englisch Std HF Fremdsprache od. Naturwissenschaft HF Fremdsprache oder Naturwissenschaft oder Kunst und Gestaltung F Musik od. Kunst und Gestaltung F Religion oder Philosophie Std F Sport HF/F Auffüllfach / HF/F Auffüllfach / Std PF Projektfachunterricht gesamt : 36 Stunden in 11 bzw. 34 Stunden in 12

9 Unterricht in der Qualifikationsphase - Organisation
Dazu kommt der Projektfachunterricht: Er ist in seinem fachlichen Schwerpunkt den in der Qualifikationsphase belegten Unterrichtsfächern zugeordnet, bietet aber Spielraum für die inhaltliche Ausgestaltung sowie für fachübergreifendes und projektorientiertes Arbeiten. Für den Projektfachunterricht ist ein schulinterner Fachplan zu erstellen, der durch den Schulleiter zu genehmigen ist. Es erfolgt in der Regel keine Bewertung.

10 Projektfachunterricht
- Die Arbeit im Projektfachunterricht wird nicht bewertet. Der Projektunterricht soll so angelegt sein, dass er unter anderem die Vorbereitung von Wettbewerbsbeiträgen und besonderen Lernleistungen fördert. Durch die Anrechnung zweier Unterrichtsstunden werden Schülerinnen und Schüler zeitlich entlastet. Im Rahmen des Projektfachunterrichts kann eine Facharbeit erstellt werden; diese kann bewertet und im Rahmen der Gesamtqualifikation eingebracht werden. - Die Facharbeit kann Grundlage einer besonderen Lernleistung sein. Die Möglichkeit der Genehmigung zusätzlicher Fächer und Hauptfächer nach § 8 Abs. 4 bleibt erhalten.

11 Themen Projektfachunterricht
Biologie – Umweltschule Deutsch – Schulorganisation Philosophie - soziales Lernen Informatik – Medien Musik – Chor

12 Sonstiges: Studienbuch: §6 Abs. 2
„Das Studienbuch ist bei der Meldung zur Abiturprüfung vorzulegen. Nur ein ordnungsgemäß geführtes Studienbuch kann als Nachweis des Bildungsganges anerkannt werden.“ Belegungsverpflichtung § 9 Abs.6 „Leistungen, die mit Null Punkten bewertet wurden, können weder auf die Beleg- noch auf die Einbringungspflicht angerechnet werden.“

13 Abiturprüfung – Fächer und Gewichtung
Umfang und Gliederung der Abiturprüfung schriftlicher Teil mündlicher Teil Anzahl : 4 2 Hauptfächer mit doppelter Gewichtung davon eines : De oder FS Ma oder Natuwissenschaft HF müssen am Ende der 10.Klasse festgelegt werden 2 weitere Unterrichtsfächer (nach 3. Semester) Anzahl : 1 ein weiteres Unterrichtsfach (nach 3. Sem. festlegen) Nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen kann sich zu weiteren mdl Prüfungen angemeldet werden

14 Prüfungen müssen in Deutsch, Mathematik,
einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach sowie in einer Fremdsprache oder Naturwissenschaft abgelegt werden. Jedes Prüfungsfach muss mindestens ein Halbjahr in der Einführungsphase belegt worden sein. Jedes Prüfungsfach muss durchgängig in der Qualifikationsphase belegt worden sein.

15 Anmeldung zum Abitur Nach Vorliegen der Ergebnisse des 4.Semesters muss sich der Abiturient schriftlich und termingerecht zum Abitur anmelden. (STUDIENBUCH MUSS VOLLSTÄNDIG VORGELEGT WERDEN) Die Prüfungskommission prüft die Erfüllung der Voraussetzung für die Zulassung. ( Halbjahresleistungen des 1. und 2. Prüfungsfaches und mindestens 28 belegte und bewertete HJ Leistungen) Bei Nichterfüllen der Voraussetzungen: - einmaliger freiwilliger Rücktritt möglich Prüfung der Erfüllung der Bedingungen für die Fachhochschulreife (schriftl. Teil) Nichtteilnahme an einer Prüfung- erfordert ein amtsärztliches Zeugnis

16 Abiturprüfung – Gesamtqualifikation
Gesamtqualifikation = Summe aller Punkte  Durchschnittsnote Σ Block I Σ Block II 8 Halbjahresleistungen der doppelt gewichteten Hauptfächer (zweifach!) 28 Halbjahresleistungen von Hauptfächern und Fächern (einfach!) Leistungen in den fünf Prüfungsfächern alle 5 Prüfungsleistungen in vierfacher Wertung mindestens 100 P. Fach 1 oder 2 mindestens 05 P. mindestens zwei weitere Fächer mit 05 P. Fach 1 und Fach 2 mindestens 05P und ein weiteres mit 05P Halbjahresleistungen aus allen vier Halbjahren des 3., 4., 5. Prüfungsfaches mindestens 200 P. mindestens 29-mal 05 P.

17 Mindesteinbringungsverpflichtungen
Deutsch Halbjahresleistungen Geschichte u. polit. Bildung 4 Halbjahresleistungen Mathematik Halbjahresleistungen Fremdsprache Halbjahresleistungen (Besonderheit neu beginnend: Einbringung 3. und 4. Halbjahr verpflichtend) Naturwissenschaften Halbjahresleistungen (Besonderheit: entweder nur eine Naturwissenschaft oder je 2 Leistungen aus 2 Naturwissenschaften Musik oder Kunst u. Gest. Halbjahresleistungen Religion oder Philosophie Halbjahresleistungen

18 Abiturprüfung – besondere Lernleistung
Besondere Lernleistung im Abitur Anstelle des vierten schriftlichen Prüfungsfaches kann unter Beachtung der Maßstäbe einer Abiturprüfung eine besondere Lernleistung eingebracht werden, die im Umfang von mindestens einem Schuljahr in der Qualifikationsphase erbracht, schriftlich dokumentiert und in einem Kolloquium erläutert wird. Sie kann eines der drei Aufgabenfelder ersetzen. In der Gesamtqualifikation wird sie in Block II anstelle der Prüfungsleistung des vierten Prüfungsfaches angerechnet.

19 Besondere Lernleistung
- Die besondere Lernleistung kann zusätzlich erbracht werden oder im Rahmen der Belegungspflicht eingebracht werden. Die Schülerin oder der Schüler ist berechtigt, sich zwei Wochenstunden für die Vorbereitung einer besonderen Lernleistung anrechnen zu lassen. Dadurch kann auf Wunsch ein Fach in der Belegung abgewählt werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten mehr Wahlmöglichkeiten bzw. mehr Gestaltungsspielraum für den Erwerb individueller Kompetenzen im Abitur.

20 Dritte Verordnung zur Änderung der Abiturprüfungsverordnung
Linienführung: ► unbewerteter Projektfachunterricht in Klasse 11 (zählt in die Belegungsverpflichtung) ► Möglichkeit des Erstellens einer (bewerteten) Facharbeit im Projektfachunterricht ► Vorbereitung und Einbringung einer besonderen Lernleistung in Klasse 12 (eventuell mit Reduzierung der Belegungsverpflichtung um ein weiteres Unterrichtsfach)

21 Einbringen von Naturwissenschaften
Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, vier Leistungen in ein und demselben Unterrichtsfach oder je zwei Leistungen aus zwei Naturwissenschaften einzubringen und werden dadurch in die Lage versetzt, im Rahmen ihrer erreichten Ergebnisse mögliche Schwächen in Teilbereichen auszugleichen.

22 Mittlere Reifeprüfung
Gemäß § 19 Absatz 4 Satz 2 des Schulgesetzes sind Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe, die das Gymnasium oder den gymnasialen Bildungsgang der Gesamtschulen vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen wollen, berechtigt, an der Prüfung teilzunehmen. Schülerinnen und Schüler, die die Voraussetzungen für die Anerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife erfüllen, können nicht an der Prüfung teilnehmen.

23 Anmeldung zur Mittleren Reifeprüfung
Die Prüfungsteilnahme ist bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Prüfungen unter Angabe des gewählten mündlichen Prüfungsfaches und der zu berücksichtigenden Leistungen gemäß § 3 Absatz 2 durch die Erziehungsberechtigten bei der Schulleiterin oder beim Schulleiter schriftlich zu beantragen.

24 Ablauf der Prüfung 1. Schriftliche Prüfung:
- Mathematik, Deutsch, Englisch - Dauer: mindestens 3, höchstens 4 Zeitstunden bei Note „ungenügend“ erfolgt Zweitkorrektur 2. Jahresnoten: - 2 Werktage vor Beginn der schriftlichen Prüfunge festgelegt - JN: als Dezimalwert mit einer Stelle hinter dem Komma 3. Mündliche Prüfungen: - erfolgt verpflichtend in 1 Fach der Jahrgangsstufe 10 1 mP aus gesellschaftswiss. Aufgabenfeld (Geo, Ge, Sk) oder 1 mP aus naturwiss. Aufgabenfeld (Che, Bio, Phy) oder Religion, Philosophie

25 4. Prüfung ist bestanden, wenn:
in allen Prüfungsfächern Endnoten erzielt sind, die mindestens „ausreichend“ sind Die Prüfung ist auch bestanden, wenn bei sonst mindestens ausreichenden Leistungen ein Prüfungsfach mit „mangelhaft“ abgeschlossen wurde und bei der Zulassungsvoraussetzung gemäß § 6 Absatz 2 kein Fach schlechter als „ausreichend“ war.

26 Termine Ende der Anmeldefrist 29.03.2017 Deutsch 31.05.2017
Englisch Mathematik Mündliche Prüfungen bis

27 Berechnung der Gesamtqualifikation
Block I Schulhalbjahresergebnisse von Hauptfächern und Fächern, dabei alle 20 Halbjahresleistungen der fünf Prüfungsfächer; doppelte Gewichtung der 8 Halbjahresleistungen des ersten und zweiten Prüfungsfaches, ansonsten einfache Wertung Block II Abiturprüfungsergebnisse in vierfacher Wertung

28 Abiturprüfung – Tabelle Durchschnittsnote

29 Abiturprüfung – Tabelle Durchschnittsnote

30 Prüfungstermine: 08.04.14 bis 9:00 Anmeldung
Fach Termin Biologie Geschichte und Pol. Bildung Physik Kunst und Gestaltung Deutsch Chemie Religion/Philosophie Englisch Französisch Mathematik Geografie Sozialkunde Wirtschaft Musik Russisch

31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Oberstufenkoordinatorin Frau Schneider


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