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TIERSCHUTZ im UNTERRICHT
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Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
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Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
Tierversuche 2 Extrempositionen: uneingeschränkte Forschungsfreiheit völliges Verbot von Tierversuchen Albert Schweitzer: ethische Grundsätze Mensch darf Tier in seinen Dienst nehmen, ABER: kein Missbrauch kein ungerechtfertigtes Zufügen v. Schmerzen wenn möglich, Ersatzmethoden Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
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Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
Geschichte 19. Jhdt.: Aufschwung der Medizin Tier-versuche bereits 1860: Streit über „Vivisektion“ (= lat.: Schneiden am lebenden Körper) ab 1876: Versuche zu Gesetzesregelungen (England) in Ö, D, CH: Versuche, Tierversuche gänzlich zu verbieten Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
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Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
Tierversuche heute Tierversuchsgesetz: Tierversuche zulässig: Forschung u. Entwicklung Berufliche Ausbildung Medizinische Diagnose u. Therapie Erprobung u. Prüfung natürlich oder künstlich hergestellter Stoffe Erkennung v. Umweltgefährdungen Gewinnung von Stoffen Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
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Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
Prinzipien Tierversuchsgesetz: Tierversuche nicht zulässig, wenn Erkenntnisse auch durch andere Methoden erreicht werden können In-vitro-Methode: Zellen in Reagenzglas gezüchtet u. für Versuche verwendet Fototoxizität: testet Giftigkeit unter UV-Einwirkung Verbot von Tierversuchen für Kosmetika Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
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Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
Organisationen In Österreich: ZeT: Zentrum für Ersatz-und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen = Mitglied der MEGAT: Mitteleuropäische Gesellschaft für Alternativmethoden zu Tierversuchen Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
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Versuchstierstatistik
Seit 1991: Verringerung der Versuchstiere in Österreich um 65% Hauptsächlich für Arzneimittelforschung mehr als 3/4 der Tiere: Kleinnager (Mäuse, Ratten) Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
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Bewilligungsverfahren
Voraussetzungen: Zulässigkeit (Ethikkommission) entsprechende Einrichtung verantwortlicher Leiter Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
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Bewilligungsverfahren
Antrag: Aufgabenstellung des Versuchs Umfang (Tierarten und Anzahl) Erklärung, dass angestrebtes Ziel nicht durch Ersatzmethoden erreicht werden könnte an das zuständige Ministerium (je nach Versuchszweck unterschiedlich) richten Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
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Durchführung Vermeidung aller nicht notwendigen Belastungen Vorbereitung und Angewöhnung der Tiere geringstmögliche Belastung, kleinstmögliche Anzahl der Tiere Versuche an geschützten oder wild lebenden Tieren nur dann, wenn keine anderen Tiere einsetzbar sind Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
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Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
Durchführung Verwendung von zu diesem Zweck gezüchteten Tieren Versuche unter Betäubung nach operativen Eingriffen: Tiere nicht weiter verwenden Gesundheit der Tiere vor und nach dem Versuch untersuchen lassen Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
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Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
Kontrolle Tierversuchseinrichtungen Mindestens 1 mal jährlich von zuständiger Behörde bezüglich Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen Problem: pro Tierversuch bis zu 6 Ministerien zuständig!!! Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
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Alternativmethoden Lebender Organismus wird durch schmerzfreie Materie ersetzt schmerzfreie Materie: Zellkulturen, isolierte Organe oder Computermodelle hohe Entwicklungskosten (bis es eingesetzt werden kann), später aber günstiger als Tierversuche Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
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Replace - Reduce - Refine
Replace: schmerzfreie Materie statt Tiere Reduce: kleinstmögliche Anzahl der Tiere Refine: möglichst wenig Schmerzen EWG: 1986 Richtlinie Reduktion der Tierversuche Förderung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
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Alternativmethoden in der Praxis
Validierung: Bewertung der wissenschaftlichen Qualität Evaluierung: Bewertung des praktischen Nutzens Bekanntmachung der Methode Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
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Konsumentenrolle Mitverantwortung für Mitgeschöpf Tier Verwendung von Naturheilmitteln und Homöopathika (keine Tierversuche) Kosmetika: ohne Tierversuche hergestellt, Risiko soll AnwenderIn tragen Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
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Pro und Kontra PRO Große Fortschritte für menschliche Gesundheit (Kinderlähmung, Tuberkulose) Fortschritte in Tiermedizin KONTRA Tiere: Recht auf qualfreies Leben Wirkungen können nicht direkt vom Tier auf Menschen abgeleitet werden Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
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LD-50 Test Mittlere letale Dosis: 50 % der behandelten Tiere sterben bei dieser Dosis des Versuchsmittels = Test zur Prüfung der Giftigkeit von chemischen Stoffen kurzdauernde Belastung große Dosen Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
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LD-50 Test Früher: große Tierzahlen Heute: weniger Versuchstiere, schonendere Methoden? Pflicht der Veröffentlichung der Ergebnisse Verringerung der Tierzahlen gehört verboten, gute Ansätze (europaweit) Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
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Augenreiztest Prüfung der Reizwirkungen von Stoffen auf innere Schleimhäute Substanz auf Augen von Kaninchen nach 1,2,7,14 u. 21 Tagen: Rötung, Schwellung oder Geschwürbildung des Auges inspiziert und bewertet Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
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Werdegang eines Medikamentes
Entwicklung: durchschnittlich 10 Jahre nur 1 von in den Verkauf Screening: chemische Verbindung Wirkung auf Organismus Giftigkeit Krebs- oder Missbildungsprüfung klinische Phase: Mensch Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
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Verbesserung der Situation der Versuchstiere
Verbesserung der Haltungsbedingungen vermehrte Ausbildung des Personals Intensivierung der Suche nach Alternativmethoden Anstrengungen aller Beteiligten, um Tierversuche zu vermindern (auch KONSUMENT) Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere
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