Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Neues Kommunales Finanzwesen Bayern - Doppelte kommunale Buchführung -

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Neues Kommunales Finanzwesen Bayern - Doppelte kommunale Buchführung -"—  Präsentation transkript:

1 Neues Kommunales Finanzwesen Bayern - Doppelte kommunale Buchführung -
AL II Neues Kommunales Finanzwesen Bayern - Doppelte kommunale Buchführung - Raymund Helfrich Fachreferent Wirtschaftsführung Es ist die wichtigste Kunst des Lehrers, die Freude am Schaffen und am Erkennen zu erwecken. (Albert Einstein)

2 Lernziele Der Teilnehmer kann Geschäftsfälle mittlerer Schwierigkeit buchen und Jahresabschlüsse beurteilen… Erforderliche Kenntnisse: der rechtlichen Grundlagen, des Systems der doppelten kommunalen Buchführung und der Analyse des Jahresabschlusses

3 Betriebliches Informationssystem
Teilgebiete des betrieblichen Rechnungswesens Betriebliches Informationssystem Statistik und Vergleichs- Rechnung (Controlling) Planungsrechnung Kosten- und Leistungs- rechnung Finanzbuchhaltung

4 Aufgaben des Rechnungswesens
§ 57 Abs. 1 KommHV-Doppik: Dokumentationsfunktion: Aufzeichnung des Haushaltsvollzugs und damit Grundlage für die Aufstellung des Jahresabschlusses Kontrollfunktion: Überwachung der Rechtmäßigkeit (Darstellung der Einhaltung des Haushaltsplans), der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit Dispositionsfunktion : = Bereitstellung von Informationen für Haushaltsvollzug und künftige Haushaltsplanung

5 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Vollständigkeit (§ 57 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4, § 72 Abs. 1 KommHV- Doppik) Verständlichkeit (§ 57 Abs. 2 Satz 2 KommHV-Doppik) Richtigkeit, Klarheit, Übersichtlichkeit und Nachprüfbarkeit (§ 57 Abs. 4, § 58 Abs. 2 KommHV-Doppik) Aktualität (§ 57 Abs Hs. KommHV-Doppik) Stetigkeit (z.B. § 76 Nr. 5 KommHV-Doppik) Keine Buchung ohne Beleg (§ 67 Abs. 1 Satz 1 KommHV-Doppik) Sicherheit (§ 57 Abs. 3, § 58 Abs. 1 Satz 3 KommHV-Doppik) Wirtschaftlichkeit (§ 57 Abs. 3 KommHV-Doppik) Vollständigkeit (§§ 33 Abs. 2, 39 Abs. 1 KommHV-Doppik) Verständlichkeit, Richtigkeit und Willkürfreiheit (§ 33 Abs. 2, § 34 Abs. 2, § 39 Abs. 2 KommHV-Doppik) Öffentlichkeit (über Haushaltsrecht) Aktualität (§ 34 Abs. 2 KommHV-Doppik) Stetigkeit (z.B. § 43 Nr. 5 KommHV) Recht- und Ordnungsmäßigkeit

6 Inventur, Inventar, Bilanz
mengen- u. wertmäßige Bestandsaufnahme (zählen, messen, wiegen, ...) aller Vermögensteile u. Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt. Körperliche und Buchinventur. (§ 70 Abs. 1 Satz 1 KommHV-Doppik, Nrn bis BewertR) Inventar: ausführliches Bestandsverzeichnis, das das Vermögen und die Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Art, Menge und Wert ausweist. (Tabellenform) Grundlage eines ordnungsgemäßen Jahresabschlusses. (§ 70 Abs. 1 Satz 1 KommHV-Doppik, Nr ff. BewertR) Inventur = Tun Inventar = Ergebnis oder Darstellung dessen, was man getan hat Bilanz = Neuanordnung, Zusammenfassung Aussage für alle 3 gleich: Überblick über Stand des Vermögens und der Schulden zu einem Stichtag! Zusätzlicher Inhalt: Wann muss Inventur gemacht werden – Stichtagsinventur= Ende des Geschäftsjahres; Gründung; Fusion; Liquidierung Permanente Inventur= bei funktionsfähiger Anlagenbuchhaltung und Lagerbuchhaltung Zeitverzögerte Inventur Zum Erarbeiten eignet sich Fallbeispiel. Aus Fallbeispiel abfragen, was es in einem Betrieb gibt  Inventur an Flipchart mitschreiben = Inventarverzeichnis  Bilanz aufzeigen Begriffe einführen: Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Fremdkapital Eigenkapital als Differenz zwischen Vermögen und Fremdkapital aufzeigen. Vermögens- rechnung (Bilanz): zu Summen und Gruppen zusammengefasste Darstellung aller Vermögens- und Schuldenwerte in Kontenform (§ 85 KommHV-Doppik)

7 Inventur Arten: körperliche Inventur und Buchinventur (§ 70 Abs. 1 KommHV-Doppik) grundsätzlich einmal jährlich (Ausnahme: Festwerte, hier alle 3 Jahre, § 70 Abs. 2 Satz 2 KommHV-Doppik), ab 150,01 € (§ 71 Abs. 4 KommHV-Doppik) Inventurvereinfachungsverfahren: Stichprobeninventur (§ 71 Abs. 1 KommHV-Doppik) permanente Inventur (§ 71 Abs. 2 KommHV-Doppik) verlegte Inventur (§ 71 Abs. 3 KommHV-Doppik) Bewertungsvereinfachungsverfahren: Festwerte (§ 70 Abs. 2 KommHV-Doppik) Gruppenbewertung als Durchschnittsbewertung (§ 70 Abs. 3 KommHV-Doppik) oder Verbrauchsfolgebewertung (§ 78 KommHV-Doppik)

8 Zeitlich verlegte Inventur I
Zeitlich vor- oder nachverlegte Inventur: Die Bestandsaufnahme darf innerhalb der letzten drei Monate vor oder der ersten zwei Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Der ermittelte Bestandswert wird dann wertmäßig auf den Bilanzstichtag hoch- oder zurückgerechnet. Wertfortschreibung (Inventur vor dem 31.12): Wert am Tag der Inventur + Wert der Zugänge zw. Inventur u. Abschluss-Stichtag - Wert der Abgänge zw. Inventur u. Abschluss-Stichtag = Wert am Abschluss-Stichtag Wertrückrechnung (Inventur nach dem 31.12): Wert am Tag der Inventur - Wert der Zugänge zw. Abschluss-Stichtag u. Inventur + Wert der Abgänge zw. Abschluss-Stichtag u. Inventur = Wert am Abschluss-Stichtag

9 Zeitlich verlegte Inventur II
Beispiel: Abschluss-/Bilanzstichtag: 31.12 Inventur am mit folgendem Bestandswert: GA € Lt. Anlagenbuchhaltung wurden am zwei Schreibtische für insgesamt 1.000 € gekauft Bestandswert GA am Bilanzstichtag: Wert am Tag der Inventur: € Wert der Zugänge: € = Wert am Abschlussstichtag: €

10 Bewertungsvereinfachung I
Festbewertung (§ 70 Abs. 2 KommHV-Doppik) für Sachanlagevermögen und Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe wenn regelmäßiger Ersatz und Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung und geringe Bestandsveränderung nach Größe Wert und Zusammensetzung Folgen: keine Abschreibungen, künftige Zugänge sind Aufwand und Folgeinventuren i.d.R. alle drei Jahre Beispiel: Bewertung des Medienbestandes der Stadtbücherei: Ausgaben während der letzten 10 Jahre (= Nutzungsdauer) abzüglich 50%-Wertabschlag

11 Bewertungsvereinfachung II
Gruppenbewertung (§ 70 Abs. 3 KommHV-Doppik) Gleichartige gleichartige oder annähernd gleichwertige Vermögens-gegenstände des Vorrats-vermögens andere bewegliche Vermögensgegenstände und Schulden Zusammenfassung zu einer Gruppe und Bewertung mit gewogenem Durchschnitt Beachte: Sonderregelung in § 92 Abs. 3 KommHV-Doppik für Eröffnungsbilanz für zusammengehörende BGA in vergleichbarer Zusammensetzung in größerer Zahl mit nachrangigem Gesamtwert einfache Durchschnittsbewertung

12 Bewertungsvereinfachung III
Beispiel Gruppenbewertung mit gewogenem Durchschnitt:

13 Inventar I

14 Inventar II

15 Vermögensrechnung (BILANZ)
Bedeutung der Bilanz Aktivseite Vermögensrechnung (BILANZ) Passivseite Anlagevermögen Umlaufvermögen Eigenkapital Fremdkapital Bilanzsumme = Bilanzsumme Erarbeiten: Vermögen, Kapital Inhalte Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Fremdkapital Einfache Bilanzkennzahlen ableiten lassen: Keine Bewertungsregeln nach FIFO, LIFO, HIFO!!!! VERMÖGEN Mittelverwendung Was haben wir mit dem Geld gemacht? KAPITAL Mittelherkunft Wo kommt das Geld her?

16 Die Gliederung der kommunalen Bilanz (§ 85 KommHV-Doppik)
Aktiva Passiva Eigenkapital 1.1 Allg. Rücklage (Nettoposition) 1.2 Rücklagen a. nicht aufzulös. Zuw. 1.3 Ergebnisrücklagen 1.4 Verlustvortrag 1.5 Jahresüberschuss/-fehlbetrag 2. Sonderposten 3. Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgrenzung 1.Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.3 Finanzanlagen 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.2 Forderungen 2.3 Wertpapiere 2.4 Liquide Mittel 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 4. Nicht durch EK gedeckter Fehl- betrag

17 Kommunale Eröffnungsbilanz - Praxisbeispiel
Quelle: BKPV

18 Investitionen und geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Vorauss.: Anlagevermögen (§ 98 Nr. 4 KommHV-Doppik) AHK bis 410 € netto (GWG): Behandlung als Aufwand (§ 79 Abs. 2 Satz 3 KommHV-Doppik) Konto: 5223 Veranschlagung als Aufwand (§ 98 Nr. 6 KommHV-Doppik) im Ergebnishaushalt (§ 2 Abs. 1 Nr. 13 KommHV-Doppik) und als Auszahlung im Finanzhaushalt (§ 3 Abs. 1 Nr. 11 KommHV-Doppik) Sonderfall Sammelposten (§ 79 Abs. 2 Satz 4 KommHV-Doppik): wenn zur Vereinfachung gerechtfertigt + Steuerungsfunktion gewährleistet von 150,01 € netto bis € Konten: Aktivierung: 085 Finanzrechnung: 7832 Abschreibung (AfA): 5716 (mit 20 %) Achtung: Sammelposten bleibt unverändert, Verkaufserlöse sind Erträge (Kto. 4542) Veranschlagung: AfA i.H.v. 20 % im Ergebnishaushalt (§ 2 Abs. 1 Nr. 14 KommHV-Doppik ) und AHK im Finanzhaushalt (i.d.R. § 3 Abs. 1 Nr. 22 KommHV-Doppik)

19 Investitionen und geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) II
2. AHK über 410 € netto und keine Sammelpostenbildung: Konten: Aktivierung auf dem entsprechenden Konto Auszahlung: 7831 AfA : – 5715 [wenn abnutzbar, zeitanteilige (§ 79 Abs. 2 Satz 1 und 2 KommHV-Doppik, Nr BewertR), planmäßige AfA (§ 79 Abs. 1 Satz 1 KommHV-Doppik), i.d.R. linear (§ 79 Abs. 1 Satz 2 KommHV- Doppik) nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (§ 79 Abs. 1 Satz 4 KommHV-Doppik) ] Veranschlagung: planmäßige AfA (§ 98 Nr. 2 KommHV-Doppik ) im Ergebnishaushalt (§ 2 Abs. 1 Nr. 14 KommHV-Doppik) und AHK im Finanzhaushalt (i.d.R. § 3 Abs. 1 Nr. 22 KommHV-Doppik) 3. AHK über €: Behandlung immer analog Nr. 2! Achtung: Werterfassungsgrenze immer 150,01 € netto (§ 71 Abs. 4, § 79 Abs. 2 Satz 5 KommHV-Doppik) bzw. 500,01 € netto bei Erstinventur (§ 92 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Doppik)!

20 Sonderposten (§ 73 KommHV-Doppik)
Sonderform des Eigenkapitals (§ 85 Abs. 3 Nr. 2 KommHV-Doppik) Veranschlagung: in voller Höhe als Einzahlung im Finanzhaushalt (§ 3 Abs. 1 Nr. 15 KommHV-Doppik) und anteilig in Höhe des Auflösungsbetrages (§ 98 Nr. 56 KommHV-Doppik) als Ertrag im Ergebnishaushalt (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 KommHV-Doppik) Konten: Passivierung: Kontengruppe 23 Auflösung: je nach Art des Sonderpostens Kontenart 416, 417, 437, 438 oder 457

21 Vermögensbewertung Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen in der Zeit zwischen dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung und dem Eröffnungsbilanzstichtag, anzusetzen (§ 79 Abs. 1 KommHV-Doppik) Für Vermögensgegenstände, die vor länger als fünf bzw. 10 Jahren angeschafft oder hergestellt wurden, kann hiervon abgewichen werden, wenn die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand ermittelt werden können (§ 92 Abs. 2 KommHV-Doppik). In diesem Fall sind Ersatzwerte anzusetzen. Werterfassungsgrenzen: 500,01 € netto bei der erstmaligen Inventur (§ 92 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Doppik), 150,01 € netto danach (§ 71 Abs. 4 KommHV-Doppik)

22 Anschaffungs- und Herstellungskosten (§ 77 Abs. 2 bis 4 KommHV-Doppik)
Anschaffungspreis + Anschaffungsnebenkosten - Anschaffungspreisminderungen + nachträgliche Anschaffungskosten = Anschaffungskosten Materialeinzelkosten (Pflicht) + Fertigungseinzelkosten (Pflicht) + Sondereinzelkosten der Fertigung (Pflicht) + zeitanteilige Materialgemeinkosten (Wahlrecht) + zeitanteilige Fertigungsgemeinkosten (Wahlrecht) + zeitanteiliger Wertverzehr des Anlagevermögens (Wahlrecht) + zeitanteilige Fremdkapitalzinsen (Bauzeitzinsen) = Herstellungskosten

23 Vosichtsprinzip (Nr. 1.1.2 BewertR)
Aktiva Niederstwertprinzip Anlagevermögen: gemildertes Niederstwertprinzip (§ 79 Abs. 3 KommHV-Doppik) Umlaufvermögen: strenges Niederstwertprinzip (§ 79 Abs. 4 KommHV-Doppik) Passiva Verbindlichkeiten: Rückzahlungsverpflichtung Rückstellungen: nach vernünftiger Beurteilung (§ 77 Abs. 5 KommHV-Doppik)

24 Wertveränderungen in der Bilanz
Aktiva Passiva Maschinen Gesch. ausst. Bank, Kasse Eigenkapital Darlehen Verbind- lichkeiten Bilanzsumme ,- 2.000,- 2.500,. 70.000,- 50.000,- 34.500,- 4 mögliche Geschäftsvorfälle zahlenmäßig erarbeiten lassen (EK darf nicht angerührt werden): Aktivtausch Passivtausch Bilanzverlängerung Bilanzverkürzung Aus Beispiel Eröffnungsbilanz entwickeln, Auflösung der Eröffnungsbilanz auf Bestandskonten, Buchung der Geschäftsvorfällen auf Bestandskonten.

25 Auflösung der Bilanz in Bestandskonten
Eröffnungsbilanz Aktiva Passiva Maschinen Eigenkapital (Nettoposition) 70.000 Geschäftssausstattung (GA) 2.000 Darlehen 50.000 liquide Mittel (Bank und Kasse) 2.500 Verbindlichkeiten 34.500 S Maschinen H S Eigenkapital H AB AB S GA H S Darlehen H AB AB Aktivkonten mehren sich im Soll, Passivkonten im Haben=immer auf der Seite, wo sich der Anfangsbestand befindet. Buchungssatz: Einfacher Buchungssatz: SOLL an HABEN Betrag (es sind immer 2 Seiten und Konten betroffen) Zusammengesetzter Buchungssatz nur in Verbindung zu Umsatzsteuer. AL II weitergehende Buchungssätze zum Jahresabschluss. Darstellung der Buchungssätze im Grundbuch  Bücher einführen: Grundbuch, Hauptbuch (klausurrelevant) Hier Buchungssätze aus Folie: Wertveränderungen einer Bilanz übertragen lassen. S liquide Mittel H S Verbindlichkeiten H AB AB

26 Von der Eröffnungs- zur Schlussbilanz
A Eröffnungsbilanz EB P AV UV EK FK Aktive Bestands- konten Passive Bestands- konten S Eröffnungsbilanzkonto EBK H EK FK AV UV S H S H AB Mehr. Mind. SB Mind. SB AB Mehr. S H S Schlussbilanzkonto SBK H S H AV UV EK FK Veränderungen zeigen an zwei Konten Abschluss Bestandskonten: Größere Seite addieren (Aktivkonten = Sollseite) Differenz zur Summe (=Saldo) auf kleinere Seite schreiben (Habenseite)  beide Seiten gleich groß Saldo geht in Schlussbilanzkonto A Schlussbilanz SB P AV UV EK FK

27 Vorgehensweise: Buchungssatz
nennt die vom Geschäftsfall betroffenen Konten (mind. zwei!) besteht aus Sollkonto (Betrag) an Habenkonto Betrag Vorgehensweise: Welche Konten sind betroffen? Um welche Art von Konten handelt es sich? Mehrung oder Minderung? Auf welcher Kontenseite wird gebucht?

28 Unterkonten des Eigenkapitalkontos (Nettoposition)
H Minderung des Eigenkapitals Mehrung des Eigenkapitals Aufwandskonten Ertragskonten Aufwendungen (z.B. Entgelte): Erträge (z.B. Mieterträge): vermindern Eigenkapital und bilden den Werteverzehr im Unternehmen ab Erfolgswirksame Wertabflüsse erhöhen das Eigenkapital Erfolgswirksame Wertzuflüsse Erträge sind Gaben, deswegen stehen sie im Haben. Aufwendungen sind ein Groll, deswegen stehen sie im Soll. Ergebnisrechnungskonten sind Unterkonten des Eigenkapitalkontos und werden im Ergebnisrechnungskonto (ERK), das in das Eigenkapitalkonto einfließt, abgeschlossen.

29 Abschluss der Erfolgskonten
Mieterträge ERK 1.500 750 S Personalaufw. H 1.000 2.000 ERK S H Gebühren ERK 4.000 2.000 S Ergebnisrechnungskonto H Pers. aufw. 2.000 1.500 Mieterträge Überschuss 3.500 4.000 Gebühren Entwicklung an Tafel, Folie zum Austeilen. Buchungssätze: G&V-Konto an Löhne Mieterträge an G&V-Konto Gebühren an G&V-Konto Abschluss G&V-Konto: Gewinn an Eigenkapital 5.500 5.500 S Eigenkapital (Nettoposition) H Minderung des Eigenkapitals Mehrung des Eigenkapitals um 3.500

30 Kommunaler Kontenrahmen
Quelle: BKPV Kontenklassen NKF Bayern Klasse Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 immate- rielles Vermö- gen und Sach- anlagen Finanz- Anlagen, Umlauf- vermö- gen und aktive RAP Eigen- kapital, Sonder- posten und Rück- stell- ungen Verbind- lich- keiten und passive Rech- nungs- abgren- zung Erträge Aufwen- dungen Ein- zahl- ungen Aus- zahl- ungen Ab- Schluß- konten, Korrek- turen KLR Aktiva Passiva Erträge Auf- wand Zahlungen KLR Ab- schluß Vermögensrechnung Ergebnis- rechnung Finanz- rechnung KLR

31 NKFB/kaufmännisches Rechnungswesen I
Quelle: BKPV, Meidel Bilanz Aktiva Passiva Finanzrechnung Ergebnisrechnung Einzahlungen ./. Auszahlungen Erträge ./. Aufwendungen Vermögen Eigenkapital Liquide Mittel Fremdkapital Liquiditätssaldo Ergebnissaldo Finanzrechnung: - direkte Cash-Flow-Rechnung - Darstellung/Ermächtigung Investitionen und Finanzierung - Liquiditätsbetrachtung - Vergleichbarkeit mit Kameralistik Systemerweiterung

32 NKFB/kaufmännisches Rechnungswesen II
Finanzhaushalt Einzahlungen ./. Auszahlungen Liquiditätssaldo Ergebnishaushalt Einzahlungen ./. Auszahlungen Liquiditätssaldo Bilanz Aktiva Passiva Finanzrechnung Ergebnisrechnung Einzahlungen ./. Auszahlungen Erträge ./. Aufwendungen Vermögen Eigenkapital Liquide Mittel Fremdkapital Liquiditätssaldo Ergebnissaldo Quelle: BKPV, Meidel

33 Begriffsabgrenzungen
Einzahlungen - Auszahlungen = Veränderung des Zahlungsmittelbestandes Einnahmen - Ausgaben = Veränderung des Geldvermögens (Zahlungsmittel + Forderungen – Verbindlichkeiten) Erträge (Wertzuwachs) - Aufwendungen (Wertverzehr) = Veränderung des Eigenkapitals

34 Buchungskreise der doppelten kommunalen Buchführung
Finanzrechnungs- kontenkreis Bestands- kontenkreis Ergebnis- kontenkreis Einzahlungs- konten Auszahlungs- konten Aktivkonten Passivkonten Aufwands- konten Ertrags- konten Ergebnisrechnungskonto S S Finanzrechnungsk. H Schlussbilanzkonto H S H Vorgehensweise beim Abschluss: 1. Abschluss: Erfolgskonten in Eigenkapitalkonto 2. Abschluss: Bestandskonten in Schlussbilanzkonto = Basis für Eröffnungsbilanzkonto des Folgejahres Saldo: Finanzmittel- fehlbetrag Saldo: Finanzmittel- überschuss liquide Mittel Eigenkapital (Nettoposition) Saldo: Überschuss Saldo: Fehlbetrag

35 Unterkonten des Kontos liquide Mittel (Bank und Kasse)
H Mehrung des Zahlungsmittelbestandes Minderung des Zahlungsmittelbestandes Einzahlungskonten Auszahlungskonten Finanzrechnungskonten sind Unterkonten des Kontos liquide Mittel und werden über das Finanzrechnungskonto, abgeschlossen. Sie sind originär zu bebuchen durch direkte Bebuchung statt Bank oder Kasse oder durch statistisches Mitführen.

36 Finanzrechnungskonto
Abschluss der Finanzrechnungskonten S H Mietausz. FRK 1.500 750 S Gebühreneinz. H 1.000 2.000 FRK S H Zinsausz. FRK 4.000 2.000 S Finanzrechnungskonto H Gebühreneinz. 2.000 1.500 Mietausz. Fehlbetrag 4.000 Zinsausz. 5.500 5.500

37 Beispiele für Geschäftsfälle
Kauf eines neuen Dienstwagens für brutto ,00 €. Bezahlung des Dienstwagens durch Überweisung. Barkauf einer Druckerpatrone über 50,00 € für das Büro Landrat. Festsetzung der Verwaltungsgebühr für eine gaststättenrechtliche Erlaubnis über €. Erhalt des Zuwendungsbescheides vom Land für das neu gekaufte Katastrophenschutzfahrzeug in Höhe von ,00 €. Die Zuwendung für das Fahrzeug geht auf dem Konto ein.

38 Lösungen zu den Geschäftsfällen
Fahrzeuge an 3511 VLL ,00 € VLL an 7831 Ausz. f. bew. AV (181 Bank) ,00 € Geschäftsaufwendungen an 7431 Geschäftsauszahlungen ,00 € (183 Kasse) Gebührenforderungen an 4311 Verwaltungsgebühren ,00 € Transferforderungen an 2312 Sonderposten aus Zuwendungen ,00 € Investitionszuwendungen (181 Bank) an 164 Transferforderungen ,00 €

39 unbedeutend in der Hoheitsverwaltung
Umsatzsteuer unbedeutend in der Hoheitsverwaltung zu beachten: Umsatzsteuer Einkauf Verkauf Vorsteuer Umsatz- (Mehrwert-)steuer Forderung ggü. Finanzamt Verbindlichkeit ggü. Finanzamt Aktivkonto Passivkonto

40 Planmäßige Abschreibungen
zur Darstellung des Werteverzehrs durch Nutzung, technischen Fortschritt, Verschleiß und außergewöhnliche Ereignisse für das abnutzbare Anlagevermögen auf der Grundlage der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zeitanteilig im Jahr der Anschaffung (§ 79 Abs. 2 Satz 1 KommHV-Doppik) in der Verwaltung: nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (§ 79 Abs. 1 Satz 4 KommHV-Doppik) i.d.R. linear Buchungssatz: Abschreibungen an Bestandskonto Vermögensgegenstände über 150 € und unter 1000 € netto: Erfassung auf gesondertem Konto und Abschreibung über 5 Jahre (§ 79 Abs. 2 Satz 4 KommHV-Doppik) – Kann-Bestimmung! Buchungssatz: Abschreibungen auf Sammelposten an Sammelposten

41 Außerplanmäßige Abschreibungen
Anlagevermögen (auch Grundstücke!): nur bei voraussichtlicher dauernder Wertminderung (§ 79 Abs. 3 Satz 1 KommHV-Doppik) ggf. später Wertzuschreibung Umlaufvermögen: strenges Niederstwertprinzip = immer außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Wert am Abschlussstichtag (§ 79 Abs. 4 KommHV-Doppik)

42 Organisation der Finanzbuchhaltung
Erfordernis einer schriftlichen oder elektronischen Kassenanordnung (§ 45 Abs. 1, § 46 KommHV-Doppik) in den Fällen des § 34 KommHV-Doppik förmliche oder allgemeine Zahlungsanordnungen (§§ 35,36 KommHV-Doppik) mit Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit (§ 37 KommHV-Doppik) und Unterschrift des Anordnungsbefugten (§ 34 Abs. 2 KommHV-Doppik) Abwicklung des Zahlungsverkehrs durch die Kasse (§ 38 Abs. 1 Nr. 1 KommHV-Doppik) und zeitliche (§ 61 KommHV-Doppik) und sachliche (§ 63 KommHV-Doppik) Buchung

43 Buchen einer Aufwandsrechnung

44 Journal (zeitlicher Nachweis)

45 Tagesabschluss

46 Kontogegenbuch

47 Zeitliche Abgrenzung wenn wirtschaftliche Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen und Zeitpunkt der Zahlung verschiedene Jahre betreffen Arten: Zahlungsvorgang im Nachjahr (antizipative Rechnungs-abgrenzung): Buchung am 31.12: Sonstige Forderungen an Ertragskonto oder Aufwandskonto an Sonstige Verbindlichkeiten Buchung bei Zahlungseingang/Bezahlung: Liquide Mittel an Sonst. Ford. oder Sonst. Verb. an Liquide Mittel Zahlungsvorgang im Jahr vor der wirtschaftlichen Zuordnung (transitorische Rechnungsabgrenzung): Buchung am 31.12: Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA) an Aufwandskonto oder Ertragskonto an Passive Rechnungsabgrenzung (PRA) Buchung zu Beginn des neuen Geschäftsjahres: Aufwandskonto an ARA oder PRA an Ertragskonto

48 Rückstellungen (§ 74 KommHV-Doppik)
Aufwand des jeweiligen Jahres, der dem Grunde nach feststeht, dessen Höhe und/oder Fälligkeit aber noch nicht bekannt ist Ausweisung am Jahresende als Verbindlichkeit in Form von Rückstellungen auf der Passivseite Buchungssatz bei Bildung: Aufwandskonto an Rückstellungskonto Buchungssatz bei Inanspruchnahme: Rückstellungskonto an liquide Mittel (Rückst. = Zahlung) oder Rückstellung an liquide Mittel an Erträge a.d. Auflös. v. Rückstellungen oder Rückstellungskonto und Periodenfremder Aufwand an liquide Mittel

49 Abgrenzung kamerales und kaufmännisches Rechnungswesen
Quelle: Lehrbuch Band Abb. 79

50 Aufbereitete Bilanz Aktiva Schlussbilanz Passiva langfristig
Anlagevermögen Umlaufvermögen Forderungen Liquide Mittel Summe ARA Bilanzsumme langfristig Nettoposition Sonderposten Pensionsrückstellungen Sonstige Rückstellungen Verbindlichkeiten gggü. Kreditinstituten Summe kurzfristig Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus LL Verbindlichkeiten aus Transferleistungen… … Verbindlichkeiten ggü. Sondervermögen Verbindlichkeiten ggü. verb. Unternehmen Sonstige Verbindlichkeiten PRA Summe Bilanzsumme

51 Analyse des Jahresabschlusses Vermögens- und Kapitalstruktur
Anlagenintensität: Anlagevermögen/Gesamtvermögen*100 = €/ € * 100 = 83,57 % Eigenkapitalquote: Eigenkapital/Gesamtkapital*100 = €/ € * 100 = 60,01 %

52 Analyse des Jahresabschlusses Anlagenfinanzierung
Anlagendeckungsgrad I: Eigenkapital/Anlagevermögen*100 = €/ €*100 = 71,82 % Anlagendeckungsgrad II: Eigenkapital + langfr. FK/Anlagevermögen*100 = €/ €*100 = 115,04 %

53 Analyse des Jahresabschlusses Liquidität
Liquidität I: Flüssige Mittel/kurzfristiges FK*100 = €/ € = 363,53 % Liquidität II: Flüssige Mittel + kurzfr. Ford./kurzfr. FK*100 = €/ € = 413,02 % Liquidität III: kurzfristiges UV/kurzfristiges FK*100 = / €*100 = 424,91 %


Herunterladen ppt "Neues Kommunales Finanzwesen Bayern - Doppelte kommunale Buchführung -"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen