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Auskunftsbescheid § 118 BAO Brennpunkte aus Sicht des FB-GBP

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Präsentation zum Thema: "Auskunftsbescheid § 118 BAO Brennpunkte aus Sicht des FB-GBP"—  Präsentation transkript:

1 Auskunftsbescheid § 118 BAO Brennpunkte aus Sicht des FB-GBP
Gerhard Steiner Bereichsleiter IStR – FB-GBP

2 Was gab es / gibt es alles !?
(Unilaterale) Auskunftsbescheid(e) gemäß § 118 BAO zu den Themen Gruppenbesteuerung, Umgründungen und (internationale) Verrechnungspreis Auskunft gem § 90 EStG zu Lohnsteuerfragen Auskunftspflichtgesetz (zu allen Themen) - allerdings kein Rechtsanspruch auf Beurteilung eines erst zu verwirklichenden Sachverhalt (VwGH , 90/05/0074; BKA, SWK 1988, T 215; BMF, ÖStZ 1997, 260) Besonderes Auskunftsverfahren iVm § 6 Schachtel-VO Ein APA (Advance Pricing Agreement – OECD-VPG Rz 4.124) nur Verrechnungspreise - Kriterienkatalog festgelegt wird (z.B. Methode, Vergleichswerte, kritische Annahmen künftiger Ereignisse) über einen festen Zeitraum hinweg. APA können im unilateralen, bi- oder multilateralen Wege abgeschlossen werden. Bilaterale APAs auf Basis von DBA`s! Im IStR – Anfragebeantwortungen des BMF im Wege des EAS-Systems Rz 369 VPR 2010

3 Warum überhaupt ??? Was macht der US-Riese Wal-Mart
Worldwide Tax Daily, Wal-Mart is an example of a company that has made APA´s a central part of it´s strategy to manage transfer pricing risks. Wyman Atwell, Wal-Mart´s vice-president for international tax described the company as a "heavy user of the APA-programme", adding that they offered benefits in terms of certainty, timeliness and cost savings

4 Analysen / Aussagen zu APA-Programmen im Ausland
THE TAXING EFFECTS OF THE ADVANCE PRICING ARRANGEMENT PROGRAM: A REVIEW OF APAs AND THEIR IMPACT ON STAKEHOLDERS Journal of Australian Taxation (2007), By Dr Kerrie Sadiq, The University of Queensland, (Auszugsweise Aussagen aus oa Papier zu den Gründen dafür, dass Unternehmen in ein APA-Programm "einsteigen"): The Participating Taxpayer - the five main inter-related advantages the resolution of uncertainty on a prospective basis, the prevention of double taxation (bei unilateralen ???) the avoidance of a possible audit (with penalties and litigation following), the ability to deal with real time issues, and a cooperative environment Psychologically, as well, agreement in financial disputes often seems easier before rather than after the fact. The certainty provided to that taxpayer is in the form of an appropriate transfer pricing methodology, which the ATO believes ‘enhances the predictability of tax treatment of international transactions’. A consequence of this certainty is a reduction in compliance costs (greater efficiency) along with a reduction in risk of an audit or penalties.

5 Auskunftsbescheid § 118 BAO Brennpunkte aus Sicht des FB-GBP
Möglichkeit von Vorgesprächen vor Abgabe eines Antrages iSd § 118 BAO Beispiel – Diskussion erster konkreter Überlegungen oder eines Antragsentwurfes mit der FV Umfassende Darstellung des noch nicht verwirklichten Sachverhaltes Beispiel – im Antrag iVm „VP-Ruling“ keinerlei Ausführungen iVm offenkundigen Vergleichstransaktionen mit fremden Dritten – wenn nicht im Antrag – mögliches Problem der Bindungswirkung bei späterer BP

6 Auskunftsbescheid § 118 BAO Brennpunkte aus Sicht des FB-GBP
Umfang der Berichtspflichten, insbesondere - ob und wann der SV verwirklicht wurde und - ob und wie der verwirklichte SV vom beauskunfteten SV abweicht => Relativ große Freiheit des FA in punkto Berichtspflichten (Datum, Umfang, etc.) Aus der Einfügung des Wortes „insbesondere“ ist zu schließen, dass auch zusätzliche Berichtspflichten in den Spruch aufgenommen werden können. Beispielsweise wäre es bei Auskunftsbescheiden über VP-Gestaltungen Zugriff auf bestimmte Unterlagen von (ausländischen) verbundenen Unternehmen (zB Kalkulationsunterlagen der Muttergesellschaft auf welche die österreichische Tochtergesellschaft normalerweise keinen Zugriff hat) als „berichtspflichtige Bedingung“ festzulegen.

7 Auskunftsbescheid § 118 BAO Brennpunkte aus Sicht des FB-GBP
Besonderheiten bei „VP-Rulings“ Gültigkeitsdauer - ?? Was wird „gerult“ – VP-Methode, Methodenanwendung ... Vorgangsweise bei Vorlage von VP-Studien Berichtspflichten – beispielsweise Vorlage bestimmter Unterlagen von (ausländischen) verbundenen Unternehmen (zB Kalkulationsunterlagen der Muttergesellschaft auf welche die österreichische Tochtergesellschaft normalerweise keinen Zugriff hat) als „berichtspflichtige Bedingung“ als Beilage zur Steuererklärung festzulegen.

8 Weitere offene (?) Themen
Was geht – was geht nicht? Anträge bei Fragen iVm Stammhaus/Betriebsstättenergebnisaufteilung möglich? Eventualanfragen/-anträge möglich? Wann unilateral – wann bilateral sinnvoll? Abgrenzung zu Treu- und Glaubenauskunft (umfangreiche Anfragen iVm Bewertungsfragen – immaterielle WG, positiver Verkehrswert iVm Umgründungen etc) Ihre Anmerkungen:

9 Es gibt für (fast) alles eine Lösung!
Fragen??? Gerhard Steiner Fachbereich Großbetriebsprüfung Bereichsleiter Internationales Steuerrecht / Verrechnungspreise Herzlichen Dank für Ihr Interesse Gerhard Steiner


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