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Veröffentlicht von:Dörte Christel Franke Geändert vor über 7 Jahren
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WUSV-Vollversammlung Bericht des Präsidenten
Montag, den 5. September 2016 Nürnberg
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Satzung und Regularien
Anerkennung der Satzung durch die SV Vollversammlung in Paderborn Rechtskräftige Eintragung im Registergericht Augsburg Somit erstmals in der neueren Geschichte des SV justitiable formale Randbedingung
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Wichtige Beschlüsse der Bundesversammlung (SV)
Veröffentlichung der Prüfungsteilnehmer im SV-DOxS System (Start ) Zuordnung der Körmeister durch Vorstand
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Wichtige Beschlüsse der Bundesversammlung (WUSV)
Wesenstest Geplante Umsetzung weltweit Novelle der Richterordnung Internationale SV Richter National International
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Wesenstest + ZAP Veranlagungteil Arbeitsteil ZAP-SV Nasenarbeit
ZAP-SV Gehorsam ZAP-SV Verteidigungsübungen, Stellen u. Verbellen einer Person. Wesensüberprüfung + ZAP = Körberechtigung = Uneingeschränkte Zuchterlaubnis
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Struktur WUSV Vorstand Continental Direktoren WUSV Mitgliedsländer
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Continental Direktoren
werden durch den WUSV Vorstand berufen und abberufen Definitive Besetzung bis 2018 durch den WUSV Vorstand auf WUSV-Vorstandssitzung 12/16 Die Berufung der Regionaldirektoren erfolgt aufgrund deren Sach-/Fachkenntnisse sowie deren Vernetzung innerhalb der Vereine. Es handelt sich, wie gesagt, nicht um ein Wahlamt, sondern um eine zeitliche Berufung, um als Bindeglied zwischen der WUSV und dem WUSV-Mitgliedsverein zu agieren. Ziel der Einrichtung der Regionaldirektoren ist eine qualitative Verbesserung der Kommunikation und die Pflege der Kontakte zur FCI. Schwerpunkte liegen hier unter anderem in den Bereichen des Richterwesens, des Leistungswesens (wichtig: partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe) und der Ethik der handelnden Personen. Bezeichnend für die WUSV ist die völkerverbindende Tätigkeit und hier muss in den bestehenden Netz-werken der Idealismus für den Deutschen Schäferhund gefördert werden, wobei hier Qualität vor Quantität geht. Besonderes Augenmerk sollte hier auch der Zusammenarbeit mit den diensthundehaltenden Behörden gewidmet werden sowie dem Wesen der gezüchteten Hunde im Allgemeinen. Hierzu bedarf es einer regelmäßigen und genauen Analyse, wobei der erste Schritt mit der Aussendung der Fragebögen an die WUSV-Mitgliedsvereine getan ist.
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Asien Nord: Direktor Jinfei Chen
1. Chinesischer Verein für Deutsche Schäferhunde (CSV) 2. German Shepherd Dog Club of Hong Kong 3. Nippon Police Dog Association Japan 4. Japanischer Verein für Deutsche Schäferhunde, JSV 5. Korean Kennel Club Süd Korea 6. Korean Kennel Federation Süd Korea 7. German Shepherd Dog Ass. of Taiwan - GSDAT - PDA 8. Taiwan Kennel Association - TKA
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Südasien und Ozeanien: Direktor Imran Husain ?
1. The German Shepherd Dog Club of India 2. Indonesian German Shepherd Club Indonesien 3. German Shepherd Dog Club of Malaysia 4. German Shepherd Dog Club of Pakistan 5. German Shepherd Dog Federation of the Philippines 6. German Shepherd Dog Club of Singapore 7. German Shepherd Dog Ass. of Thailand 8. German Shepherd Dog Advisory Council Neuseeland 9. German Shepherd Dog Council of Australia Inc. Vielen Dank an Imran, dass er sich für diese Funktion vorübergehend zur Verfügung gestellt hat. Aufgrund der Tatsache, dass er Vorstandsmitglied ist müssen wir hier mittelfristig die Funktion weitergeben.
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Afrika Mitte und Süd: Direktor Frikkie van Kraayenburg
German Shepherd Dog Federation of Southern Africa Süd Afrika Afrika Nord und Naher Osten: Direktor Jacky Beck 1. Ägypten 2. Marokko 3. Algerien 4. Libanon
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Mittelamerika: Direktor: ???
1. Club Canofilo Mexicano de Pastor Aleman Mexiko German Shepherd Breed Club of Trinidad & Tobago Nordamerika: Direktor Dr. Morton Goldfarb 1. German Shepherd Schutzhund Club of Canada 2. United Schutzhund Clubs of America USA 3. German Shepherd Dog Club of America USA
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Südamerika: Direktoren Roberto Caputi/ ???
1. Club Argentino de Criadores del Perro Ovejero Aleman 2. Sociedade Brasileira Caes Pastores Alemaes Brasilien 3. Club Chileno de Criadores Ovejeros Alemanes 4. Asociacion Ovejero Aleman De Costa Rica 5. Asociacion de Criadores de Perros Overjeros Alemanes Ecuador 6. Asociacion Salvadorena del Pastor Aleman El Salvador 7. Asociacion Guatemalteca Del Pastor Aleman, AGPA 8. Ass. Columbiana Perros Pastores Alemanes Kolumbien 9. Federation Canofila De Perros Pastores Alemanes-Panama 10. Club Ovejero Aleman Del Paraguay Paraguay 11. Asociacion Peruana De Criadores De Perros Pastores Alemanes (APPPA) 12. Sociedad Uruguaya de Criadores de Perros Ovejeros Alemanes - SVU Uruguay Hier besteht auch die Vakanz bedingt durch den Rücktritt von Herrn Pasarelli
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WUSV Continental Zuteilung
Europa: Direktoren Luciano Musolino und René Rudin Betreuung: Luciano Musolino Betreuung: René Rudin Kroatien Litauen Lettland Italien Österreich Polen Portugal Rumänien Russland Serbien Slowakische Slowenien Spanien Tschechische Rep. Türkei Ukraine Ungarn 1 und 2 Moldavien Belarus Belgien 1 und 2 Bulgarien Dänemark Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien 1 und 2 Irland Israel Luxemburg Niederlande Norwegen Schweden Schweiz Jersey/ Kanalinseln Mazedonien
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WUSV Umfrageformular Bis Ende Mai 2016 betrug die Rücklaufquote 32%.
Dies ist ein sehr guter Wert für Befragungen und wir bedanken uns bei den aktiven Vereinen. In der Zwischenzeit sind noch Rückmeldungen eingegangen, jedoch sind wir leider noch nicht bei 100%. Damit wir die Ziele erreichen können, streben wir in Zukunft 100% an.
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WUSV Umfrageformular Mit dem Instrument der Continental Direktoren soll der Austausch und die Vernetzung innerhalb der WUSV deutlich gesteigert werden. Die Continental Direktoren stehen bei Unklarheiten, Fragen, etc. gerne zur Verfügung. Die Auswertung zeigt, dass viele Mitgliedsvereine sehr nahe an den Zuchtvoraussetzungen des Mutterlandes sind.
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WUSV Harmonisierung Zuchtgeschehen
Damit wir die gemeinsamen Ziele erreichen, ist eine Vorgabe zur Angleichung der Zuchtbedingungen der WUSV erarbeitet worden. Die Vorgabe zur Angleichung der Zuchtbedingungen ist 3- stufig (Basic, Advanced und Premium) gegliedert. Jedes WUSV-Mitglied hat daher die Gelegenheit, nationale Vorschriften, Vorgaben, etc. einzuhalten. Arbeitsbegriff WUSV Zuchtordnung
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WUSV Vorgabe zur Angleichung der Zuchtbedingungen
Qualifikation Definition Basic Advanced Premium Formal Chip/Tätowierung Grundvoraussetzung + DNA Nach SV Vorgaben zertifiziert Mindestalter Zuchteinsatz Rüden Zuchteinsatz (nicht Körtermin) 20 Monate 22 Monate 24 Monate Mindestalter Zuchteinsatz Hündinnen Zuchteinsatz Rüde 90/60 weltweite Kontrolle Zuchteinsatz Hündin 3 Würfe / 1 Pause Qualitätsröntgen Nach 30 Würfen weltweit künstliche Befruchtung Verbot Inzuchtverbot Min 3/3 und 3/3 . selbstverständliche Voraussetzungen Wettbewerbsvorteil unter zum Beispiel in Italien, können doch Nebenklasse eingesetzt werden, hier mittelfristig Angleichung. Identität Röntgen und der Kontrolle weltweit
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WUSV Vorgabe zur Angleichung der Zuchtbedingungen DNA
Die Kosten für die Lagerung einer Blutprobe belaufen sich auf 59,00 €. Darin enthalten sind auch die Profilerstellung einschließlich der Datenerfassung seitens des SV für Hunde, die zur Zucht zugelassen werden sollen Lagerung der Proben belaufen sich auf 5,00 €. Die Einlagerung von DNA GoCards soll per beim SV erfolgen. Die betroffenen Hunde werden zur Zucht zugelassen und die erhobenen Daten werden die Grundlage der zukünftigen Genetics
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WUSV Vorgabe zur Angleichung der Zuchtbedingungen „Gesundheit"
Qualifikation Definition Basic Advanced Premium Gesund-heit HD Nach SV Vorgaben zertifiziert FCI-Schema A,B,C + ED Standardisierung des Röntgenverfahrens FCI Nomenklatur federführende Auswertung in Gießen Ausbildung durch Uni Gießen Zertifizierung und Audits weitere Fragen an Doktor Tellhelm
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WUSV Vorgabe zur Angleichung der Zuchtbedingungen
Qualifikation Definition Basic Advanced Premium Eigen- leistung Zuchtbewertung Mindestbewertung „Gut“ + Körung +? IPO 1 Wesenstest Alternative ZVP
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(WU)SV Richterausbildung
Neben den gesundheitlichen Aspekten, beruht ein grosser Teil der Zuchtauswahl auf Richterurteilen. Damit auch diese Punkte einheitlich gehandhabt werden, ist eine einheitliche Beurteilungsbasis erforderlich. Die Richterseminare werden vom SV angeboten. Urteile von beim SV ausgebildeten Richtern werden von der WUSV und vom SV anerkannt. Die nachfolgende Aufstellung zeigt die diversen Möglichkeiten auf.
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Überleitung WUSV-Richter in Spezialrichter National und International
Folgende Voraussetzungen werden festgelegt: Die Aspiranten müssen Richter in ihren jeweiligen Heimatvereinen sein. Die Altersbegrenzung auf 70 Jahre analog der Vorgehensweise im SV soll nicht gelten. Das Basis-Seminar muss absolviert worden sein und praktische Übung(en) abgeleistet werden. Diese Vorgehensweise soll allerdings nur für diejenigen Bewerber gelten, die nicht schon als SV-Richter bzw. SV anerkannte Richter im Ausland anerkannt waren bzw. ernannt worden sind. Eine sogenannte Unterwerfungserklärung ist erneut beizubringen. Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen kann die Ernennung als nationaler Spezialrichter im eigenen Land erfolgen. nach abgelegter Qualifikation Überleitung in internationaler Spezialrichter ausführliche Darstellung der neuen Richterordnung durch den WUSV Geschäftsführer
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SV Richterausbildung Den ehemaligen WUSV-Richtern wird die absolvierte Ausbildung angerechnet und sie sind vom Basisseminar befreit. Die Mitgliedsvereine sind aufgerufen, mögliche Personen für die Ausbildung zu motivieren. Nur wenn alle Richter den SV-Status erworben haben, ist eine vollständige Anerkennung der Resultate möglich. Erstes Seminar: Frühjahr 2017 Hauptgeschäftsstelle Augsburg
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Disziplinarkommission
Dr. Friedrich Merkel Nikolaus Waltrich Josef Schallegruber Ersatz: Walter Lenk Josef Vonarburg
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Zeitplan Damit die Umsetzung für alle Vereine möglich ist, wurde der Zeitplan gestaffelt. Ab sollen die gesundheitlichen Aspekte (HD,ED,DNA) eingeführt werden. Zeitgleich ist die Richterausbildung möglich. 2018 und 2019 sollen, wo noch nötig, Anpassungen bei den Körordnungen erfolgen. Im Jahre 2020 soll der aufgezeigte Prozess abgeschlossen sein.
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Siegerschau in WUSV Mitgliedsländern
1 Land 1 Siegerschau Nur 1 mal Vergabe von VA!
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V-Auslese einmaliger Titel in der Hundewelt inflationärer Missbrauch
Vergabe nur nach vom Vorstand der WUSV festgelegten Regeln. Verhängnisvoll sind allerdings solche Richter, die in der Aussteller-Szene als „milde“ Richter gelten. Diese Richter werden bekanntlich besonders gern und häufig zu Ausstellungen eingeladen, weil sie angeblich mehr Meldungen bringen als andere und weil am Ende fast alle zufrieden sein können. Solches Richten schafft aber auch Erwartungen, die der Hund bei der nächsten Ausstellung und bei einem anderen Richter womöglich nicht bestätigen kann – die Enttäuschung über diesen Richter wird groß sein. Ich bin sicher: Es gibt kaum eine Rasse, deren Niveau so hoch geworden ist, dass mit Blick auf die FCI-Formwert-Beschreibung der Großteil der vorgestellten Hunde „dem Idealstandard der Rasse sehr nahe kommt.“ Nicht immer, aber doch häufig ist bei solchen Ergebnissen jemand am Werk, der aus welchen Gründen auch immer nicht den Formwerten entsprechend differenziert oder der niemandem weh tun will. Ich möchte mir schon gar nicht vorstellen müssen, dass ein Richter bei seiner Tätigkeit im Ring vielleicht den Wunsch im Hinterkopf bewegen könnte, bald wieder eingeladen zu werden und sich deswegen wie beschrieben verhält.
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Formwertnoten und Beurteilung (§ 7 VDH-Zuchtrichter-Ordnung):
"Vorzüglich" darf nur einem Hunde zuerkannt werden, der dem Idealstandard der Rasse sehr nahe kommt, in ausgezeichneter Verfassung vorgeführt wird, ein harmonisches, ausgeglichenes Wesen ausstrahlt, "Klasse" und eine hervorragende Haltung hat. Seine überlegenen Eigenschaften seiner Rasse gegenüber werden kleine Unvollkommenheiten vergessen machen, aber er wird die typischen Merkmale seines Geschlechts besitzen. "Sehr Gut" wird nur einem Hund zuerkannt, der die typischen Merkmale seiner Rasse besitzt, von ausgeglichenen Proportionen und in guter Verfassung ist. Man wird ihm einige verzeihliche Fehler nachsehen, jedoch keine morphologischen. Dieses Prädikat kann nur einem Klassehund verliehen werden. "Gut" ist einem Hund zu erteilen, welcher die Hauptmerkmale seiner Rasse besitzt, aber Fehler aufweist, unter der Bedingung, dass diese nicht verborgen werden.
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Qualifikation WUSV Weltmeisterschaft
Chancengleichheit für alle Teilnehmer aus einem Land 1 Land 1 Ausscheidung Die besten eines jeden Landes sollen vertreten sein
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England Es wurde eine Sperre gegen die German Shepherd Dog League of Great Britian verhängt. Dies wurde seitens des Kennel Club damit begründet, dass eine eigene Siegerschau mit der Vergabe eines „Champion“-Titels durchgeführt wurde. Crufts Show der Deutsche Schäferhund aufgrund gesundheitlicher Aspekte in die Kategorie 3 eingestuft. Der Standard wurde geändert Hier keine Kommentare geben
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Change to GSD Breed Standard
Q. What is a Category Three Breed? High Profile Breeds - Breeds where some dogs have visible conditions or exaggerations that can cause pain or discomfort. The Kennel Club provides additional support for these breed representatives. Best of Breed (BOB) Veterinary Health checks at General and Group Shows are required. Q. Which breeds are classified as Category Three? A. Basset Hound, Bloodhound, Bulldog, Chow Chow, Dogue de Bordeaux, German Shepherd Dog, Mastiff, Neapolitan Mastiff, Pekingese, Pug, St. Bernard, Shar Pei. Change to GSD Breed Standard The GSD Breed Standard is to be changed as of 1 August 2016 to include the following addition : Characteristics: Versatile working dog, balanced and free from exaggeration. Must be capable standing comfortably and calmly, freely and unsupported in any way, in structural balance, whilst both rear pasterns are vertical. Attentive, alert, resilient and tireless with keen scenting ability.
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Stark Zwang Geschichte Rechtliche Grundlagen Ethik/Tierschutz
Wettbewerbsgleichheit Taktik
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selbstverständlich müssen alle Stacheln abgestumpft sein, so das sie nur durch Druck, nicht durch scharfen Stich ins Fleisch wirken; mit spitzen Stacheln versehene Schulhalsungen sind keine solchen, sondern Tierquälerei. Im übrigen sollte daran festgehalten werden, dass ein guter und anständiger Führer zumeist ohne solche Hilfshalsungen auskommen kann; nur bei sehr stürmischen, in der Jugend verdorbenen Hunden kann sie wirklich nötig werden
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Starkzwang Rechtliche Grundlagen Geschichte Ethik/Tierschutz
Wettbewerbsgleichheit Taktik
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Rechtslage VDH FCI Präambel IPO WUSV Satzung
§ 5 Gemeinnützigkeit Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Tierzucht und des Hundesportes sowie des Tierschutzes. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die in § 3 und 12 der Satzung genannten Maßnahmen. BVerwG 3 C – Urteil vom 23. Februar 2006 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen können, bei der Hundeausbildung nach geltendem Tierschutzrecht verboten ist Das Tierschutzgesetz verbietet die Verwendung von Geräten, die durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres erheblich einschränken oder es zur Bewegung zwingen und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist. Von diesem Verbot werden die vom Kläger verwendeten Elektroreizgeräte erfasst. Dabei kommt es nicht auf die konkrete Verwendung der Geräte im Einzelfall sondern darauf an, ob sie von ihrer Bauart und Funktionsweise her geeignet sind, dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen zuzufügen. Denn es entspricht der Absicht des Gesetzgebers, den Einsatz der potentiell gefährlichen Geräte generell zu verbiete!
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Situation in Mitteleuropa
in der Schweiz und in Österreich sind stringente Vorgaben durch den Gesetzgeber gemacht worden, die von den Vereinen entsprechend umzusetzen waren; hinsichtlich der Umsetzung waren keine großen Widerstände zu verzeichnen, sodass hier eine kurzfristige Akzeptanz innerhalb der Mitgliedschaft bestand; die stringenten Regelungen durch den Gesetzgeber wirken sich natürlich als Wettbewerbsnachteil im internationalen Vergleich aus; - es besteht Einigkeit, dass innerhalb der WUSV eine formale Lage herbeizuführen ist, die eine Wettbewerbsgleichheit, beispielsweise bei der WUSV-Weltmeisterschaft, gewährleistet.
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Stark Zwang Ethik/Tierschutz Geschichte Rechtliche Grundlagen
Wettbewerbsgleichheit Taktik
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Diskussion über Berechtigung erscheint überflüssig
wolle nicht noch mal von vorne anfangen
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Stark Zwang Wettbewerbsgleichheit Geschichte Rechtliche Grundlagen
Ethik/Tierschutz Wettbewerbsgleichheit Taktik es ist jedem klar, dass hier eindeutige Wettbewerbsvorteile
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Stark Zwang Taktik Geschichte Rechtliche Grundlagen Ethik/Tierschutz
Wettbewerbsgleichheit Taktik Behörde Politil Argumentation aufbauen Jagdhund Polizie
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SV Zeitung International
PDF Für SV Mitglieder im Ausland Board of Editors Sprachen: Englisch Mandarin Spanisch
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Serviceleistung HG beim Ankauf von Hunden für das Ausland
Röntgen Befunde Ausbildungsstand Begleitung der vertraglichen Abläufe Treuhand Shipping
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Rückblick Ausschau Msterplan Dank bei den Unterstützern Vorstand Frau Seidel, Clemens Lux , Setecki Arbeit bei Umsetzen
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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit !
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