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Mehr als ein Verwaltungsakt

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Präsentation zum Thema: "Mehr als ein Verwaltungsakt"—  Präsentation transkript:

1 Mehr als ein Verwaltungsakt
DIE GELBE KARTE Mehr als ein Verwaltungsakt Änderungen der Spielregeln und Entscheidungen des IFAB

2 Der Daumen war der Vorläufer
Ein Blick auf das Foto rechts ist auch ein Blick in die „Vor-Karten-Zeit“. Im Rahmen der WM 1966 wurde mittels erhobenem linken Daumen die Verwarnung signalisiert. „Noch einmal, dann fliegen Sie raus!“ Im Jahr 1970 wurde diese von den zitierten Worten begleitete Geste durch die viel deutlichere und für alle Spieler der Welt verständliche Gelbe Karte ersetzt. 40 Jahre später gehört die Gelbe Karte so selbstverständlich zum Fußball wie die Rote Karte. Es werden die Signalfarben Gelb und Rot eingesetzt. Damit wird neben den Spielern zugleich den Medien und damit den Zuschauern klar erkennbar gezeigt: „Dieser Spieler ist verwarnt!“ Der zunehmenden, mitunter kritisch zu hinterfragenden Forderung der Fußballöffentlichkeit nach einer unmittelbaren, sofortigen Information zum Geschehen in einem Spiel wird damit mehr denn je nachgekommen. Übrigens wurde die Bezeichnung „Arschkarte“ ebenfalls bei der WM 1970 eingeführt, da die WM in Schwaz/Weiß im Fernsehen übertragen wurde und es wegen den gelben Karten für Zuseher und Reporter zu Verwechslungen kam. So wurden die Schiedsrichter angewiesen die rote Karte im Gesäß zu verstauen, da man nun bereits beim „Ziehen“ erkennen konnte, welche Disziplinarkarte gezeigt wird. Einleitung

3 Die „Gelbe“ als konkrete Warnung
Dabei vergessen viele Spieler leider zu oft, dass die Farbe „Gelb“ als konkrete Warnung zu sehen ist. Sie soll dem Spieler signalisieren, dass er bei der nächsten gravierenden Regelübertretung mit „Rot“ zu rechnen hat. Dies wird in der Ansprache durch den amtierenden Schiedsrichter häufig jedoch nicht erkennbar genug dokumentiert, der Unparteiische wirkt nicht überzeugend. Einleitung

4 So möglichst nicht ! „Ich muss mal Spannung abbauen!“ „Ich muss mich mal größer machen als ich bin.“ Zweiflerisch: Muss ich zeigen, tut mir aber leid. Unbeteiligt: Weswegen bin ich noch mal hier? Beim Zeigen der Gelben Karte verraten Gestik und Körpersprache viel über den momentanen mentalen Zustand des Schiedsrichters. Einleitung 4

5 Wichtig ist die richtige Anwendung der Machtmittel
Energisch und bestimmt Isolierung des betroffenen Spielers „Aug‘ in Aug“-Position kein kniender, weggehender oder am Boden liegender Spieler! Aber: nicht zu nahe beim Spieler („Intimzone“ beachten)! Klare Signale seitens des Schiedsrichters, um den Aktiven und seinem Umfeld die Sanktion bewusst zu machen Die Auswirkung muss stimmen, sollen doch auch die Funktionäre und Zuschauer wissen: Dieser Spieler ist verwarnt! Erfolgreiche Schiedsrichter sollten die gezielte Ansprache beim Aussprechen von Verwarnungen üben, geht es hierbei doch durchweg um eine unmittelbare Konfrontation zwischen einem Spieler und dem Unparteiischen. Nahe am Ideal: Der Schiedsrichter wirkt entschlossen, dabei vollkommen unaufgeregt. Er hält die Karte in der richtigen Höhe und spricht dazu ein paar passende Worte, so dass dem Spieler nicht nur optisch, sondern auch akustisch deutlich gemacht wird, dass er verwarnt ist. Einleitung 5

6 Wichtig ist die richtige Anwendung der Machtmittel
So darf eine Verwarnung niemals zu einem rein formalen, emotionslosen Vorgang werden. Die Sprache des Schiedsrichters, seine Gestik und Mimik müssen eindeutig sein. Der Schiedsrichter hat allen am Spiel Beteiligten klar zu machen: „Ich dulde ein solches Verhalten nicht, gleich von welchem Spieler und von welcher Mannschaft. Diese Gelbe Karte ist eine Strafe!“ Eben nicht nur ein Verwaltungsakt, der sich aus den Vorschriften der Fußballregeln ergibt. Das bedeutet gleichzeitig, dass die psychologischen Zusammenhänge beim Zeigen der Gelben und Roten Karten zunehmend im Fokus der Schiedsrichterausbildung zu stehen haben. Die Körpersprache der Schiedsrichter und eine dazu passende Rhetorik sind regelmäßig zu trainieren. Erfolgreiche Schiedsrichter sollten die gezielte Ansprache beim Aussprechen von Verwarnungen üben, geht es hierbei doch durchweg um eine unmittelbare Konfrontation zwischen einem Spieler und dem Unparteiischen. Einleitung 6

7 Die „richtige“ Präsentation der Disziplinarkarte
FALSCH Richtige Präsentation 7

8 AM BODEN LIEGENDER SPIELER
DISTANZ HALTUNG AM BODEN LIEGENDER SPIELER Die persönliche Strafe ist erst auszusprechen, wenn der Spieler wieder auf den Beinen steht. Muss ein verletzter Spieler abtransportiert werden, so ist eine erforderliche Verwarnung dem Spieler am Spielfeldrand mitzuteilen und zusätzlich ist der Spielführer zu informieren. Die persönliche Strafe ist erst auszusprechen, wenn der Spieler wieder auf den Beinen steht. Muss ein verletzter Spieler abtransportiert werden, so ist eine erforderliche Verwarnung dem Spieler außerhalb des Spielfeldes mitzuteilen und zusätzlich ist der Spielführer zu informieren. Richtige Präsentation

9 BLICKKONTAKT SPIELERTRAUBE IN DEN RÜCKEN Richtige Präsentation

10 Spielstrafen und Persönliche Strafen
Das Regelwerk sieht für Verstöße gegen die Spielregeln, gleich ob sie formaler Art sind oder ob sie sich aus Aktionen im Einsatz gegen den Gegner, gegen den Mitspieler, das Schiedsrichter-Team oder gegen Dritte richten, zwei Arten von Strafen vor: Spielstrafen: direkter Freistoß, indirekter Freistoß, Strafstoß Persönlichen Strafen: Verwarnung (Gelbe Karte) Feldverweis mit „Gelb/Rot“ und „Rot“ Eine Ermahnung kennt das Regelwerk nicht, es ist keine formale Strafe. Die Ermahnung wird jedoch in der Praxis im Vorfeld einer Persönlichen Strafen ausgesprochen. Die Persönlichen Strafen ziehen sich als Sanktionen wie ein roter Faden durch mehrere der 17 Spielregeln. Ihren Schwerpunkt finden sie in Regel 12 der amtlichen Spielregeln. Wir werden sie in der Folge näher betrachten. Spielstrafen und Persönliche Strafe

11 Disziplinarstrafen Disziplinarstrafen können ausgesprochen werden gegen: Spieler Ersatzspieler Ausgewechselte Spieler Spielertrainer Disziplinarstrafen können nicht ausgesprochen werden gegen: Ausgeschlossene Spieler Zuseher Trainer, Funktionäre (Teamoffizielle) Disziplinarstrafen können auch außerhalb des Spielfeldes ausgesprochen werden (z.B. in der Halbzeitpause). Im Gegensatz zu den Spielstrafen (Freistöße, Strafstoß) handelt es sich bei Verwarnungen um Persönliche Strafen (Disziplinarstrafen). Sie werden durch das Zeigen der Gelben Karte deutlich gemacht. Begeht ein Spieler nach einer Gelben Karte ein zweites Vergehen, das eine solche Strafe nach sich ziehen würde, so bekommt er die Gelb/Rote Karte. Disziplinarstrafen 11

12 Nein, Karte nicht zeigen
Disziplinarstrafen Ja, Karte zeigen Nein, Karte nicht zeigen Spieler Ausgeschlossener Spieler Ersatzspieler Trainer Ausgewechselter Spieler Funktionär (Teamoffiziellen) Spielertrainer Zuseher Disziplinarstrafen

13 Exkurs: Strafgewalt des Schiedsrichters
Beginn: Mit Betreten des Spielfeldes durch den SR vor Spielbeginn d.h. wenn die Aufstellung zum Einlaufen erfolgt und der SR das Feld betreten hat. Ohne Bedeutung ist, ob sich die Spieler bereits am Feld befinden Bsp: Beleidigung vor Betreten des Feldes: Spieler darf spielen, Meldung an Verband. Bsp: Beleidigung nach Betreten Feld aber vor korrekt durchgeführtem Anstoß: Teilnahmeverweigerung (RK), Anzeige an Verband. Spieler darf durch Ersatzspieler ersetzt werden. Wann dieser eintritt ist ohne Bedeutung. Austauschkontingent wird hierdurch nicht belastet. Keine Änderung des Ersatzspielerkontingents möglich. Ende: Wenn der SR das Spielfeld nach dem Schlusspfiff verlässt Bsp: Tätlichkeit nach Schlusspfiff und SR ist noch am Spielfeld – Karte zeigen. - SR nicht mehr am Spielfeld – Anzeige an Verband Strafgewalt des Schiedsrichters

14 bis das Spiel fortgesetzt ist
Der Schiedsrichter darf seine Entscheidung auf Hinweis seines Assistenten ändern, oder wenn er festgestellt hat, dass sie falsch war: bis das Spiel fortgesetzt ist bis das Spiel abgepfiffen ist Ausnahme: Der Schiedsrichter-Assistent zeigt ein Vergehen vor dem Schlusspfiff an. Der Schiedsrichter erkennt das Fahnenzeichen erst nach dem Schlusspfiff. Rote Karte ist zu zeigen!!! Auch wenn das Vergehen bereits vor dem Schlusspfiff erfolgte, ist eine persönliche Strafe auszusprechen. Strafgewalt des Schiedsrichters

15 Exkurs: Anzeige Vergehen durch Assistent
Der Assistent zeigt eine Tätlichkeit, Beleidigung, etc. an und der SR erkennt das Zeichen nicht sofort: Wurde das Spiel nach einer Unterbrechung bereits wieder fortgesetzt, so ist keine Spielstrafe, wohl aber eine persönliche Strafe möglich. Die persönliche Strafe kann nur unmittelbar nach der erfolgten Spielfortsetzung ausgesprochen werden: zwischen dem Vergehen und der persönlichen Strafe darf das Spiel nur einmal fortgesetzt worden sein. Wurde das Spiel mehrmals fortgesetzt, so ist auch keine persönliche Strafe mehr möglich. Anzeige Vergehen durch Assistent

16 Disziplinarstrafen Disziplinarmaßnahmen können nur in einer Spielunterbrechung ausgesprochen werden! Disziplinarstrafen darf der Schiedsrichter vom Betreten des Spielfeldes bis zum Verlassen des Feldes nach dem Schlusspfiff aussprechen. Bei Vorteilspiel und anschließendem Nachreichen der Karte: unbedingt Rückennummer des Spielers merken! Wiederaufnahme des Spiels ist durch SR mit Pfiff freizugeben! Beim Zeigen der Gelben Karte muss das Spiel unterbrochen sein. Disziplinarstrafen 16

17 Die Ermahnung eines der wichtigsten Machtmittel des SR, wenn sie
zeitgerecht mit Nachdruck und Energie der richtigen Gestik und den richtigen Worten vorgetragen wird Eine gute Ermahnung zur rechten Zeit wirkt lenkend auf das Spiel und hilft eine große Zahl an (kaum wirkenden) Disziplinarkarten zu vermeiden. Auch wenn bereits Karten gezeigt wurden, soll die Ermahnung weiterhin eingesetzt werden (aber nicht beim bereits verwarnten Spieler!) Ermahnung

18 Die Ermahnung Zu spät, Richtig dosiert, anstatt einer Gelben Karte,
mit derben Worten, ... ... kann eine Ermahnung den Spielverlauf für den Schiri wesentlich erschweren! Richtig dosiert, im richtigen Moment, mit den richtigen Worten, ... ... kann eine Ermahnung für den weiteren Spielablauf ein großer Nutzen sein (Persönlichkeit & Psychologie)! Doppelter Zeigefinger: da ist die Verständigung so gut wie ausgeschlossen Ermahnung

19 Die Ermahnung Die Ermahnung ist gewissermaßen eine Vorbeugungsmaßnahme (zählt nicht zu den persönlichen Strafen). Sie darf nie als Ersatz für die persönliche Strafe gelten. Sie setzt beim Schiedsrichter Einfühlungsvermögen, beim Spieler Einsicht voraus. Wo diese Einsicht beim Spieler nicht mehr vorhanden ist, ist auch die Ermahnung überflüssig! Beispiel energisch und Handbewegung nur einmal nicht überstrapazieren nicht „her zitieren“ oder „oberlehrerhaft“ auf keinen Fall mit ausgestrecktem Finger zeigen Heftigkeit, je nach Vergehen kurz und prägnant Ermahnung 19

20 Die Verwarnung Grundlage für die Verwarnung sind die in Regel 12 unter „Verwarnungswürdige Vergehen“ angeführten Vorgaben: Wenn Ersatzspieler oder ausgewechselter Spieler sich unsportlich verhält, durch Worte oder Handlungen seine Ablehnung zu erkennen gibt die Wiederaufnahme des Spieles verzögert Wenn Spieler sich unsportlich verhält, durch Worte oder Handlungen seine Ablehnung zu erkennen gibt wiederholt gegen die Spielregeln verstößt die Wiederaufnahme des Spieles verzögert beim Eckstoß, Freistoß oder Einwurf den vorgeschriebenen Abstand nicht einhält ohne Genehmigung des Schiedsrichters das Spielfeld betritt das Spielfeld unberechtigt verlässt. Verwarnung 20

21 Die Verwarnung Nachstehend einige Beispiele für Vergehen bei denen es für das Zeigen einer Gelben Karte durch den Schiedsrichter keine Alternative, kein Ermessen gibt. Hier ist die Verwarnung zwingend vorgeschrieben: Das absichtliche Verlassen des Spielfeldes ohne Erlaubnis durch den Schiedsrichter. Das Betreten des Spielfeldes ohne Erlaubnis durch den Schiedsrichter. Nach einem Torerfolg einen Zaun erklettern. Das Trikot nach einem Torerfolg über den Kopf ziehen. Torwarttausch ohne Zustimmung des Schiedsrichters. Verwarnung 21

22 Die Verwarnung Bei den folgenden Regelübertretungen kommt es oft zu Konflikten, liegt es hier doch im Ermessen des Schiedsrichters, ob er diese für verwarnungswürdig hält: Unsportliches Betragen (u.a. Simulieren eines Fouls durch einen Gegner, Fordern einer persönlichen Strafe für einen Gegner, einen Gegner durch Zuruf täuschen) Protestieren/Reklamieren durch Worte oder Handlungen Wiederholtes Verstoßen gegen die Spielregeln (Regel 12) Taktische Fouls entsprechend der Regel 12 Absichtliches „unsportliches“ Handspiel Ignorieren des vorgeschriebenen Abstands beim Eckstoß, Freistoß oder Einwurf Verzögern der Wiederaufnahme des Spiels (u.a. vor einem Freistoß gegen seine Mannschaft den Ball mitnehmen, den liegenden Ball wegspielen) Verwarnung 22

23 Wiederholtes Verstoßen gegen die Spielregeln Unsportliches Verhalten
„Taktisches“ Foul Halten Unsportliches absichtliches Handspiel Versuch, durch Handspiel ein Tor zu verhindern (Achtung bei Ersatzspieler kein Vorteil möglich – Torraub ROT) Simulieren – „Schwalbe“ Positionswechsel zwischen Spieler + TM ohne Zustimmung des SR Unerlaubte Markierungen anbringen Gegner verbal ablenken Den Ball spielt, nachdem er die Erlaubnis erhielt, das Spielfeld zu verlassen Wenn ein Spieler bewusst und wiederholt gegen die Spielregeln verstößt. (Die Anzahl der Vergehen liegt im Ermessen des SR) Ablehnung gegen SR Wenn ein Spieler durch Worte, Handlungen oder seiner Gestik dem SR oder einen Assistenten seine Ablehnung zu erkennen gibt! Verwarnung

24 Verzögerung des Spiels
Meldevergehen Verzögerung des Spiels Ball wegschießen bzw. wegtragen nach Pfiff des SR „Freistoß absichtlich an einer falschen Stelle bzw. nicht mit dem Fuß ausführt (zwingt dem SR zur Wiederholung) Einwurf wird vorbereitet – danach wird der Ball einem Mitspieler überlassen Bei einer Auswechslung das Spielfeld übermäßig langsam verlässt Einwurf oder Freistoß übermäßig verzögert Betreten des Spielfeldes ohne Zustimmung des SR – beachte: Disziplinarmaßnahme für verletzten Spieler, Ersatzspieler und Ergänzungsspieler ist GELB Unterschied hingegen besteht bei der Spielstrafe!!! Verlassen des Spielfeldes ohne Zustimmung des SR – kein Selbstausschluss – jedoch wird der Spieler verwarnt Behinderung der Spielfortsetzung Vor den Ball stellen bei einem Freistoß bzw. Eckstoß (Distanz 9,15 m) Behinderung eines Einwurfes (Distanz 2 m) Verwarnung

25 Taktisches Verhalten Beweget sich ein Spieler vom Tatort weg, diesem den Weg abschneiden um eine Maßnahme zu setzen: SR Tatort/Spieler Maßnahme kann rasch gesetzt werden „Herholen“ des Spielers entfällt Beispiel Taktisches Verhalten

26 Der „maßvolle“ Umgang mit der Gelben Karte
Die Schiedsrichter sollten mit den Gelben Karten maßvoll umgehen. Dies bedeutet in der Praxis, dass für Kleinigkeiten keine Gelben Karten gezeigt werden sollen es falsch ist, Verwarnungen auszusprechen, weil man aufgrund der Spielpaarung befürchtet, dass es zu Problemen und Schwierigkeiten kommen könnte und es nicht richtig sein kann, Persönliche Strafen für nach den Regeln nicht verwarnungswürdige Vergehen auszusprechen, weil man den Beobachter aus früheren Spielleitungen kennt und um dessen Vorliebe für die Gelbe Karte weiß. Ermahnung 26

27 Der „maßvolle“ Umgang mit der Gelben Karte
Es wird erwartet, dass beim Aussprechen von Persönlichen Strafen eine klare Linie erkennbar ist. Der Spielleiter muss berechenbar sein. Zeigt der Schiedsrichter für Kleinigkeiten „Gelb“, so muss er, wenn er glaubhaft bleiben will, im weiteren Spielverlauf für gleiche Vergehen ebenfalls Verwarnungen aussprechen. Dies führt: meist zu einer Flut von Gelben Karten, die dem Spielcharakter nicht entsprechen und zu folgenschweren Konsequenzen, da mit „Gelb“ belastete Spieler bei weiteren Vergehen dieser Art und gleicher Anwendung der Regeln mit „Gelb/Rot“ vom Platz gestellt werden müssen. Ermahnung 27

28 Der „maßvolle“ Umgang mit der Gelben Karte
Der Schiedsrichter muss ein gutes Gespür für den Gesamtspielverlauf entwickeln, das Verhalten der Spieler zueinander sowie gegenüber den Regelbestimmungen richtig einschätzen, um dann das erforderliche Maß der Persönlichen Strafen zu finden. Das Aussprechen von Verwarnungen zum richtigen Zeitpunkt führt meist zu einem reibungslosen Spielverlauf. Ermahnung 28

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