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Förderlogik Sozialgesetzbücher 1-12 Teilhabeleistungen Vom Allgemeinen zum Besonderen.

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Präsentation zum Thema: "Förderlogik Sozialgesetzbücher 1-12 Teilhabeleistungen Vom Allgemeinen zum Besonderen."—  Präsentation transkript:

1 Förderlogik Sozialgesetzbücher 1-12 Teilhabeleistungen Vom Allgemeinen zum Besonderen

2 Sozialgesetzbücher Rentensachen Krankenversicherung Kinder- und Jugendhilfe SGB8

3 Sozialgesetzbücher Arbeitsförderung SGB 8 Unfallversicherung Rehabilitation und Teilhabe SGB9 sowie BSHG

4 Teilhabeleistungen nach SGB9 u.a. Gesetzbüchern Ausführungen im SGB III,V,VI,VII,VIII,XI, BSHG Allgemeine soziale Leistungen und Hilfen Nutzer: jeder Leistungsberechtigte A

5 Teilhabeleistungen nach SGB9 u.a. Gesetzbüchern Ausführungen im SGB III,V,VI,VII,VIII,XI, BSHG besondere Leistungen/ Hilfen Nutzer: jeder in besonderen Situationen, wenn Leistungen aus A nicht ausreichen A B

6 Teilhabeleistungen nach SGB9 u.a. Gesetzbüchern Ausführungen im SGB III,V,VI,VII,VIII,XI, BSHG allgemeine Leistungen für behinderte Menschen nach Teil 1 SGB IX§2 Abs.1 und SGB III §19 u.a. Nutzer: jeder behinderte Mensch, wenn Leistungen nach A und B nicht ausreichen A B C

7 Teilhabeleistungen nach SGB9 u.a. Gesetzbüchern Ausführungen im SGB III,V,VI,VII,VIII,XI, BSHG besondere Leistungen für schwerbehinderte Menschen Teil 2 SGB IX §2 und §3 Nutzer: jeder behinderte Mensch, wenn Leistungen nach A,B und C nicht ausreichen A B C D

8 Teilhabeleistungen nach SGB9 u.a. Gesetzbüchern Ausführungen im SGB III,V,VI,VII,VIII,XI, BSHG besondere Leistungen für besonders schwerbehinderte Menschen Nutzer: besonders behinderte Menschen, wenn Leistungen nach A,B,C und D nicht ausreichen A B C D E - §7 Abs. 1 SGB IX sowie §§ 104. Abs.1 Nr. 3a-e; 109 Abs. 2 u. 3; 132 Abs. 2 SGB IX

9 Leistungsgruppen Durch das SGB IX §5 Leistungsgruppen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation §§ 26-32 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben §§ 33-43 Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen (§§44 – 54) Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft §§ 55-59

10 Leistungsträger Durch das SGB IX §6 Rehabilitationsträger Krankenkassen SGB V Unfallversicherer Rentenversicherer SGB VI Versorgungsämter und Integrationsamt Jugendhilfeträger SGB VIII BSHG

11 Servicestellen Durch das SGB IX § 22-25 gemeinsame, öffentliche Servicestellen sollen gemeinsam von den Reha-Trägern eingerichtet und betrieben werden sollen in Landkreisen und kreisfreien Städten eingerichtete werden sollen über Leistungen, Leistungsvoraussetzungen und Verwaltungsabläufe informieren sollen die Zuständigkeit klären und Entscheidungen vorbereiten sollen beraten und unterstützen sollen zwischen den Reha Trägern koordinieren und vermitteln Sollen den behinderten Menschen bis zur Entscheidung unterstützend begleiten

12 Medizinische Rehabilitation Durch das SGB IX §26 ff Ambulante, stationäre med. Behandlung Frühförderung Arznei, Verband-, Heil- u. Hilfsmittel Psychotherapie Belastungserprobung, Arbeitstherapie - stufenweise Wiedereingliederung

13 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Durch das SGB IX § 33 Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschl. Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen Berufsvorbereitung Berufliche Anpassung und Weiterbildung ggf. auch schulischer Abschluss Berufliche Ausbildung, auch soweit zeitlich nicht überwiegend schulisch Überbrückungsgeld Sonst. Hilfen um angemessene Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit zu ermöglichen oder zu erhalten Auch für Zeiten notwendiger Praktika

14 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Durch das SGB IX § 34 Auch: Leistungen an Arbeitgeber 1. Ausbildungszuschüsse 2. Eingliederungszuschüsse 3. Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb 4. Teilweise oder volle Kostenerstattung für eine befristete Probebeschäftigung

15 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Durch das SGB IX Rechtsanspruch auf behindertengerechten Arbeitsplatz Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung (auch in der WfbM)

16 Persönliches Budget Durch das SGB IX § 9 und § 17 Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung...wird berechtigten Wünschen entsprochen. Sachleistungen zur Teilhabe können, wenn sie nicht in Reha-Einrichtungen auszuführen sind auf Antrag der Berechtigten als Geldleistungen erbracht werden, wenn die Leistungen hierdurch voraussichtlich bei gleicher Wirksamkeit wirtschaftlich zumindest gleichwertig ausgeführt werden. Die Leistung kann..... durch ein Budget ausgeführt werden. Das Budget wird so bemessen, dass eine Deckung..... des festgestellten Bedarfes möglich ist. die Reha Träger erproben die Einführung persönlicher Budgets durch Modellvorhaben

17 Integrationsfachdienste Beteiligung bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben Ein besonderer Bedarf an arbeits- und berufsbegleitender Betreuung ist insbesondere gegeben bei schwerbehinderten Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung oder mit einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung, die sich im Arbeitsleben besonders nachteilig auswirkt Durch das SGB IX §§ 109 - 115

18 Integrationsfachdienste - Aufgaben Beratung, Unterstützung und Vermittlung geeigneter Arbeitsplätze Beratung und Information von Arbeitgebern Erarbeitung eines individuellen Fähigkeits-, Leistungs- u. Interessensprofil in Kooperation mit dem schwerbehinderten Menschen Erschließung geeigneter Arbeitsplätze Vorbereitung auf den Arbeitsplatz Begleitung am Arbeitsplatz Krisenintervention und psychosoziale Betreuung... Durch das SGB IX § 110

19 Werkstätten für behinderte Menschen Generelle Durchführung des Eingangsverfahrens Berufsbildungsbereich generell 2 Jahre  Betonung des Bildungsanspruchs Recht auf Mitsprache  Werkstattrat Gezielte Förderung zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt als Auftrag Durch das SGB IX §§ 136 - 152

20 Wesentliche Begriffsänderungen im SGB IX Schwerbehindertengesetz Teil 2 SGB IX (Schwerbehindertenrecht) Behinderte Behinderte Menschen Werkstatt für behinderte Menschen Werkstatt für Behinderte Berufliche Rehabilitation Teilhabe am Arbeitsleben Soziale Rehabilitation Teilhabe am Leben in Gemeinschaft MaßnahmenLeistungen HauptfürsorgestelleIntegrationsamt BerufsbildungsbereichArbeitstraining


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