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Veröffentlicht von:Annelien Hellmuth Geändert vor über 11 Jahren
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Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) tritt zum 01. 07
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) tritt zum in Kraft
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Neue Identifikationsnummern
Nachher: Betriebsstättennummer (BSNR und NBSNR) – kennzeichnet die Arztpraxis und ermöglicht eine Zuordnung zum Leistungsort Arztnummer (LANR) – kennzeichnet den Leistungserbringer persönlich Vorher: Eine KV-Nummer oder auch genannte Vertragsarztnummer pro Praxis
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BSNR bzw. NBSNR BSNR = Hauptbetriebsstätte
In einer Praxisgemeinschaft können auch mehrere BSNR auftauchen NBSNR = Nebenbetriebsstätte Hier können auch Sprechzimmer im Altenheimen, Notfallpraxen oder Hausbesuchskennzeichnungen hinterlegt werden.
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Aufbau der (N)BSNR
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LANR – lebenslange Arztnummer
Ein Arzt kann auch mehrere Arztnummern besitzen, sofern er unterschiedliche Fachrichtungen oder Versorgungsbereiche abdeckt.
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Aufbau der LANR
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Vertragsärztliche Formulare
Sämtliche vertragsärztliche Formulare müssen ab dem mit den neuen Identifikationsnummern versehen werden. Hinweis: Ein Druck des neuen Kopfes in die alten Formulare ist laut Aussage der KBV (Herr Spranger) zulässig. Es müssen also nicht 2 Varianten des Formularsdrucks bereitgestellt werden.
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Bedruckung laut Anforderungskatalog
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Was ist also zu tun? Ab 1.7.08 müssen die Praxen sämtliche
Formulare und sämtliche Abrechnungsziffern mit den neuen Nummern (N)BSNR und LANR kennzeichnen.
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Besonderheiten der einzelnen KVen
Noch nicht alle Rückmeldungen vorhanden: Bislang nur KV-Thüringen, die komplett neue BSNR vergeben. Alle anderen wandeln die alte KV-Nummer durch „00“ ergänzt als zukünftige BSNR
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