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Prof. Dipl.-Ing. Richard Weiß

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Präsentation zum Thema: "Prof. Dipl.-Ing. Richard Weiß"—  Präsentation transkript:

1 Prof. Dipl.-Ing. Richard Weiß
Baurechtszirkel Abnahme als bau / projektbegleitender Vorgang Abnahme in den Verdingungsunter- lagen Planung der Abnahme: Abnahmeregelung im Bauvertrag Diskussion Frühzeitige Berücksichtigung der Abnahmeaspekte im Planungsprozess – dargestellt an ausgewählten Projektbeispielen Prof. Dipl.-Ing. Richard Weiß

2 Abnahme als baubegleitender Vorgang
Abnahme als bau / projektbegleitender Vorgang Status Quo Abnahme in den Verdingungsunter- lagen Abnahme wird meist als formaler Akt am Ende der Durch- führungsphase betrachtet! Baurecht (VOB/B) sieht dafür maximal 12 Werktage zur Vorbereitung und Prüfung des vertraglich geforderten Inhalts vor Zeitraum für die heute erforderlichen umfangreichen Unterlagen und Dokumente auch bei kleineren Projekten nicht ausreichend  Gefahr der Verwirkung von Ansprüchen des AG Abnahme in Gesetz und vertraglichen Sonderregelungen (VOB/B, VOL/B) nicht ausrechend geregelt  individueller Regelungsbedarf des AG Abnahmeregelung im Bauvertrag Diskussion

3 Abnahme als baubegleitender Vorgang
Abnahme als bau / projektbegleitender Vorgang Ziel Abnahme in den Verdingungsunter- lagen Bau-/projektbegleitende Erfassung inhaltlich notwendiger Grundlagen für lückenlosen Soll/Ist-Abgleich am Ende der Erfüllungsphase Die Abnahme muss deshalb strategisch und operativ als Bestandteil der allgemeinen und baulogistischen Planung vor oder spätestens bei Projektbe-ginn geplant werden. Die Abnahme ist individuell vertraglich zu regeln: z.B.: Formalien, Mess- und Prüfmethoden, zeitliche Dauern, Abhängigkeiten zu Folgegewerken u.a. Abnahmeregelung im Bauvertrag Diskussion

4 Bau-/Projektdurchführung
Abnahme als baubegleitender Vorgang Abnahme als bau / projektbegleitender Vorgang Abnahme im Zeitraster Abnahme in den Verdingungsunter- lagen Verdingungs- unterlagen Abnahmerelevante Bedingungen in der Ausschreibung erfassen Angebots- bearbeitung Abnahmeregelung im Bauvertrag Terminliche Randbedingungen Meilensteine Prüfung Aufklärung Abprüfen, ob die abnahmerelevanten Bedingungen eingehalten wurden Diskussion Vertragliche Erfassung der ab- nahmerelevanten Bedingungen Vertrags- abschluss Bau-/Projektdurchführung Abnahme: Vorbehalte zu Mängel und ggf. Vertrags- strafen Leistungsfeststellungen / Güteprüfungen nach VOB/B § 4.Nr.10 / VOB/B § 12

5 Abnahme als baubegleitender Vorgang
Abnahme als bau / projektbegleitender Vorgang Definition Mangel Abnahme in den Verdingungsunter- lagen Eine Leistung ist frei von Sachmängeln, wenn: sie die vereinbarte Beschaffenheit*) hat Abnahmeregelung im Bauvertrag Eine Leistung ist somit mangelhaft, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit nicht hat, unabhängig von der Frage, ob die Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt ist oder nicht. Diskussion sie den anerkannten Regeln der Technik entspricht Wer gegen die anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.) verstößt, hat einen Mangel produziert ! die Leistung vollständig erbracht wurde Eine Leistung ist i.S. der Abnahme mangelhaft, wenn sie noch nicht vollständig im vertraglichen Leistungsumfang ausgeführt wurde. *) vor Schuldrechtsreform 2002 (VOB/B 1998)=zugesicherte Eigenschaft

6 Abnahme als baubegleitender Vorgang
Abnahme als bau / projektbegleitender Vorgang Folgen einer nicht vereinbarten Beschaffenheit (§ 633 BGB) Abnahme in den Verdingungsunter- lagen Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, dann ist die Leistung frei von Sachmängeln wenn sie sich Abnahmeregelung im Bauvertrag für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, oder für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken gleicher Art üblich ist und die der AG nach der Art der Leistung erwarten kann Diskussion

7 Abnahme in den Verdingungsunterlagen
Abnahme als bau / projektbegleitender Vorgang Strategische und operative Überlegungen Erfassen von Leistungen, die vor der Gesamtabnahme durch Weiterführen der Arbeiten überdeckt und unzugänglich werden erforderliche technische Prüfungen erfassen Festlegung des Formalismus und der zeitlichen Dauer (Prüffristen) von Kontrollen dieser Leistungen nach VOB/B § 4 Nr.10 bzw. VOB/B § 12 Auflisten der behördlich notwendigen Abnahmen und deren Randbedingungen Rahmenterminplan mit Eintrag der erforderlichen Leistungskontrollen Abnahme in den Verdingungsunter- lagen Abnahmeregelung im Bauvertrag Diskussion Hierfür ist ein Rahmenterminplan auf Grundlage fertigungs-logistischer Untersuchungen und Zwänge unverzichtbar!

8 Abnahme in den Verdingungsunterlagen
Abnahme als bau / projektbegleitender Vorgang Erfassen fertigungslogistische Zwänge Abnahme in den Verdingungsunter- lagen Bauwerk (Bauinhalte) Konstruktion angestrebte Qualitäten [Beispiel 3] abzuwickelnde Mengen (Bauvolumen) zu verarbeitende Baustoffe Schnittstellen der Gewerke und Fachlose Abnahmeregelung im Bauvertrag externe Randbedingungen (Bauumstände) Diskussion Baugrund Lage Grundstück, Zufahrten, Nachbarschaft Auflagen von Behörden, Institutionen, SiGeKo interne Randbedingungen Bauzeit, Zwischentermine Technische Prüfungen, Funktionsprüfungen, Inbetriebnahmen, Qualitätssicherung [Beispiel 1] AG-Projektstruktur, Betreiber- / Investorinteressen, Mieterinteressen [Beispiel 2] Finanzierung Randbedingungen sind Zwangspunkte, die bei Planung und Ausführung zu berücksichtigen sind.

9 Abnahme in den Verdingungsunterlagen
Abnahme als bau / projektbegleitender Vorgang fertigungslogistische Leistungen Abnahme in den Verdingungsunter- lagen terminliche, bauablauf-, kostenmäßige, und fachtechnische Koordinierung der Planungen der Projektbeteiligten Berücksichtigung Schnittstellen zu im Zusammenhang stehenden Projekten und Fachlosen Optimierung der Planungen durch Untersuchung von Varianten in Bezug auf Kosten, Termine, Funktionalität, etc. Zeitbedarf für technische Prüfungen festlegen Funktionsprüfungen / Inbetriebnahmen eintragen Definition von wichtigen Meilensteinen Niederlegung Ergebnis in Rahmenterminplan Abnahmeregelung im Bauvertrag Diskussion

10 Abnahme in den Verdingungsunterlagen
Abnahme als bau / projektbegleitender Vorgang Beispiel 1: Stadtbahn Heilbronn Abnahme in den Verdingungsunter- lagen Abnahmeregelung im Bauvertrag Diskussion

11 Abnahme in den Verdingungsunterlagen
Abnahme als bau / projektbegleitender Vorgang Beispiel 1: Stadtbahn Heilbronn Abnahme in den Verdingungsunter- lagen Planung und Ausschreibung Abnahmeregelung im Bauvertrag Diskussion Bauausführung Stadtbahn mehrere Fachlose VOB-/behördliche Abnahme

12 Planung und Ausschreibung
Abnahme in den Verdingungsunterlagen Abnahme als bau / projektbegleitender Vorgang Beispiel 1: Stadtbahn Heilbronn Abnahme in den Verdingungsunter- lagen 2000 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 2001 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Planung und Ausschreibung Abnahmeregelung im Bauvertrag Baubeginn Bauende vertragliche Bauausführung Diskussion VOB-Abnahme I Detaillierter Rahmenterminplan: Hinweise zu Ausführungszeiten Zwischentermine Hinweise zu Umfang der zu prüfenden Leistungen VOB-II Funktionsprüfung Testfahrt Gesamtabnahme Abnahme Behörde AG-Probebetrieb Inbetriebnahme

13 Abnahme in den Verdingungsunterlagen
Abnahme als bau / projektbegleitender Vorgang Spezifikation Verdingungsunterlagen Abnahme in den Verdingungsunter- lagen Beispiele: Funktionsprüfungen (LV-Positionen) Montageendkontrolle (LV-Position / Abnahmevoraussetzung) Probebetrieb (LV-Position / Abnahmevoraussetzung) Inbetriebnahme (LV-Position / Abnahmevoraussetzung) Messungen und Messverfahren zur Feststellung von vereinbarter Beschaffenheit vorschreiben Wertedefinition für Abnahme Vereinbarung für Feststellung der Minderungshöhe bei Nichterreichen der Anforderungen (Berechnungsformel) Eignungsprüfungen (z.B. Beton mind. 4 Wochen vor Einbau) Zeitbedarf bei Bauzeitbemessung schon zu berücksichtigen Abnahmeregelung im Bauvertrag Diskussion

14 Abnahme in den Verdingungsunterlagen
Abnahme als bau / projektbegleitender Vorgang Beispiel 2: Prüfung- und Abnahmeverfahren RE-Anlage Abnahme in den Verdingungsunter- lagen Ziel: Überprüfung und Sicherstellung der beschriebenen Betriebskosten, Verfügbarkeiten, Qualitäten Ausschluss Teilabnahmen (Gesamtfunktionalität) Strukturierter Prozess der Entgegennahme einer Leistung einschließlich Prüfung der Leistungserbringung mit einem  gestuften Prüfungs- und Abnahmeverfahren: vertragliche Definition der Prüfkriterien Testen und Prüfen von Einzelkomponenten Erst nach Erreichen der Prüfkriterien für die Einzelkomponenten wird die integrierte Prüfung des Gesamtsystems vorgenommen Behördliche Abnahmen erst nach Prüfung Gesamtsystem Beginn Probebetrieb erst nach behördlichen Abnahmen Koppelung Vertragsstrafe an Termin „Abschluss Probebetrieb“ Abnahmeregelung im Bauvertrag Diskussion

15 Abnahme in den Verdingungsunterlagen
Abnahme als bau / projektbegleitender Vorgang Beispiel 2: Prüfung- und Abnahmeverfahren RE-Anlage 3-stufiges Prüfungs- und Abnahmeverfahren Abnahme in den Verdingungsunter- lagen 1. Anzeige zur Bereitschaft zur Inbetriebsetzung Abnahmeregelung im Bauvertrag 2. Anlagenvalidierung als Leistungspositionen, (incl. Lieferung Revisions- und sonst. Unterlagen) Diskussion Inbetriebsetzung Einzelkomponenten Inbetriebnahme Gesamtsystem Testbetrieb Sicherheitserprobung (behördliche Abnahmen) Probebetrieb ( Verfügbarkeitsgarantien, Quali- tätsgarantien, Betriebskostengarantien) 3. Förmliche Abnahme 15 15

16 Abnahme in den Verdingungsunterlagen
Abnahme als bau / projektbegleitender Vorgang Beispiel 3: angestrebte Qualität „Sichtbeton“ Abnahme in den Verdingungsunter- lagen AG bestimmt die Beschaffenheit wie folgt: Deckenbeton in C 30/37 für Großraumbüros incl. glatte Schalung Sichtbetonklasse SB 2 nach Verlegen der unteren Bewehrungslage werden die Kühlleit- ungen der Betonkernaktivierung von Dritten verlegt nach Abschluss der Bewehrungsarbeiten werden die Decken- leuchten von Drittfirmen schalungsbündig verlegt. Der AN hat die Bewehrung hierfür auf Angabe auszuschneiden, der Mehraufwand hierfür ist in den EP einzurechnen Abnahmeregelung im Bauvertrag Diskussion 16 16

17 Abnahme in den Verdingungsunterlagen
Abnahme als bau / projektbegleitender Vorgang Beispiel 3: angestrebte Qualität „Sichtbeton“ Abnahme in den Verdingungsunter- lagen Ergebnis: Abnahmeregelung im Bauvertrag Bewehrungsführung zeichnet sich durch Flugrost auf der Deckenunterseite ab. Diskussion AG nimmt nicht ab! Darf er das?

18 Abnahme in den Verdingungsunterlagen
Abnahme als bau / projektbegleitender Vorgang Beispiel 3: angestrebte Qualität „Sichtbeton“ Abnahme in den Verdingungsunter- lagen Nein! Nach dem Merkblatt Sichtbeton 2004/5 können Rostspuren an den Untersichten von horizontalen Bauteilen nur eingeschränkt vermieden werden. Wegen der Arbeitsunterbrechungen durch Arbeiten an Kühl- leitungen und abschließenden Einbau von Deckenleuchten ergibt sich durch die lange Standzeit eine erhebliche Flugrost- bildung, die in der Schalung nicht mehr vollständig beseitigt werden kann. Wer keinen Rost haben will, muss eine verzinkte Bewehrung zur Erreichung der Beschaffenheit ausschreiben. Abnahmeregelung im Bauvertrag Diskussion 18 18

19 Abnahmeregelungen im Bauvertrag
Abnahme als bau / projektbegleitender Vorgang Allgemein Abnahme in den Verdingungsunter- lagen Übernahme Vorgaben aus Verdingungsunterlagen Übernahme Vereinbarungen aus Aufklärungsgesprächen Vereinbarung eines detaillierten Terminplanes, der alle Vorgaben aus den Verdingungsunterlagen und den Vereinbarungen aus den Aufklärungsgesprächen enthält als Leitfaden für Baustellencontrolling ( Soll/Ist-Abgleich) Übernahme in Rahmenterminplan und Einpflegen strategischer und operativer Abnahmevorgaben Vereinbarung eines einheitlichen Dokumentationssystems Abnahmeregelung im Bauvertrag Diskussion

20 Abnahmeregelungen im Bauvertrag
Abnahme als bau / projektbegleitender Vorgang Abnahme von Teilleistungen VOB/B §12 Nr.2: Teilabnahmen möglich für selbständige Teilleistungen abhängig von Konstruktion und Nutzung aus dem selben Bauvertrag und Beurteilung der Gebrauchsfähigkeit abschließend möglich Abnahme in den Verdingungsunter- lagen Abnahmeregelung im Bauvertrag Empfehlung: aus Gewährleistungsgründen restriktiv auszulegen (Problem: Abgrenzung unterschiedlicher Gewährleistungsfristen) bereits im Bauvertrag individuell zu regeln: Umfang (welche Teilleistungen können teilabgenommen, welche Teilabnahmen sollen ausgeschlossen werden) Beginn und Ende der Verjährungsfristen für Mängelansprüche nicht in AGB regeln, da VOB/B Veränderung zu stark, so dass sie als Ganzes nicht vereinbart bleibt Diskussion

21 Abnahmeregelungen im Bauvertrag
Abnahme als bau / projektbegleitender Vorgang Beizubringende technische Dokumente Abnahme in den Verdingungsunter- lagen z.B.: Behördliche Abnahmen, TÜV, GuVV Freigabeprotokolle (z.B. Sparten, Baufeld) Eignungsprüfungen (z.B. Beton) Leistungskontrollen nach VOB/B § 4 Nr.10, vertragliche Schnitt- stellen, Funktionsprüfungen, Übergabezustand an weiterführende Gewerke, Vorbehalte, Mängel Lieferscheine, Gütesiegel, Materialprüfzeugnisse zulässige/vereinbarte Teilabnahmen Bestandspläne, Revisionspläne bisherige Mängelrügen und aktueller Stand der Beseitigung ggf. Schriftverkehr und Vereinbarungen zu Vertragsterminen Abnahmeregelung im Bauvertrag Diskussion

22 Regelablauf einer Abnahme
Abnahme als bau / projektbegleitender Vorgang 12+13.Überwachung Restmängelbe- seitigung und Mängelansprüche Protokolle Abnahme in den Verdingungsunter- lagen 11. Abnahmeerklärung durchführen Verdingung bis Vertrag Abnahme 12 13 10.Keine wesentl. Mängel Baudurchführung Abnahmeregelung im Bauvertrag 11 10 5. Techn. Prüfung vorbereiten/durchführen nein ja Diskussion 6. Entscheidung Ab- nahmekriterien erfüllt 6 nein 7 7. wesentl. Mängel vorh.? 1. Meldung Abnahmebereitschaft 2 1 2. Entscheidung förmliche Abnahme 9. Nachbessern u. fertig stellen ja 4. Abnahme vorbereiten 4 9 8 3. Fiktive Abnahmen 3 8. Abnahme beim Ab- nahmetermin verweigern Baubeginn Bauende 22 22

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Abnahme als bau / projektbegleitender Vorgang Abnahme in den Verdingungsunter- lagen Abnahmeregelung im Bauvertrag Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Diskussion Weiterführende Informationen und eine umfangreiche Referenzliste finden Sie in unserem Internetauftritt.


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