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Strafrecht BT Köperverletzung (Fortsetzung) sowie Gefährdung des Lebens und der Gesundheit Vorlesung vom 2. November 2009 HS 2009 Ass.-Prof.

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1 Strafrecht BT Köperverletzung (Fortsetzung) sowie Gefährdung des Lebens und der Gesundheit Vorlesung vom 2. November 2009 HS 2009 Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern

2 Körperverletzung (Art. 122 - 126) – Inhaltliche Gliederung bzw
Körperverletzung (Art ) – Inhaltliche Gliederung bzw. Systematik Körperverletzung Fahrlässige Körperverletzung (Art. 125) Vorsätzliche Körperverletzung Qualifikation Schwere Kv. (Art. 122) Grund-tatbestand Einfache Kv. (Art. 123 Ziff.1. Abs.1) Privile-gierung Tätlichkeit (Art. 126) schwere fahrl. Kv. Abs. 2 einfache fahrl. Kv. Abs. 1 Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Qualifikation (Ziff. 2) Privilegierung (Ziff. 1 Abs. 2) Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 2

3 Tätlichkeit (Art. 126) – Grundtatbestand
Art. 126: Tätlichkeit 1 Wer gegen jemanden Tätlichkeiten verübt, die keine Schädigung des Körpers oder der Gesundheit zur Folge haben, wird, auf Antrag, mit Busse bestraft. geringfügiger Angriff auf die körperliche Integrität, der die Schwelle zur einfachen Körperverletzung noch nicht erreicht, der aber über das allgemein übliche oder gesellschaftlich geduldete Mass des "Körper-kontakts" hinausgeht typische Beispiele: Ohrfeigen, Schläge, Fusstritte, Stösse,… grosses Ermessen des Gerichts "erhebliche Schmerzen" und "blutende Wunde" als Indizien für die Annahme einer einfachen Körperverletzung Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 3

4 Tätlichkeit (Art. 126) – Qualifikationen (Abs. 2): Übersicht
Art. 126: Tätlichkeit 2 Der Täter wird von Amtes wegen verfolgt, wenn er die Tat wiederholt begeht: (…) Qualifikationsgrund: besondere Schutzbedürftigkeit des Opfers Unterschied zur qualifizierten einfachen Körperverletzung gemäss Art. 123 Ziff. 2 Abs. 3-6: Qualifizierung nur bei wiederholter Tatbegehung "mindestens zwei Vorfälle in kurzer Zeit" (BGE 129 IV 216, 222) Rechtsfolge: Offizialdelikte (Verfolgung von Amtes wegen) Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 4

5 Tätlichkeit (Art. 126) – Qualifikationen (Abs
Tätlichkeit (Art. 126) – Qualifikationen (Abs. 2): Schutzbefohlene als Opfer (lit. a) Art. 126: Tätlichkeit 2 Der Täter wird von Amtes wegen verfolgt, wenn er die Tat wiederholt begeht: a. an einer Person, die unter seiner Obhut steht oder für die er zu sorgen hat, namentlich an einem Kind; (…) Obhuts- oder Sorgeverhältnis zwischen Täter und Opfer Opfer = Schutzbefohlene des Täters z.B. Kinder bis zur Volljährigkeit im Verhältnis zu ihren Eltern; Bewohner von Alters- und Pflegeheimen Unterschied zur qualifizierten einfachen Körperverletzung gemäss Art. 123 Ziff. 2 Abs. 3-6: Offizialdelikt nur bei wiederholter Tatbegehung "mindestens zwei Vorfälle in kurzer Zeit" (BGE 129 IV 222) Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 5

6 Tätlichkeit (Art. 126) – Qualifikationen (Abs
Tätlichkeit (Art. 126) – Qualifikationen (Abs. 3): Häusliche Gewalt (lit. b - c) Art. 126: Tätlichkeit 2 Der Täter wird von Amtes wegen verfolgt, wenn er die Tat wiederholt begeht: b. an seinem Ehegatten während der Ehe oder bis zu einem Jahr nach der Scheidung; oder bbis. an seiner eingetragenen Partnerin (…) während der Dauer der eingetragenen Partnerschaft oder bis zu einem Jahr nach deren Auflösung; oder c. an seinem hetero- oder homosexuellen Lebenspartner (= Konkubinat), sofern sie auf unbestimmte Zeit einen gemeinsamen Haushalt führen und die Tat während dieser Zeit oder bis zu einem Jahr nach der Trennung begangen wurde. Kreis der geschützten Opfer: Ehegatten; eingetragene Partner (Partnerschaftsgesetz); Konkubinatspaare (= nicht verheiratete bzw. nicht eingetragene Paare, die einen gemeinsamen Haushalt führen) Zeitraum: bis ein Jahr nach Scheidung bzw. Auflösung bzw. Trennung Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 6

7 Tätlichkeit – Häusliche Gewalt: Verfahrensbestim-mung (Art. 55a)
Art. 55a (Einstellung des Verfahrens) Ehegatte, eingetragene Partnerin, eingetragener Partner oder Lebenspartner als Opfer 1 Bei einfacher Körperverletzung (Art. 123 Ziff. 2 Abs. 3–5), wiederholten Tätlich-keiten (Art. 126 Abs. 2 Bst. b, bbis und c), Drohung (…) und Nötigung (…) kann die zuständige Behörde der Strafrechtspflege das Verfahren provisorisch einstellen, wenn: a. das Opfer: 1. der Ehegatte des Täters ist und die Tat während der Ehe oder innerhalb eines Jahres nach deren Scheidung begangen wurde, oder 2. die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner des Täters ist und die Tat während der Dauer der eingetragenen Partnerschaft oder innerhalb eines Jahres nach deren Auflösung begangen wurde, oder 3. der hetero- oder homosexuelle Lebenspartner bzw. der noch nicht ein Jahr getrennt lebende Ex- Lebenspartner des Täters ist; und b. das Opfer (…) darum ersucht oder einem entsprechenden Antrag der zuständigen Behörde zustimmt. 2 Das Verfahren wird wieder aufgenommen, wenn das Opfer (…) seine Zustimmung innerhalb von sechs Monaten seit der provisorischen Einstellung des Verfahrens schriftlich oder mündlich widerruft. 3 Wird die Zustimmung nicht widerrufen, verfügt die zuständige Behörde der Strafrechtspflege die definitive Einstellung. 4 (…) Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 7

8 Tätlichkeit (Art. 126) – Subjektiver Tatbestand
Vorsatz; Eventualvorsatz reicht aus (nur vorsätzliche Tätlichkeit ist strafbar; es gibt keine strafrechtlich relevante fahrlässige Tätlichkeit) falls Vorsatz auf Körperverletzung i.e.S. gerichtet war, aber vom Verletzungserfolg her bloss eine Tätlichkeit eintritt: versuchte (einfache oder schwere) Körperverletzung (konsumiert die Tätlichkeit; unechte Konkurrenz) tritt ein schwererer Erfolg ein, als vom Täter gewollt worden ist: Tätlichkeit in echter Konkurrenz mit fahrlässiger Körperverletzung (oder fahrlässiger Tötung) Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 8

9 Fahrlässige Körperverletzung (Art. 125)
Art. 125: Fahrlässige Körperverletzung 1 Wer fahrlässig einen Menschen am Körper oder an der Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. 2 Ist die Schädigung schwer, so wird der Täter von Amtes wegen verfolgt. Abs. 1: einfache fahrlässige Körperverletzung Erfolg entspricht jenem von Art. 123 Antragsdelikt analoge Anwendung von Art. 123 Ziff. 1 Abs. 2 bei "leichten Fällen" (Rechtsfolge: Strafmilderung gemäss Art. 48a; d.h. bloss Busse) Abs. 2: schwere fahrlässige Körperverletzung Erfolg entspricht jenem von Art. 122 Offizialdelikt; jedoch gleicher Strafrahmen wie einfache fahrlässige Körperverletzung gemäss Abs. 1 Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 9

10 Fahrlässige Körperverletzung (Art
Fahrlässige Körperverletzung (Art. 125) – Konkurrenz zu Gefährdungstatbeständen Fahrlässige Köperverletzung bei gleichzeitiger Erfüllung eines Gefährdungstatbestands z.B. Art. 90 SVG (i.V.m. mit einer konkreten Sorgfaltspflicht) Gefährdungstatbestand umschreibt die Sorgfaltspflicht, deren Verletzung bei Eintritt eines Verletzungserfolgs (Körperverletzung) eine Strafbarkeit gemäss Art. 125 begründet wenn nur eine Person (als Opfer) betroffen ist: unechte Konkurrenz; Art. 125 konsumiert den Gefährdungstatbestand wenn neben der verletzten Person noch eine weitere Person konkret gefährdet worden ist: echte Konkurrenz wenn nur eine Person betroffen ist, diese aber keinen Strafantrag gestellt hat: Täter wird einzig wegen des Gefährdungsdelikts verurteilt bei vorsätzlichen Gefährdungsdelikten (z.B. Art. 127, Art. 128, Art. 129): echte Konkurrenz Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 10

11 Körperverletzungsdelikte: Züchtigungsrecht gegenüber Kindern als Rechtfertigungsgrund?
Eltern Art. 302 ZGB: elterliches Erziehungsrecht Züchtigungsrecht i.S. einer körperlichen Strafe oder Zurechtweisung darf Tätlichkeit nicht überschreiten; muss Ausnahme sein (Art. 126 Abs. 2 lit. a) Lehrerschaft Zulässigkeit kantonaler "Züchtigungs-Bestimmungen" im kantonalen Schulrecht fraglich sicherlich nicht aus Gewohnheitsrecht; höchstens gestützt auf kantonale gesetzliche Grundlage Drittperson (z.B. Hauswart) Züchtigungsrecht ausgeschlossen Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 11

12 Körperverletzungsdelikte – Einwilligung des Ver-letzten: allgemein und bei ärztlichen Eingriffen
Einwilligung allgemein bei einfacher Körperverletzung (und Nötigung): Einwilligung ist grundsätzlich immer rechtfertigend bei schwerer Körperverletzung: Einwilligung gilt als Rechtferti-gungsgrund, wenn die Hinnahme der Verletzung einem sittlichen, ethisch anerkannten Zweck dient bei ärztlichen Heileingriffen im Besonderen 1. Meinung: schon Tatbestand nicht erfüllt, weil sozialer Sinn gerade nicht die Schädigung der Gesundheit ist, sondern die Heilung 2. Meinung (inkl. Bundesgericht): auch ein ärztlicher Heileingriff erfüllt den Tatbestand einer Körperverletzung; Einwilligung des Patienten (bloss) als Rechtfertigungsgrund Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 12

13 Körperverletzungsdelikte: Einwilligung in Sport-verletzungen
relevant bei Kampfsportarten und Teamsportarten mit Körperkontakt (z.B. Fussball, Eishockey) Teilnahme an Sportveranstaltung bzw. -wettkampf als eigenverant-wortliche Selbstgefährdung (Einwilligung in das Verletzungsrisiko) Grenze der Einwilligung: Spielregeln Strafbarkeit der Körperverletzung bei absichtlicher und grober Verletzung der Spielregeln Fusstritt bei Boxkampf Faustschlag bei Fussballspiel absichtlicher Regelverstoss, ohne Verletzungsvorsatz: fahrlässige Körperverletzung absichtlicher Regelverstoss, (Eventual-) Vorsatz betreffend Verletzung: vorsätzliche Körperverletzung Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 13

14 Körperverletzungsdelikte: Einwilligung in Sport-verletzungen – Bsp: BGE 134 IV 26
BGE 134 IV 26 (BGer-Urteil 6B-298/2007 vom 24. Oktober 2007) Sachverhalt Am 31. Oktober 2000 spielte Kevin Miller (Beschwerdegegner) für den HC Davos in einer Eishockey Nationalliga A Meisterschaftspartie gegen die ZSC Lions. Dabei foulte er Andrew McKim (Beschwerdeführer) grob. Die bei diesem Foul erlittenen gesundheitlichen Schäden zwangen Andrew McKim, seine Profikarriere zu beenden. Zum Foulspiel kam es in der zehnten Minute des ersten Spieldrittels. Der ZSC-Spieler Andrew McKim gelangte unmittelbar hinter dem Tor des HC Davos in Puckbesitz. Er nutzte seine vorhandene Bewegung aus und setzte seine Fahrt in einem Bogen fort, um in eine günstige Torschuss-position zu gelangen Sekunden nach der Schussabgabe wurde er durch Kevin Miller von hinten in den Rücken gecheckt. Durch den Check fiel er vornüber und schlug mit seinem Kopf auf dem Eis auf. Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 14

15 Körperverletzungsdelikte: Einwilligung in Sport-verletzungen – Bsp: BGE 134 IV 26 (Fortsetzung)
Aus den Erwägungen (…) Für die Abgrenzung unerlaubter von noch tolerierten Risiken ist auf die im jeweiligen Wettkampf anwendbaren Spielregeln zurückzugreifen. (…) Bei der Realisierung des sportartspezifischen Grundrisikos sollte von strafrechtlicher Ahndung abgesehen werden. Zu diesem Grundrisiko gehören auch die mit körperkontaktbetonten Mannschaftssportwettkämp-fen zwangsläufig einhergehenden "normalen" Fouls und Verletzungen. Je krasser indes Regeln verletzt werden, die dem körperlichen Schutz der Spieler dienen, desto weniger kann von der Verwirklichung eines spieltypischen Risikos gesprochen werden und desto eher rückt eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Spielers ins Blickfeld. (…) Mit dem Verbot, Gegenspieler von hinten zu checken, soll genau das verhindert werden, was im vorliegenden Fall eingetreten ist, nämlich dass der gefoulte Spieler vornüber fällt und mit dem Kopf auf dem Eis aufprallt. Es ist somit erstellt, dass sich die Körperverletzung auf ein objektiv krass regelwidriges Verhalten des Beschwerdegegners zurückführen lässt. (…) Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 15

16 Körperverletzungsdelikte: Einwilligung in Sport-verletzungen – Bsp: BGE 134 IV 26 (Fortsetzung)
Aus den Erwägungen (Fortsetzung) (zum subjektiven Tatbestand) (…) Er hat mithin die Möglichkeit eines Checks von hinten in den Rücken in Kauf genommen und die daraus resultierenden Verletzungen als mögliche, wenn auch unerwünschte Folgen, seinem vorrangigen Ziel untergeordnet, den Beschwerdeführer um jeden Preis am Abschuss zu hindern. Ausser Zweifel steht (…), dass er als professioneller Hockey-spieler um die mit einem Bodycheck in den Rücken verbundenen Verletzungsrisiken wusste. Urteil Zurückweisung an das Obergericht des Kantons Zürich zur Schuldig-sprechung wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung gemäss Art. 123 Abs. 1 Ziff. 1 und fahrlässiger schwerer Körperverletzung gemäss Art. 122 Abs. 2 Var. 2. Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 16

17 Gefährdung des Lebens und der Gesundheit (Art
Gefährdung des Lebens und der Gesundheit (Art ) – Gliederung im Gesetz 1. Titel: Straftaten gegen Leib und Leben Tötung (Art ) Schwangerschaftsabbruch (Art ) Körperverletzung (Art ) Gefährdung des Lebens und der Gesundheit (Art ) Ziff. 4: Gefährdung des Lebens und der Gesundheit. Art. 127: Aussetzung Art. 128: Unterlassung der Nothilfe Art. 128bis: Falscher Alarm art. 129: Gefährdung des Lebens Art : Aufgehoben Art. 133: Raufhandel Art. 134: Angriff Art. 135: Gewaltdarstellungen Art. 136: Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 17

18 Gefährdung des Lebens und der Gesundheit (Art. 127 - 136) – Allgemeines
Rechtsgut: Leben und körperliche Integrität Unterschied zu den Tötungs- bzw. Körperverletzungsstraftaten: Gefährdung des Rechtsguts genügt zur Deliktsvollendung; Vorverlegung der Strafbarkeit konkrete und abstrakte Gefährdungsdelikte konkrete Gefährdungsdelikte: konkrete Gefahr für ein konkretes Rechtsgut (d.h. für eine individuelle Person) ist tatsächlich eingetreten (Erfolgsdelikt) abstrakte Gefährdungsdelikte: Schaffung (oder Duldung) einer Situation mit typischerweise gefährlichem Charakter, ohne dass im Einzelfall ein Gefahrenzustand eingetreten sein muss (Tätigkeits-delikt) Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 18

19 Aussetzung (Art. 127) – Allgemeines
Art. 127: Aussetzung Wer einen Hilflosen, der unter seiner Obhut steht oder für den er zu sorgen hat, einer Gefahr für das Leben oder einer schweren unmittelbaren Gefahr für die Gesundheit aussetzt oder in einer solchen Gefahr im Stiche lässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Schutzzweck: Schutz Hilfloser vor einer Gefahr für ihr Leben oder einer schweren unmittelbaren Gefahr für ihre Gesundheit Definition: Aussetzung ist die vorsätzliche Herbeiführung (oder Nicht-Abwendung) einer konkreten Lebens- oder unmittelbaren Gesundheitsgefahr zum Nachteil eines Hilflosen durch einen Obhutspflichtigen Zwei Tatbestands-Alternativen (alternative Tathandlungen) 1. Aussetzen eines Hilflosen (= Aussetzung i.e.S.) 2. Im-Stich-Lassen eines Hilflosen Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 19

20 Aussetzung (Art. 127) – Objektiver Tatbestand: Tatobjekt und Täterperson
Art. 127: Aussetzung Wer einen Hilflosen, der unter seiner Obhut steht oder für den er zu sorgen hat, (…) Tatobjekt (Opfer): Hilfloser = Person, der es nicht möglich ist, sich aus eigener Kraft vor Gefahren für Leben oder Gesundheit zu schützen persönliche Gründe: Alter, Krankheit, Gebrechen, … besondere Umstände: Unfall, … Täterperson: wer für einen Hilflosen rechtlich zu sorgen hat oder unter dessen faktischer Obhut der Hilflose steht Aussetzung = Sonderdelikt Garantenstellung im Sinne eines Beschützergaranten (= Obhuts-garanten) Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 20

21 Aussetzung (Art. 127) – Objektiver Tatbestand: Tathandlung
Art. 127: Aussetzung einer Gefahr für das Leben oder einer schweren unmittelbaren Gefahr für die Gesundheit aussetzt oder in einer solchen Gefahr im Stiche lässt, zwei Tathandlungs-Alternativen: Aussetzen (= Begehungsdelikt) und Im-Stich-Lassen (= echtes Unterlassungsdelikt) Aussetzen: jede Annäherung zwischen Tatobjekt (Opfer) und Gefahrensituation (bzw. Gefahrenquelle) Im-Stich-Lassen: Nichtvornahme des zur Gefahrenabwehr Erforder- lichen und Möglichen praktisch relevante Konstellationen neben der 1. TB-Alternative: der Hilflose bringt sich selbst in Gefahr; ein nicht sorge- bzw. ob-hutspflichtiger Dritter bringt den Hilflosen in eine Gefahrensituation sowohl völliges Passivbleiben als auch ungenügende Hilfeleistung Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 21

22 Aussetzung (Art. 127) – Objektiver Tatbestand: Gefährdungserfolg
Art. 127: Aussetzung einer Gefahr für das Leben oder einer schweren unmittelbaren Gefahr für die Gesundheit aussetzt oder in einer solchen Gefahr im Stiche lässt, konkrete Lebensgefahr unmittelbare Gefahr für eine schwere Gesundheitsschädigung Gefahrabwendung muss objektiv (noch) möglich sein Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 22

23 Aussetzung (Art. 127) – Objektiver Tatbestand: Subjektiver Tatbestand
Vorsatz; Eventualvorsatz ausreichend gerichtet auf die Gefährdung bei Unterlassung (Im-Stich-Lassen): Täter muss mit der Möglichkeit des Gefahrenseintritts sowie mit der Abwendbarkeit der Gefahr durch sein Handeln rechnen Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 23

24 Unterlassung der Nothilfe (Art. 128) – Allgemeines und Systematik
Art. 128: Unterlassung der Nothilfe Wer einem Menschen, den er verletzt hat, oder einem Menschen, der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, nicht hilft, obwohl es ihm den Umständen nach zugemutet werden könnte, wer andere davon abhält, Nothilfe zu leisten, oder sie dabei behindert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Art. 128: abstraktes Gefährdungsdelikt; (Un-) Tätigkeitsdelikt Abs. 1: echtes Unterlassungsdelikt Nichthelfen nach Verletzung (Pflicht trifft nur den Verletzer) Nichthelfen bei unmittelbarer Lebensgefahr (Pflicht trifft alle Personen) Abs. 2: Begehungsdelikt Dritte aktiv an der Nothilfe hindern oder sie dabei stören Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 24

25 Unterlassung der Nothilfe (Art. 128) – Abs
Unterlassung der Nothilfe (Art. 128) – Abs. 1 (Unterlassungsdelikt): Zumutbarkeit Art. 128: Unterlassung der Nothilfe (…) obwohl es ihm den Umständen nach zugemutet werden könnte, (…) Zumutbarkeit der Hilfeleistung: bestimmt sich aufgrund nachträglicher Prognose ex ante Grad der eigenen Gefährdung Beziehung des Hilfsfähigen zum Geschehen persönliche Fähigkeiten, Hilfsmitttel, Erfahrungen, … Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 25

26 Unterlassung der Nothilfe (Art. 128) – Abs
Unterlassung der Nothilfe (Art. 128) – Abs. 1: durch die verletzende Person (1. TB-Alternative) Art. 128: Unterlassung der Nothilfe Wer einem Menschen, den er verletzt hat, (…) , nicht hilft, obwohl es ihm den Umständen nach zugemutet werden könnte, (…) Täter muss eine Beeinträchtigung an Körper oder Gesundheit verursacht haben mindestens einfache Körperverletzung i.S.v. Art. 122 Verletzungshandlung muss nicht rechtswidrig oder schuldhaft sein tatbestandsmässiges Verhalten: Nichthelfen, obwohl Opfer hilfebe- dürftig ist belanglos: ob die unterlassene Hilfe tatsächlich Erfolg gehabt hätte Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 26

27 Unterlassung der Nothilfe (Art. 128) – Abs
Unterlassung der Nothilfe (Art. 128) – Abs. 1: bei unmittelbarer Lebensgefahr (2. TB-Alternative) Art. 128: Unterlassung der Nothilfe Wer einem (…) Menschen, der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, nicht hilft, obwohl es ihm den Umständen nach zugemutet werden könnte, (…) Pflicht trifft "alle" Ursache der Lebensgefahr ist unerheblich; kann sogar durch das Opfer selbstverschuldet sein unmittelbare Lebensgefahr: "Leben hängt an einem seidenen Faden" zur Hilfeleistung sind alle verpflichtet, die dazu in der Lage sind bei mehreren Personen trifft die Hilfepflicht jede von ihnen Inhalt der Pflicht Benachrichtigung eines Rettungsdienstes bei Medizinpersonen und anderen Sachkundigen: erste Hilfe etc. Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 27

28 Unterlassung der Nothilfe (Art. 128) – Abs
Unterlassung der Nothilfe (Art. 128) – Abs. 2: Ver- oder Behinderung von Hilfe (3. TB-Alternative) Art. 128: Unterlassung der Nothilfe (…) wer andere davon abhält, Nothilfe zu leisten, oder sie dabei behindert, (…) nur bezogen auf Nothilfe im Sinne von Abs. 1 (durch Verletzter; bei unmittelbarer Lebensgefahr) Täter: jede Person; auch Personen, die nicht gemäss Abs. 1 zur Hilfe verpflichtet wären Tathandlung: jede Handlung, die gebotene Hilfe verunmöglicht oder erschwert verbale Aufforderungen; Zurückhalten von Hilfsbereiten; Blockieren der Zufahrt; … "andere": Hilfspflichtige nach Abs. 1 oder "professionelle Retter" Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 28

29 Unterlassung der Nothilfe (Art. 128) – Subjektiver Tatbestand
Vorsatz; Eventualvorsatz reicht aus Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 29

30 Unterlassung der Nothilfe (Art. 128) – Konkurrenzen
Verhältnis zu den vorsätzlichen Tötungsdelikten: unechte Konkurrenz Verhältnis zu den vorsätzlichen Körperverletzungsdelikten: unechte Konkurrenz; Art. 122 und 123 gehen vor Verhältnis zur fahrlässigen Tötung und zur fahrlässigen Körperverlet-zung: echte Konkurrenz Verhältnis zu Art. 92 Abs. 2 SVG echte Konkurrenz; Bestrafung gemäss Art. 92 Abs. 2 SVG falls Verletzer am Unfallort verbleibt, ohne zu helfen: Bestrafung gemäss Art. 128 (Art. 92 SVG gar nicht erfüllt) Art. 92: Pflichtwidriges Verhalten bei Unfall 2 Ergreift ein Fahrzeugführer, der bei einem Verkehrsunfall einen Menschen getötet oder verletzt hat, die Flucht, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 30

31 Falscher Alarm (Art. 128bis) – Allgemeines
Art. 128bis: Falscher Alarm Wer wider besseres Wissen grundlos einen öffentlichen oder gemeinnützigen Sicherheitsdienst, einen Rettungs- oder Hilfsdienst, insbesondere Polizei, Feuerwehr, Sanität, alarmiert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Konkretes Rechtsgut: Funktionsbereitschaft von Rettungs- und Hilfsdiensten Spezialfall der Behinderung der Nothilfe abstraktes Gefährdungsdelikt Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 31

32 Falscher Alarm (Art. 128bis) – Objektiver Tatbestand
Art. 128bis: Falscher Alarm Wer wider besseres Wissen grundlos einen öffentlichen oder gemeinnützigen Sicherheitsdienst, einen Rettungs- oder Hilfsdienst, insbesondere Polizei, Feuerwehr, Sanität, alarmiert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Tatobjekt: nicht nur öffentliche Dienste, sondern auch privat Dienste, wenn sie gemeinnützige Aufgaben wahrnehmen Grundloser Alarm grundlos: völlig unberechtigt Alarm kann auf x-beliebige Art erfolgen Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 32

33 Falscher Alarm (Art. 128bis) – Subjektiver Tatbestand
Art. 128bis: Falscher Alarm Wer wider besseres Wissen grundlos einen öffentlichen oder gemeinnützigen Sicherheitsdienst, einen Rettungs- oder Hilfsdienst, insbesondere Polizei, Feuerwehr, Sanität, alarmiert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Vorsatz "wider besseres Wissen": Gewissheit, dass Alarm unberechtigt ist Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 33

34 Falscher Alarm (Art. 128bis) – Konkurrenzen
Verhältnis zu Art. 128 Abs. 2: unechte Konkurrenz; Art. 128 geht vor Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Körperverletzung (Teil 2) und Lebensgefährdung etc.  Folie 34


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