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Schulungsunterlagen der AG RDA

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Präsentation zum Thema: "Schulungsunterlagen der AG RDA"—  Präsentation transkript:

1 Schulungsunterlagen der AG RDA
Vertretungen der Öffentlichen Bibliotheken Schulungsunterlagen der AG RDA Herzlich willkommen zur RDA-Schulung für Körperschaftsnormdaten. Diese Eingangsfolie werden Sie bei allen Schulungsunterlagen der AG RDA finden. Sie zeigt die im Projekt beteiligten Institutionen, die diese Schulungsunterlagen kooperativ erarbeitet haben.

2 Übersicht Folie Grundlagen der RDA 3-33 Normdaten in RDA 34-70
Körperschaften allgemein Untergeordnete Körperschaften Organe u. juristische Körperschaften Geografika Konferenzen Religiöse Körperschaften

3 Grundlagen der RDA Modul 1
Regelwerk RDA basiert auf theoretischen Modellen deren Kenntnis wichtig für Verständnis des Aufbaus der RDA

4 Inhalt Teil 1 - Grundlagenmodelle für RDA ICP, FRBR, FRAD, FRSAD
Teil 2 – Resource Description and Access (RDA) Entstehung und Organisation Struktur und Inhalt Terminologie der RDA RDA Toolkit Im ersten Teil dieser Einführung in RDA werden die Grundlagenmodelle des Standards kurz vorgestellt. Im zweiten Teil wird der Standard RDA allgemein vorgestellt. ICP = International Cataloguing Principles AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 1: Grundlagen der RDA | September 2014, GBV 4

5 Grundlagen der RDA Statement of International Cataloguing Principles (2009) Familie der „Functional Requirements“ for Bibliographic Records (FRBR) (1998, 2008) (bibliografische Daten) for Authority Data (FRAD) (2009) (Normdaten) for Subject Authority Data (FRSAD) (2010) (Sacherschließung) Hier die beiden Modelle bzw. Prinzipien, die dem Standard RDA zugrunde liegen. Beides sind von der IFLA (Internationaler Verband der bibliothekarischen Vereine und Verbände) erarbeitete Unterlagen. ICP = International Cataloguing Principles: ersetzen die Paris Principles seit 2009 gültig gemeinsam mit den FRBR die Grundlage der RDA bauen auf den FRBR sowie anderen Katalogtraditionen auf weltweite Leitlinie für die Entwicklung von Katalogisierungsregelwerken zielen sowohl auf Einheitlichkeit in der Formal- wie der Sacherschließung ab sind für sämtliche Medienarten (nicht nur Bücher) erstellt worden. FRBR = Functional Requirements for Bibliographic Records (deutsch ‚Funktionale Anforderungen an bibliographische Datensätze‘): wichtigste theoretische Grundlage zur Erstellung von bibliothekarischen Regelwerken gehen auf eine 1998 veröffentlichte und 2008 aktualisierte gleichnamige Studie der International Federation of Library Associations and Institutions (IFLA) zurück FRBR ist ein Datenmodell für bibliographische Metadaten Die FRBR-Ontologie basiert auf dem Entity-Relationship-Modell definiert eine Reihe von grundlegenden Konzepten für die Katalogisierung. Während herkömmliche Regelwerke sich vor allem auf Details konzentrieren und wesentliche Konzepte wie „Werk“, „Ausgabe“ und „Exemplar“ als gegeben vorausgesetzt werden, versucht FRBR genau diese Begriffe zu definieren und in Beziehung zueinander zu setzen. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 1: Grundlagen der RDA | September 2014, GBV 5

6 Functional Requirements for Bibliographic Records (FRBR) -1-
Benutzeranforderungen: Finden, Identifizieren, Auswählen und Zugang erhalten Entität: ein eindeutig zu bestimmendes Objekt, das durch bestimmte Merkmale (Attribute) charakterisiert wird. Beziehung (Relation): Verbindung zwischen zwei oder mehreren Entitäten Merkmale: Jeder Entität kommen verschiedene Merkmale zu FRBR liegen den RDA nicht nur als theoretisches Modell zugrunde sondern sind gleichzeitig auch bestimmend für den Aufbau des Standards selbst. Hier wichtige Definitionen aus den FRBR. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 1: Grundlagen der RDA | September 2014, GBV 6

7 Entitäten / Merkmale / Beziehungen
Functional Requirements for Bibliographic Records (FRBR) Entitäten / Merkmale / Beziehungen beschäftigt beschäftigt von Firma beschäftigt Mitarbeiter Mitarbeiter verheiratet mit beschäftigt von Name Name Name Gründungs-jahr Geburts-jahr Geburts-jahr Hier wird schematisch dargestellt, was mit den Begriffen Entität, Merkmal und Beziehung gemeint ist. Den FRBR liegt das Entity-Relationship-Modell zugrunde. Dieses wird anhand dieses Beispiels verdeutlicht. Entitäten sind durch Beziehungen miteinander verbunden. Jede Entität weist spezielle Merkmale auf. Blau = Entitäten Rot = Merkmale Pfeile = Beziehungen zwischen den Entitäten Branche Beruf Beruf AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 1: Grundlagen der RDA | September 2014, GBV 7

8 Functional Requirements for Bibliographic Records (FRBR) -3-
Entitäten: Gruppe 1: Werk (work) Expression (expression) Manifestation (manifestation) Exemplar (item) Gruppe 2: Person (person) Körperschaft (corporate body) Gruppe 3: Begriff (concept) Gegenstand (object) Ereignis (event) Ort (place) Bibliografische Daten Normdaten Zu Gruppe 1: Werk (work): intellektuelle/künstlerische Schöpfung Expression (expression): intellektuelle/künstlerische Realisierung eines Werkes Manifestation (manifestation): physische Verkörperung einer Expression Exemplar (item): einzelnes Stück einer Manifestation Themen von Werken (Sacherschließung) AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 1: Grundlagen der RDA | September 2014, GBV 8

9 FRBR-Entitäten der Gruppe 1
Functional Requirements for Bibliographic Records (FRBR) FRBR-Entitäten der Gruppe 1 Werk Werk Expression ist realisiert Manifestation ist verkörpert Die FRBR-Entitäten der Gruppe 1 (=bibliographische Daten) mit ihren Beziehungen. Exemplar ist ein AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 1: Grundlagen der RDA | September 2014, GBV 9

10 FRBR-Entitäten der Gruppe 2
Functional Requirements for Bibliographic Records (FRBR) FRBR-Entitäten der Gruppe 2 Werk Expression Manifestation Exemplar ist im Besitz von Entitäten der Gruppe 1 (= bibliographische Daten) haben auch Beziehungen zu Entitäten der Gruppe 2 (= Normdaten) ist erstellt von Person Norm- daten ist realisiert von Körperschaft ist geschaffen von AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 1: Grundlagen der RDA | September 2014, GBV 10

11 RDA: Resource Description and Access
Entstehung und Organisation Struktur und Inhalt Terminologie RDA Toolkit Wir haben nun die Grundlagen der RDA kennengelernt und kommen zum Standard selbst. 11

12 Entstehung und Organisation
2010 Erstveröffentlichung, regelmäßige Aktualisierungen internationaler Standard Entwicklung und Pflege durch das Joint Steering Committee for Development of RDA (JSC) Vertretung für Deutschland, Österreich und die deutschsprachige Schweiz im JSC: Deutsche Nationalbibliothek (DNB) jeweils aktuellste Version von RDA ist im englischsprachigen RDA Toolkit enthalten (Übersetzungen ca. ein halbes Jahr später aktualisiert) Hier ein paar Eckdaten für den Standard RDA. Letztes Update des RDA-Toolkits: 19 August 2014 [Stand: ] AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 1: Grundlagen der RDA | September 2014, GBV 12

13 Bibliotheken, Museen, Archive
einfach zu nutzen international für digitale Umgebungen basiert auf Prinzipien Dies sind die grundlegenden Anforderungen, die der Standard RDA sich selbst gegeben hat: Animation Die RDA sollen international sein (RDA-Anwender: Kanada, USA, Australien, Großbritannien, Stand: August 2014) auf einheitlichen Prinzipien basieren auf alle Arten von Ressourcen anzuwenden sein formatunabhängig sein auch für digitale Umgebungen geeignet sein sowohl für Bibliotheken als auch für Museen und Archive anwendbar sein und einfach zu nutzen sein für alle Arten von Ressourcen und Inhalten formatunabhängig AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 1: Grundlagen der RDA | September 2014, GBV 13

14 Aufbau des RDA-Regelwerkstextes
Kapitel 0: Einleitung Abschnitt 1-4 (= Kapitel 1-16): Merkmale der Entitäten Abschnitt 5-10 (= Kapitel 17-37): Beziehungen zwischen den Entitäten Hier der Aufbau des Standards RDA mit seinen Hauptabschnitten. Der Aufbau des Regelwerks orientiert sich sehr stark am FRBR-Modell. Animation 1 Anfang des Regelwerkstextes = Kapitel 0 = Einleitung (s. nächste Folie) Animation 2 Abschnitte 1-4 (beinhalten Kapitel 1-16): Hier werden die Merkmale der Entitäten beschrieben. Animation 3 Abschnitten 5-10 (beinhalten Kapitel 17-37): Beziehungen zwischen den Entitäten. Animation 4 Es gibt 12 Anhänge (A-L), das Inhaltverzeichnis, ein Glossar mit den wichtigsten Begrifferklärungen und einen Index zu den Begriffen. Anhänge A-L Inhaltsverzeichnis Glossar Index AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 1: Grundlagen der RDA | September 2014, GBV 14

15 Kapitel 0: Einleitung 0.0 Ziel und Geltungsbereich 0.1 Wesentliche Funktionen 0.2 Beziehung zu sonstigen Standards für die Beschreibung von Ressourcen und den Zugang zu ihnen 0.3 Konzeptionelle Modelle, die den RDA zugrunde liegen 0.4 Ziele und Prinzipien für die Beschreibung von Ressourcen und den Zugang zu ihnen 0.5 Struktur 0.6 Kernelemente 0.7 Sucheinstiege 0.8 Alternativen und Optionen 0.9 Ausnahmen 0.10 Beispiele 0.11 Internationalisierung 0.12 Kodierung von RDA-Daten Kapitel 0 ist ein wichtiges Kapitel zum Verständnis der RDA. Als einführender Text und zum Nachschlagen ist dieses Kapitel sehr zu empfehlen. Beinhalten: theoretische Grundlagen der RDA Terminologie Angaben zur internationalen Verwendung (feste Prinzipien + Codierung) AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 1: Grundlagen der RDA | September 2014, GBV 15

16 Abschnitte in RDA ABSCHNITT 1: ERFASSEN DER MERKMALE von MANIFESTATIONEN und EXEMPLAREN ABSCHNITT 2: ERFASSEN DER MERKMALE von WERKEN und EXPRESSIONEN ABSCHNITT 3: ERFASSEN DER MERKMALE von PERSONEN, FAMILIEN und KÖRPERSCHAFTEN ABSCHNITT 4: ERFASSEN DER MERKMALE von BEGRIFFEN, GEGENSTÄNDEN, EREIGNISSEN und GEOGRAFIKA ABSCHNITT 5: ERFASSEN DER PRIMÄRBEZIEHUNGEN zwischen WERK, EXPRESSION, MANIFESTATION und EXEMPLAR ABSCHNITT 6: ERFASSEN DER BEZIEHUNGEN zu PERSONEN, FAMILIEN und KÖRPERSCHAFTEN, die mit einer Ressource in Verbindung stehen ABSCHNITT 7: ERFASSEN DER BEZIEHUNGEN zu BEGRIFFEN, GEGENSTÄNDEN, EREIGNISSEN und ORTEN ABSCHNITT 8: ERFASSEN DER BEZIEHUNGEN zwischen WERKEN, EXPRESSIONEN, MANIFESTATIONEN und EXEMPLAREN ABSCHNITT 9: ERFASSEN DER BEZIEHUNGEN zwischen PERSONEN, FAMILIEN und KÖRPERSCHAFTEN ABSCHNITT 10: ERFASSEN DER BEZIEHUNGEN zwischen BEGRIFFEN, GEGENSTÄNDEN, EREIGNISSEN und ORTEN Begriffe der FRBR-Entitäten der Gruppe 1 deutlich nachgebildet Reihenfolge wird aber nicht eingehalten (Manifestation zuerst) Grund: Manifestationsebene wird zuerst erfasst für unsere Metadaten. Bei Archiven und Museen ist das anders. Hier handelt es sich um unikale Objekte und die Exemplarebene ist zugleich die Manifestationsebene. Allgemein gilt für alle Abschnitte der RDA, dass jeweils ein Kapitel mit Allgemeinen Richtlinien vorgeschaltet ist. Für die GND-Schulungen sind aber erstmal nur die Abschnitte 3, 4, 6 und 9 relevant. Abschnitt 3, 6, 9 = FRBR Gruppe 2 Abschnitt 4 = FRBR Gruppe 3 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 1: Grundlagen der RDA | September 2014, GBV 16

17 (= Kapitel 1-16): Merkmale der Entitäten
ABSCHNITT 3: ERFASSEN DER MERKMALE von PERSONEN, FAMILIEN und KÖRPERSCHAFTEN KAPITEL 8. Allgemeine Richtlinien zum Erfassen der Merkmale von Personen, Familien und Körperschaften KAPITEL 9. Identifizierung von Personen KAPITEL 10. Identifizierung von Familien KAPITEL 11. Identifizierung von Körperschaften Abschnitt 1-4 (= Kapitel 1-16): Merkmale der Entitäten Hier befinden wir uns nun im Bereich der Normdaten. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 1: Grundlagen der RDA | September 2014, GBV 17

18 (= Kapitel 1-16): Merkmale der Entitäten
ABSCHNITT 4: ERFASSEN DER MERKMALE von BEGRIFFEN, GEGENSTÄNDEN, EREIGNISSEN und GEOGRAFIKA KAPITEL 12. Allgemeine Richtlinien zum Erfassen der Merkmale von Begriffen, Gegenständen, Ereignissen und Orten* KAPITEL 13. Identifizierung von Begriffen* KAPITEL 14. Identifizierung von Gegenständen* KAPITEL 15. Identifizierung von Ereignissen* KAPITEL 16. Identifizierung von Orten * zurückgestellt Abschnitt 1-4 (= Kapitel 1-16): Merkmale der Entitäten Relevant ist hier das Kapitel 16 für die Erfassung von Orten. Einige Kapitel der RDA sind bislang nur Platzhalter und noch nicht ausgearbeitet. [Stand: August 2014] AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 1: Grundlagen der RDA | September 2014, GBV 18

19 (= Kapitel 17-37): Beziehungen zwischen den Entitäten
ABSCHNITT 6: ERFASSEN DER BEZIEHUNGEN zu PERSONEN, FAMILIEN und KÖRPERSCHAFTEN, die mit einer Ressource in Verbindung stehen KAPITEL 18. Allgemeine Richtlinien zum Erfassen der Beziehungen zu Personen, Familien und Körperschaften, die mit einer Ressource in Verbindung stehen KAPITEL 19. Personen, Familien und Körperschaften, die mit einem Werk in Verbindung stehen KAPITEL 20. Personen, Familien und Körperschaften, die mit einer Expression in Verbindung stehen KAPITEL 21. Personen, Familien und Körperschaften, die mit einer Manifestation in Verbindung stehen KAPITEL 22. Personen, Familien und Körperschaften, die mit einem Exemplar in Verbindung stehen Die Verknüpfungen zu Personen, Familien und Körperschaften sind für die Titeldaten relevant. Diese werden aber erst im nächsten Jahr nach RDA erfasst. Auf diesen Abschnitt 6 wird hier deshalb nicht näher eingegangen. Abschnitt 5-10 (= Kapitel 17-37): Beziehungen zwischen den Entitäten AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 1: Grundlagen der RDA | September 2014, GBV 19

20 (= Kapitel 17-37): Beziehungen zwischen den Entitäten
ABSCHNITT 9: ERFASSEN DER BEZIEHUNGEN zwischen PERSONEN, FAMILIEN und KÖRPERSCHAFTEN KAPITEL 29. Allgemeine Richtlinien zum Erfassen der Beziehungen zwischen Personen, Familien und Körperschaften KAPITEL 30. In Beziehung stehende Personen KAPITEL 31. In Beziehung stehende Familien KAPITEL 32. In Beziehung stehende Körperschaften Die Verknüpfungen zwischen den Normdaten sind in der GND bereits enthalten. Auf diesen Abschnitt 9 wird hier deshalb nicht näher eingegangen. Abschnitt 5-10 (= Kapitel 17-37): Beziehungen zwischen den Entitäten AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 1: Grundlagen der RDA | September 2014, GBV 20

21 Anhänge 21 Anhang A Groß- und Klein- schreibung Anhang B Abkürzungen
RDA Anhang A Groß- und Klein- schreibung Anhang B Abkürzungen Anhang C Artikel am Titelanfang Anhang D Erfassen der Syntax für beschreibende Daten Anhang E Erfassen der Syntax zur Kontrolle der Sucheinstiege Anhang F Zusätzliche Regeln für Personennamen Anhang G Adelstitel, Angaben zum Rang usw. Anhang H Datumsang. nach christlicher Zeitrechnung Anhänge I, J, K, L Beziehungskenn-zeichnungen Hier eine schematische Übersicht mit den Inhalten der Anhänge der RDA. wichtige Anhänge für Personennormdaten: z.B. Anhang F oder Anhang G wichtige Anhänge für Körperschaftsnormdaten: z.B. Anhang B oder Anhang C AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 1: Grundlagen der RDA | September 2014, GBV 21

22 Terminologie der RDA Verwendung des FRBR-Vokabulars (Entitäten, Merkmale, Beziehungen) Kernelemente und Zusatzelemente Standardelemente-Set Sucheinstiege Anwendungsrichtlinien Optionen und Alternativen Beispiele Wie bereits erwähnt, verwendet der Standard RDA das Vokabular der FRBR. Dazu kommen Begrifflichkeiten, wie Optionen und Alternativen, die wir Ihnen in der Folge noch kurz vorstellen möchten. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 1: Grundlagen der RDA | September 2014, GBV 22

23 Kernelemente und Zusatzelemente
Ein Kernelement ist eine Mindestanforderung zur Identifizierung einer Entität (z. B. einer Körperschaft, eines Titels). Die Kernelemente sind im Kapitel 0 der RDA aufgelistet. Weitere Elemente (Zusatzelemente) zur tieferen Erschließung von Ressourcen sind möglich. Für den deutschsprachigen Raum wurde von der AG RDA eine für alle Partner verbindliches Standardelemente-Set als Mindestanforderung für die Katalogisierung vereinbart. In den RDA ist eine Reihe von Elementen als Kernelement (core) gekennzeichnet. Elemente sind in RDA unter RDA RDA aufgelistet. Die Erfassung dieser Elemente ist vorgeschrieben, wenn die Angabe auf die Ressource bzw. die Entität zutrifft (applicable) und sie entweder vorhanden oder einfach ermittelbar ist (readily ascertainable). Einige dieser Kernelemente gelten nur dann als Kernelement, wenn bestimmte andere Elemente nicht besetzt werden können, wenn es sich um bestimmte Ressourcenarten handelt oder wenn sie zu Unterscheidungszwecken angegeben werden müssen (core if). Die Kernelemente stellen eine Mindeststandard für die Erfassung dar. Das JSC sich auf ein gemeinsames RDA-Elemente-Set geeinigt, um RDA international möglichst einheitlich anzuwenden und damit die gegenseitige Datennutzung zu verbessern. Sie haben dafür über die bereits in RDA definierten Kernelemente hinaus eine Reihe von zusätzlich zu verwendenden Elementen definiert. Die Mitglieder der AG RDA haben sich an diesem Set der JSC-Nationalbibliotheken orientiert und folgende Festlegungen getroffen: Die zusätzlich zu verwendenden Elemente werden im Deutschen als „Zusatzelemente“ bezeichnet. Kernelemente und Zusatzelemente bilden zusammen das Standardelemente-Set. Alle Elemente des Standardelemente-Sets stellen einen verbindlichen Mindeststandard für die Katalogisierung im deutschsprachigen Raum dar. Die Erfassung weiterer, über die im Standardelemente-Set festgelegten Elemente hinaus, steht im Ermessen jeder einzelnen Bibliothek bzw. katalogisierenden Institution. Die Festlegungen zur Erfassung von Werken erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 1: Grundlagen der RDA | September 2014, GBV 23

24 Standardelemente-Set
für den deutschen Sprachraum Zusatzelemente Kernelemente Hier die schematische Darstellung des Standardelemente-Sets für den deutschsprachigen Raum, bestehend aus Kern- und Zusatzelementen. Beispiele für Normdaten: Kernelement Person: bevorzugter Name der Person Zusatzelement Person: abweichender Name einer Person AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 1: Grundlagen der RDA | September 2014, GBV 24

25 Auszug aus dem Standardelemente-Set für Normdaten
Hier ein Screenshot aus dem Standardelemente-Set für Normdaten. Die grau unterlegten Felder sind die Kernelemente, die Weißen enthalten Kernelemente unter bestimmten Bedingungen und die grün unterlegen Felder enthalten die Zusatzelemente. Unten befindet sich ein Link zum „Standardelementeset für Normdaten“. Das Standardelemente-Set für Normdaten AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 1: Grundlagen der RDA | September 2014, GBV 25

26 Sucheinstiege Die RDA enthalten Regelungen zur Bildung von normierten Sucheinstiegen und von zusätzlichen Sucheinstiegen für Werke, Expressionen, Personen, Familien und Körperschaften. Die RDA enthalten ebenfalls Regelungen über die Verwendung von normierten Sucheinstiegen, für z.B. Beziehungen zwischen einer Ressource und Personen, Familien und Körperschaften oder Beziehungen zwischen Werken, Expressionen, Manifestationen und Exemplaren oder auch Beziehungen zwischen Personen, Familien und Körperschaften. Zusätzlich stellen die RDA auch Leitlinien für die Verwendung von Titeln (Haupttitel, Paralleltitel, abweichender Titel usw.) als Sucheinstiege bereit. Definition „normierter Sucheinstieg“: Name, Ausdruck oder Code usw., der eine bestimmte Entität (Person oder Körperschaft) repräsentiert. (Definition s. Glossar) Als normierten Sucheinstieg bezeichnet man in RDA den Sachverhalt, der in den RAK mit Ansetzungsform bezeichnet wurde. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 1: Grundlagen der RDA | September 2014, GBV 26

27 Anwendungsrichtlinien
Anwendungsrichtlinien für den deutschen Sprachraum D-A-CH Erläuterungen Beispiele Arbeitshilfen Anwendungs-regeln Die Anwendungsrichtlinien für den deutschen Sprachraum (D-A-CH) können aus mehreren Elementen bestehen. Sie können aber auch nur eines der oben aufgeführten Elemente enthalten. So kann es z. B. vorkommen, dass für eine RDA-Stelle keine Anwendungsregel nötig war, jedoch eine Erläuterung zum besseren Verständnis. Die Abkürzung D-A-CH steht für Deutschland, Österreich und die deutschsprachige Schweiz und ist eine international verständliche und bekannte Abkürzung. Beispiele für Anwendungsrichtlinien (AWR im RDA Toolkit): Anwendungsregel: schreibt vor, wie mit einer bestimmten Regelwerkstextstelle umgegangen werden soll. Erläuterung: erklärt eine bestimmte Regelwerksstelle und gibt Beispiele. Beispiele: sind formatneutral dargestellt. Arbeitshilfen: z.B. Erfassungshilfen zu Normdaten, Liste der Nachschlagewerke. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 1: Grundlagen der RDA | September 2014, GBV 27

28 Alternativen und Optionen -1-
Die RDA enthalten eine Reihe von alternativen Richtlinien und Bestimmungen zu einzelnen Regelwerksstellen. Es gibt: Alternativen Optionale Ergänzungen Optionale Weglassungen Alternativen und Optionen finden sich in den RDA an vielen Regelwerksstellen. Die Anwender der RDA (die im JSC vertretenen Institutionen) haben sich hierzu verständigt, um möglichst einheitliche Voraussetzungen für den Datentausch zu schaffen. Die AG RDA hat für den deutschsprachigen Raum ebenfalls einheitliche Vereinbarungen für jede der betroffenen Stellen getroffen und eine Anwendungsregel dazu formuliert (z. B. „Wenden Sie die Alternative an“). Alternative Richtlinien und Bestimmungen bieten eine Alternative zu dem an, was in der unmittelbar vorangehenden Richtlinie oder Bestimmung aufgeführt ist. Optionale Bestimmungen ermöglichen entweder a) die optionale Ergänzung von Daten, die ergänzen, was in der unmittelbar vorangehenden Bestimmung gefordert wird oder b) das optionale Auslassen bestimmter Daten, die in der unmittelbar vorangehenden Bestimmung gefordert werden. Screenshot aus dem RDA-Toolkit mit Genehmigung der RDA-Verleger (American Library Association, Canadian Library Association, und CILIP: Chartered Institute of Library and Information Professionals) AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 1: Grundlagen der RDA | September 2014, GBV 28

29 Alternativen und Optionen -2-
Die AG RDA hat zu jeder optionalen bzw. alternativen Regelung in den RDA eine verbindliche Entscheidung getroffen und diese in einer Anwendungsregel festgehalten. Ziel dieser Festlegungen war es zum einen, sich an den Vereinbarungen der anderen Nationalbibliotheken zu orientieren, zum anderen aber auch eine einheitliche Anwendung für den deutschen Sprachraum zu haben. Hier ein Beispiel. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 1: Grundlagen der RDA | September 2014, GBV 29

30 Beispiele Beispiele in RDA
sind nicht präskriptiv sondern nur illustrierend. sind i. d. R. an den anglo-amerikanischen Hintergrund angepasst. Beispiele für den deutschen Sprachraum sind zurzeit innerhalb der Anwendungsrichtlinien abgelegt. Die deutsche Übersetzung wird sukzessive an die Bedürfnisse im deutschsprachigen Raum angepasst. Beispiele werden bei Bedarf auch in den internationalen Standard eingebracht. Bitte beachten Sie diese Sachlage bei der Verwendung der Beispiele in Ihrer Arbeit. präskriptiv = festgelegt, normiert AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 1: Grundlagen der RDA | September 2014, GBV 30

31 „Cataloger´s Judgment“
Ja, kann denn hier jeder machen, was er will? Das Prinzip des Cataloguers Judgment zieht sich wie ein roter Faden durch den Standard RDA. Für viele von uns ist das vielleicht zunächst gewöhnungsbedürftig. Natürlich ist damit nicht gemeint, dass jeder/jede macht, was er gerade will. Es ist aber sehr wohl gemeint, dass jeder/jede den vorliegenden Sachverhalt prüft und die für diesen Zusammenhang richtige Entscheidung eigenständig trifft. Angesichts des sehr großen Anwendungsspektrums, dass die RDA anstrebt, kann nur dies der richtige Weg sein. Eine Erfasserin in einem Museum benötigt andere Angaben für ihre Materialien als der Katalogisierer in einem Verbund. Diese größtmögliche Anpassung an die jeweilige Situation und den Verwendungszweck bei gleichzeitiger Konformität mit dem Regelwerk ist mit „Cataloguers Judgment“ gemeint. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 1: Grundlagen der RDA | September 2014, GBV 31

32 https://wiki.dnb.de/display/RDAINFO/RDA-Info rda-info@dnb.de
Im RDA-Info-Wiki können Sie sich allgemein informieren. Es ist frei zugänglich, ein Passwort ist nicht nötig. Direkte Fragen schicken Sie bitte an die Mail-Adresse AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 1: Grundlagen der RDA | September 2014, GBV 32

33 http://access.rdatoolkit.org/ 33 Toolkit zeigen und erläutern
Toolkit: lizenzpflichtiges Onlineinstrument Bei Bedarf RDA-Toolkit-Präsentation des GBV vorführen bzw. als Leitfaden austeilen. (RDA liegt auch als Printausgabe vor, ist aber nicht auf aktuellem Stand.) AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 1: Grundlagen der RDA | September 2014, GBV 33

34 Normdaten in RDA

35 Wo finde ich was? Informationen zur GND: Allgemeine Informationen
Regeln Erfassungshilfen Codes Redaktion/Altdaten/Nachschlagewerke Formate/Indexierung Schulungsunterlagen  Informationsseite zur GND Regelwerk/Regelwerksstellen  RDA-Toolkit GND-Infoseite zeigen und erläutern Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV

36 RDA-Kapitel 8 Allgemeine Richtlinien zum Erfassen der Merkmale von Personen, Familien und Körperschaften Erklärt die Terminologie und definiert die Begriffe Person, Familie und Körperschaft Name (auch bevorzugter und abweichender Name) Sucheinstieg (auch normierter Sucheinstieg und zusätzlicher Sucheinstieg) Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 36

37 Begriffsdefinitionen -1-
Ein Name ist ein Wort, ein Zeichen oder eine Gruppe von Wörtern und/oder Zeichen, unter dem/der/denen eine Körperschaft bekannt ist. Der bevorzugte Name ist der Name (die Namensform), der als Grundlage für den normierten Sucheinstieg gewählt wird, der eine Körperschaft repräsentiert. Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 37

38 Begriffsdefinitionen -2-
Ein abweichender Name ist ein Name (eine Namensform), unter dem eine Körperschaft bekannt ist und der sich von dem Namen unterscheidet, der als bevorzugter Name für diese Körperschaft gewählt wurde. Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 38

39 Begriffsdefinitionen -3-
Ein Sucheinstieg ist ein Name, ein Ausdruck, ein Code usw., der eine bestimmte Körperschaft repräsentiert. Zu unterscheiden sind zwei Arten von Sucheinstiegen: normierter Sucheinstieg zusätzlicher Sucheinstieg Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 39

40 Begriffsdefinitionen -4-
Der normierte Sucheinstieg ist der standardisierte Sucheinstieg, der eine Entität repräsentiert. Er wird unter Verwendung des bevorzugten Namens für die Körperschaft gebildet. Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 40

41 Begriffsdefinitionen -5-
Ein zusätzlicher Sucheinstieg ist eine Alternative zum normierten Sucheinstieg, der eine Entität repräsentiert. Ein zusätzlicher Sucheinstieg, der eine Körperschaft repräsentiert, wird unter Verwendung eines abweichenden Namens für diese Körperschaft gebildet. Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 41

42 Prinzipien -1- Es gelten folgende Prinzipien: Differenzierung
Die Daten sollten dazu dienen, die Körperschaft von anderen zu unterscheiden. (Details dazu später) Die Details zur Unterscheidung von Personen / Körperschaften kommen weiter hinten auf den Folien Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 42

43 Prinzipien -2- Darstellung
Der Name (die Namensform), der als bevorzugter Name für eine Körperschaft erfasst wird, sollte der Name (die Namensform) sein, der am häufigsten in Ressourcen gefunden wird, die mit dieser Körperschaft in Verbindung stehen oder ein eingeführter Name (eine eingeführte Namensform) in der Sprache und Schrift, die die erfassende Institution bevorzugt. Sonstige Namen und Namensformen sollten als abweichende Namen erfasst werden. Stärkung des selbstgebrauchten Namens (hauptsächl. für Personen) bzw. des bekanntesten Namens (eingeführter Name, hauptsächl. für Körperschaften). Details sind in den jeweiligen Folien enthalten. Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 43

44 Prinzipien -3- Sprachpräferenz
Der Name (die Namensform), der als bevorzugter Name für Körperschaft gekennzeichnet ist, sollte in der Originalsprache und Originalschrift der Ressourcen, die mit dieser Körperschaft in Verbindung stehen, erfasst werden. Wenn allerdings Sprache oder Schrift nicht die bevorzugte der erfassenden Institution ist, kann der bevorzugte Name (die bevorzugte Namensform) aus einer anderen Quelle genommen werden. Zu Absatz 2: Gilt, wenn Name nur in Originalschrift vorliegt  dann Transliteration Abweichungen zu Absatz 1 bei: Geografika, internat. Körperschaften/Konferenzen, religiösen Körperschaften und Körperschaften des Altertums Bsp.: in Ressource „Milano“, wird als Geografikum aber als „Mailand“ erfasst. Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 44

45 Transliteration Alternative in RDA 8.4:
Erfassen Sie eine transliterierte Form des Namens entweder als Ersatz für oder zusätzlich zu der Form, die in der Quelle erscheint. Diese Alternative wird im deutschsprachigen Raum angewendet, d.h. wenn möglich Namen aus anderen Schriften transliterieren. (Details dazu im Teil „Transliteration“) Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 45

46 Originalschriftliche Erfassung
Die Erfassung von originalschriftlichen bevorzugten oder abweichenden Namen von Körperschaften ist in GND-Datensätzen möglich. Details dazu in der bald erscheinenden Erfassungshilfe „Originalschrift“. Erfassungshilfen finden Sie auf der GND-Informationsseite im DNB-Wiki unter Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 46

47 Kernelemente Kernelemente sind – wenn zu ermitteln – immer anzugeben.
Davon zu unterscheiden sind zusätzliche Elemente, die nur zur Unterscheidung gleichnamiger oder ähnlicher Namen dienen. s. dazu das Standardelementeset Normdaten für den deutschsprachigen Raum Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 47

48 Kernelemente für Körperschaften -1-
Bevorzugter Name der Körperschaft Art der Körperschaft (bei einer Körperschaft, deren Namen nicht an eine Körperschaft denken lässt) Identifikator für die Körperschaft Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 48

49 Kernelemente für Körperschaften -2-
Für Konferenzen zusätzlich: Ort einer Konferenz usw. Datum der Konferenz Zählung einer Konferenz usw. In Verbindung stehende Institution (bei Konferenzen usw., wenn der Name der Institution eine bessere Identifizierung bietet als der lokale Ortsname oder wenn der lokale Ortsname nicht bekannt ist oder nicht einfach ermittelt werden kann) Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 49

50 Zusätzliche Elemente zur Unterscheidung gleicher oder ähnlicher Namen:
bei Körperschaften: Sitz usw. Gründungs- oder Enddatum Zeitraum, in dem die Körperschaft aktiv war In Verbindung stehende Institution Sonstige zur Körperschaft gehörende Kennzeichnung Zu „Sonstige zur Körperschaft gehörende Kennzeichnung“ -> Details folgen später Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 50

51 Unterscheidung gleichnamiger Körperschaften
Fall 1: Bei Körperschaften muss der bevorzugte Name von anderen identischen bevorzugten Namen durch einen entsprechenden Zusatz unterschieden werden. Fall 2: Ist ein bevorzugter Name identisch mit dem abweichenden Namen einer anderen Körperschaft, bekommt nur letzterer einen Zusatz. Fall 3: Sind abweichende Namen identisch mit anderen abweichenden Namen, wird empfohlen, alle durch einen Zusatz zu unterscheiden. Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 51

52 Unterscheidung gleichnamiger Körperschaften
Fall 1: Fall 2: Fall 3: KOR 1 KOR 2 KOR 1 KOR 2 KOR 1 KOR 2 bevor-zugter Name iden- tisch iden- tisch abwei-chender Name abwei-chender Name bevor-zugter Name bevor-zugter Name abwei-chender Name ist identisch mit erhält erhält Zusatz Zusatz erhält Zusatz Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 52

53 Dazu noch in RDA-Kapitel 8: -1-
Sprache und Schrift: Vorzug haben Sprache und Schrift der vorliegenden Ressource aber : Namen in anderer Schrift sind nach Möglichkeit zu transliterieren Näheres s. Folie 102 (Bevorzugter Name der Körperschaft -22- (RDA )). Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 53

54 Dazu noch in RDA-Kapitel 8: -2-
Großschreibung: Die Regeln für die bevorzugten oder abweichenden Namen entsprechen den Rechtschreibregeln für die jeweilige Sprache; s. dazu RDA Anhang A. Die in RDA A.2, A.11, A.13, A.16 genannten Regeln gelten für die englische Sprache. Vorrang haben die Regeln der jeweiligen Sprache, also RDA A.33 - A.55 – Auswirkungen auf Körperschaften beachten! A.2: Namen von Personen, Familien und Körperschaften (allgemein, Hinweis auf A.10-A.55) A.11: Personennamen A.13: Geografische Namen A.16: Körperschaftsnamen RDA A.16 gilt auch immer dann, wenn in A.33 – A.55 keine spezielle Regelung zu Normdaten in der jeweiligen Sprache zu finden ist. Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 54

55 Dazu noch in RDA-Kapitel 8: -3-
Akzente und diakritische Zeichen: Schreiben wie in der vorliegenden Ressource Wenn allerdings klar ist, dass ein Akzent zum Namen gehört, dieser in der Vorlage aber fehlt, wird er ergänzt. Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 55

56 Dazu noch in RDA-Kapitel 8: -4-
Bindestriche: Bei Körperschaften müssen bei transliterierten Namen ebenfalls die Regeln für die betreffende Sprache beachtet werden. Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 56

57 Dazu noch in RDA-Kapitel 8: -5-
Abstand zwischen Initialen und Akronymen: bei Körperschaften: NEU! Keine Leerzeichen zwischen Initialen oder Akronymen mit Punkt Keine Leerzeichen, wenn in der Vorlage ohne Punkt hintereinander geschrieben: Beispiele: U.S. and Foreign Commercial Service L.I.F.E. Choir NEU ist a) Setzen Sie kein Spatium zwischen einem Punkt usw. und eine darauf folgende Initiale. Beispiel: OECD Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 57

58 Dazu noch in RDA-Kapitel 8: -6-
Abkürzungen: Werden nach Anhang B.2 a) erfasst; d. h. wenn die selbstgebrauchte Namensform eine Abkürzung enthält, wird diese verwendet. Teil B.2 b) nicht anwenden – die Anwendung von Abkürzungen bei geografischen Namen wird noch diskutiert. Bis zur Klärung die bisherigen GND-Regeln weiter anwenden. B.2 Verwenden Sie nur die folgenden Abkürzungen in Namen von ... Orten b) bestimmte Bezeichnungen von größeren Orten (siehe B.11), die als Teil der Bezeichnung eines anderen Ortes (siehe ) erfasst werden. Hier geht es um die Abkürzungen für amerikanische Staaten. Das wird aber gerade in der Geografika-Gruppe diskutiert. (bis dahin bisherige RAK-Abkürzungsliste verwenden) Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 58

59 Adressen von Körperschaften
Bei Körperschaften kann die URL der Website wie bisher (im Feld 670) erfasst werden. (RDA 11.9) Tätigkeitsbereich der Körperschaft Bei Körperschaften wird der Tätigkeitsbereich nur in der Sacherschließung erfasst. (RDA 11.10) Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 59

60 Geschichte der Körperschaft
Die Angaben werden im GND-Datensatz bei Körperschaften nur durch die Sacherschließung erfasst. (RDA 11.11) Identifikator für die Körperschaft Die GND-Identifikationsnummer wird automatisch vergeben und dient als Identifikator für die Entität. RDA 11.12 Geschichte der Körperschaft: Feld 678 Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 60

61 Informationsquellen -1-
Namen und identifizierende Merkmale von Körperschaften können grundsätzlich jeder Quelle entnommen werden. Für die Wahl des bevorzugten Namens sind mit ganz wenigen Ausnahmen als Quelle Ressourcen maßgeblich, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen. Das können Vorlagen sein (wenn die Körperschaft in verantwortlicher Funktion daran mitgearbeitet hat) oder auch externe Ressourcen wie z. B. Websites. Nachgeordnet bzw. dann, wenn diese maßgeblichen Quellen nicht verfügbar sind, werden andere Quellen einschließlich Nachschlagewerken verwendet. Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 61

62 Informationsquellen -2-
Die Vorlage als Informationsquelle wird in RDA beschrieben. Die bevorzugten Informationsquellen sind Teil der Ressource selbst, die erfasst wird. Das kann die gesamte Ressource sein oder auch je nach Medientyp ein Teil (einzelne Blätter, Behältnis, Titelbildschirm, Metadaten in Audiofiles). An einigen RDA-Stellen werden Einzelheiten, z. B. für Körperschaften, in Erläuterungen und Erfassungshilfen dargestellt. Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 62

63 Informationsquellen -3-
Als Quelle für abweichende Namen können außerdem benutzt werden: Namen aus Ressourcen, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen Namen aus Nachschlagewerken Namen, die ein Benutzer bei der Suche verwenden könnte Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 63

64 Kennzeichnung neuer Normdatensätze
Neue RDA-gemäße Normdatensätze werden in der GND gekennzeichnet: Ab dem (Erfassung nur in PICA möglich) 040 $erda Deshalb zusätzlich bis zum : 667 rda Dopplung ist notwendig, da der Datenaustausch erst im Herbst erfolgt. . Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 64

65 Kennzeichnung von nach RDA bearbeiteten -1-Normdatensätze
Redaktionell vollständig überarbeitete Normdatensätze erhalten ebenfalls die Kennzeichnung in 040 $erda. Bei Aufbereitung nur der bevorzugten Namensform nach RDA zusätzlich zu 040: 667 BNPe Damit soll die Nachnutzung in den Fällen erleichtert werden, wenn der bevorzugte Namen nach RDA ggf. von dem bisherigen bevorzugten Namen abweicht. Datensätze sollen aber nicht an die Redaktion gemeldet werden, wenn der bisherige bevorzugte Name nach RDA richtig ist! Feld 667 BNPe wird nur von Redaktionen erfasst Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 65

66 Kennzeichnung von nach RDA bearbeiteten -2-Normdatensätze
Bei Körperschaften sollen alle verwendeten Datensätze nach RDA umgearbeitet werden. Verknüpfte Datensätze und hierarchisch damit verbundene Datensätze können von Redaktionen bearbeitet werden Zuständige Redaktion für GBV: Berlin (DE-1) Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 66

67 Welche Regelungen zu Normdaten treten -1- erst 2015 in Kraft?
Die bibliografische Beschreibung erfolgt bis 2015 nach RAK. Für Entitäten, die für die Erschließung nach RAK nicht benötigt werden, werden keine Normdatensätze angelegt und verknüpft. Ggf. werden diese Normdatensätze bereits in der Sacherschließung verwendet Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 67

68 Wo stehen die detaillierten Regelungen zu Normdaten?
Details zu Körperschaften sind in den RDA Kapiteln 11, teilweise 16 und dem Anhang A geregelt. Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 68

69 Beziehungen von Körperschaften
zu Ressourcen: Kap. 18 zum Werk: Kap. 19 zur Expression: Kap. 20 zur Manifestation: Kap. 21 zum Exemplar: Kap. 22 Dazu Anhang I, in dem die Beziehungskennzeichnungen stehen Erst ab 2015 anzuwenden Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 69

70 Beziehungen zwischen Körperschaften
Allgemein: Kap. 29 zu Personen: Kap. 30 zu Familien: Kap. 31 zu Körperschaften: Kap. 32 Dazu Anhang K, in dem die Beziehungskennzeichnungen stehen (in der GND i.d.R. durch Codes ausgedrückt) Wird weiterhin wie bisher in der GND durch Relationen und Codes ausgedrückt Schulungsunterlagen der AG RDA - Modul GND: Normdaten in RDA | September 2014, GBV 70

71 Körperschaften allgemein
Modul GND Körperschaften allgemein

72 RDA, AWR, ERL Übersicht der in der Präsentation behandelten RDA-Stellen
2.2.2 x 11.0 11.2 11.4 11.4.3 11.4.4 11.2.2 11.5 11.7 11.2.3 x (zu ) 11.13 x (zu ) AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 72

73 Definition Körperschaften -1-
Aus dem RDA-Glossar: Eine Körperschaft ist eine Organisation oder eine Gruppe von Personen und/oder Organisationen, die durch einen bestimmten Namen identifiziert ist und die als Einheit handelt oder handeln kann. Dazu gehören auch Gebietskörperschaften. Konferenzen werden in RDA ebenfalls als Körperschaft angesehen. Aus RDA 11.0: Eine Körperschaft wird nur als Körperschaft betrachtet, wenn sie sich durch eine spezifische Benennung auszeichnet. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 73

74 Definition Körperschaften -2-
Typische Beispiele sind: Verbände Institutionen Firmen gemeinnützige Unternehmen Gebietskörperschaften religiöse Gruppen, lokale Kirchengemeinden Konferenzen Ad-hoc-Ereignisse (z. B. Ausstellungen, Sportwettkämpfe) ERL 1 (zu RDA 11.0); ERL 2 (zu RDA 11.0) Beispiele: Nationaler Verband gegen die Schnapsgefahr Gesellschaft zur Erforschung der Musik des Orients Deutsches Buchmuseum ERL 1 und 2 zeigen Erl 1: Nur feste Vereinigungen gelten als Körperschaft, keine losen Verbindungen, z.B. Duette, Künstler, die nur zu bestimmten Gelegenheiten zusammen auftreten oder ausstellen. ERL 2: Bis zum RDA-Vollumstieg erfassen Sie Körperschaften und Konferenzen nur in dem jetzigen Umfang von Formal- bzw. Sacherschließung. D. h. bis zum Vollumstieg: - Keine Erfassung von Programmen, Projekten, Netzwerken und Initiativen als Körperschaften, sondern nach den derzeitigen Regeln der Formal- und Sacherschließung; - Erfassung von Konferenzen in der Formalerschließung weiterhin nur im Umfang gemäß RAK § - Erfassung von eigenen Datensätzen für Spitzen- und Informationsorganen in der Formalerschließung weiterhin nur in dem Umfang gemäß RAK § keine Erfassung von verschiedenen Datensätzen für eine Person als Person und als Amtsinhaber. Neue Entitäten wie Wasser- und Raumfahrzeuge, Programme, Projekte etc. werden in der Formalerschließung erst nach dem RDA-Gesamtumstieg erfasst. Die SE verfährt weiter wie bisher. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 74

75 Zurzeit schwebe ich noch im RDA-Orbit; meine Landung ist für Ende 2015 geplant.
Neue Entität: z. B. Raumfahrzeug (erst mit Vollumstieg) AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 75

76 Auch virtuelle Körperschaften gehören dazu. ERL 4 (zu RDA 11.0)
Definition Körperschaften Auch virtuelle Körperschaften gehören dazu. ERL 4 (zu RDA 11.0) Beispiel: hexenbrenner-museum.com [hat keine physisch existierenden Ausstellungsräume] ERL 4 zeigen ERL 4: Virtuelle Körperschaften: Eine virtuelle Körperschaft ist eine Körperschaft, die einen spezifischen Namen hat, als Einheit handelt oder handeln könnte und von ihrer Art her eine dazugehörende physisch existierende Einrichtung erwarten lässt, welche aber nicht existiert oder von der virtuellen Körperschaft nicht genutzt wird. Der spezifische Name kann einer Internetadresse entsprechen. Da virtuelle Körperschaften die RDA-Definition von "Körperschaft" erfüllen, erfassen Sie sie als Körperschaften. Erfassungshilfe: EH-K-01 vgl. EH-K-01 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 76

77 Informationsquellen zur Erfassung von -1- Körperschaften
Stehen in RDA an verschiedenen Stellen:  RDA , darin Verweis auf  RDA (Kapitel zu Manifestationen) Erläuterung zu RDA sowie die Erfassungshilfe EH-K-03 Aus der Erfassungshilfe EH-K-03: Regelungen zur Wahl und Priorisierung von Informationsquellen stehen in RDA an verschiedenen Stellen. Informationsquellen für die Wahl des bevorzugten Namens für Körperschaften sind in RDA aufgeführt. Von dort wird auch verwiesen auf die Regelungen zu Informationsquellen in RDA 2.2.2, die sich jedoch an sich auf Manifestationen beziehen. Für die Formalerschließer ist die vorliegende Manifestation aber die Grundlage für die Erfassung der Daten. vgl. EH-K-03 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 77

78 Informationsquellen zur Erfassung von -2- Körperschaften
RDA : Informationsquellen für Namen von Körperschaften sind beliebige Quellen. Informationsquellen für die Wahl des bevorzugten Namens der Körperschaft gemäß RDA : a) die bevorzugten Informationsquellen (siehe RDA 2.2.2) in Ressourcen, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen b) sonstige formale Angaben, die in Ressourcen erscheinen, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen c) sonstige Quellen (einschließlich Nachschlagewerke). Zu b) z. B. Impressum NEU: feste Reihenfolge! AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 78

79 Informationsquellen zur Erfassung von -3- Körperschaften
Bevorzugte Informationsquellen nach RDA (für die Beschreibung von Manifestationen): Quellen, die Teil der Ressource selbst sind und die geeignet sind für die Art der Beschreibung (siehe RDA 2.1) und das Präsentationsformat der Ressource (siehe RDA ) (gemäß RDA nach Medientypen festgelegt), z. B. die Titelseite oder der Eingangsbildschirm. Wenn die bevorzugte Informationsquelle zur Bestimmung des Namens nicht ausreicht, werden die gesamte Ressource und weitere Informationsquellen wie Nachschlagewerke herangezogen. In der Sacherschließung gilt die gesamte Vorlage als Informationsquelle und muss ggf. an Nachschlagewerken verifiziert werden. Für Ressourcen mit mehreren Seiten ist es im Normalfall nach RDA die Titelseite. Für eine Online-Ressource (Webseite) ist es nach RDA im Normalfall der Eingangsbildschirm. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 79

80 Informationsquellen zur Erfassung von -4- Körperschaften
ERL (zu RDA ): Zu den mit einer Körperschaft in Verbindung stehenden Ressourcen gehört auch die Homepage der Körperschaft. Wenn weder die bevorzugten Quellen noch die in Verbindung stehenden Ressourcen wie die Website zur Ermittlung des Namens der Körperschaft zur Verfügung stehen bzw. ausreichen, werden die Nachschlagewerke gemäß der Rangfolge der „Liste der fachlichen Nachschlagewerke für die GND“ genutzt. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 80

81 Name der Körperschaft (RDA 11.2)
Wort, Zeichen oder Gruppe von Wörtern/Zeichen, unter dem die Körperschaft bekannt ist. (RDA ) Das kann auch eine Internetadresse sein. ERL (zu RDA ) ERL zeigen ERL: Real existierende Körperschaften können eine Internetadresse als spezifischen Namen haben; erfassen Sie sie unter diesem. Erfassungshilfe zu Namen allgemein s. EH-K-01. vgl. EH-K-01 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 81

82 Bevorzugter Name der Körperschaft -1- (RDA 11.2.2)
= Kernelement Namensform, die als Grundlage für den normierten Sucheinstieg gewählt wird. Name, unter dem eine Körperschaft im Allgemeinen identifiziert wird. (RDA ) Der bevorzugte Name der Körperschaft ist die Namensform, die als Grundlage für den normierten Sucheinstieg gewählt wird. Im Gegensatz zu RAK ist nicht zwingend der offizielle Name der bevorzugte Name, sondern der Name, unter dem die Körperschaft im Allgemeinen identifiziert wird (RDA ). Deshalb gibt es in RDA genaue Anweisungen zur Ermittlung des gebräuchlichen Namens.  s. dort Hinweis auf allgemeine Richtlinien (RDA 8.5)  siehe allgemeiner Teil Kapitel 8 PICA: Erfassung des bevorzugten Namens in Feld 110 RDA gilt zurzeit nur für die Erfassung von Normdatensätzen, nicht für die bibliographische Beschreibung. Daher kann die bevorzugte Namensform im Normdatensatz von der Form in der bibliografischen Beschreibung abweichen. [Das ist aber jetzt auch schon so!] AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 82

83 Bevorzugter Name der Körperschaft -2- (RDA 11.2.2)
Verschiedene Formen desselben Namens (RDA ) Name, der in den bevorzugten Informationsquellen erscheint  Titelseite Bei unterschiedlichen Namen gilt folgende Reihenfolge: förmlich präsentierter Name ERL 1 (zu RDA ) die am häufigsten vorgefundene Form Kurzform ERL 2 (zu RDA ) Bei verschiedenen Formen desselben Namens wird der Name gewählt, der in den bevorzugten Informationsquellen erscheint. In der Regel ist dies die Haupttitelseite. Sind dort abweichende Namen genannt, gilt folgende Reihenfolge: hervorgehobener Name (neu: förmlich präsentierter Name) ERL 1 zeigen ERL 1: ... , nehmen Sie den förmlich präsentierten. Das sind z.B. Namen aus der Verantwortlichkeitsangabe, dem Copyright-Vermerk, dem Impressum oder der Adressangabe. Nicht förmlich präsentierte Angaben sind Namen im Sachtitel oder im Fließtext. die am häufigsten vorgefundene Form Kurzform ERL 2 zeigen ERL 2: Ist die Kurzform nicht eindeutig von anderen unterscheidbar, wählt man die in Nachschlagequellen gefundene oder die offizielle Form. ERL 4 (zu ),  s. a. Gebräuchlicher Name vgl. EH-K-04 vgl. EH-K-05 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 83

84 Bevorzugter Name der Körperschaft -3- (RDA 11.2.2)
Beispiel: Förmlich präsentierter Name Beispiel für einen förmlich präsentierten Namen Die Körperschaft nennt sich in ihrer offiziellen Form „Verein Deutscher Bibliothekare“ (s. linke Seite Homepage). Reihenfolge der Angaben von der Homepage siehe RDA Erl. 1 [Stand: ] Verein Deutscher Bibliothekare  bevorzugte Namensform AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 84

85 Bevorzugter Name der Körperschaft -4- (RDA 11.2.2)
Verschiedene Formen desselben Namens (RDA ) Sonstige Formen des Namens  abweichender Name (s. dazu RDA ). Hinweise: Fehlende Bindestriche bei Komposita nicht ergänzen Bindestrichform als abweichenden Namen erfassen Sonstige Formen des Namens werden als abweichende Namen erfasst (s. dazu RDA ). Nach den GND-ÜR K1 wurde bei unterschiedlichen Namensformen der gebräuchlichste Name als bevorzugter Name gewählt. Kurzformen wurden bevorzugt. Hinweise: Fehlende Bindestriche bei Komposita werden nicht ergänzt, wenn sie in den Informationsquellen nicht genannt sind. Die Bindestrichform kann aber als abweichender Name erfasst werden. Beispiel: Carl Link Verlag  bevorzugte Namensform Carl-Link-Verlag  abweichende Namensform AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 85

86 Es wird die Schreibweise der zuerst vorliegenden Ressource gewählt.
Bevorzugter Name der Körperschaft (RDA ) Abweichende Schreibweisen (RDA ) Es wird die Schreibweise der zuerst vorliegenden Ressource gewählt. In der SE wird der Name gemäß den Nachschlagewerken ermittelt. Einzelheiten zur Schreibweise: siehe EH-K-01 Rechtschreibreformen (aus der EH-K-01): Gemäß RDA wird der bevorzugte Name einer Körperschaft bzw. einer Konferenz bei abweichenden Schreibweisen in der zuerst vorkommenden Form erfasst. Die anderen Schreibweisen werden als abweichende Namen erfasst. In Ländern, in denen Rechtschreibreformen durchgeführt wurden/werden, wird der bevorzugte Name auf die neue Rechtschreibung geändert, sobald die Namensform in der neuen Schreibweise in Ressourcen, die mit der Körperschaft bzw. der Konferenz in Verbindung stehen, vorkommt. Die Namensform in der alten Schreibweise wird als abweichende Namensform erfasst (vgl. LC PCC PS zu RDA ). Beispiel: Laut Homepage lautet der Name heute: „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes“; d.h. die Rechtschreibreform, die nun eine Schreibung mit 3-fs vorsieht, wurde im Namen umgesetzt. Normierter Sucheinstieg mit dem bevorzugten Name: Deutschland. Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Zusätzlicher Sucheinstieg mit dem abweichenden Namen: Deutschland. Wasser- und Schiffahrtsverwaltung vgl. EH-K-01 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 86

87 Bevorzugter Name der Körperschaft -6- (RDA 11.2.2)
Mehrere Sprachformen (RDA ) Bei Namen in verschiedenen Sprachen  Form in der offiziellen Sprache der Körperschaft AWR (zu RDA ) Beispiel: Comité français de la danse  bevorzugte Namensform nicht French Committee of the Dance Erscheint der Name in verschiedenen Sprachen, wird die Form in der offiziellen Sprache der Körperschaft als bevorzugter Name gewählt. Zur Kleinschreibung des Beispiels siehe RDA-Anhang A.40.2 AWR zeigen; ERL (zu ) : betrifft nur Sacherschließung ERL: Falls Sie in der Sacherschließung zur Ermittlung des Namens gleich RDA c) anwenden und in den Nachschlagewerken unterschiedliche Namen in unterschiedlichen Sprachen angeboten werden, ohne dass einer davon hervorgehoben ist, entscheiden Sie nach der bekannten Reihenfolge: Wählen Sie den Namen, der in der Sprachreihenfolge deutsch, englisch, französisch, russisch, lateinisch, spanisch, italienisch am weitesten vorne steht. NEU: Sprachreihenfolge nur noch für SE, nicht mehr für FE! Beispiel stammt aus Toolkit AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 87

88 Bevorzugter Name der Körperschaft -7- (RDA 11.2.2)
Internationale Körperschaften (RDA ) Bei internationalen Körperschaften  deutsche Namensform  gebräuchliche Form innerhalb der deutschen Sprache Keine deutsche oder im Deutschen gebräuchliche Namensform ermittelbar (s. ERL (zu RDA )) offizielle Sprache der Körperschaft (s. RDA ). Bei internationalen Körperschaften wird die deutsche Namensform bevorzugt. Dies ist nicht zwingend die deutsche Form, sondern die gebräuchliche Form innerhalb der deutschen Sprache (also z. B. auch ein Lehnwort oder Akronym). Nach den GND-ÜR K2 wurde bei den internationalen Körperschaften die im Deutschen gebräuchliche Form als bevorzugter Name gewählt. An der Vorgehensweise ändert sich nach RDA also nichts. Kann keine deutsche oder im Deutschen gebräuchliche Namensform ermittelt werden (s. ERL zu ), wird der Name in der offiziellen Sprache der Körperschaft erfasst (s. RDA ). ERL zeigen ERL: Liegt in den Ressourcen, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen, einschließlich der Website der Körperschaft, keine deutsche Namensform vor, wählen Sie den im Deutschen gebräuchlichen Namen als bevorzugten Namen. Die Gebräuchlichkeit ermitteln Sie gemäß der „Liste der fachlichen Nachschlagewerke für die GND“ (s. öffentliches GND-Wiki). Lässt sich kein deutscher Name und auch keine im Deutschen gebräuchliche Form gemäß der Nachschlagewerke ermitteln, gilt RDA AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 88

89 Bevorzugter Name der Körperschaft -8- (RDA 11.2.2)
Internationale Körperschaften (RDA ) Beispiele: Europarat  bevorzugte Namensform nicht Council of Europe NATO  bevorzugte Namensform nicht North Atlantic Treaty Organization Bemerkung zu „Europarat: Die im Deutschen gebräuchliche Form ist „Europarat“. Bemerkung zu „NATO“: Bei internationalen Körperschaften, für die sich eine im Deutschen gebräuchliche Form fest eingebürgert hat, wird diese als bevorzugter Name erfasst. Gemäß ERL 2 zu RDA wird die Gebräuchlichkeit anhand der Brockhaus-Enzyklopädie ermittelt. Der Haupteintrag in der Brockhaus-Enzyklopädie (2006) ist unter „NATO“. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 89

90 Bevorzugter Name der Körperschaft -9- (RDA 11.2.2)
Gebräuchlicher Name (RDA ) Gebräuchliche Namensform in der Sprache der Körperschaft = bevorzugter Name ERL 1 (zu RDA ) Ausnahmen: Körperschaften des Altertums internationale Körperschaften Religiöse Körperschaften Gebietskörperschaften vgl. EH-G-01 vgl. EH-K-14 Wird eine Körperschaft in ihrer eigenen Sprache häufig mit einer gebräuchlichen Namensform identifiziert, so bestimmt man diesen gebräuchlichen Namen als bevorzugten Namen. ERL 1 (zu ) zeigen  verweist auf Informationsquellen RDA dt. Text zu den Ausnahmen: Wenn sich der Name einer Körperschaft antiken Ursprungs oder einer Körperschaft, die einen internationalen Charakter hat, fest in einer Form in der Sprache eingebürgert hat, die die Agentur bevorzugt, welche die Daten erstellt, wählen Sie diese Form als bevorzugten Namen. D.h. Körperschaften des Altertums bevorzugt in deutsch, internationale Körperschaften in der im Deutschen gebräuchliche Form, die aber zwangsweise nicht deutsch sein muss (siehe auch ERL 2 (zu ): Zur Ausnahme Internationale Körperschaften s. Regelung unter RDA ). Erfassungshilfen: EH-K-14, EH-K-15, EH-K-16, EH-K-17; EH-G-01 vgl. EH-K-15 vgl. EH-K-16 vgl. EH-K-17 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 90

91 Bevorzugter Name der Körperschaft -10- (RDA 11.2.2)
Gebräuchlicher Name (RDA ) Beispiel: Museo del Prado  bevorzugte Namensform nicht Museo Nacional de Pintura y Escultura nicht Museo Nacional del Prado nicht Real Museo de Pinturas y Esculturas Beispiel im PICA-Erfassungsformat: 110 Museo del Prado 410 Museo Nacional de Pintura y Escultura 410 Real Museo Nacional de Pinturas y Esculturas 410 Museo Nacional del Prado AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 91

92 Normierte Namensform ist gebräuchlicher Name
Bevorzugter Name der Körperschaft (RDA ) Gebräuchlicher Name (RDA ) Allgemeine Universitäten, technische Hochschulen und Gesamthochschulen des deutschen Sprachgebietes Normierte Namensform ist gebräuchlicher Name bevorzugter Name AWR (zu RDA ) Bevorzugter Name = Gattungsbegriff („Universität“, „Technische Hochschule“, „Technische Universität“ oder „Gesamthochschule“) und Sitz. Hier ist die normierte Namensform ein gebräuchlicher Name und wird als bevorzugter Name gewählt. AWR (zu ) Der bevorzugte Name setzt sich aus dem Gattungsbegriff „Universität“, „Technische Hochschule“, „Technische Universität“ oder „Gesamthochschule“ und dem Sitz (Ort) zusammen. Eine spezielle Regelung für allgemeine Universitäten, technische Hochschulen und Gesamthochschulen des deutschen Sprachgebietes gibt es in RDA nicht. AWR zeigen! Beispiele: Universität Bonn Technische Hochschule Zürich AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 92

93 Bevorzugter Name der Körperschaft -12- (RDA 11.2.2)
Gebräuchlicher Name (RDA ) Allgemeine Universitäten, technische Hochschulen und Gesamthochschulen des deutschen Sprachgebietes Bei allen anderen Hochschulen und Hochschulen außerhalb des deutschen Sprachgebietes wird der bevorzugte Name nach den Grundregeln bestimmt. ERL (zu RDA ) ERL: Text steht schon auf Folie, muss nicht gezeigt werden Grundregel: Es wird der bevorzugte Name ohne Normierung erfasst. Beispiele: Georg-Simon-Ohm-Hochschule für Angewandte Wissenschaften Loyola University Chicago AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 93

94 Bevorzugter Name der Körperschaft -13- (RDA 11.2.2)
Änderung des Namens (RDA ) Eigene Datensätze für frühere und spätere Namensformen einer Körperschaft bei Wechsel von einer Sprache in eine andere. Ansetzung als abweichender Name bei folgenden geringfügigen Änderungen AWR (zu RDA ): Darstellung der Wörter (Abkürzung/Akronym/Initialform/Symbol und ausgeschriebene Form; verschiedene Schreibweisen; Einzelwort/Kompositum) Änderung an einer Präposition, einem Artikel oder einer Konjunktion Änderung der Zeichensetzung Für frühere und spätere Namensformen einer Körperschaft werden jeweils eigene Datensätze erfasst. Auch ein Wechsel von einer Sprache in eine andere bedingt eine neue Entität. AWR muss nicht gezeigt werden! Beide Entitäten werden miteinander in Beziehung gesetzt (s. RDA 32). AWR zu RDA Wenn nicht eindeutig ist, dass eine Namensänderung vorliegt, werden weitere Namensformen als abweichende Namen behandelt. Das betrifft geringfügige Änderungen, wie: Darstellung der Wörter (Abkürzung/Akronym/Initialform/Symbol und ausgeschriebene Form; verschiedene Schreibweisen; Einzelwort/Kompositum) Änderung an einer Präposition, Konjunktion, Artikel Änderung der Zeichensetzung vgl. EH-K-21 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 94

95 Bevorzugter Name der Körperschaft -14- (RDA 11.2.2)
Änderung des Namens (RDA ) Änderung, die neuen Datensatz bedingt: Beispiel: Deutsches Buch- und Schriftmuseum Früherer Name: Deutsches Buchmuseum Beispiel im PICA-Erfassungsformat: 110 Deutsches Buchmuseum 510 !...!Deutsches Buch- und Schriftmuseum$4nach $b1949$4datb 110 Deutsches Buch- und Schriftmuseum 510 !...!Deutsches Buchmuseum$4vorg $4datb AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 95

96 Bevorzugter Name der Körperschaft -15- (RDA 11.2.2)
Änderung des Namens (RDA ) Geringfügige Änderung (AWR (zu RDA )): Beispiel: Das Grafische Kabinett (Dortmund)  bevorzugte Namensform Das Graphische Kabinett (Dortmund)  abweichende Namensform Beispiel im PICA-Erfassungsformat: 110 Kabinett$gDortmund 410 Kabinett$gDortmund Es liegen zwei verschiedene Schreibweisen desselben Wortes vor. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 96

97 Bevorzugter Name der Körperschaft -16- (RDA 11.2.2)
Änderung des Namens (RDA ) Auch ein Wegfall, Hinzufügung und Änderung von Artikeln, Präpositionen und Konjunktionen ist eine geringfügige Änderung. AWR (zu RDA ) Beispiel: American Society for Testing Materials  bevorzugte Namensform American Society for Testing and Materials  abweichende Namensform AWR zeigen AWR: Wenn in Ressourcen unterschiedliche Namensformen für dieselbe Körperschaft auftreten und es nicht eindeutig ist, dass eine Namensänderung vorliegt, erfassen Sie diese weiteren Formen als abweichende Namen, wenn sie eine oder mehrere der folgenden geringfügigen Änderungen aufweisen: • Darstellung der Wörter (Abkürzung, Akronym, Initialform oder Symbol und die ausgeschriebene Form; zwei verschiedene Schreibweisen desselben Wortes; ein Wort in der Form eines einzelnen Wortes und als Kompositum) • eine Änderung an einer Präposition, einem Artikel oder einer Konjunktion • eine Änderung an der Zeichensetzung. Sind die Änderungen mehr als geringfügig, gehen Sie von einer Namensänderung aus. Zum Beispiel: Siehe Erfassungshilfe EH-K-21 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 97

98 Bevorzugter Name der Körperschaft -17- (RDA 11.2.2)
Erfassung des bevorzugten Namens Namen, die aus Initialen bestehen (RDA ) Punkte und andere Zeichen werden je nach der am häufigsten vorkommenden Verwendung weggelassen oder ergänzt. Im Zweifelsfall werden sie weggelassen. Es werden keine Spatien gesetzt (s. RDA ). Beispiele: Vorlage: I E E E es wird erfasst: IEEE Vorlage: L.I.F.E. Choir es wird erfasst: L.I.F.E. Choir Das ist eine Änderung zur jetzigen Praxis, denn nach den GND-ÜR K4 werden Spatien nach Vorlage übernommen. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 98

99 Bevorzugter Name der Körperschaft -18- (RDA 11.2.2)
Erfassung des bevorzugten Namens Artikel am Anfang (RDA ) Artikel am Anfang des Körperschaftsnamens werden erfasst. Wenn der Artikel zum bevorzugten Namen gehört, wird er groß geschrieben. AWR (zu RDA ) Beispiel: Das Grafische Kabinett (Dortmund) AWR muss nicht gezeigt werden Beispiel im PICA-Erfassungsformat: 110 Kabinett$gDortmund AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 99

100 Ehrungen werden nicht erfasst.
Bevorzugter Name der Körperschaft (RDA ) Erfassung des bevorzugten Namens Angabe von Ehrungen (RDA ) Ehrungen werden nicht erfasst. Beispiel: Royal Ulster Constabulary bevorzugte Namensform nicht Royal Ulster Constabulary GC nicht Royal Ulster Constabulary George Cross Für den deutschen Raum konnte kein Beispiel für eine Ehrung einer Körperschaft gefunden werden. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 100

101 Bevorzugter Name der Körperschaft -20- (RDA 11.2.2)
Erfassung des bevorzugten Namens Gesellschaftsform (RDA ) Adjektive, Abkürzungen oder Phrasen, die auf eine Gesellschaftsform oder die Art der Körperschaft hinweisen, nur berücksichtigen, wenn sie integraler Bestandteil des Namens sind. Adjektive, Abkürzungen oder Phrasen, die auf eine Gesellschaftsform oder die Art der Körperschaft hinweisen, werden nicht berücksichtigt, wenn sie nicht integraler Bestandteil des Namens sind. Es sei denn, diese sind notwendig, um eine Körperschaft als solche kenntlich zu machen. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 101

102 Bevorzugter Name der Körperschaft -21- (RDA 11.2.2)
Erfassung des bevorzugten Namens Gesellschaftsform (RDA ) Beispiele: Kraftfahrzeugwerk “Ernst Grube” Werdau  bevorzugte Namensform nicht VEB Kraftfahrzeugwerk “Ernst Grube” Werdau Aber: Nature Photographers Ltd.  bevorzugte Namensform Beispiele im PICA-Erfassungsformat: 110 Kraftfahrzeugwerk „Ernst Grube“ Werdau 410 VEB Kraftfahrzeugwerk „Ernst Grube“ Werdau   110 Nature Photographers Ltd. Adjektive, Abkürzungen oder Phrasen, die auf eine Gesellschaftsform oder die Art der Körperschaft hinweisen, werden nicht berücksichtigt, wenn sie nicht integraler Bestandteil des Namens sind. Es sei denn, diese sind notwendig, um eine Körperschaft als solche kenntlich zu machen. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 102

103 Bevorzugter Name der Körperschaft -22- (RDA 11.2.2)
Erfassung des bevorzugten Namens Transliteration (RDA ) Körperschaftsnamen in Originalschrift werden gemäß der Tabellen für den deutschsprachigen Raum transliteriert. AWR (zu RDA ) und EH-K-02 Beispiel: Institut mirovoj literatury imeni A.M. Gorʹkogo  bevorzugte Namensform Der Name erscheint in Originalschrift als Институт мировой литературы имени А.М. Горького AWR muss nicht gezeigt werden Tabellen: Aktuelle Stand der Umschrift-Tabellen siehe: (Verweis auf das BSZ; die Unterlagen scheinen auf den DNB-Seiten noch nicht vorhanden zu sein). Beispiel: Schreibweise gemäß RDA-Anhang A 48.4 Beispiel im PICA-Erfassungsformat: 110 Institut mirovoj literatury imeni A.M. Gor'kogo 710 $T01$UCyrl$Lrus%%Институт мировой литературы имени А.М. Горького$vOriginal$5DE-576 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 103

104 Abweichender Name der Körperschaft -1- (RDA 11.2.3)
Namensformen, die die Körperschaft verwendet oder die in Nachschlagewerken gefunden werden, die aber nicht als bevorzugter Name gewählt werden. Dazu zählen u. a.: ausgeschriebene Namensformen, wenn als bevorzugter Name ein Akronym, eine Initial- oder Kurzform gewählt wird. (RDA ) Akronyme, Initial- oder Kurzformen, wenn die vollständige Namensform als bevorzugter Name gewählt wird. (RDA ) North Atlantic Treaty Organization  abweichende Namensform NATO  bevorzugte Namensform Abweichende Namen einer Körperschaft sind Namensformen, die die Körperschaft verwendet oder die in Nachschlagewerken gefunden werden, die aber nicht als bevorzugter Name gewählt werden. Abweichende Namensformen sind kein Kern- und kein Zusatzelement (gehören nicht zum Standardelementeset). In den ERL (zu RDA ) gibt es aber Empfehlungen, wann eine abweichende Namensform erfasst werden sollte. ERL: Folgende Eintragungen von abweichenden Namensformen werden besonders empfohlen: - Die unselbstständige Form bei selbstständig erfassten untergeordneten Körperschaften. - Die selbstständige Namensform bei unselbstständig erfassten untergeordneten Körperschaften, sofern sich dadurch ein deutlich anderer Sucheinstieg ergibt. - Übergehungsverweisungen bei Namen mit geografischen Adjektiven. - Der offizielle Name, wenn ein gebräuchlicher Name als bevorzugte Namensform genommen wurde. - Die in der Reihenfolge unveränderte Namensform, wenn juristische Wendungen für die Namensbildung benötigt werden und am Anfang des Namens stehen. - Bindestrichform bei Komposita, die in den Informationsquellen ohne Bindestrich geschrieben sind. - Unveränderte Namensformen bei Kongressen und militärischen Körperschaften. - Bei mehrstufig untergeordneten Körperschaften erfolgen Eintragungen von der Form mit allen Unterordnungen. - Die vollständige Form bei „Constitutional Conventions“, deren offizielle Sprache Englisch ist (vgl. RDA ). - Die selbstständige Form bei Körperschaften, die unter RDA fallen und danach unselbstständig erfasst werden. Die Spiegelstriche 3, 4, und 6 sind für „Körperschaften allgemein“ relevant. Zu den Beispielen: Bemerkung zu „SESR“: Auch wenn auf der Homepage häufig die Kurzform gebraucht wird, nennt sie sich in der Satzung „European Society for Rural Sociology“ ohne Kurzform; deshalb ist die Langform der bevorzugte Name und die Kurzform wird nur als abweichender Name erfasst. Anmerkung zur Ansetzung selber: kein Eintrag im Brockhaus, daher Homepage als Quelle SESR  abweichende Namensform European Society for Rural Sociology  bevorzugte Namensform AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 104

105 Abweichender Name der Körperschaft -2- (RDA 11.2.3)
alternative Sprachformen, abweichende Schrift/Transliteration, abweichende Schreibweise des Namens (RDA ) sonstige abweichende Namen (RDA ) Beispiele: Planungsbüro Prechter und Schreiber  abweichende Namensform Planungsbüro Prechter + Schreiber  bevorzugte Namensform Carl-Link-Verlag  abweichende Namensform Carl Link Verlag  bevorzugte Namensform VEB Kraftfahrzeugwerk “Ernst Grube” Werdau  abweichende Namensform Kraftfahrzeugwerk “Ernst Grube” Werdau  bevorzugte Namensform Group of Seventy-seven  abweichende Namensform Group of  bevorzugte Namensform 4 Corners Interpretive Center  abweichende Namensform Four Corners Interpretive Center  bevorzugte Namensform Zu den Beispielen: Bemerkung zu „Group of Seventy-seven“: Die Form, die eine Zahl enthält, die als Ziffer ausgedrückt ist, wird als bevorzugter Name erfasst. Bemerkung zu „4 Corners Interpretive Center“: Die Form, die mit einem Zahlwort beginnt, wird als bevorzugter Name erfasst. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 105

106 Hinweis zum Aufbau der RDA – Erfassung in der GND
1. Regeln für die Erfassung von Namen: RDA Regeln für die Erfassung von identifizierenden Merkmalen: RDA 3. Regeln für die Bildung des Sucheinstiegs: RDA 11.13 (vgl. Übersicht Struktur von Kapitel 11) Umsetzung in der GND: 1 + 3: immer in 1XX und 4XX 2: Informationen werden in ganz unterschiedlichen Feldern erfasst; nur wenn identifizierende Merkmale gebraucht werden, um Sucheinstiege zu bilden, dann kommen sie auch in den 1XX- oder 4XX-Feldern vor.  Die Elemente aus 2, die für 3 gebraucht werden, werden in RDA erneut erwähnt. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 106

107 Normierter Sucheinstieg (RDA 11.13)
Der bevorzugte Name der Körperschaft ist Grundlage für den normierten Sucheinstieg. Wenn eine Körperschaft von einer anderen Körperschaft mit demselben Namen unterschieden werden muss oder der Name nicht an eine Körperschaft denken lässt, müssen identifizierende Merkmale ergänzt werden, um Sucheinstiege eindeutig zu machen. Für zusätzliche Sucheinstiege wird empfohlen, sie bei Gleichnamigkeit zu unterscheiden mit Ausnahme des Sucheinstiegs für den unveränderten Namen und Namensabkürzungen, die in der GND mit dem Code „nauv“ bzw. „abku“ gekennzeichnet werden. ERL zu (RDA ) vgl. EH-K-06 ERL muss nicht gezeigt werden. Hinweis zum Sucheinstieg: Ist ein bevorzugter Name identisch mit dem abweichenden Namen einer anderen Körperschaft, bekommt nur letzterer einen Zusatz. Sind abweichende Namen identisch mit anderen abweichenden Namen, wird empfohlen, alle durch einen Zusatz zu unterscheiden. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 107

108 Sonstige identifizierende Merkmale -1- (RDA 11.3 - 11.5 und 11.7)
= Kernelement, wenn eine Körperschaft von einer anderen Körperschaft mit demselben Namen unterschieden werden muss. Zu sonstigen identifizierenden Merkmalen zählen: Geografikum, das mit der Körperschaft in Verbindung steht (RDA 11.3 / RDA ) Datum, das mit der Körperschaft in Verbindung steht (RDA 11.4 / RDA ) In Verbindung stehende Institution (RDA 11.5 / RDA ) Sonstige zur Körperschaft gehörende Kennzeichnung (RDA 11.7 / RDA und RDA ) Sie werden immer dann erfasst, wenn eine Körperschaft von einer anderen Körperschaft mit demselben Namen unterschieden werden muss. In diesem Fall sind sie immer Kernelement. RDA 11.6 bezieht sich nur auf Konferenzen und ist deshalb hier nicht erwähnt. Die in RDA aufgeführten identifizierenden Merkmale sind nie Teil des normierten Sucheinstieg. Bis auf RDA sind sie optional. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 108

109 Sonstige identifizierende Merkmale -2-
Geografikum, das mit der Körperschaft in Verbindung steht (RDA 11.3 / RDA ) ERL (zu RDA ) Geografikum des Sitzes (RDA ) bei Namensänderung des Geografikums  jüngster Name frühere Formen AWR (zu RDA ) und ERL (zu RDA ) In Verbindung stehende Institution und Name des Geografikums AWR (zu RDA ) Zu sonstigen identifizierenden Merkmalen zählen: Geografikum (Ort), das mit der Körperschaft in Verbindung steht (RDA 11.3) (s. ERL (zu )): Geografikum des Sitzes (RDA ): das kann ein Land, eine Provinz oder eine Stadt sein, in dem/der die Körperschaft ihren Hauptsitz hat oder aktiv ist (s. ERL (zu )). Ändert sich der Name des Geografikums, wird der jüngste Name als identifizierendes Merkmal verwendet. Frühere Formen werden -möglichst mit Angabe der zeitlichen Gültigkeit- erfasst, wenn sie als wichtig erscheinen – z. B. für die Identifizierung. AWR (zu ) und ERL (zu ) Wenn der Name einer in Verbindung stehenden Institution zur Identifizierung notwendig ist und daher angegeben wird (s. RDA 11.5), wird der Name des Geografikums zusätzlich erfasst (sofern ermittelbar). AWR (zu ) Die RDA-Stelle bezieht sich eigentlich nur auf Konferenzen; wir wollen aber darauf hinweisen, dass wir das Geografikum auch erfassen, wenn als identifizierendes Merkmal eine Institution gewählt wird. Nach RDA müssen hier bestimmte Abkürzungen gemäß Anhang B.11 verwandt werden. Es gibt ein Proposal zu B.11, das vorschlägt, den Anhang entfallen zu lassen. Solange dies und die Frage, wie geografische Namen grundsätzlich gebildet werden sollen, nicht entschieden ist, wird nach den bekannten GND-Regeln verfahren, die in den AWRs, ERLs und Erfassungshilfen für Geografika eingearbeitet sind (vgl. ERL zu RDA ). Die optionale Ergänzung zu ist im dt. RDA-Text noch nicht enthalten. AWR und ERLs zeigen AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 109

110 Sonstige identifizierende Merkmale -3-
Geografikum, das mit der Körperschaft in Verbindung steht (RDA 11.3 / RDA ) Beispiele: Akademie der Wissenschaften (Göttingen) Metropolitan Museum of Art Metropolitan Museum (New York, NY) Beispiele im PICA-Erfassungsformat: 110 Akademie der Wissenschaften$gGöttingen 551 !...!Göttingen$4orta$X1 110 Metropolitan Museum of Art 410 Metropolitan Museum$gNew York, NY 551 !...!New York, NY$4orta Zu Beispiel 1: Es gibt mehrere Akademien der Wissenschaften (u. a. in Berlin, Wien, ….) Hinweis: Das Beispiel (identifizierendes Merkmal in runden Klammern) gibt die Anzeigeform gemäß RDA wieder. Die runden Klammern werden NICHT mit erfasst! Zu Beispiel 2: “Metropolitan Museum of Art” ist nicht gleichnamig zu anderen Körperschaften; deshalb entfällt „New York, NY“ als identifizierendes Merkmal. Das ist bei der abweichenden Namensform nicht der Fall; sie erhält „New York, NY“ als identifizierendes Merkmal. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 110

111 Sonstige identifizierende Merkmale -4-
Datum, das mit der Körperschaft in Verbindung steht (RDA 11.4 / RDA ) Gründungsdatum (RDA ) Auflösungsdatum (RDA ) Datumsangaben werden erfasst: nach dem gregorianischen Kalender, sofern sie leicht ermittelt werden können und dann mit exakten Datumsangaben in der Form: TT.MM.JJJJ in Feld 548  GND-Praxis Datum, das mit der Körperschaft in Verbindung steht (RDA 11.4) Gründungsdatum (RDA ) Auflösungsdatum (RDA ) Datumsangaben werden nach dem gregorianischen Kalender erfasst. In der GND-Praxis werden Datumsangaben immer erfasst, sofern sie leicht ermittelt werden können. Außerdem werden – über RDA hinaus – nicht nur Jahre, sondern exakte Datumsangaben erfasst, sofern bekannt, und zwar in der Form: TT.MM.JJJJ in Feld 548 Für den normierten Sucheinstieg (Feld 110) werden nur Jahre erfasst. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 111

112 Sonstige identifizierende Merkmale -5-
Datum, das mit der Körperschaft in Verbindung steht (RDA 11.4 / RDA ) Beispiel: Gesellschaft für Musikforschung ( ) Beispiel im PICA-Erfassungsformat: 110 Gesellschaft für Musikforschung$g 548 XX.XX.1868$b $4datb AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 112

113 In Verbindung stehende Institution (RDA 11.5 / RDA 11.13.1.4)
Sonstige identifizierende Merkmale In Verbindung stehende Institution (RDA / RDA ) wenn durch diese eine bessere Identifizierung der Körperschaft als durch das Geografikum ermöglicht wird oder falls das Geografikum nicht bekannt ist (s. a. AWR (zu RDA )) Beispiel: Pädagogische Arbeitsstelle (Deutscher Volkshochschul-Verband) Sie wird dann erfasst, wenn sie eine bessere Identifizierung der Körperschaft ermöglicht als das Geografikum bzw. das Geografikum nicht bekannt ist (s. a. AWR (zu RDA )) -> AWR zeigen AWR: Wenn der Name einer in Verbindung stehenden Institution zur Identifizierung notwendig ist und Sie ihn daher angeben, erfassen Sie den Namen des Ortes zusätzlich (sofern ermittelbar). (eigentlich bezieht sich RDA nur auf Konferenzen; das Prinzip soll aber auch für Körperschaften gelten, siehe nächster Satz) Nach RDA sind identifizierende Merkmale nur Kernelement, wenn sie zur Herstellung von Eindeutigkeit für den Sucheinstieg notwendig sind. Wir erfassen eine in Verbindung stehende Institution als Zusatz für den normierten Sucheinstieg, wenn der Ort für die Herstellung von Eindeutigkei keinen Nutzen bringen würde, aber wir erfassen den Ort grundsätzlich im Datensatz im Feld 551. Beispiel im PICA-Erfassungsformat: 110 Pädagogische Arbeitsstelle$gDeutscher Volkshochschul-Verband 510 !...!Deutscher Volkshochschul-Verband$4adue$X1 551 !...!Frankfurt am Main$4orta AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 113

114 Sonstige identifizierende Merkmale -7-
Sonstige zur Körperschaft gehörende Kennzeichnung (RDA 11.7 / RDA und RDA ) Kennzeichnung: Wort, Phrase oder Abkürzung, die rechtlichen Status anzeigt oder ein beliebiger Ausdruck (in deutscher Sprache) Anwendungsfälle: wenn Name nicht an eine Körperschaft denken lässt (RDA ) Art der Gebietskörperschaft (RDA ) zur Unterscheidung gleichnamiger Körperschaften (RDA ) Sonstige zur Körperschaft gehörende Kennzeichnung (RDA 11.7): Wort, Phrase oder Abkürzung, die rechtlichen Status anzeigt beliebiger Ausdruck (in deutscher Sprache) bei Körperschaften, deren Namen nicht an eine Körperschaft denken lassen zur Unterscheidung gleichnamiger Körperschaften vgl. EH-K-06 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 114

115  ansonsten „Körperschaft“
Sonstige identifizierende Merkmale Sonstige zur Körperschaft gehörende Kennzeichnung (RDA 11.7 / RDA und RDA ) Folgende Kennzeichnungen sind zugelassen (s. AWR (zu RDA 11.7) und ERL (zu RDA )): Körperschaft Firma Künstlervereinigung Musikgruppe Veranstaltung (auch für Sportveranstaltungen)  Zur besseren Unterscheidung auch normierter Sachbegriff aus der GND möglich. ERL zu RDA  ansonsten „Körperschaft“ AWR muss nicht gezeigt werden, entspricht Text auf Folie Wenn keiner der Begriffe zutrifft, wird „Körperschaft“ verwendet. Zur Unterscheidung gleichnamiger Körperschaften kann auch ein passender normierter Sachbegriff aus der GND verwendet werden, wenn obige Begriffe nicht ausreichen. Das sollte aber sehr zurückhaltend gehandhabt werden. ERLs zeigen AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 115

116 Sonstige identifizierende Merkmale -9-
Beispiele: a) Heinrich Hugendubel (Firma) b) Fehlstelle (Künstlervereinigung) c) 883 (Musikgruppe) d) CAST (Körperschaft) Beispiele im PICA-Erfassungsformat: zu a) 110 Heinrich Hugendubel$gFirma zu b) 110 Fehlstelle$gKünstlervereinigung 550 !....!Künstlervereinigung$4obin$X1 zu c) $gMusikgruppe 550 !....!Musikgruppe$4obin$X1 zu d) 110 CAST$gKörperschaft Hinweis: Die Beispiele (identifizierendes Merkmal in runden Klammern) geben die Anzeigeform gemäß RDA wieder. Die runden Klammern werden NICHT mit erfasst! AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 116

117 Was ist neu mit RDA? (im Bereich Körperschaften allgemein)
RAK / GND-Übergangsregeln RDA Entitäten (alte RAK und RSWK-Regeln) RDA 11.0: Körperschaften und Konferenzen analog zu RAK und RSWK Neu: Programme, Projekte, Expeditionen, Wasser- und Raumfahrzeuge Diese Entitäten werden aber erst mit dem Vollumstieg als Körperschaften oder Konferenzen erfasst. Im Augenblick gelten für sie die Regeln nach RAK oder RSWK. Es gibt kein eigenes Gesamt-Kapitel für Konferenzen, sondern nur bei Bedarf spezielle Unterkapitel zu Konferenzen. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 117

118 Was ist neu mit RDA? (im Bereich Körperschaften allgemein)
RAK / GND-Übergangsregeln RDA Informationsquellen für den bevorzugten Namen GND-ÜR K1 – AWB-K01-K04: • originalsprachige Eigenveröffentlichungen • Website • Normdatei Die drei Informationsquellen sind gleichrangig; dann folgt der Nachweis in der „Liste der fachlichen Nachschlagewerken“ und Vorlageformen aus nicht originalsprachigen Veröffentlichungen der Körperschaft oder aus Vorlagen über die Körperschaft. RDA : Feste Reihenfolge 1. bevorzugten Informationsquellen (vgl. RDA 2.2.2) 2. sonstige formale Angaben, die in Ressourcen erscheinen, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen 3. sonstige Quellen einschließlich Nachschlagewerke Wahl des bevorzugten Namens GND-ÜR K1 + K2 + AWB-K01-K04: Der von der Körperschaft selbstgebrauchte Name; ggf. der im Deutschen gebräuchliche Name. RAK: offizieller Name RDA : Name, unter dem die Körperschaft im Allgemeinen identifiziert wird. Das ist nicht unbedingt der selbstgebrauchte Name, sondern eher der gebräuchliche Name. Es gibt detailreiche Regeln. vgl. EH-K-03 vgl. EH-K-01 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 118

119 Was ist neu mit RDA? (im Bereich Körperschaften allgemein)
RAK / GND-Übergangsregeln RDA Unterschiedliche Namen: Wahl des bevorzugten Namens Förmlich präsentierte Form Kurzform GND-ÜR K1 – AWB-K01-K04: Kurzformen werden bevorzugt, aber einem Namen aus dem Impressum u.a. wird Vorrang gegeben. RDA : Bei verschiedenen Namen in der bevorzugten Informationsquelle: den förmlich präsentierten 2. am häufigsten vorgefundene Form 3. Kurzform, sofern eindeutig Sprachenreihenfolge GND-ÜR K2: Es gibt eine Sprachreihenfolge. RDA : Es gibt nur noch für die Sacherschließung eine Sprachreihenfolge, siehe ERL zu RDA vgl. EH-K-04 vgl. EH-K-05 vgl. EH-K-01 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 119

120 Was ist neu mit RDA? (im Bereich Körperschaften allgemein)
RAK / GND-Übergangsregeln RDA Schreibweise GND-ÜR K4 und RAK § 117,6: Bei Körperschaftsnamen werden alle Wörter, außer Artikeln, Präpositionen und Konjunktionen, im Inneren der Namen mit großen Anfangsbuchstaben geschrieben. RDA Anhang A: Groß-/Kleinschreibung richtet sich nach der Sprache der Körperschaft. Großschreibung in Englisch gemäß der Regelung in Anhang A 16, alle anderen Sprachen, siehe: RDA Anhang A 31 ff. Sonderzeichen GND-ÜR K4: Es werden keine Änderungen vorgenommen (Vorlage zählt). Wie mit Sonderzeichen im Namen umgegangen werden soll, ist noch in der Diskussion. Mögliche Absprachen für den bibliografischen Bereich sollten für Normdaten angewendet werden. (vgl. Diskussionen zu einer ERL zu RDA 1.7.5) vgl. EH-K-01 Link zu ERL zu RDA 1.7.5: < (Wiki der AG RDA; ist nicht für alle zugänglich) AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 120

121 Was ist neu mit RDA? (im Bereich Körperschaften allgemein)
RAK / GND-Übergangsregeln RDA Spatien u.ä. (im Namen) GND-ÜR K4: Es werden keine orthografischen Veränderungen an Spatien u.ä. vorgenommen (Vorlage zählt). RDA : Bei Abkürzungen und Akronymen werden keine Spatien gesetzt. AWR zu RDA 1.7.3: Es werden bestimmte orthografische Veränderungen vorgenommen. Deskriptionszeichen in den Unterfeldern für Zählungen und Zusätze AWB-01-Deskriptionszeichen: Mehrere Elemente im Zusatz ($g): durch Semikolon getrennt Erstreckungsstriche: ohne Spatien RDA Anhang E 1.2.4: Mehrere Elemente im Zusatz ($g): durch Doppelpunkt getrennt vgl. EH-K-01 Zu „Spatien“: Keine RDA-Regelung für Spatien in Zeitspannen. Bei Zeitspannen als Bestandteil des bevorzugten Namens -> Erfassung gemäß AWR zu (im Anhang zu EH-K-01 abgedruckt); d.h. ohne Spatien (Änderung zur GND) Bei Zeitspannen als separate Elemente -> Erfassung ohne Spatien Beispiel für Zeitspannen als Bestandteil des bevorzugten Namens: Name: 87er-Vereinigung > Erfassung: er-Vereinigung -> Anzeige: 87er-Vereinigung Name: Arbeitsgemeinschaft Lager Sachsenhausen 1945 – > Erfassung: 110 Arbeitsgemeinschaft Lager Sachsenhausen 1945–1950 -> Anzeige: Arbeitsgemeinschaft Lager Sachsenhausen 1945–1950 Beispiel für Zeitspanne als separates Element: Name: Düsseldorfer Volksbank; mit folgendem Bestehen: -> Erfassung: 110 Düsseldorfer Volksbank$g -> Anzeige: Düsseldorfer Volksbank ( ) Name: Düsseldorfer Volksbank; mit folgendem Bestehen: -> Erfassung: 110 Düsseldorfer Volksbank$g -> Anzeige: Düsseldorfer Volksbank ( ) Beispiel für mehrere Elemente im Zusatz (Sucheinstieg) Zwei verschiedene Musikgruppen mit dem gleichen Namen: Anzeige: Subway (Musikgruppe : Balingen) -> Erfassung: 110 Subway$gMusikgruppe : Balingen Anzeige: Subway (Musikgruppe : Chicago, Ill.) -> Erfassung: 110 Subway$gMusikgruppe : Chicago, Ill. vgl. EH-A-06 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 121

122 Was ist neu mit RDA? (im Bereich Körperschaften allgemein)
RAK / GND-Übergangsregeln RDA Zusätze für den Sucheinstieg AWB-03-IdentZ-Tb-Tf: Bisher wurde identifizierende Zusätze nur bei Gleichnamigkeit vergeben. Wenn eine Körperschaft oder ein Kongress zu anderen Satzarten homonym ist, werden folgende fünf Begriffe zur Unterscheidung benutzt: Körperschaft, Firma, Künstlervereinigung, Musikgruppe, Veranstaltung. RDA / und AWR + ERL Neu: Ein Zusatz wird auch vergeben, wenn der Name nicht an eine Körperschaft denken lässt. RDA / und AWR +ERL Neu: In Ausnahmenfällen können über die fünf bekannten Begriffe ein Sachbegriff aus der GND genommen werden. vgl. EH-K-03 Insgesamt sind die Änderungen für Körperschaften allgemein, die bereits am 1. Juli 2014 greifen, nicht sehr gravierend, aber im Detail sind einige der RDA-Regelungen anders als die GND-Regeln. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Körperschaften allgemein| September 2014, GBV 122

123 Untergeordnete Körperschaften
Modul GND Untergeordnete Körperschaften

124 RDA, AWR und ERL RDA Untergeordnete und zugehörige Körperschaften ERL zu RDA Materialien: AWRs und ERL im Toolkit AWRs + ERL (mit Hinweisen zu den Schulungsunterlagen; alte Tabellen) Übersicht zu den Erfassungshilfen AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | September 2014, GBV 124

125 RDA, AWR, ERL Übersicht der in der Präsentation behandelten RDA-Stellen
x X AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | September 2014, GBV 125

126 Im Zweifelsfall wird selbstständig angesetzt.
Allgemeines RDA : Grundregel: selbstständige Erfassung Namensbildung selbstständig: gemäß den üblichen Regeln ABER RDA : unselbständige Erfassung, wenn die Fälle nach RDA zutreffen (RDA haben jeweils noch eigene Kapitel: RDA ; Einzelheiten bei dem Modul Organe) RDA : Direkte oder indirekte Abteilung Im Zweifelsfall wird selbstständig angesetzt. RDA , ERL: Wird die unselbstständige Namensform als bevorzugter Name gewählt, wird die selbstständige Form als abweichende Namensform erfasst, sofern sich dadurch ein deutlich anderer Sucheinstieg ergibt. Als Orientierung, wann eine Körperschaft selbstständig und wann unselbstständig zu behandeln ist, kann eine Liste dienen, die Begriffe enthält, die eindeutig bzw. häufig eine Unterordnung ausdrücken (Begriffsliste der Unterordnungen). Die Liste ist jedoch weder als abgeschlossen noch als präskriptiv (normiert) zu betrachten; im Zweifel ist der Sachzusammenhang entscheidend. (RDA , ERL 1) AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | September 2014, GBV 126

127 Allgemeines - 2 - Ausnahme:
Der Name der untergeordneten Körperschaft ergibt ohne den Namen der übergeordneten Körperschaft keinen Sinn mehr. Diese Regel gilt für alle Fälle gemäß RDA RDA : Namensbildung unselbstständig: Erstes Element: normierter Sucheinstieg der übergeordneten Körperschaft. Zweites Element: Name der untergeordneten Körperschaft; dabei entfällt der Name der übergeordneten Körperschaft in substantivischer oder abgekürzter Form. Die Grundregel gilt für alle folgenden Regeln und Typen. Nur unter der Beachtung der Grundregel lassen sich die Beispiele in RDA verstehen. Allgemeiner Hinweis: Untergeordnete Körperschaften werden mit Punkt getrennt angegeben (in PICA wird $b stattdessen in der Erfassung verwendet), die Anzeige im Katalog der DNB wird angepasst. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | September 2014, GBV 127

128 Unselbstständige Erfassung -1-
Name enthält einen Begriff der anzeigt, dass die Körperschaft Teil einer anderen Körperschaft ist (RDA ). (wenn RDA zutrifft, wird immer unselbstständig erfasst) Beispiel: Società italiana di psicologia. Divisione di psicologia clinica (Name: Divisione di psicologia clinica) Als Orientierung, wann eine Körperschaft selbstständig und wann unselbstständig zu behandeln ist, kann eine Liste dienen, die Begriffe enthält, die eindeutig bzw. häufig eine Unterordnung ausdrücken. Die Liste ist jedoch weder als abgeschlossen noch als präskriptiv zu betrachten; im Zweifel ist der Sachzusammenhang entscheidend. (RDA ERL 1) Beispiel im PICA-Erfassungsformat: 110 Società italiana di psicologia$bDivisione di psicologia clinica AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | September 2014, GBV 128

129 Unselbstständige Erfassung -2-
Name enthält einen Begriff der normalerweise auf eine administrative Unterordnung hindeutet unselbstständig nur dann, wenn der Name der übergeordneten Körperschaft für die Identifizierung benötigt wird (RDA ). Beispiel: Fundación Terram. Dirección de Estudios (Name: Dirección de Estudios) RDA Gegenbeispiele: Royal Commission on Education in Ontario Name: Royal Commission on Education in Ontario UW-Madison Campus Planning Committee Name: UW-Madison Campus Planning Committee Beispiel im PICA-Erfassungsformat: 110 Fundación Terram$bDirección de Estudios AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | September 2014, GBV 129

130 Unselbstständige Erfassung -3-
Name ist von allgemeiner Natur oder zeigt nur eine geografische, chronologische oder mit Ziffern oder Buchstaben gezählte Abteilung einer übergeordneten Körperschaft an (RDA ). Beispiel: Costume Society of America. Region II (Name: Region II) Grundsätzlich gilt: wenn der Name der untergeordneten Körperschaft ohne den Namen der übergeordneten Körperschaft nicht hinreichend identifiziert ist, wird unselbständig erfasst! Weitere Beispiele wären Namen, die nur aus einem Begriff wie Bibliothek oder Archiv ohne weitere Angaben bestehen. Beispiel im PICA-Erfassungsformat: 110 Costume Society of America$bRegion II AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | September 2014, GBV 130

131 Unselbstständige Erfassung -4-
Name lässt nicht auf eine Körperschaft schließen und enthält den Namen der übergeordneten Körperschaft nicht (RDA ). Beispiel: British Library. Science, Technology, and Business (Name: Science, Technology, and Business) Grundsätzlich gilt: wenn der Name der untergeordneten Körperschaft ohne den Namen der übergeordneten Körperschaft nicht hinreichend identifiziert ist, wird unselbstständig erfasst! Gegenbeispiel: California Records & Information Management not California. Records & Information Management not California. Department of General Services. Records & Information Management Name: California Records & Information Management Hier ist der Name der Überordnung (Kalifornien) im Namen enthalten, daher selbstständige Erfassung. (Unterschied zu GND-ÜR) Beispiel im PICA-Erfassungsformat: 110 British Library$bScience, Technology, and Business AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | September 2014, GBV 131

132 Unselbstständige Erfassung -5-
Name zeigt nur ein bestimmtes Studienfach an einer Universität an (RDA ). Änderung zu früher: Uni-Institute nun i.d.R. unselbstständig erfassen. Beispiele: Københavns universitet. Ægyptologisk institut Universität Leipzig. Institut für Medizinische Physik und Biophysik ERL: Der Begriff Schule ist hier im Sinne einer Fakultät einer Universität, Fachhochschule etc. zu verstehen. Mit Namen, die nur ein bestimmtes Studienfach anzeigen, sind Namen gemeint, die ausschließlich aus der Bezeichnung von einem oder mehreren Studienfächern oder Teilstudienfächern bestehen. Nach RAK 429,1c, Anmerkung wurden Institute von Universitäten i.d.R. selbstständig erfasst; was war auch nach RSWK der Fall. Absprachen zum Umgang mit Altdaten folgen später. Zu Groß- und Kleinschreibung im Beispiel: vgl. RDA A.49 Beispiele im PICA-Erfassungsformat: 110 Københavns universitet$bÆgyptologisk institut 110 Universität Leipzig$bInstitut für Medizinische Physik und Biophysik AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | September 2014, GBV 132

133 Unselbstständige Erfassung -6-
Name zeigt nur ein bestimmtes Studienfach an einer Universität an (RDA ) (Fortsetzung) Aber-Beispiele: Schleswig-Holsteinisches Institut für Friedenswissenschaften Carl Orff Institut für Elementare Musik und Tanzpädagogik John F. Kennedy School of Government Beispiele im PICA-Erfassungsformat: 110 Schleswig-Holsteinisches Institut für Friedenswissenschaften 110 Carl Orff Institut für Elementare Musik und Tanzpädagogik 110 John F. Kennedy School of Government ERL: Der Begriff Schule ist hier im Sinne einer Fakultät einer Universität, Fachhochschule etc. zu verstehen. Mit Namen, die nur ein bestimmtes Studienfach anzeigen, sind Namen gemeint, die ausschließlich aus der Bezeichnung von einem oder mehreren Studienfächern oder Teilstudienfächern bestehen. Nicht unter diesen Typ fallen Abteilungen einer Hochschule, die nicht nur das Fach benennen, sondern einen spezifischen Namen haben und in denen der Name der Hochschule nicht als fester Bestandteil vorkommt z. B. „Argelander-Institut für Astronomie“. Bei diesen wird der bevorzugte Name selbstständig gebildet. oder Abteilungen einer Hochschule, in denen der Name der Hochschule als fester Namensbestandteil vorkommt unabhängig davon, ob der Name der Abteilung spezifisch oder unspezifisch ist. z. B. „Energiewirtschaftliches Institut an der Universität zu Köln“; „Leibniz Institut für Arbeitsforschung der TU Dortmund“; „Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik an der Universität Kiel“. Diese Fälle gehören zu RDA und werden unselbstständig erfasst. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | September 2014, GBV 133

134 Unselbstständige Erfassung -7-
Name enthält den gesamten Namen der übergeordneten oder der zugehörigen Körperschaft (RDA ). Aber: Gilt nicht für Körperschaften, die Gebietskörperschaften untergeordnet sind. Beispiele: Auburn University. Agricultural Experiment Station (Name: Agricultural Experiment Station of Auburn University) Aber: BBC Symphony Orchestra Nicht: British Broadcasting Corporation. Symphony Orchestra Aber: British Broadcasting Corporation. Political Research Unit Nicht: BBC Political Research Unit ERL 2: Ist der vollständige bevorzugte Name der übergeordneten Körperschaft im Namen der untergeordneten Körperschaft enthalten, erfassen Sie diese unselbstständig. Sind nur Teile des bevorzugten Namens der übergeordneten Körperschaft im Namen der untergeordneten Körperschaft enthalten, erfassen Sie die untergeordnete Körperschaft selbstständig, sofern sie nicht unter einen der anderen Typen fällt, bei denen der Name unselbstständig zu bilden ist. Begründung für 2. Aber-Beispiel: Hier erfassen Sie unselbstständig, da der Name einen Ausdruck enthält (hier “unit”), der per Definition vermuten lässt, dass die Körperschaft Teil einer anderen ist. (= RDA ) AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | September 2014, GBV 134

135 Unselbstständige Erfassung -8-
Als vollständig enthalten gelten bei deutschen Universitäten eine kurze und eine lange Namensform ERL 3 (zu RDA ). Beispiele: Universität Kiel. Institut für Agrarpolitik und Marktlehre (Name: Institut für Agrarpolitik und Marktlehre der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel) Universität Kiel. Institut für Internationales Recht (Name: Institut für Internationales Recht an der Universität Kiel) Beispiele im PICA-Erfassungsformat: 110 Universität Kiel$bInstitut für Agrarpolitik und Marktlehre 410 Institut für Agrarpolitik und Marktlehre der Christian-Albrechts Universität zu Kiel 110 Universität Kiel$bInstitut für Internationales Recht 410 Institut für Internationales Recht an der Universität Kiel  Die Regel beruht auf der AWR zu RDA : Als gebräuchlicher Name für Universitäten u.ä. des deutschen Sprachgebietes wird die Kurzform aus dem Gattungsbegriff und dem Ort angesehen. Gegenbeispiel mit einer nicht deutschen Universität: CU-Boulder Alumni Association (selbstständige Ansetzung) AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | September 2014, GBV 135

136 Ausnahme bei Gebietskörperschaften
Aber: Körperschaften, die Gebietskörperschaften unterstellt sind und die in ihrem Namen den Namen der übergeordneten Gebietskörperschaft enthalten, werden selbstständig erfasst. ERL 2 (zu RDA ) (Hinweis: Die ERL ist nicht differenziert genug; wenn RDA für solche Körperschaften zutrifft, wird unselbstständig erfasst.) Näheres dazu im Teil „Organe und Spitzenorgane von Körperschaften“, dort weitere Beispiele Beispiel: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (Name: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen) (Nicht: Sachsen. Statistisches Landesamt) Bestimmung, ob selbstständig oder unselbstständig zu erfassen: 1. Gehören die untergeordneten Körperschaften zu den Spezialfällen von RDA ? Am schwierigsten sind die beiden ersten Fälle: RDA und RDA : 2. Wenn Fall RDA zutrifft: immer unselbstständig zu erfassen. Der Begriff „Amt“ gehört nicht zu RDA , aber „Abteilung“ gehört dazu: Beispiel für RDA : Name: Abteilung Landwirtschaft und Gartenbau der Stadt Hamburg „Abteilung“ eindeutiger Begriff dafür, dass die Körperschaft Teil einer anderen ist: d.h.: Erfassung: Hamburg. Abteilung Landwirtschaft und Gartenbau (nach RDA wird „der Stadt Hamburg“, da substantivisch, aus dem Namen der untergeordneten Körperschaft herausgelöst.) 3. Wenn Fall RDA zutrifft, nur dann unselbstständig erfassen, wenn der Name der übergeordneten Körperschaft zur Identifizierung gebraucht wird. „Amt“ gehört zu RDA ; im vorliegenden Fall steht der Name für sich selbst und braucht die übergeordnete Körperschaft nicht; also selbstständige Erfassung. Der Name der Überordnung ist hier im Namen der Unterordnung enthalten. Aber nicht alle statistischen Landesämter werden selbstständig angesetzt, sondern nur die, in deren Namen die Überordnung (in irgendeiner Form, also z.B. auch adjektivisch = implied) enthalten ist. Beispiele für andere Namensvariationen: Hessisches Statistisches Landesamt (Name: Hessisches Statistisches Landesamt) Nicht: Hessen. Hessisches Statistisches Landesamt Nicht: Hessen. Statistisches Landesamt AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | September 2014, GBV 136

137 Direkte oder indirekte Unterordnung
Abteilungen einer Körperschaft werden unter der niedrigsten organisatorischen Einheit einer Hierarchie angesetzt. Hierarchische Zwischenstufen werden weggelassen, es sei denn, sie werden zur Unterscheidung von anderen Körperschaften benötigt. In diesem Fall wird die niedrigste Hierarchiestufe eingefügt. (RDA ) Beispiel: American Bar Association. Committee on Nonprofit Corporations (Hierarchie: American Bar Association - Section of Business Law - Committee on Nonprofit Corporations) Wie nach RAK und GND-ÜRs werden bei unselbstständiger Namensbildung die Zwischenstufen in der Hierarchie üblicherweise übergangen, sofern es nicht zu Unklarheiten oder Verwechslungen führt. Bei mehrstufig untergeordneten Körperschaften wird von der Form mit allen Unterordnungen verwiesen. Beispiel im PICA-Erfassungsformat: 110 American Bar Association$bCommittee on Nonprofit Corporations 410 American Bar Association$bSection of Business Law$bCommittee on Nonprofit Corporations 510 !...!American Bar Association$bSection of Business Law$4adue AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | September 2014, GBV 137

138 Gemeinsame Komitees, Kommissionen etc. -1-
Ist eine Körperschaft mehreren anderen Körperschaften unterstellt oder zugehörig, wird selbständig angesetzt (RDA ) Beispiel: Canadian Committee on MARC (Ein gemeinsames Komitee von Asted, der Canadian Library Association, Library and Archives Canada, A-G Canada und dem Bureau of Canadian Archivists) AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | September 2014, GBV 138

139 Gemeinsame Komitees, Kommissionen etc. -2-
Name der übergeordneten Körperschaft wird weggelassen, wenn dieser innerhalb oder am Ende des Namens steht, und wenn der Name der gemeinsamen Einheit ohne sie unverwechselbar ist. (RDA ) Beispiel: Joint Committee on Insulator Standards (Name: Joint Committee on Insulator Standards of the Edison Electric Institute and the National Electrical Manufacturers Association) AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | September 2014, GBV 139

140 Gebräuchliche Namen für nationale und lokale Einheiten von politischen Parteien der USA
Eine nationale oder lokale Einheit einer politischen Partei der Vereinigten Staaten wird als Abteilung der Partei angesetzt. Jegliche Angabe des Namens der Partei oder des Staates bzw. des Ortes wird weggelassen. (RDA ) Beispiel: Republican Party (Ohio). State Executive Committee (Name: Ohio Republican State Executive Committee) Achtung: im RDA-Toolkit folgen die übrigen Beispiele bei RDA den Spezialregeln zur Erfassung von geografischen Namen in Normdaten gemäß RDA und Anhang B.11; allerdings ist der Anhang B.11 in der Diskussion und ebenso die Bildung von geografischen Namen insgesamt. In der GND wird der geografische Name als Zusatz immer analog den üblichen Regeln zu Geografika erfasst, Also statt „(Mo.)“ „Missouri“, vgl. Beispiel in RDA : Democratic Party (Mo.). State Committee Name: Missouri Democratic State Committee Nach GND: 110 Democratic Party$gMissouri$bState Committee Beispiel im PICA-Erfassungsformat: 110 Republican Party$gOhio$bState Executive Committee AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | September 2014, GBV 140

141 Was ist neu mit RDA? (im Bereich untergeordnete Körperschaften)
RAK / GND-Übergangsregeln RDA Selbständig/unselbständig GND-ÜR K12: Ist im Namen der Körperschaft der vollständige Name der ihr übergeordneten Körperschaft enthalten, wird der Name der übergeordneten Körperschaft herausgelöst. Treffen für den verbliebenen Namen oben genannte Kriterien zu, wird der verbliebene Name als bevorzugter Name in unselbstständiger Form erfasst. Körperschaften, die einer Gebietskörperschaft/Religionsgemeinschaft oder einem Organ einer Gebietskörperschaft/Religionsgemeinschaft untergeordnet sind, die aber selbst kein Organ sind, d. h. keine exekutiven, legislativen, administrativen, richterlichen, informativen, diplomatischen oder militärischen Funktionen ausüben, werden analog behandelt. Unterteilung in Typen mit eigenen Regeln. In der Regel gilt RDA : Beim Bilden des Bevorzugten Namens wird der Name der Überordnung in substantivierter Form oder in Abkürzungsform aus dem Namen der Unterordnung herausgelöst. ERL 2 (zu RDA ): Körperschaften, die Gebietskörperschaften unterstellt sind und die in ihrem Namen den Namen der übergeordneten Gebietskörperschaft in irgendeiner Form enthalten, werden selbstständig erfasst , es sei denn, sie fallen unter RDA (Bitte auch weitere Spezialregeln zu Organen beachten!) AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | September 2014, GBV 141

142 Was ist neu mit RDA? (im Bereich untergeordnete Körperschaften)
RAK / GND-Übergangsregeln RDA Universitätsinstitute GND-ÜR K11 Ist eine Körperschaft einer anderen Körperschaft unterstellt oder zugehörig, wird der bevorzugte Name im Allgemeinen in der selbstständigen Form gewählt. (RAK 429,1c, Anmerkung: i.d.R. selbstständige Erfassung) RDA : Unselbständige Ansetzung, wenn der Name nur ein bestimmtes Studienfach/ bestimmte Studienfächer an einer Universität anzeigt. RDA , ERL + RDA Unselbstständige Ansetzung, wenn der Name des Instituts den vollständigen Namen der Universität enthält. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | September 2014, GBV 142

143 Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften
Modul GND Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften

144 RDA, AWR, ERL Übersicht der behandelten RDA-Stellen
x ERL zu , , , , , , , , , , AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | September 2014, GBV 144

145 Allgemeines Nach RDA werden Organe nicht als gesonderter Typ zusammengefasst. Es gelten die Regeln für untergeordnete Körperschaften: Grundregel - selbstständige Erfassung (RDA ) Unselbstständige Erfassung gemäß RDA , wenn die Fallgruppen zutreffen. Namensbildung: Substantivischer oder abgekürzter Name der über geordneten Körperschaft im Namen der unterge ordneten Körperschaft entfällt, außer der Name ergibt dann keinen Sinn mehr. im Zweifelsfall: selbstständige Erfassung Bestimmung, ob selbstständig oder unselbstständig zu erfassen: 1. Gehören die untergeordneten Körperschaften (= Organe) zu den Spezialfällen von RDA ? Am schwierigsten sind die beiden ersten Fälle: RDA und RDA : 2. Wenn Fall RDA zutrifft: immer unselbstständig zu erfassen. 3. Wenn Fall RDA zutrifft, nur dann unselbstständig erfassen, wenn der Name der übergeordneten Körperschaft zur Identifizierung gebraucht wird. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | September 2014, GBV 145

146 „Spitzenorgane“ von Körperschaften
Exekutivorgane, Organe mit Entscheidungsbefugnissen und Informationsorgane werden im Gegensatz zu RAK-WB (§ 435) als untergeordnete Körperschaften angesetzt (RDA ). Beispiel: Seattle Art Museum. Public Relations Office Erhebliche Auswirkungen bei der Urheberschaft von anonymen Werken. Wird erst mit dem Vollumstieg 2015 greifen. Dann müssen die abweichenden Namensformen mit dem Zusatz „spio“ gelöscht werden und die Spitzenorgane eigene Datensätze erhalten – nur bei Wiederaufgreifen. Definition von Organen bei Gebietskörperschaften siehe GND-ÜR K19: ... Zu ihnen gehören die einer Gebietskörperschaft unterstellten oder zugehörigen Körperschaften mit exekutiven, legislativen, administrativen, richterlichen, informativen, diplomatischen oder militärischen Funktionen und die ihr nachgeordneten Behörden, unabhängig von der Größe und der staatlichen, regionalen oder lokalen Ebene der Gebietskörperschaft, sowie – unabhängig von ihrer räumlichen Zuständigkeit – die den Organen nachgeordneten Behörden. Diese Regelung gilt erst ab dem Vollumstieg 2015 für die FE AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | September 2014, GBV 146

147 Organe von Gebietskörperschaften -1-
Spezielle Regeln für bestimmte Gruppen: Unselbstständige Erfassung Ministerien (RDA ) Staats- und Regierungsbeamte (RDA und RDA ) Gesetzgebende Körperschaften (RDA und RDA ) Verfassungsgebende Körperschaften (RDA und RDA ) Gerichte (RDA und RDA ) Streitkräfte (RDA und RDA ) Botschaften und Konsulate (RDA und RDA ) Für alle anderen Organe: Anwendung der allgemeinen Regeln von RDA , (d.h. fallweise unterscheiden, ob selbstständig oder unselbstständig erfasst wird) (Änderung zu GND-ÜR-K-19) Bestimmen, ob selbstständig oder unselbstständig zu erfassen: 1. Gehören die untergeordneten Körperschaften (= Organe) zu den Spezialfällen von RDA ? Am schwierigsten sind die beiden ersten Fälle: RDA und RDA : 2. Wenn Fall RDA zutrifft: immer unselbstständig zu erfassen. Der Begriff „Amt“ gehört nicht zu RDA , aber „Abteilung“ gehört dazu: Beispiel für RDA : Name: Abteilung Landwirtschaft und Gartenbau der Stadt Hamburg „Abteilung“ eindeutiger Begriff dafür, dass die Körperschaft Teil einer anderen ist: d.h.: Erfassung: Hamburg. Abteilung Landwirtschaft und Gartenbau (nach RDA wird „der Stadt Hamburg“, da substantivisch, aus dem Namen der untergeordneten Körperschaft herausgelöst.) 3. Wenn Fall RDA zutrifft, nur dann unselbstständig erfassen, wenn der Name der übergeordneten Körperschaft zur Identifizierung gebraucht wird. „Amt“ gehört zu RDA ; Beispiel: Name: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Der Name steht für sich selbst und braucht die übergeordnete Körperschaft nicht; also selbstständige Erfassung. Aber nicht alle statistischen Landesämter werden selbstständig angesetzt, sondern nur die, in deren Namen die Überordnung (in irgendeiner Form, also z.B. auch adjektivisch = implied) enthalten ist. Beispiele für andere Namensvariationen: Hessisches Statistisches Landesamt (Name: Hessisches Statistisches Landesamt) Nicht: Hessen. Hessisches Statistisches Landesamt Nicht: Hessen. Statistisches Landesamt AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | September 2014, GBV 147

148 Organe von Gebietskörperschaften -2-
Beispiele: Fallgruppe (RDA ) (Begriffsliste) Name: Canada Department of Consumer and Corporate Affairs Erfassung: Kanada. Department of Consumer and Corporate Affairs nicht: Kanada. Canada Department of Consumer and Corporate Affairs PICA-Erfassungsformat: 110 Kanada$bDepartment of Consumer and Corporate Affairs Hinweis: Department kennzeichnet immer eine Unterordnung (deswegen unselbstständige Ansetzung); nach RDA wird die substantivisch enthaltene übergeordnete Körperschaft herausgelöst. Fingierte adjektivische Form: Canadian Department of Consumer and Corporate Affairs Kanada. Canadian Department of Consumer and Corporate Affairs Übergeordnete enthaltene Körperschaft wird nicht herausgelöst, da nicht substantivisch. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | September 2014, GBV 148

149 Organe von Gebietskörperschaften -3-
Beispiele: Fallgruppe (RDA ) (Begriffsliste) Aber: Selbstständige Erfassung nach RDA , weil übergeordnete Körperschaft im Namen enthalten ist. ERL (zu RDA ): Wird die unselbstständige Namensform als bevorzugter Name gewählt, wird die selbstständige Form als abweichende Namensform erfasst, sofern sich dadurch ein deutlich anderer Sucheinstieg ergibt. Name: Statistisches Amt  übergeordnete Körperschaft ist nötig Erfassung: Wien. Statistisches Amt U.S. Census Bureau Statistisches Amt der Stadt Berlin Hessisches Statistisches Landesamt Honolulu Committee on Aging Unterschied zu GND-ÜR-K-19: Organe von Gebietskörperschaften werden nach GND unselbständig erfasst, nach RDA nicht unbedingt. Der Begriff „bureau“ fällt nicht unter RDA kann also selbstständig erfasst werden, der Name „U.S. Census Bureau“ enthält außerdem enthält die übergeordnete Körperschaft.  bei selbstständig anzusetzenden Organen, die unter RDA fallen, wird der (in jeglicher Form) enthaltene Name der Überordnung beibehalten. Bsp. mit adjektivischer Form: „Hessisches Statistisches Landesamt“  hier gilt der Name der Gebietskörperschaft schon als enthalten und muss nicht ergänzt werden  es kann daher selbstständig angesetzt werden. Selbständig würde auch eine Form „Statistisches Landesamt Hessen“ angesetzt werden. Wenn der Name theoretisch nur „Statistisches Landesamt“ lauten würde, müsste die übergeordnete Körperschaft notwendigerweise ergänzt werden  hier würde man dann „Hessen. Statistisches Landesamt“ erfassen. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | September 2014, GBV 149

150 Organe von Gebietskörperschaften -4-
Ministerien (RDA ) Name: Ministry of Internal Affairs and Social Services Erfassung: Vanuatu. Ministry of Internal Affairs and Social Services PICA-Erfassungsformat: 110 Vanuatu$bMinistry of Internal Affairs and Social Services Nach RDA ist ein Ministerium oder eine vergleichbare hohe Agentur der Exekutive immer unselbstständig anzusetzen. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | September 2014, GBV

151 Juristische Körperschaften: - 1 - Gesetzgebende Körperschaften (RDA 11.2.2.19)
Gesetzgebende Körperschaften (Parlamente) werden als Abteilung der Gebietskörperschaft angesetzt, zu der sie gehören. Wenn ein Parlament mehrere Kammern hat, werden diese gesondert dreistufig angesetzt. Beispiel: Hessen. Hessischer Landtag Zu den gesetzgebenden Körperschaften gehören in Deutschland der Bundestag und die Landesparlamente, nicht die Räte und Magistrate der Städte und Gemeinden. Sonderregel für United States Congress Unterausschüsse und aufeinander folgende gesetzgebende Gewalten Die dreistufige Ansetzung weicht von RAK-WB ab, wo Zwischenstufen übergangen werden. Weitere Detailregeln: Bei Zählungen wird die Ordinalzahl mit abschließenden Punkt angegeben (ERL zu RDA ) Siehe auch RDA Beispiele: Schweiz. Bundesversammlung. Nationalrat Schweiz. Bundesversammlung. Ständerat AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | September 2014, GBV 151

152 Juristische Körperschaften: - 2 - Gerichte (RDA 11.2.2.21)
Gerichte (Zivil- und Strafgerichte) werden als Abteilung des normierten Sucheinstiegs, der das repräsentierte Land darstellt, angesetzt. Der Sitz des Gerichts wird nur hinzugefügt, wenn er zur Unterscheidung von gleichnamigen Gerichten nötig ist. Beispiel: Kanada. Supreme Court Bundesgerichte sind in Deutschland dem Staat unterstellt. In Deutschland sind Land- und Amtsgerichte den Bundesländern untergeordnet, in Österreich dem Gesamtstaat, in der Schweiz den Kantonen. Nach RSWK wurden Gerichte ortsgebunden erfasst; die RDA-Regeln stellen für die Sacherschließung eine Änderung dar. RDA hat Regeln zur Militärgerichten; in Deutschland gibt es keine Militärgerichtsbarkeit. Beispiele: Frankreich. Cour d'Appel (Grenoble) Frankreich. Cour d'Appel (Lyon) AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | September 2014, GBV 152

153 Botschaften und Konsulate
Botschaften und Konsulate werden als Abteilungen des Landes erfasst, das sie repräsentieren. Erfassungssprache des Namens ist die des repräsentierten Landes. Der Name des Landes bzw. des Ortes, in dem die Botschaft bzw. das Konsulat akkreditiert ist, wird als Zusatz hinzugefügt (RDA ). Beispiel für ein Konsulat: Beispiel für eine Botschaft: Frankreich. Consulat (Buenos Aires) PICA-Erfassungsformat: 110 Frankreich$bConsulat$gBuenos Aires Änderung gegenüber der GND, dass die Angabe von „Konsulat“ etc. in der Sprache des entsendenden Landes erfasst wird. Nach GND ÜR K 19 wird bei der Ansetzung eines solchen Organs nichts weggelassen (Bsp. U. S. Embassy London), davon steht in RDA nichts. Man lässt den Namen des repräsentierten Landes weg (entspricht RDA : substantivisch enthaltene übergeordnete Körperschaft im Namen der untergeordneten Körperschaft entfällt); möglicherweise wird alles bis auf den Gattungsbegriff weggelassen (steht aber so explizit nicht in den RDA). Das GND-Beispiel aus GND-ÜR-K-19 muss geändert werden; vielleicht wäre „USA. Embassy (Großbritannien)“ zutreffend. Ob das größere Geografikum bei Orten zwingend Bestandteil des Namens ist, soll durch eine internationale Arbeitsgruppe geklärt werden. Bis zur Klärung wird bei Konsulaten weiterhin nur der Ort ohne das Land erfasst. Kanada. Embassy (Belgien) PICA-Erfassungsformat: 110 Kanada$bEmbassy$gBelgien AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | September 2014, GBV 153

154 Delegationen Delegationen und Kommissionen usw., die ein Land in einer internationalen oder zwischenstaatlichen Organisation, bei einer Konferenz, bei einer Unternehmung usw. repräsentieren, werden als Abteilung des normierten Sucheinstiegs erfasst, der das repräsentierte Land darstellt. Die Abteilung wird in der Sprache des repräsentierten Landes erfasst (RDA ). Beispiel: Indien. Delegation (International Labour Conference) „International Labour Conference“ ist auch in d. GND englisch angesetzt In Indien ist Englisch Amtssprache. PICA-Erfassungsformat: 110 Indien$bDelegation$gInternational Labour Conference AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | September 2014, GBV 154

155 Streitkräfte (RDA ) -1- Militärische Körperschaften werden in solche auf nationalem Level und unterhalb des nationalen Levels unterschieden (RDA ). Die Waffengattungen der Streitkräfte eines Staates werden als Abteilung der Gebietskörperschaft angesetzt.  Der Name der Gebietskörperschaft in substantivischer Form wird dabei weggelassen, außer wenn das Weglassen zu einer unerwünschten Veränderung führen würde (RDA ). Principal Service = Waffengattung, Teilstreitkräfte, z.B. Canadian Armed Forces (Ansetzung hier: Kanada. Canadian Armed Forces) AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | September 2014, GBV 155

156 Streitkräfte Untergeordnete Bereiche der Waffengattungen werden als Abteilung der Waffengattung angesetzt. Zwischenstufen werden (im Gegensatz zu den ÜR) dabei nicht weggelassen. Ordinalzahlen zur Bezeichnung untergeordneter militärischer Einheiten werden mit abschließendem Punkt angegeben. ERL (zu RDA ) Zählungen werden hinter den Namen an den Schluss gestellt. In RDA als Beispiel so: United States. Army. Infantry Division, 27th  das Beispiel in RDA Deutsch passt nicht zur ERL! (Die Beispiele im deutschen Toolkit sind oft noch nicht angepasst). Nicht angepasst werden Zählungen, die keine Ordinalzahlen sind. Beispiele: Römische Zählung: United States. Marine Corps. Amphibious Corps, V Kardinalzahl: United States. Navy. Torpedo Squadron, 35 Beispiel mit abweichenden Namensformen und Verlinkung: 110 USA$bArmy$bInfantry Division, 27. 410 USA$bArmy$bInfantry Division$n27 410 USA$b27th Infantry Division 410 Infantry Division, 27.$gUSA 410 Infantry Division$n27$gUSA 510 !...!USA$bArmy$4adue 551 !...!USA$4orta Beispiel: USA. Army. Infantry Division, 27. PICA-Erfassungsformat: 110 USA$bArmy$bInfantry Division, 27. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | September 2014, GBV 156

157 Streitkräfte -3- ERL (zu RDA 11.13.2.1):
Bei militärischen Körperschaften wird ein zusätzlicher Sucheinstieg mit normierter Angabe der Zählung als Kardinalzahl im vorgesehenen Unterfeld empfohlen. Daneben wird empfohlen, die Form mit arabischen Ziffern zu erfassen, wenn der normierte Sucheinstieg eine römische Zahl enthält. Da der normierte Sucheinstieg so gebildet wird, dass die Zählung hinten steht, wird ein zusätzlicher Sucheinstieg von der Form mit der einleitenden Zählung nach Vorlage empfohlen. Beispiele zu den einzelnen Abschnitten der ERL 110 USA$bArmy$bInfantry Division, 27. 410 USA$bArmy$bInfantry Division$n27. 410 USA$bArmy$b27th Infantry Division 110 USA$bMarine Corps$bAmphibious Corps, V 410 USA$bMarine Corps$bAmphibious Corps$n5 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | September 2014, GBV 157

158 Erst ab dem Vollumstieg gültig
Staats- und Regierungsbeamte (RDA ) Folgende Amtsträger werden wie Spitzenorgane ihres Landes angesetzt (RDA ): Staatsoberhäupter, Regierungschefs Wenn ein spezieller Amtsinhaber in offizieller Funktion publiziert, werden die Regierungszeit und der Name in Kurzform als Zusatz hinzugefügt: Beispiel: Deutschland. Bundeskanzler Die Datensätze werden mit den entsprechenden Personendatensätzen verknüpft und im Körperschaftsdatensatz wird ein redaktioneller Hinweis eingefügt, dass für die Sacherschließung immer der Personensatz genutzt werden soll. Die Regel gilt analog für Leiter von internationalen zwischenstaatlichen Organisationen (RDA ) und den speziell aufgeführten Amtspersonen unter RDA Beispiel im PICA-Erfassungsformat: 110 Deutschland$bBundeskanzler$g : Kohl $b1998$4datw 500 !...!Kohl, Helmut$4rela 551 !...!Deutschland$4adue Vor 1990 wird die Bundesrepublik Deutschland als ”Deutschland (Bundesrepublik)” erfasst. Für die Amtsjahre von ist also ein eigener Datensatz nötig. ERL zu RDA : Bei weiblichen Regierungschefs wird die weibliche Form (”Bundeskanzlerin”) verwendet. Beispiel: Deutschland. Bundeskanzler ( : Kohl) Erst ab dem Vollumstieg gültig AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | September 2014, GBV 158

159 Erst ab dem Vollumstieg gültig
Religiöse Würdenträger (RDA ) Wenn ein religiöser Würdenträge als Amtsperson publiziert, wird er als Abteilung der religiösen Körperschaft angesetzt: Bischöfe, Rabbis, Mullahs, Patriarchen usw. Päpste Spezielle Amtsinhaber erhalten ihre Regierungszeiten und Namen als Zusatz. Beispiel: Katholische Kirche. Papst ( : Johannes Paul II.) Die Datensätze werden mit den entsprechenden Personendatensätzen verknüpft und im Körperschaftsdatensatz wird ein redaktioneller Hinweis eingefügt, dass für die Sacherschließung immer der Personensatz genutzt werden soll. Erst ab dem Vollumstieg gültig AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | September 2014, GBV 159

160 RAK / GND-Übergangsregeln
Was ist neu mit RDA? (bei Organen von Körperschaften bzw. Juristischen Körperschaften) RAK / GND-Übergangsregeln RDA Exekutivorgane (Spitzenorgane), Organe mit Entscheidungsbefugnissen und Informationsorgane RAK-WB § 435: wurden nicht berücksichtigt RAK-WB § 451 und 470: überwiegend verzichtet RDA :Exekutivorgane, Organe mit Entscheidungsbefugnissen und Informationsorgane werden als untergeordnete Körperschaften angesetzt (für FE erst mit Vollumstieg 2015) RDA , , : Amtsinhaber, Regierungschefs und religiöse Würdenträger werden angesetzt (erst mit Vollumstieg 2015) Militärische Körperschaften RAK-WB § 454: ohne Zwischenstufen ansetzen GND-ÜR K21 Gebietskörperschaften: Militärische Körperschaften: nicht auf standardisierte Form normieren RDA : Untergeordnete Bereiche der Waffengattungen werden als Abteilung der Waffengattung angesetzt, Zwischenstufen dabei nicht weggelassen. Ordinalzahlen zur Bezeichnung untergeordneter militärischer Einheiten werden mit abschließendem Punkt angegeben. Zählung wird nachgestellt. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften | September 2014, GBV 160

161 Modul GND Geografika (Orte)

162 RDA, AWR, ERL Übersicht der behandelten RDA-Stellen
x Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 162

163 Grundsätzliches Gebietskörperschaften als Urheber (bzw. sonstige beteiligte Körperschaften) werden gemäß RDA als Körperschaften behandelt: „Der Ausdruck Körperschaft bezieht sich auf eine Organisation oder eine Gruppe von Personen und/oder Organisationen, die durch einen bestimmten Namen identifiziert ist und die als Einheit handelt oder handeln kann.“ (RDA 8.1.2) Körperschaft als Entitäten der Gruppe 2 geregelt in Kapitel 8 und 11 Kapitel 16 (Geografika / Orte) dient hier als Ergänzung zu Kapitel 11 in Fragen, die Gebietskörperschaften betreffen. Gebietskörperschaften werden zwar gemäß RDA als Körperschaft behandelt, das ändert aber nichts an der bisherigen Erfassung als Tg-Satz. Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 163

164 Grundsätzliches -2- Englische Version RDA: „Place“ mit „Ort“ übersetzt
 führt zu sperrigen Formulierungen z. B.: „Erfassen Sie als Teil des Namens eines Ortes (der kein Land oder Staat usw. ist) “ – Hier meint „Ort“ eigentlich Gebietskörperschaft „Orte innerhalb von Städten“ - Hier meint RDA unter anderem auch Orts- bzw. Stadtteile Bei zukünftiger Überarbeitung der deutschen Übersetzung soll präziser formuliert werden Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 164

165 Grundsätzliches Auf der Sitzung der AG-RDA am wurde folgende Übersetzung der Begriffe abgestimmt: Authorized Access Point  Normierter Sucheinstieg Government  Gebietskörperschaft Place  Geografikum aber Geburtsort und Sterbeort bleibt Reference Source  Nachschlagewerk Location of Headquarters  Sitz (statt Ort des Hauptsitzes) Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 165

166 Informationsquellen vgl. RDA 16.2.2.2
Bevorzugte Sprache ist Deutsch (RDA ). Liste der Nachschlagewerke gilt weiter. ERL (zu RDA ) Dort wird geregelt, welche Nachschlagewerke im Einzelnen zu verwenden sind und in welcher Reihenfolge sie konsultiert werden sollen. ERL muss nicht gezeigt werden. Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 166

167 Wahl des bevorzugten Namens -1-
vgl. RDA Als bevorzugter Name gemäß RDA a) wird die im Deutschen gebräuchliche Namensform gemäß den Nachschlagewerken gewählt. andere Namensformen sowie originalsprachige bzw. ‑schriftliche Namen werden als abweichende Namen erfasst.  ergibt sich aus RDA Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 167

168 Wahl des bevorzugten Namens -2-
Beispiele: Bevorzugter Name Florenz Abweichender Name Firenze Abweichender Name Florentia Abweichender Name Comune di Firenze Abweichender Name Città di Firenze Bevorzugter Name Kairo Abweichender Name AlQāhira Abweichender Name Al-Qāhira Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 168

169 Wahl des bevorzugten Namens -3-
Beispiele: Sankt Gilgen Bad Segeberg Markt Schwaben Seebad Ahlbeck Saint-Tropez Aix-les-Bains St. Moritz Evian-les-Bains Frankfurt am Main Sankt Johann in Tirol Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 169

170 Erfassen des bevorzugten Namens -1-
Vgl. RDA RDA verlangen das Erfassen des nächstgrößeren Geografikums („larger place“) in Textform. Dazu wurde ein Proposal der deutschsprachigen Verbünde eingereicht, in dem vorgeschlagen wird, dies stattdessen auch als Code angeben zu können (Ländercode). Das Proposal zu „larger places“ wurde zurückgestellt; der Sachverhalt soll in einer Arbeitsgruppe des JSC geklärt werden. Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 170

171 Erfassen des bevorzugten Namens -2-
Vgl. RDA Eine Änderung von RDA in die von den deutsch-sprachigen Verbünden favorisierte Richtung – Angabe von Codes statt Text, die dann sprachabhängig aufgelöst werden können – erscheint denkbar. Deshalb werden bis zu einer endgültigen Entscheidung die geografischen Namen für Gebietskörperschaften so wie bisher erfasst.  wie in den bisherigen GND-Regeln vgl. EH-G-01 Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 171

172 Erfassen des bevorzugten Namens -3-
vgl. RDA das nächstgrößere Geografikum wird nicht als Teil des bevorzugten Namens, sondern als Element in codierter Form erfasst – vgl. AWR (zu RDA )  bisheriger Ländercode bleibt Zur Bildung des Sucheinstiegs kann es möglich sein, dass das übergeordnete Geografikum bei Homonymität als unterscheidendes Merkmal ergänzt werden muss (vgl. RDA ). ERL zu RDA : „Ob das größere Geografikum zwingend Bestandteil des Namens ist, ist in der Diskussion und soll durch eine internationale Arbeitsgruppe geklärt werden. Bis zur Bearbeitung dieses Themenkreises durch die „JSC Working Group on Places“, erfassen Sie das größere Geografikum nicht als Teil des bevorzugten Namens des Geografikums, sondern als getrenntes Element.  Die Regelungen in RDA , RDA , RDA , RDA sowie teilweise und sind somit bis auf Weiteres nicht anzuwenden. Zu dem geografischen Namen gehört der Name der übergeordneten Einheit nicht dazu. Zur Bildung des Sucheinstiegs kann es allerdings notwendig sein, das übergeordnete Geografikum als unterscheidendes Merkmal zu ergänzen (vgl. ERL zu ). Beispiel: s. Folie „Geografika mit demselben Namen (2)“ AWR zu , Alternative: Wenden Sie die Alternative nicht an. AWR zu Erfassen Sie den Namen des größeren Geografikums nicht als Teil des bevorzugten Namens, sondern als getrenntes Element in codierter Form. Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 172

173 Erfassen des bevorzugten Namens -4-
vgl. RDA Die Erfassung des Bundesstaates bei Geografika (Orten) in den Vereinigten Staaten bleibt unverändert. Die Bundesstaaten der USA werden in der normierten Abkürzung mit Komma an den Ortsnamen angefügt. Einleitende Artikel werden nicht weggelassen – vgl. AWR (zu RDA , Alternative) Die Bundesstaaten der USA werden in der normierten Abkürzung mit Komma an den Ortsnamen angefügt. Diese Namensform gilt als die im Deutschen gebräuchliche Form. Abkürzungen siehe Liste in EH-G-04. vgl. EH-G-04 Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 173

174 Erfassen des bevorzugten Namens -5-
Beispiele: s. Ländercode-Leitfaden und Ländercodevergabe: Informationsseite zur GND Bad Segeberg Saint-Tropez St. Moritz Frankfurt am Main New York, NY Las Vegas, Nev. 043: XA-DE-SH 043: XA-FR 043: XA-CH-GR 043: XA-DE-HE 043: XD-US Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 174

175 Transliteration vgl. RDA 16.2.2.5
Findet sich der Name des Geografikums sowohl in nicht-lateinischer als auch in lateinischer Schrift, gilt weiter die Form in Umschrift (der im Deutschen gebräuchlichen Form) als bevorzugte Namensform. vgl. AWR (zu RDA ) Hier gilt als Quelle ebenfalls die Liste der Nachschlagewerke. AWR zu RDA : Wenden Sie die Alternative an. Transliterationsregeln laut RDA: „gemäß der Tabellen […], welche die Agentur anwendet“. Hier gilt weiter die Liste der NSW Beispiel: Kairo AlQāhira Al-Qāhira Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 175

176 Namensänderung -1- Vgl. RDA 16.2.2.7
Ob eine Namensänderung stattgefunden hat, wird anhand der Nachschlagewerke bzw. der Homepage festgestellt – vgl. ERL 1 (zu RDA ) Liste der Nachschlagewerke: Informationsseite zur GND Da die Regeln für Geografika grundsätzlich überarbeitet werden, gelten bis auf Weiteres die Splitregeln der GND weiter Ändert sich das identifizierende Merkmal, führt das nicht zu einem Split (analog RDA ). vgl. EH-G-06 ERL 1 zu RDA : Die Feststellung der Änderungen des gebräuchlichen Namens erfolgt anhand der Nachschlagewerke: siehe Liste der fachlichen Nachschlagewerke für die GND (Informationsseite zur GND) bzw. der Homepage. ERL 2 zu RDA : Wenn sich der identifizierende Zusatz ändert, führt das nicht zu einem Split (analog zu ). Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 176

177 Namensänderung -2- Vgl. RDA 16.2.2.7
Verfassungs- und allg. Statusänderungen ohne Änderung des geografischen Namens führen nicht zur Bildung einer neuen Entität. Im Gegensatz zu: Statusänderungen von unselbstständig zu selbstständig und umgekehrt führen immer zur Bildung einer neuen Entität, auch wenn der geografische Name sich nicht ändert (Kolonien, Protektorate, Provinzen). ERL 3 zu RDA : Verfassungs- und allgemeine Statusänderungen bei Gebietskörperschaften führen ohne Änderung des geografischen Namens nicht zur Bildung einer neuen Entität. Statusänderungen von unselbstständig auf selbstständig und umgekehrt führen immer zur Bildung einer neuen Entität, auch wenn der geografische Name sich nicht ändert (z. B. bei Kolonien, Protektoraten oder Provinzen). Sie werden durch das Hinzufügen geeigneter identifizierender Zusätze unterschieden. (zur Erfassung vgl. EH-G-06) Da die Regeln zur Erfassung von geografischen Namen grundsätzlich überarbeitet werden sollen, bleiben wir zunächst bezogen auf Splits bei Geografika bei den bekannten GND-Regeln. Wenn gesplittet werden muss, gelten die Vereinbarungen zur Aufspaltung „g“ aufgrund von GND-ÜR R10 weiter. vgl. EH-G-06 Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 177

178 Namensänderung -3- Beispiele: 178 Tschechoslowakei
Nachfolger: Tschechische Republik Nachfolger: Slowakei 151 Tschechoslowakei 551 !...!Tschechische Republik$4nach 551 !...!Slowakei$4nach Tschechische Republik Vorgänger: Tschechoslowakei 151 Tschechische Republik 551 !...!Tschechoslowakei$4vorg Slowakei Vorgänger: Tschechoslowakei 151 Slowakei 551 !...!Tschechoslowakei$4vorg Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 178

179 Namen für Verwaltungseinheiten
Namen für Verwaltungseinheiten -1- (im Toolkit „Gebietskörperschaften“) Vgl. RDA Für deutschsprachige Verwaltungseinheiten gilt die eigene Homepage als Nachweis für die Ermittlung des bevorzugten Namens. – vgl. AWR (zu RDA ) Bei fremdsprachigen Verwaltungseinheiten setzt sich der bevorzugte Name aus dem Gattungsbegriff der Verwaltungseinheit und dem Geografikum zusammen. – vgl. AWR (zu RDA ) Bei letzteren wird immer zuerst das zugrundeliegende Geografikum ermittelt. Der Gattungsbegriff der Verwaltungs- einheit wird der Liste der Gattungsbegriffe der GND entnommen: Informationsseite zur GND vgl. EH-G-03 vgl. EH-G-03 AWR zu : Erfassen Sie den Namen von Verwaltungseinheiten wie folgt: Für deutschsprachige Verwaltungseinheiten gilt die eigene Homepage als Nachweis für die Ermittlung des bevorzugten Namens. Ist keine eigene Homepage vorhanden, kann eine andere Internetquelle (möglichst offiziellen Charakters) als Nachweis herangezogen werden. Bei fremdsprachigen Verwaltungseinheiten wird immer zuerst das zugrundeliegende Geografikum ermittelt. Der Gattungsbegriff der Verwaltungseinheit wird der Liste der Gattungsbegriffe für Verwaltungseinheiten in der GND Informationsseite zur GND entnommen und um das geografische Grundwort ergänzt. Die Reihenfolge entspricht der Reihenfolge der deutschen Sprache, d.h. zuerst der Gattungsbegriff und dann der geografische Name. ERL zu : Die Regeln für die Erfassung geografischer Namen sind in der Diskussion und sollen durch eine internationale Arbeitsgruppe geklärt werden. Bis zur Bearbeitung dieses Themenkreises durch die „JSC Working Group on Places“ wird die bisherige Praxis der Erfassung von Verwaltungseinheiten gemäß AWR zu fortgeführt. Zur Erfassung vgl. EH-G-03 Die RDA-Regeln zur Erfassung von Verwaltungseinheiten sind an gedruckten Listenverzeichnissen orientiert, die in der Weise für die GND-Arbeit nicht zur Verfügung stehen. Da die Regeln für die Erfassung von geografischen Namen grundsätzlich überarbeitet werden sollen, bleibt man bis dahin bei der jetzigen Praxis. Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 179

180 Namen für Verwaltungseinheiten -2-
(im Toolkit „Gebietskörperschaften“) Beispiele: Landkreis Starnberg Provinz Mailand Rayon Perm Oblast Königsberg Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 180

181 Geografika mit demselben Namen -1-
vgl. RDA und ERL (zu RDA ) Gleichnamige geografische Namen werden, soweit beide in der GND vorhanden sind, durch identifizierende Merkmale unterschieden (evtl. nur beim unbekannteren/“kleineren“ Geografikum). Die als identifizierendes Merkmal verwendete Bezeichnung muss als Entität in der GND vorhanden sein. Bevorzugt zu verwenden sind Flüsse/Berge/Orte, die für das Geografikum charakteristisch sind. Das deutsche Proposal zu den Larger places wurde zurückgestellt; die Thematik wird von einer neuen “JSC working group on places” bearbeitet werden. Bis zur Neuordnung des Themas in RDA sollte an der jetzigen Praxis nichts geändert werden. ERL zu RDA : „Der bevorzugte Name wird gemäß der Liste der fachlichen Nachschlagewerke für die GND ermittelt. Elemente, die gemäß dem Nachschlagewerk Namensbestandteil sind, werden in der nachgewiesenen Form übernommen. Gleichnamige geografische Namen werden durch identifizierende Zusätze unterschieden. Ist eine der homonymen geografischen Einheiten sehr viel bekannter als die anderen, so entfällt bei ihr der identifizierende Zusatz. Bei lediglich außerhalb der GND ermittelter Gleichnamigkeit, z. B. zwei oder mehr gleichnamigen Geografika im Nachschlagewerk, ist die Vergabe des identifizierenden Zusatzes fakultativ. Die als identifizierender Zusatz verwendete Bezeichnung muss i. d. R. als Entität in der GND vorhanden sein. Sind geografische Namen homonym, so wird, soweit für Gebietskörperschaften nicht anders geregelt, der Name eines für die geografische Lage kennzeichnenden Flusses, Berges, Ortes etc. gemäß der nach GND bevorzugten Form dem Namen als identifizierender Zusatz hinzugefügt. Ist dies nicht möglich oder unüblich oder reicht dies zur Unterscheidung nicht aus, dient der Name der nächstübergeordneten geografischen Einheit als Unterscheidung. Verwaltungseinheiten werden dabei vor Landschaftsnamen bevorzugt. vgl. EH-G-02 Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 181

182 Geografika mit demselben Namen -2-
vgl. RDA und ERL (zu RDA ) Falls nicht möglich oder unüblich: die nächstübergeordnete geografische Einheit. Ist die Angabe mehrerer identifizierender Merkmale notwendig, so werden sie, durch Doppelpunkt abgetrennt, ergänzt; ist ein geografischer Name dabei, steht er stets an erster Stelle. Beispiel: Erbach (Odenwaldkreis) PICA-Erfassungsformat: 151 Erbach$gOdenwaldkreis Beispiel: Feldberg (Schwarzwald : Berg) PICA-Erfassungsformat: 151 Feldberg$gSchwarzwald : Berg vgl. EH-G-02 Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 182

183 Geografika mit demselben Namen -3-
Spezialfälle – Homonyme vgl. RDA und ERL (zu RDA ) Ist eine Stadt/Gemeinde namensgleich mit einem Staat oder Gliedstaat, erhält i. d. R. diese das identifizierenden Merkmal „Stadt“. Ist eine Stadt/Gemeinde homonym zu einer naturräumlichen Einheit oder einem Ethnografikum, so wird letzterem eine zutreffende Gattungsbezeichnung als identifizierendes Merkmal hinzugefügt. Der Ortsname bleibt i. d. R. ohne identifizierendes Merkmal. Beispiel: Name: Luxemburg bevorzugter Name: Luxemburg (Stadt) Beispiel: Name: Fulda bevorzugter Name: Fulda (Fluss) vgl. EH-G-02 Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 183

184 Geografika mit demselben Namen -4-
Spezialfälle – Homonyme vgl. RDA und ERL (zu RDA ) Ist eine Gebietskörperschaft homonym zu einer naturräumlichen Einheit und sind die beiden Entitäten nicht deckungsgleich, so wird i.d.R. der Landschaftsbezeichnung das identifizierende Merkmal hinzugefügt. Der Ortsname bleibt dann ohne identifizierendes Merkmal. Beispiel: Name: Makedonien bevorzugter Name: Makedonien (Landschaft) Weiter in ERL RDA : Ist eine Gebietskörperschaft oberhalb der kommunalen Ebene homonym zu einer naturräumlichen Einheit gleicher oder annähernd gleicher geografischer Lage, so wird auf eine bevorzugte Bezeichnung normiert. Sind homonyme Gebietskörperschaften und Landschaften in ihrer geografischen Ausdehnung nicht deckungsgleich, so wird i. d. R. der Landschaftsbezeichnung der identifizierende Zusatz hinzugefügt (z.B. "Landschaft" oder ein anderer geeigneter Zusatz). Beispiel: Andamanen und Nikobaren Nur ein Datensatz für das indische Unionsterritorium und die Inselgruppe. Beispiel für Verlinkung zu Sachbegriff s. Folie 211 (Regeln für Zählung, Datum und Ort einer Konferenz etc., 3) vgl. EH-G-02 Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 184

185 Geografika mit demselben Namen -5-
Spezialfälle – Homonyme vgl. RDA und ERL (zu RDA ) Ist das Geografikum homonym zu einem Sachbegriff, erhält i. d. R. das Geografikum das identifizierende Merkmal. Der Sachbegriff bleibt dann ohne identifizierendes Merkmal. Bei Homonymität zu einer Körperschaft erhält die Körperschaft das identifizierende Merkmal. Das Geografikum bleibt i. d. R. ohne identifizierendes Merkmal. Beispiel: Name: Lippe bevorzugter Name: Lippe (Fluss) vgl. EH-G-02 Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 185

186 Orte innerhalb von Städten (Ortsteile) -1-
vgl. RDA und ERL 2 (zu RDA ) sowie auch ERL (zu RDA ) Für Ortsteile im deutschsprachigen Raum mit Ausnahme der Schweiz entspricht die Bindestrich-Namensform (Hauptort-Ortsteil) der offiziellen Regelung und ist gleichzeitig auch die gebräuchliche Form. Beispiele: Frankfurt-Bockenheim Wien-Leopoldstadt ERL 1 zu = ERL zu RDA Ob das größere Geografikum zwingend Bestandteil des Namens ist, ist in der Diskussion und soll durch eine internationale Arbeitsgruppe geklärt werden. Bis zur Bearbeitung dieses Themenkreises durch die „JSC Working Group on Places“, erfassen Sie das größere Geografikum nicht als Teil des bevorzugten Namens des Geografikums, sondern als getrenntes Element. Zur Erfassung vgl. EH-G-01. ERL 2 zu Als Name für den Ortsteil gilt der im Deutschen gebräuchlichste Name bzw. der originalsprachig gebräuchliche Name in der Rechtschreibung des betreffenden Landes. Für Ortsteile im deutschsprachigen Raum mit Ausnahme der Schweiz entspricht die Bindestrich-Namensform (Hauptort-Ortsteil) der offiziellen Regelung und ist gleichzeitig auch die gebräuchliche Form. Eventuell vorhandene erläuternde Bestandteile zum Namen des Hauptortes entfallen in der Bindestrich-Namensform. Erläuternde Bestandteile beim Ortsteil entfallen nicht. Beispiel: Bockenheim (Frankfurt am Main) Späterer Name: Frankfurt-Bockenheim  Frankfurt-Bockenheim Früherer Name: Bockenheim (Frankfurt am Main)  Beispiel zu Punkt 3:  Leistadt Späterer Name: Bad Dürkheim- Leistadt Bad Dürkheim- Leistadt Früherer Name: Leistadt  vgl. EH-G-01 Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 186

187 Orte innerhalb von Städten (Ortsteile) -2-
vgl. RDA und ERL 2 (zu RDA ) sowie auch ERL (zu RDA ) Erläuternde Bestandteile zum Namen des Hauptortes entfallen in der Bindestrich-Namensform. Erläuternde Bestandteile beim Ortsteil entfallen nicht. Bestehen Hauptort oder Vorort aus mehr als einem Wort, wird nach dem Bindestrich ein Spatium gesetzt. Beispiele: Frankfurt-Bockenheim Neusäß- Westheim b. Augsburg ERL 2 zu Als Name für den Ortsteil gilt der im Deutschen gebräuchlichste Name bzw. der originalsprachig gebräuchliche Name in der Rechtschreibung des betreffenden Landes. Für Ortsteile im deutschsprachigen Raum mit Ausnahme der Schweiz entspricht die Bindestrich-Namensform (Hauptort-Ortsteil) der offiziellen Regelung und ist gleichzeitig auch die gebräuchliche Form. Eventuell vorhandene erläuternde Bestandteile zum Namen des Hauptortes entfallen in der Bindestrich-Namensform. Erläuternde Bestandteile beim Ortsteil entfallen nicht. Beispiele:  Leistadt Späterer Name: Bad Dürkheim- Leistadt Bad Dürkheim- Leistadt Früherer Name: Leistadt  Beispiel: Bad Dürkheim- Leistadt vgl. EH-G-05 Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 187

188 Orte innerhalb von Städten (Ortsteile) -3-
vgl. RDA und ERL 2 (zu RDA ) sowie auch ERL (zu RDA ) Für Ortsteile außerhalb des deutschsprachigen Raums und für Ortsteile der gesamten Schweiz wird der bevorzugte Name anhand der Nachschlagewerke bestimmt. Wenn diese den Ortsteil selbstständig nachweisen, wird dieser auch selbstständig angesetzt. Weiter ERL 2 (zu RDA ): Bestehen Hauptort oder Vorort aus mehr als einem Wort, wird nach dem Bindestrich ein Spatium gesetzt. Für Ortsteile außerhalb des deutschsprachigen Raums und für Ortsteile der gesamten Schweiz wird als bevorzugter Name die im deutschen Sprachgebrauch gebräuchlichste Namensform gewählt. Wenn Nachschlagewerke Ortsteile selbstständig nachweisen, aber als Ortsteil kennzeichnen, entspricht der bevorzugte Name der selbstständigen Namensform. Statuswechsel unterhalb der kommunalen Ebene, mit denen kein Wechsel des gebräuchlichen Namens verbunden ist, werden nicht berücksichtigt. Diese Regel betrifft Ortsteile, für die die bevorzugte Namensform nicht grundsätzlich die Bindestrich-Namensform ist. Beispiele zu Punkt 2 siehe vorhergehende Folie (späterer bzw. früherer Name) Beispiel: Riedbach (Bern) vgl. EH-G-05 Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 188

189 Orte innerhalb von Städten (Ortsteile) -4-
vgl. RDA und ERL 2 (zu RDA ) sowie auch ERL (zu RDA ) Bei gezählten Ortsteilen wird der bevorzugte Name in unselbstständiger Form, beginnend mit dem Namen des Hauptortes, gewählt. Bei Ortsteilen, die sowohl namentlich benannt als auch gezählt sind, wird der bevorzugte Name mit der namentlichen Benennung gebildet. Wien-Leopoldstadt Abweichender Name: Wien. 2. Bezirk Abweichende Namensformen sollen möglichst eindeutig sein. 151 Wien-Leopoldstadt 451 Wien$x2. Bezirk vgl. EH-G-05 Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 189

190 Erfassen von abweichenden Namen von -1- Geografika (Orten)
Vgl. RDA , RDA , RDA und ERL (zu RDA ) Erfassen Sie als abweichenden Namen einen Namen, der sich deutlich von dem unterscheidet, der als bevorzugter Name des Geografikums gewählt wurde, egal ob er in Nachschlagewerken gefunden wurde oder aus einer abweichenden Transliteration des Namens resultiert. Erfassen Sie ausgeschriebene Namen als abweichende Namen, wenn die abgekürzte Form als bevorzugter Name erfasst wurde und umgekehrt. ERL zu RDA Es wird besonders empfohlen, folgende Namensvarianten als abweichende Namen zu erfassen: Bei selbstständig erfassten Ortsteilen die Bindestrich-Namensform unter dem Hauptort mit dem Ortsteil. (Die Setzung eines Spatiums nach dem Bindestrich, wenn der Hauptort aus mehr als einem Ordnungswort besteht, gilt auch hier.) Bei Namen mit einleitenden Bezeichnungen wie "Sankt" oder „Mount“ und fremdsprachige Entsprechungen in abgekürzter bzw. ausgeschriebener Form die nicht als bevorzugter Name gewählte Form. […] Abweichende Namensformen sollen möglichst eindeutig sein. Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 190

191 Erfassen von abweichenden Namen von -2- Geografika (Orten)
vgl. RDA , RDA Erfassen Sie Zahlen im Ortsnamen in Ziffernform, wenn die ausgeschriebene Form als bevorzugter Name gewählt wurde und umgekehrt. Erfassen Sie weitere abweichende Namensformen sofern erforderlich – dies liegt in Ihrem Ermessen  vgl. ERL (zu RDA ) Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 191

192 Erfassen von abweichenden Namen von -3- Geografika (Orten)
vgl. RDA , RDA Es wird besonders empfohlen, folgende Namensvarianten als abweichende Namen zu erfassen: Bei Namen mit einleitenden Bezeichnungen wie „Bad“, „Kurort“ etc., die nicht als bevorzugter Name gewählte Form. Bei selbstständig erfassten Ortsteilen die Bindestrich-Namensform unter Hauptort-Ortsteil. Bad Segeberg Abweichender Name: Segeberg Riedbach (Bern) Abweichender Name: Bern-Riedbach Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 192

193 Was ist neu mit RDA? (bei Geografika)
RAK / GND-Übergangsregeln RDA ERL zu : In der GND entsprechen die geografischen Angaben dem bevorzugten Namen in dem Normdatensatz für diese Entität, sofern ein Normdatensatz vorhanden ist. Die Erfassung von geografischen Namen in der GND erfolgt nach den GND-Übergangsregeln und GND-Anwendungsbestimmungen, solange die grundsätzliche Überarbeitung der Regeln für geografische Namen in RDA Kapitel 16 nicht abgeschlossen ist. Schulungsunterlagen der AG RDA – Modul GND: Geografika | September 2014, GBV 193

194 Modul GND Konferenzen Anmerkung: Konferenz ist gleichzusetzen mit Kongress, die Regeln gelten auch für Ad-hoc-Ereignisse wie z. B. Ausstellungen, Sportwettkämpfe u.ä. Darunter fallen auch Expeditionen

195 RDA, AWR, ERL Übersicht der behandelten RDA-Stellen
11.0 x 11.2.2 11.2.3 11.5 11.6 11.7 195 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Konferenzen | September 2014, GBV

196 Aus dem RDA-Glossar Konferenz:
Eine Tagung von Personen oder Vertretern verschiedener Gruppen zum Zwecke der Diskussion und/oder Behandlung von Themen von gemeinsamem Interesse. Eine Tagung von Vertretern einer Körperschaft, die deren direktives oder ausführendes Gremium darstellt. Dies bedeutet eine Erweiterung des Konferenzbegriffes auch auf Konferenzen ohne Konferenzbegriff und auf Konferenzen vom Typ „Tagung der XY-Gesellschaft“. Bisher im dt. Glossar als „Kongress“. Beispiel für eine Konferenz ohne Konferenzbegriff: Cities and Gods - Interdisciplinary Perspectives (2007 : Durham) AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Konferenzen | September 2014, GBV 196

197 Kernelemente für Körperschaften
Bevorzugter Name der Körperschaft Art der Körperschaft (bei einer Körperschaft, deren Namen nicht an eine Körperschaft denken lässt) Identifikator für die Körperschaft Für Konferenzen zusätzlich: Ort einer Konferenz usw. Datum der Konferenz Zählung einer Konferenz usw. In Verbindung stehende Institution bei Konferenzen usw. wenn der Name der Institution eine bessere Identifizierung bietet als der lokale Ortsname oder wenn der lokale Ortsname nicht bekannt ist oder nicht einfach ermittelt werden kann AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Konferenzen | September 2014, GBV 197

198 Generelle Ansetzung von Konferenzen
RDA 11.0 ERL 2: Bis zum RDA-Vollumstieg erfassen Sie Körperschaften und Konferenzen nur in dem jetzigen Umfang von Formal- und Sacherschließung. ERL 3: Konferenzen nach RDA sind auch Konferenzen usw. ohne Konferenzbegriff sowie Ehrungen, Preisverleihungen (nur die Veranstaltungen, nicht die Preise an sich), Wettbewerbe usw. Keine Konferenzen sind z.B. TV-Sendungen und Konzerte. D. h. bis zum Vollumstieg: Erfassung von Konferenzen in der Formalerschließung weiterhin nur im Umfang gemäß RAK § Zu RDA 11.0 Erl 2: Expeditionen in der Sacherschließung werden bis zum Vollumstieg wie bisher erfasst. Weitere ERL für Konferenzen: ERL 5: Erfassen Sie Online-Konferenzen wie physisch veranstaltete Konferenzen. Zur Angabe des Tagungsortes s Ausnahme 2 RDA 11.0 ERL 3 wird erst gültig mit dem RDA-Vollumstieg 2015 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Konferenzen | September 2014, GBV 198

199 Bevorzugter Name der Konferenz -1- (RDA 11.2.2)
= Kernelement Die Ansetzung erfolgt nach den allgemeinen Regeln für Körperschaften. Beim Vorkommen von verschiedenen Formen desselben Namens (RDA ) gilt die Rangfolge: Name wie er in den bevorzugten Informationsquellen erscheint Förmlich präsentierter Name Am häufigsten gefundene Form des Namens Kurzform, die sich von anderen Körperschaften unterscheidet AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Konferenzen | September 2014, GBV 199

200 Bevorzugter Name der Konferenz -2- (RDA 11.2.2)
Beispiel für einen förmlich präsentierten Namen: Ausnahme bei der Kurzform: wenn die Konferenz nur eine Initialform hat, dann wird diese als bevorzugter Name genommen. Falls diese Initialform gleichbedeutend mit einer anderen Körperschaft oder einem Wort/Schlagwort ist, wird die Kennzeichnung „Veranstaltung“ verwendet. Vorlage: International Symposium on Medicinal and Aromatic Plants - SIPAM 2012 Bevorzugter Name ist die Langform: International Symposium on Medicinal and Aromatic Plants . Beispiel: SIGIR (Veranstaltung) bzw. SIGIR (Körperschaft) PICA-Erfassungsformat: 111 SIGIR$gVeranstaltung AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Konferenzen | September 2014, GBV 200

201 Gebräuchlicher Name (RDA 11.2.2.5.4) -1-
Internationale Konferenzen: Ansetzung von internationalen Konferenzen in deutsch, falls eine gebräuchliche, deutsche Form in den Nachschlagewerken ermittelt werden kann. Beispiele: Vatikanisches Konzil Konferenz von Jalta Pariser Friedenskonferenz AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Konferenzen | September 2014, GBV 201

202 Gebräuchlicher Name (RDA 11.2.2.5.4) -2-
Neu nach RDA: Name der Körperschaft ist enthalten (es besteht aber keine Unterordnung)  die Körperschaft gehört mit zum bevorzugten Namen Periodizität: Grundregel anwenden und im bevorzugten Namen berücksichtigen Spezifischer Name wird weiterhin einem allgemeinen Namen vorgezogen. Beispiele: FAO Technical Meeting on Coffee Production and Protection AMS Special Session on Computational Algebra, Groups, and Applications Zu Neu nach RDA: Auszug RDA : wenn es unter den abweichenden Formen eines Konferenznamens, die in der bevorzugten Informationsquelle erscheinen, eine Form gibt, die den Namen oder die Abkürzung des Namens einer Körperschaft enthält, die mit der Tagung in Verbindung steht, und der die Tagung nicht untergeordnet ist, wählen Sie dieses Form als bevorzugten Namen. Periodizität: Aufhebung des bisher nach Übergangsregeln noch gültigen RAK-WB § 480 bzgl. der Weglassung. Nach RDA bleibt die Angabe der Periodizität im bevorzugten Namen wenn diese zum selbst gebrauchten Namen gehört. Beispiel: 111 Annual International Conference on Intelligent Materials and Nanomaterials$d2014$cSeoul  “Annual“ kommt mit in den bevorzugten Namen. Zu Spezifischer Name: RDA ERL 4: zur Ausnahme Konferenzen, Kongresse, Tagungen usw.: „Wenn eine Konferenz sowohl einen eigenen spezifischen Namen als auch einen allgemeineren Namen ...“ Nicht unter diese Regelung fallen Ressourcen, bei denen sich sowohl ein Name findet, der einen Kongressbegriff enthält, als auch ein Thema/Motto, z.B. sowohl „101. Deutscher Bibliothekartag“ als auch „Bibliotheken – Tore zur Welt des Wissens“. In diesen Fällen wird der Name mit dem Kongressbegriff als bevorzugter Name gewählt. Das Thema/Motto kann als abweichender Name erfasst werden. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Konferenzen | September 2014, GBV 202

203 Untergeordnete Konferenzen -1- (RDA 11.2.2.14)
RDA : Name, der ein Wort enthält, das normalerweise eine administrative Unterordnung vermuten lässt (z. B. Committee, Commission), vorausgesetzt, dass der Name der übergeordneten Körperschaft für die Identifizierung der untergeordneten Körperschaft benötigt wird. Beispiel: International Dairy Congress (…). Organizing Committee Vorlage: Organizing Committee Das “Organizing Committee” der Konferenz ist eigentlich eine Körperschaft; sie gehört aber direkt zur Konferenz. Im GND-Format gibt es für die Satzart Tb die Unterfelder $d und $c nicht; deshalb kann dieses Committee nur in der Satzart “Tf” erfasst werden. PICA-Erfassungsformat: 111 International Dairy Congress$n22.$d1986$cDen Haag$bOrganizing Committee AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Konferenzen | September 2014, GBV 203

204 Untergeordnete Konferenzen -2- (RDA 11.2.2.14)
RDA : Name, der von Natur aus allgemein ist, und der nur eine geografische, chronologische oder mit Ziffern oder Buchstaben gezählte Abteilung einer übergeordneten Körperschaft anzeigt. Beispiel: Hawaii Macadamia Nut Association. Annual Meeting Vorlage: Annual Meeting Zu Beispiel RDA : der Name ist nur von allgemeiner Natur „Annual Meeting“; in der Vorlage findet sich noch die übergeordnete Körperschaft Vorlage: Annual Meeting Bevorzugter Name: Hawaii Macadamia Nut Association. Annual Meeting PICA-Format: 111 Hawaii Macadamia Nut Association$bAnnual Meeting$n…$d…$c PICA-Erfassungsformat: 111 Hawaii Macadamia Nut Association$bAnnual Meeting$n…$d…$c… Erst zum Vollumstieg gültig AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Konferenzen | September 2014, GBV 204

205 Untergeordnete Konferenzen -3- (RDA 11.2.2.14)
RDA : Name enthält als Teil des Konferenznamens den vollständigen Namen einer Körperschaft. Die Tagung ist der Körperschaft untergeordnet (z. B. die Jahrestagung eines Verbandes) Beispiel: International Whaling Commission. Annual Meeting Vorlage: Annual Meeting of the International Whaling Commission Dt. Text RDA : Name, der den vollständigen Namen der übergeordneten oder in Beziehung stehenden (d.h. zugehörigen) Körperschaft enthält. (Anmerkung: Name ist keine Gebietskörperschaft) Vorlage: Annual Meeting of the International Whaling Commission Bevorzugter Name: International Whaling Commission. Annual Meeting PICA-Format: 111 International Whaling Commission$bAnnual Meeting$n…$d…$c (ist noch nicht endgültig geregelt ob Tb oder Tf) Erst zum Vollumstieg gültig AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Konferenzen | September 2014, GBV 205

206 Abweichender Name (RDA 11.2.3) -1-
Regeln aus RDA – : Name oder Form, die nicht als bevorzugter Name gewählt wurde Name oder Form, die von der Körperschaft verwendet wird Name oder Form, die in den Nachschlagequellen gefunden wird Form oder Name von einer anderen Transliteration Sonstige Formen, wichtig zur Identifizierung bzw. nach denen evtl. gesucht werden könnte. Nicht als bevorzugter Name gewählt: eine Initialform bzw. Langform. Weitere Formen wären abweichende Schreib- bzw. Sprachformen. Auch Vorlagenformen mit der Zählung etc. können weiterhin erfasst und entsprechend gekennzeichnet werden (nauv). AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Konferenzen | September 2014, GBV 206

207 Abweichender Name (RDA 11.2.3) -2-
Erfassung, z. B. von Vorlagenformen, wenn der bevorzugte Name als Abteilung einer übergeordneten Körperschaft erfasst wird. Beispiel: Bevorzugter Name: Pennsylvania Scotch-Irish-Society. Annual Meeting and Banquet Abweichender Name: Annual Meeting and Banquet of the Pennsylvania Scotch-Irish-Society PICA-Erfassungsformat: 111 Pennsylvania Scotch-Irish-Society$bAnnual Meeting and Banquet 411 Annual Meeting and Banquet of the Pennsylvania Scotch-Irish- Society Erfassen Sie eine Vorlageform des Namens einer Körperschaft als abweichenden Namen, wenn der Name nachvollziehbar in dieser Form gesucht werden könnte und der bevorzugte Name als Abteilung einer übergeordneten oder in Beziehung stehenden Körperschaft erfasst wird oder umgekehrt. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Konferenzen | September 2014, GBV 207

208 Abweichender Name (RDA 11.2.3) -2-
Beispiel für eine invertierte Form: Bevorzugter Name: IAA International Conference on Low- cost Planetary Missions Abweichender Name: International Conference on Low-cost Planetary Missions, IAA PICA-Erfassungsformat: 111 IAA International Conference on Low-cost Planetary Missions 411 International Conference on Low-cost Planetary Missions, IAA AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Konferenzen | September 2014, GBV 208

209 Regeln für Zählung, Datum und Ort einer Konferenz etc. -1-
= Kernelemente bei Konferenzen, d.h. Ort, Datum, Zählung bzw. in Verbindung stehende Institution; Teil des Sucheinstiegs = identifizierende Merkmale Datum (RDA ): zur Unterscheidung gleichnamiger Konferenzen im gleichen Jahr werden exakte Daten in der Form TT.MM.JJJJ erfasst. Zählung (RDA 11.6): neu in RDA ist die Erfassung als Ordinalzahl, nach der ERL zu RDA 11.6 mit abschließendem Punkt (z.B.: 2.) Ort (RDA ): auch Bauwerke können nach RDA als Veranstaltungsorte angegeben werden, wenn die Angabe eines Ortes nicht möglich ist. RDA Datum: ERL: Daten einer Konferenz etc. werden stets als getrenntes Element erfasst. Zur Erfassung der Daten als Bestandteil des Sucheinstiegs vgl   Die Angabe der spezifischen Daten zur Unterscheidung gleichnamiger Konferenzen im gleichen Jahr erfolgt zusätzlich. Spezifische Daten werden in der Form TT.MM.JJJJ erfasst.  Das Erfassungsfeld 548 für das Datum wird im Bedarfsfall doppelt besetzt (nur Jahreszahl oder exakte Daten). RDA Orte: ERL 2: Es können auch Bauwerke (geografische Datensätze) als Veranstaltungsorte angeben werden, wenn die Angabe eines Ortes nicht möglich ist oder zur Identifizierung nicht ausreicht. Gegebenenfalls muss das Bauwerk als Geografikum neu erfasst werden. Beispiel im PICA-Format: Marine Awareness Workshop for Beqa Lagoon$d1996$cPacific Harbour International Hotel Hinweis: bei Online-Konferenzen wird statt des Ortes „Online“ erfasst. Erklärung der Farben: Bevorzugter Name: Lila Identifizierende Merkmale: olivgrün Ident. Merkmale als Teil des Sucheinstiegs: rostrot AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Konferenzen | September 2014, GBV 209

210 Regeln für Zählung, Datum und Ort einer Konferenz etc. -2-
Beispiel: Marine Awareness Workshop for Beqa Lagoon (1996 : Pacific Harbour International Hotel) PICA-Erfassungsformat: 111 Marine Awareness Workshop for Beqa Lagoon$d1996 $cPacific Harbour International Hotel RDA Datum: ERL: Daten einer Konferenz etc. werden stets als getrenntes Element erfasst. Zur Erfassung der Daten als Bestandteil des Sucheinstiegs vgl   Die Angabe der spezifischen Daten zur Unterscheidung gleichnamiger Konferenzen im gleichen Jahr erfolgt zusätzlich. Spezifische Daten werden in der Form TT.MM.JJJJ erfasst.  Das Erfassungsfeld 548 für das Datum wird im Bedarfsfall doppelt besetzt (nur Jahreszahl oder exakte Daten). RDA Orte: ERL 2: Es können auch Bauwerke (geografische Datensätze) als Veranstaltungsorte angeben werden, wenn die Angabe eines Ortes nicht möglich ist oder zur Identifizierung nicht ausreicht. Gegebenenfalls muss das Bauwerk als Geografikum neu erfasst werden. Beispiel im PICA-Format: Marine Awareness Workshop for Beqa Lagoon$d1996$cPacific Harbour International Hotel Hinweis: bei Online-Konferenzen wird statt des Ortes „Online“ erfasst. Erklärung der Farben: Bevorzugter Name: Lila Identifizierende Merkmale: olivgrün Ident. Merkmale als Teil des Sucheinstiegs: rostrot AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Konferenzen | September 2014, GBV 210

211 Regeln für Zählung, Datum und Ort einer Konferenz etc. -3-
In Verbindung stehende Institution (RDA 11.5): bei Anwendung ist der Name des Ortes zusätzlich zu erfassen. Sonstige zur Körperschaft gehörende Kennzeichnung (RDA 11.7):  zur Unterscheidung zu einer Körperschaft gleichen Namens ist für Konferenzen „Veranstaltung“ zu wählen Beispiel: SIGIR (Veranstaltung) Die in Verbindung stehende Institution wird bei Konferenzen usw. erfasst, wenn der Name der Institution eine bessere Identifizierung ermöglicht als der Ortsname oder wenn der Ortsname unbekannt ist oder nicht einfach ermittelt werden kann PICA-Erfassungsformat: 111 SIGIR$gVeranstaltung 550 !...!Veranstaltung$4obin$X1 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Konferenzen | September 2014, GBV 211

212 Bildung des normierten Sucheinstiegs einer Konferenz -1-
Grundlage nach RDA : ist der bevorzugte Name Dazu kommen nach RDA : Ergänzungen zum Namen hinzu wie Zählung, Datum, Ort bei einer Konferenz usw. (RDA ). vgl. EH-K-08 RDA Ausnahme: Hinzufügen des Namens einer Institution, wenn er eine bessere Identifizierung ermöglicht oder wenn der Ortsname nicht bekannt ist oder nicht einfach ermittelt werden kann. Erfassungshilfe: EH-K-08 Hinweis zur Syntax der Anzeige im Katalog bei Konferenzen: zusätzliche Elemente zum bevorzugten Namen für den Sucheinstieg in runden Klammern, Leerstelle-Doppelpunkt-Leerstelle zwischen Zählung und Ort bzw. Datum und Ort AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Konferenzen | September 2014, GBV 212

213 Bildung des normierten Sucheinstiegs einer Konferenz -2-
Beispiele: Clambake Conference on the Nature and Source of Human Error (1. : 1980 : Columbia Falls, Me.) Electronic Conference on Land Use and Land Cover Change in Europe (1997 : Online) PICA-Erfassungsformat: 111 Clambake Conference on the Nature and Source of Human Error$n1.$d1980$cColumbia Falls, Me. 111 Electronic Conference on Land Use and Land Cover Change in Europe$d1997$cOnline Zweites Beispiel ist eine Online-Konferenz ohne Ort AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Konferenzen | September 2014, GBV 213

214 Bildung des normierten Sucheinstiegs einer Konferenz -3-
ERL (zu RDA ) ERL 1 Auch wenn der Name einer in Verbindung stehenden Institution zur Identifizierung notwendig ist und Sie ihn daher angeben, erfassen Sie den Namen des Ortes zusätzlich als Teil des Sucheinstiegs (sofern ermittelbar). Beispiel: WM (Gesellschaft für Informatik) (6. : 2011 : Innsbruck) PICA-Erfassungsformat: 111 WM$gGesellschaft für Informatik$n6.$d2011$cInnsbruck AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Konferenzen | September 2014, GBV 214

215 Bildung des normierten Sucheinstiegs einer Konferenz -4-
ERL (zu RDA ) ERL 2 Nach RDA ist von den Kernelementen, wenn mehrere gleiche vorliegen, jeweils nur die Angabe eines den Sachverhalt repräsentierenden Elementes verpflichtend. Bei mehreren Orten führen Sie bis zu drei auf; bei mehr als drei Orten geben Sie nur den ersten an oder weichen Sie auf das Land aus, falls sinnvoll. Beispiel: Ausstellung: Obsessionen. R.B. Kitaj ( ) ( : London; Chichester; Hamburg) Anmerkung zum Beispiel 2: Name der Ausstellung lautet „Ausstellung: Obsessionen. R. B. Kitaj (1932 – 2007)“ Nach EH-K-01 wird in die Schreibung des Namens gemäß RDA normierend eingegriffen: keine Spatien zwischen den Erstreckungsstrichen, keine Spatien zwischen den Initialen. (Änderung zur GND-Praxis) PICA-Erfassungsformat: 111 Ausstellung: Obsessionen. R.B. Kitaj ( )$d $cLondon; Chichester; Hamburg AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Konferenzen | September 2014, GBV 215

216 Bildung des normierten Sucheinstiegs einer Konferenz -5-
ERL (zu RDA ) ERL 3 Erfassen Sie spezifische Daten in der Form TT.MM.JJJJ Beispiel: Federal-Provincial Conference of First Ministers ( : Ottawa) PICA-Erfassungsformat: 111 Federal-Provincial Conference of First Ministers$d $cOttawa Anmerkung zum Beispiel von ERL 3: Es gibt eine 2. Konferenz in diesem Jahr vgl. EH-K-01 Achtung: Bei der Schreibweise wird gemäß RDA in bestimmten Fällen normierend eingegriffen. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Konferenzen | September 2014, GBV 216

217 Bildung des normierten Sucheinstiegs einer Konferenz -6-
Mögliche weitere Ergänzungen: Wenn der bevorzugte Name nicht an eine Körperschaft denken lässt (RDA ). Beispielsweise bei Namen ohne Konferenzbegriff  Ergänzung der Kennzeichnung „Veranstaltung“. Sonstige Bezeichnung, die mit der Körperschaft in Verbindung steht (RDA )  um zwischen Konferenzen gleichen Namens zu unterscheiden, wird die veranstaltende Körperschaft hinzugefügt. RDA : Wenn keine der Ergänzungen unter – ausreichend oder geeignet ist, um zwischen mehreren Körperschaften zu unterscheiden, fügen Sie eine geeignete Kennzeichnung hinzu. vgl. EH-K-06 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Konferenzen | September 2014, GBV 217

218 Bildung des normierten Sucheinstiegs einer Konferenz -7-
Unterscheidung zwischen 2 Sucheinstiegen (RDA – ): Um zwischen 2 gleichlautenden Sucheinstiegen unterscheiden zu können, werden Ergänzungen gemacht wie mit dem Ort oder der in Verbindung stehende Institution oder dem Datum oder einer sonstigen Bezeichnung, die mit der Körperschaft in Verbindung steht. Die deutsche Praxis bevorzugt die Unterscheidung mit der in Verbindung stehenden Institution. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Konferenzen | September 2014, GBV 218

219 Bildung des normierten Sucheinstiegs einer Konferenz -8-
Unterscheidung zwischen 2 Sucheinstiegen (RDA – ): Beispiele: Management Symposium (Institute of Directors) Management Symposium (Confederation of British Industry) PICA-Erfassungsformat: 111 Management Symposium$gInstitute of Directors 111 Management Symposium$gConfederation of British Industry AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Konferenzen | September 2014, GBV 219

220 Was ist neu mit RDA? (im Bereich Konferenzen)
RAK / GND-Übergangsregeln RDA Name der Körperschaft ist enthalten, aber keine Unterordnung RAK § 480, 1 b: Folgende in der der Kongressbezeichnung enthaltene Angaben werden bei der Ansetzung weggelassen: .. b) Angaben über ... Abhaltende oder veranstaltende Körperschaft ... RDA : Konferenzen, Kongresse, Tagungen usw. Wenn es unter den abweichenden Formen eines Konferenznamens, die in der bevorzugten Informationsquelle erscheinen, eine Form gibt, die den Namen oder die Abkürzung des Namens einer Körperschaft enthält, die mit der Tagung in Verbindung steht, und der die Tagung nicht untergeordnet ist, wählen Sie diese Form als bevorzugten Namen. Periodizität: Grundregel anwenden und im bevorzugten Namen berücksichtigen Hinzufügende identifizierende Merkmale und Beziehungen GND-ÜR C7: Hinzufügende identifizierende Merkmale und Beziehungen RDA 11.6 ERL: Bei der Zählung Ordinalzahlen mit abschließendem Punkt RDA ERL 2: Es werden drei Orte erfasst. 220 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Konferenzen | September 2014, GBV

221 Was ist neu mit RDA? (im Bereich Konferenzen)
RAK / GND-Übergangsregeln RDA (neue) Konferenz-Entitäten nach RDA GND-ÜR-C2, C6, C8 RAK § RSWK RDA 11.0 Expeditionen (erst mit Vollumstieg 2015) Ohne Konferenzbegriff (für FE erst mit Vollumstieg 2015) Konferenzen, deren Namen nur aus Veranstalter und Konferenzbegriff besteht RDA und Untergeordnete Konferenzen Konferenzfolgen GND-ÜR-C8 RDA 221 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Konferenzen | September 2014, GBV

222 Religiöse Körperschaften
Modul GND Modul GND Religiöse Körperschaften

223 RDA, AWR, ERL Übersicht der behandelten RDA-Stellen
x EH-K-14, EH-K-15, EH-K-16, EH-K-17, EH-K-18 EH-K-14 EH-K-13 EH-K-15 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Religiöse Körperschaften | September 2014, GBV 223

224 Religiöse Körperschaften in RDA
RDA Gebräuchlicher Name Körperschaften des Altertums und internationale Körperschaften (= Ökumen. Konzilien) Autokephale Patriarchate, Erzdiözesen usw. Religiöse Orden und Gesellschaften (= Personale Einheiten) Lokale Kirchen usw. (= Lokale Einheiten von Religionsgemeinschaften einschließl. Klöster + Stifte) RDA Konzilien bzw. Synoden usw. einer einzelnen religiösen Körperschaft RDA Religiöse Würdenträger RDA Bischöfe, Rabbis, Mullahs, Patriarchen usw. RDA Päpste RDA Provinzen, Diözesen usw. (= Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften) RDA Zentrale Verwaltungsorgane der Katholischen Kirche (Röm. Kurie) RDA Päpstliche diplomatische Vertretungen usw. Die Übersetzung und Terminologie in RDA ist problematisch. In RDA werden Vertretungskörperschaften behandelt; das entspricht dem deutschen Wort „Synode“. In RDA werden regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften behandelt; zu regionalen Einheiten gehören keine Synode, da diese immer Vertretungskörperschaften sind. AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Religiöse Körperschaften | September 2014, GBV 224

225 (keine Änderung zur GND-Praxis)
Internationale Religionsgemeinschaften bzw. Religionsgemeinschaften antiken Ursprungs Körperschaften des Altertums und internationale Körperschaften (RDA ) Die im Deutschen gebräuchlichste Namensform wird als bevorzugter Name gewählt (keine Änderung zur GND-Praxis) Beispiele: Katholische Kirche Koptische Kirche Russisch-Orthodoxe Kirche AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Religiöse Körperschaften | September 2014, GBV 225

226 Personale Einheiten von Religionsgemeinschaften
Religiöse Orden und Gesellschaften (RDA )  die im Deutschen gebräuchlichste Namensform wird als bevorzugter Name gewählt (keine Änderung zur GND-Praxis) Gibt es keine im Deutschen gebräuchliche Form, wird der Name in der Sprache des Ursprungslandes der personalen Einheit gewählt. Beispiele: Franziskaner nicht Friars Minor nicht Minorites nicht Ordo Fratrum Minorum Dominikaner Missionaries of Charity (Der Haupteintrag im Brockhaus Wissensservice ist unter dem englischen Namen) Missionaries of Charity: einer von Mutter Teresa gegründeter Orden AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Religiöse Körperschaften | September 2014, GBV 226

227 Lokale Einheiten von Religionsgemeinschaften -1-
Lokale Kirchen usw. (RDA und ERL 5 (zu RDA )) Für lokale Einheiten von Religionsgemeinschaften (z. B. Kirchgemeinden, Pfarreien, Kultusgemeinden) wird eine selbstständige, im Allgemeinen originalsprachige Namensform als bevorzugter Name gewählt. Hat sich im Deutschen eine davon abweichende Namensform fest etabliert, wird diese als bevorzugter Name gewählt. (keine Änderung zur GND-Praxis) Zwischen Bauwerk und Kirchengemeinde wird unterschieden.  ERL 7 (zu RDA ) (keine Änderung zur GND-Praxis) Beispiele: Waalse Hervormde Gemeente Amsterdam Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main Protestantische Kirchengemeinde Dansenberg Zur Ausnahme Lokale Kirchen: ERL 5 Für lokale Einheiten von Religionsgemeinschaften wird eine selbstständige, im Allgemeinen originalsprachige Namensform als bevorzugter Name gewählt. Hat sich im Deutschen eine davon abweichende Namensform fest etabliert, wird diese als bevorzugter Name gewählt. Vgl. EH-K-16 Vgl. EH-K-18 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Religiöse Körperschaften | September 2014, GBV 227

228 Lokale Einheiten von Religionsgemeinschaften -2-
Territorialpfarreien der Katholischen Kirche ERL 6 (zu RDA ) (keine Änderung zur GND-Praxis) Bevorzugter Name (= gebräuchlicher Name) die normierte Form mit der Bezeichnung Pfarrei (in Österreich: Pfarre) bzw. den fremdsprachigen Entsprechungen, das Pfarrpatronat (Kirchenpatronat, Patrozinium) und die von der Institution selbst verwendete Ortsangabe Beispiele: Pfarrei St. Gallus Büron Pfarrei Sankt Stephanus Polch Pfarre Mariahilf Innsbruck Pfarrei Zum Guten Hirten Köngen-Unterensingen Parrocchia S. Prassede Todi ERL 6 zu : Bei Territorialpfarreien der Katholischen Kirche wird die normierte Form mit der Bezeichnung Pfarrei (in Österreich: Pfarre) bzw. den fremdsprachigen Entsprechungen, dem Pfarrpatronat (Kirchenpatronat, Patrozinium) und der von der Institution selbst verwendeten Ortsangabe als gebräuchlicher Name angesehen und als bevorzugter Name gewählt. Vgl. EH-K-16 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Religiöse Körperschaften | September 2014, GBV 228

229 Lokale Einheiten von Religionsgemeinschaften -3-
Klöster und Stifte ERL 8 zu RDA (keine Änderung zur GND-Praxis) Bevorzugter Name (= gebräuchlicher Name) die normierte Form aus der Gattungsbezeichnung „Kloster“ bzw. „Stift“ bilden wenn mehrere Klöster bzw. Stifte an einem Ort sind folgt das Patrozinium ansonsten folgt sofort der Ort. Beispiele: Stift Hameln Kloster Montecassino Kloster Sankt Emmeram Regensburg Stift St. Stephan Mainz ERL 8 zu RDA : Bilden Sie den bevorzugten Namen für Klöster und Stifte in normierter Form aus der Gattungsbezeichnung "Kloster" bzw. "Stift", ggf. dem Patrozinium und dem Ort. Vgl. EH-K-17 AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Religiöse Körperschaften | September 2014, GBV 229

230 Was ist neu mit RDA? (für den Bereich religiöse Körperschaften)
RAK / GND-Übergangsregeln RDA Erfassung von Vertretungskörperschaften Vorher: nicht unbedingt unselbstständig Nach RDA: unselbstständig Zentrale Verwaltungsorgane der Katholischen Kirche GND-ÜR-K5: Keine Weglassungen RDA: : bestimmte Normierungen + Weglassungen Änderung der Satzart für religiöse Gebietskörperschaften: GND ÜR: Hinweis zu Religionsgemeinschaften: Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften werden in der GND wie Gebietskörperschaften als Geografika behandelt (PICA: Satzart Tg) RDA: Religiöse Gebietskörperschaften wie Diözesen oder Kirchenprovinzen werden unter der religiösen Körperschaft als untergeordnete Körperschaftssätze (PICA: Satzart Tb) erfasst. Ausnahmen: geistliche Reichsfürstentümer, autokephale Patriarchate und Erzdiözesen der Ostkirche Religiöse Würdenträger als Organ der Religionsgemeinschaft (erst ab 2015) GND: Bisher nur als Personen erfasst RDA : Für FE: Erfassung als Organ der Körperschaft (SE erfasst weiterhin nur als Person) AG RDA Schulungsunterlagen – Modul GND: Religiöse Körperschaften | September 2014, GBV 230


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