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Veröffentlicht von:Bernhard Schiebel Geändert vor über 10 Jahren
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 1 EU Finanz- und Rechtsaspekte im 6.RP Christian Hopp BIT - Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 2 Struktur des Vertrages Grundvertrag ANNEX I Technischer Annex ANNEX II Allgemeine Bestimmungen ANNEX III Spezielle Bestimmungen der Instrumente
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 3 Subcontracting Produktion einer Dienstleistung Alle Rechte der Leistung müssen beim Auftraggeber liegen Ausschreibungen Public bodies - Vergaberecht Private Unternehmen: zumindest Einholung von verschiedenen Kostenvoranschlägen
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 4 Grundsätze des Kostenersatzes Zulässige Kosten Prozentuelle Raten Einrechnung jedweder Einnahmen-spez. Öff. Förderungen Kostenmodelle Financial Statements Externe Prüfung (Wirtschaftsprüfung) Zinsen
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 5 Zulässige Kosten Tatsächlich und notwendig Interne Buchhaltungsregeln Während der Dauer des Projektes In der Buchhaltung verrechnet Wirtschaftlich Equity Guarantee Premia keine Indirekte Steuern, VAT, von anderen Projekten Bezahlt
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 6 Kostenmodell Wahl je nach Organisationsform oder Grad der Buchhaltung Eine Wahl für das 6.RP Aufsteigender Wechsel möglich Bei Wechsel des Kostenmodelles werden alte Verträge nicht geändert
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 7 Zusatzkostenmodell Nur zusätzliche Kosten Speziell nur Personal das einen befristeten Vertrag für das Projekt hat, oder einen befristeten Vertrag für das Doktorat hat, oder einen Vertrag der teilweise oder zur Gänze von Drittmitteln abhängt. In diesem Fall müssen alle Kosten, die aus den laufenden Mitteln gedeckt werden abgezogen werden
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 8 Fördersätze Keine 100% Förderung Nicht von Einnahmen abgedeckt Subventionsrahmen 7% max. für Management SMEs können Kreditbürgschaft bis 80% verrechnen?? Rückzahlungsformeln für NoEs und SSAs
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 10 Personalkosten Zeitaufzeichnungen Jede mögliche Art der Aufzeichnung Zertifizierung durch internen Projektleiter Schätzung in Financial Statement möglich, wenn bei nächstem Verbesserung Überstunden nur, wenn Person zu 100% am Projekt arbeitet oder bei unzweifelhaften Beweisen
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 11 Indirekte Kosten Aus der Buchhaltung ermittelbar Nach den üblichen internen Regeln Berechnungsmethode darf nicht subjektiv und willkürlich sein Nachvollziehbar Kein Nachweis bei FCF und AC
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 12 Finanzierungsregeln Activity report Reported costs Activity reportDetailed work plan Reported costsAdjusted advance Activity reportDetailed work plan Reported costsAdjusted advance Activity report Reported costs Detailed work plan Adjusted advance Detailed work plan Initial advance 0 6 12 18 24 30 36 42 48 Months 8
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 13 Audit Grund für Qualifizierung als Final Payment Externer Prüfer oder kompetenter öffentlicher Prüfer Unabhängigkeit 8 Ratsrichtlinie 84/253/EEC vom 10. April 1984 Liste von Prüfern auf Homepage
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 14 Audit Keine Musterzertifikat nur Beispiel Alle Amtssprachen, bevorzugt Englisch Für IPS und NoES pro Periode In den anderen Instrumenten Verhandlungssache Zumindest einmal im Projekt Zumindest alle 24 Monate
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 15 Rückzahlungen an die Kommission
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 16 Schadenersatz Schadenersatz = Überzahlung x (Überzahlung/falsche Gesamtforderung) Beispiel 227.015 x (227.015/1.254.030) = 41.096,15 Gesamtrückzahlung = 268.111,15
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 17 Vertragsstrafe Bei schwerem Bruch des Vertrages Zw. 2% bis 10% der erhaltenen Förderung bei wiederholtem Vertragsbruch 4% bis 20% der erhaltenen Förderung Ausschluß aus dem Vertrag oder dem Rahmenprogramm
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 18 Intellectual Property Rights
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 19 Eigentum an den Resultaten Direkte Aktionen (JRC) Indirekte Aktionen - Kaufverträge, Experten Indirekten Aktionen - Projekte Gemeinsame Erfindungen Angestelltenrechte
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 20 Eigentum an den Resultaten Verträge für Zugangsrechte Meldepflicht bei Zugangsrechten Prüfung durch Vertragspartner Einspruchsrecht der Vertragspartner Einspruchsrecht der Kommission bei Zugangsrechten in Drittstaaten
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 21 Prinzipien der Zugangsrechte Nur mit Schriftlichem Antrag Vertragserstellung dafür möglich (Vertraulichkeit, Umfang,...) Bessere Bedingungen als im Mustervertrag sind möglich Nennung der Affiliates Beachtung der Wettbewerbsregeln
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 22 Prinzipien der Zugangsrechte Möglichkeit Pre-Existing Know-How von Zugangsrechten auszuschließen Vertrag mit den anderen Teilnehmern Muß vor der Vertragsunterzeichnung des jeweiligen Teilnehmers unterschrieben werden Einspruch der anderen Partner nur bei Undurchführbarkeit des Projektes oder bei legitimen Interesse möglich Keine automatischen Unterlizenzen
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 23 Zugangsrechte für die Durchführung und Verwertung
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 24 Vertragsmanagement
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 25 Das Vertragsmanagement im 6.RP Partner- suche Antragstellung Konsortialvertrag Projektdauer Verwertung Lizenzverträge Vertrags- verhandlungen
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 26 Mögl. Verträge Vorverträge Regelung der Mindeststandards (PM, Finanzen, etc. ) Letter of Committment, Letter of Intent Absichtserklärungen für die Teilnahme Ausschluß von Konkurrenzeinreichungen Formulierung dieser Konkurrenz nur Institut!!
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 27 Der Konsortialvertrag Möglicher Inhalt Definitionen Art und Dauer des Vertrages Management Struktur Verantwortlichkeiten der Partner Rechte und Pflichten der Projektorgane Kosten und Zahlungen
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 28 Der Konsortialvertrag Möglicher Inhalt Haftungen Höhere Gewalt IPRs Standardisierung Veröffentlichungen Keine Gesellschaftsgründung Zessionsverbot Beendigung des Vertrages
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 29 Der Konsortialvertrag Möglicher Inhalt Streitbeilegung Juristische Klauseln Vertragsstrafen Annexe Pre-existing Know-How Affiliates Budget Ansprechpersonen Bankkonten
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 30 Muster für Konsortialverträge und sonstige Unterlagen Unite (int. Universitätsvereinigung) http://www.unite.be/ca-6.htm KOWI (dt. Service-Einrichtung zur EU- Forschungsförderung) http://www.kowi.de/rp6/default.htm IPR-Helpdesk http://www.ipr-helpdesk.org Gruppe für Musterverträge http://europa.eu.int/comm/research/fp6/working- groups/model-contract/index_en.html
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 31 Weitere Informationen Christian Hopp Tel: 01/260 13 - 202 Fax: 01/260 13 - 16 hopp@bit.ac.at BIT - Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation http://www.bit.ac.at
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