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Was darf ich auf Facebook ? Rechtliche Betrachtung ausgewählter Aspekte von Social Media.

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Präsentation zum Thema: "Was darf ich auf Facebook ? Rechtliche Betrachtung ausgewählter Aspekte von Social Media."—  Präsentation transkript:

1 Was darf ich auf Facebook ? Rechtliche Betrachtung ausgewählter Aspekte von Social Media

2 Zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen § 16 ABGB (01.01.1812) – Angeborne Rechte – Jeder Mensch hat angeborne, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten. Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet. § 1330 ABGB: Ehrenbeleidigung, Kreditschädigung § 1328a ABGB: Recht auf Wahrung der Privatsphäre § 78 UrhG: Recht am eigenen Bild Markenrecht, Urheberrecht, UWG, … www.raoe.at2

3 Stalking - § 107a StGB Beharrliche Verfolgung Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt 1.ihre räumliche Nähe aufsucht, 2.via Telekommunikation oder sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt, 3.unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt oder 4.unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen. Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, falls Tat Selbstmord oder Selbstmordversuch der verletzten Person zur Folge hat www.raoe.at3

4 Cybermobbing - § 107c StGB Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems Beeinträchtigung einer Person im Wege der Telekommunikation oder via Computersystem Eignung, die Person in der Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen längere Zeit hindurch fortgesetzt zwei Fallgruppen – Verletzung an der Ehre für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar – Wahrnehmbarmachung von Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person ohne deren Zustimmung für eine größere Zahl von Menschen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, falls Tat Selbstmord oder Selbstmordversuch der verletzten Person zur Folge hat www.raoe.at4

5 Wer ist das Gegenüber? Kenne ich mein Gegenüber auf Social Media ? Weiss ich, mit wem ich es zu tun habe ? Weiss ich, wem ich vertrauliche Inhalte mitteile ? Woher weiss ich das ? 5www.raoe.at

6 Lug und Trug 1 www.raoe.at6

7 Lug und Trug 2 www.raoe.at7

8 Lug und Trug 3 www.raoe.at8

9 Lug und Trug 4 www.raoe.at9

10 Lug und Trug - 5 Postings in vermeintlicher „Anonymität“ – die Herren …., bei denen die Hosen stets unten ist …. – …und der noch umtriebigere …, der auch betrügerisch weltbekannte Marken benutzt und unternehmerisch zu nichts gebracht hat…etc. – Hör mir gut (schau mich mal an… so ähnlich) du lächerlicher… Ich scheisse auf deine Politik du Schwuchtel… – Du ich spucke auch dich und auf deinen…… – Fick dich du Schwuchtel…Geh und erklär deinen Betrug …. Facebook entfernt die Seiten umgehend Strafanzeige gegen mutmaßlichen Täter eingebracht / Polizei ermittelt parallel Klage und nachfolgend Exekution gegen einen weiteren Täter www.raoe.at10

11 Was tun Täter mit der gefakten Identität ? www.raoe.at11

12 Gegen den unmittelbaren Täter vorgehen bekannte Täter – Klage – Strafanzeige unbekannte Täter – Strafanzeige www.raoe.at12

13 Kann man gegen Facebook vorgehen ? Gesetzliche Anspruchsgrundlagen – § 78 UrhG: Recht am eigenen Bild – § 1330 ABGB: Ehrenbeleidigung / Kreditschädigung – § 1328a ABGB: – § 16 ABGB: Grundnorm für das Persönlichkeitsrecht – § 18a UrhG: Recht auf Zurverfügungstellung (für den Urheber des Fotos) Nutzungsbedingungen der Facebook Ireland Limited: – 3.7.Du wirst keine Inhalte posten, die: … Nacktheit … enthalten. – 3.10.Du wirst Facebook nicht verwenden, um rechtswidrige, irreführende, bösartige oder diskriminierende Handlungen durchzuführen. – 4.1.Du wirst keine falschen persönlichen Informationen auf Facebook bereitstellen …. – 4.2.Du wirst nur ein einziges persönliches Konto anlegen. – 5.1.Du wirst keine Inhalte … posten oder Handlungen … durchführen, welche die Rechte einer anderen Person oder das Gesetz verletzen. – 5.7.Wenn du Informationen von Nutzern erfasst, dann wirst du Folgendes tun: Ihre Zustimmung einholen, … Anspruch auf Beseitigung www.raoe.at13

14 Kreditschädigung gegen Unternehmer - 1 www.raoe.at14

15 Kreditschädigung gegen Unternehmer - 2 Unwahrer Vorwurf, der Betreiber eines Unternehmens zu sein, das sich im Konkurs befindet und mit Betrug in Verbindung gebracht wird. Facebook löscht den Beitrag umgehend nach Erhalt des Aufforderungsschreibens www.raoe.at15

16 Schüler Gegen Lehrer - 1 www.raoe.at16

17 Schüler gegen Lehrer - 2 Aufforderungsschreiben an Facebook Erörterung der Schule Löschung nach wenigen Tagen www.raoe.at17

18 Konzern vs Musiker - 1 www.raoe.at18

19 Konzern vs Musiker - 2 Modekonzern möchte Musiker die Verwendung seines Künstlernamens auf Facebook und als Domain untersagen Aufforderungsschreiben abgewehrt Modekonzern lenkt ein www.raoe.at19

20 Markenrecht / Unlauterer Wettbewerb - 1 www.raoe.at20

21 Markenrecht / Unlauterer Wettbewerb - 1 Marke ohne Zustimmung verwendet Gegner lenkt nach Aufforderungsschreiben nicht ein Klage nach Markenrecht und UWG – Unterlassung, Urteilsveröffentlichung, Feststellung, angemessenes Entgelt (Gesamtstreitwert EUR 125.000,00) – Einstweilige Verfügung erlassen www.raoe.at21

22 „Schlechtbewertung“ unter fremdem Namen Bewertung über Google-Places mit Fake-Identität (1/2) www.raoe.at22

23 „Schlechtbewertung“ unter fremdem Namen Bewertung über Google-Places mit Fake-Identität (2/2) www.raoe.at23 Wahre Identität – Mitglied eines Sportverbandes Vorgehen gegen Google wegen Verstoß gegen Nutzungsbedingungen – Punkt 12. Identitätsdiebstahl Vorgehen gegen den unmittelbaren Täter wegen Verletzung von UWG

24 Grafik ohne Zustimmung verwendet - 1 www.raoe.at24

25 Grafik ohne Zustimmung verwendet - 2 Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz Aufforderungsschreiben an den Seiteninhaber, der mit fremden Inhalten bedruckte T-Shirts verkauft Klage: – Unterlassung, Beseitigung (Streitwert EUR 43.200,00) – Schadenersatz / Lizenzentgelt – Einstweilige Verfügung www.raoe.at25

26 Ehrenbeleidigung mit Erkennbarkeit im Kontext - 1 www.raoe.at26

27 Ehrenbeleidigung mit Erkennbarkeit im Kontext - 2 Aufforderungsschreiben an die Gegenseite mit Verpflichtung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Kostenübernahme Löschung erfolgt unmittelbar www.raoe.at27

28 Ehrenbeleidigung / Verletzung von Persönlichkeitsrechten (1) www.raoe.at28

29 Ehrenbeleidigung / Verletzung von Persönlichkeitsrechten (2) www.raoe.at29

30 Ehrenbeleidigung / Verletzung von Persönlichkeitsrechten (3) www.raoe.at30

31 Ehrenbeleidigung / Verletzung von Persönlichkeitsrechten (4) www.raoe.at31

32 Ehrenbeleidigung / Verletzung von Persönlichkeitsrechten (5) www.raoe.at32 Aufforderung an Facebook zur Entfernung Klage auf Unterlassung verbunden mit Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung sowie Beseitigung und Schadenersatz nach – § 1330 ABGB (Ehrenbeleidigung, Kreditschädigung) – § 1328a (Recht auf Wahrung der Privatsphäre) – § 16 ABGB (Angeborne Rechte, „Schutz des Lebensbildes“) – § 78 UrhG (Recht am eigenen Bild) Strafverfahren (Beleidigung)

33 Facebookkommunikation als Beweismittel - 1 www.raoe.at33

34 Facebookkommunikation als Beweismittel - 2 Darlehensempfängerin behauptet, dass ihr ein bestimmter Geldbetrag geschenkt wurde Nach Vorlage der Kommunikation via Facebook vor Gericht, in der sie die Rückzahlungsmodalität zur Kenntnis nimmt, erfolgt ein Anerkenntnis Zusätzlich zum ursprünglich geschuldeten Betrag zu ersetzen: – Zinsen – Gerichtsgebühren – Kosten www.raoe.at34

35 Facebookkommunikation als Beweismittel - 3 www.raoe.at35

36 Facebookkommunikation als Beweismittel - 4 Ehemaliger Arbeitnehmer behauptet nicht gegen die Konkurrenzklausel zu verstoßen und die Konventionalstrafe nicht zu schulden, da er nicht für ein Konkurrenzunternehmen tätig ist Nach Vorlage der Facebook-Darstellung seines eigenen Unternehmens akzeptiert er einen Zahlungsvergleich www.raoe.at36

37 Beziehungsende mit unschönen Folgen - 1 www.raoe.at37

38 Beziehungsende mit unschönen Folgen - 2 Über Fake-Account wird vom Ex-Freund erotische Literatur mit Fotos der Ex-Freundin vertrieben Facebook entfernt Fake-Account und Fotos Aufforderungschreiben an bekannten Täter erfolglos Mahnklage über EUR 2.400,00 (Schadenersatz) gegen bekannten Täter Zahlungsbefehl wird mangels Einspruch rechtskräftig Exekutionsverfahren gegen bekannten Täter www.raoe.at38

39 Beziehungsende noch unschöner - 1 www.raoe.at39

40 Beziehungsende noch unschöner - 2 www.raoe.at40 …“Und dein Sexvideo wird halb Wien sehen. Zuerst werden es deine Eltern und Geschwister sehen. Wenn du schon etwas sein willst, dann werde ich das aus dir machen.“ „Ich bin bis auf die Knochen bewaffnet. Und egal wer mir zu Nahe kommt, ich schieße und stech ihn nieder.“ SMS / Whatsapp „Vergiss nicht, dass du eine Mutter eine Schwester und eine Nichte hast. Es werden Köpfe rollen und ich werde sie alle vor deinen Augen umbringen und dann dich. Vor mir wirst du und deine ganze Familie nie sicher sein. Verstecken kannst du dich vor mir auch nicht. Ich finde dich überall und ich werde mit dir machen was ich will. Ich habe zwei Pässe und reise wohin ich will. Im Gefängnis werde ich nicht landen, da ich zu klug dafür bin und mir keiner von eurer Polizei was anhaben kann. Du wirst schon sehen was du davon hast. Bring dich lieber selber um, denn ich finde dich und dann wirst du leiden und zusehen wie deine ganze Familie ausgerottet wird und am Ende bist du dran. Aber für dich hebe ich mir die schlimmsten Qualen auf. Du wirst es bereuen.“ Telefonprotokoll via Whatsapp gesendet

41 Beziehungsende noch unschöner - 3 Facebook reagiert rasch auf Löschungsaufforderung für das Opfer allerdings nicht rasch genug; Verwandte und Freunde sind bereits in Kenntnis der Bilder Strafanzeige gegen den bekannten Täter wegen – § 107a StGB: Beharrliche Verfolgung (Stalking); Anmerkung ( § 107c war noch nicht in Kraft) www.raoe.at41

42 Kreditschädigung / Ehrenbeleidigung nach Polizeieinsatz - 1 www.raoe.at42

43 Kreditschädigung / Ehrenbeleidigung nach Polizeieinsatz - 2 Facebook entfernt die inkriminierten Inhalte rasch nach dem Aufforderungsschreiben. Der bekannte Täter verpflichtet sich zur Unterlassung und zur Zahlung eines Teilschadenersatzbetrages sowie zur Übernahme der Kosten und wendet damit den ansonsten unausweichlichen Gerichtsweg ab. www.raoe.at43

44 Kreditschädigung / Ehrenbeleidigung gegen Unternehmer - 1 www.raoe.at44

45 Kreditschädigung / Ehrenbeleidigung gegen Unternehmer - 2 Facebook entfernt die Seite rasch nach dem Aufforderungsschreiben Der Bekannte Täter reagiert nicht auf das Aufforderungsschreiben Gerichtsverfahren läuft. www.raoe.at45

46 www.raoe.at46 Dr. Johannes Öhlböck LL.M. Rechtsanwalt Wickenburggasse 26/5 1080 Wien T: +43 1 505 49 59 F: +43 1 505 49 59 30 E: office@raoe.at W: www.raoe.atwww.raoe.at


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