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2.1. Internes Rechnungswesen: Begriff/ Ziele/ Bestandteile

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Präsentation zum Thema: "2.1. Internes Rechnungswesen: Begriff/ Ziele/ Bestandteile"—  Präsentation transkript:

1 2.1. Internes Rechnungswesen: Begriff/ Ziele/ Bestandteile
Das interne Rechnungswesen im Versicherungsunternehmen... 􀁺 Ziel bzw. Zweck: dient v.a. der Unternehmenssteuerung und dem Controlling. 􀁺 Kernstück: Kosten- und Leistungsrechnung zur Preiskalkulation, Wirtschaftlichkeits- und Erfolgssteuerung 􀁺 Daneben gebt es eine besondere Variante der Erfolgsrechnung, die

2 2.1. Internes Rechnungswesen: Begriff/ Ziele/ Bestandteile
Rechnungswesen im Versicherungsunternehmen ist die ... 􀁺 Gesamtheit der Verfahren zur Erfassung, Aufbereitung, Darstellung und Auswertung 􀁺 von Zahlenangaben 􀁺 mit denen die wirtschaftlichen Tatbestände und Vorgänge 􀁺 im VU sowie zwischen dem VU und seinen Marktpartnern abgebildet werden. Es gibt 2 Teilbereiche: 􀁺 Das interne Rechnungswesen (= iRW) 􀁺 das externe Rechnungswesen (= eRW, Rechnungslegung) Das iRW wendet sich an Adressaten innerhalb des VU, v.a. an das Management. Es gibt keine Rechtsvorschriften, sondern alleine Zweckmäßigkeitsgedanken. Im eRW gibt dagegen Rechtsvorschriften. Es wendet sich an externe Adressaten wie Marktpartner (VN, Aktionäre, RVU, MA...) oder die Finanzbehörden, Medien bzw. allgemeine Öffentlichkeit. Deckungsbeitragsrechnung, die v.a. die kurz- und mittelfristige Geschäftsfeldsteuerung unterstützt (bzw. die Presiuntergrenze bestimmt). Die Bestandteile: Es gibt 􀁺 Zahlungswirtschaftliche Rechnungen (= basiert auf Aus- und Einzahlungen; z.B. Liquiditäts- oder Investitionsrechnung) 􀁺 Erfolgswirtschaftliche Rechnungen auf der Basis von Aufwendungen und Erträgen (bes. für Zahlen an Externe oder Konkurrenzvergleiche) Auf diese wird nicht mehr näher eingegangen, sondern auf... 􀃎 Kernstück des iRW sind die kalkulatorischen Rechnungen auf der Basis von Kosten und Leistungen!!!!

3 2.1. Internes Rechnungswesen: Begriff/ Ziele/ Bestandteile
Kostenartenrechnung: Erfassung der Kosten differenziert nach Kostenarten; liefert Basisinformationen für andere Rechnungen Kostenstellenrechnung: Wirtschaftlichkeitskontrolle und -steuerung der Kostenstellen Kostenträgerrechnung: Preiskalkulation; Geschäftsfeldsteuerung Erfolgsrechnung auf der Basis der vollständigen Kosten: Erfolgsplanung und -kontrolle bezüglich des Gesamt-VUs oder Teile davon; langfristige Geschäftsfeldsteuerung; Preiskalkulation; Deckungsbeitragsrechnung: kurzfristige Geschäftsfeldsteuerung; Preiskalkulation (Bestimmung der kurzfristigen Preisuntergrenze)

4 2.2. Internes Rechnungswesen: Die Kostenrechnung
Kosten sind... 􀁺 Die nach betriebswirtschaftlichen Zweckmäßigkeitsregeln 􀁺 ermittelten Werte 􀁺 des ordentlichen und sachzielbezogenen Güterverzehrs 􀁺 innerhalb einer Rechnungsperiode. Ordentlich meint dabei: der Güterverzehr im Rahmen des normalen/üblichen Betriebsgeschehens. (z.B. nicht die außerordentlichen Phänomene wie ein Feuerschaden im Rechenzentrum; das würde die Preiskalkulation verzerren) Sachzielbezogen: der Güterverzehr dient dem eigentlichen Unternehmensgegenstand und wird von den damit zusammen hängenden Produktionszwecken hervorgerufen. (z.B. nicht die Spenden)

5 2.2. Internes Rechnungswesen: Die Kostenrechnung
Kostenrechnung kann durchgeführt werden als: (= Unterteilung nach Art der verwendeten Werte) Istkostenrechnung: • Basis sind die tatsächlichen Kosten, • die vergangenheitsbezogen ermittelt wurden Plankostenrechnung. • Basis sind die prognostizierten Kosten, die zukunftsbezogen angesetzt werden • Die Kostenrechnung kann je nach Berechnungsgegenstand unterteilt werden in: • Kostenartenrechnung • Kostenstellenrechnung • Kostenträgerrechnung

6 2.2. Internes Rechnungswesen: Die Kostenartenrechnung
Kostenartenrechnung: Kosten werden differenziert nach Kostenarten erfasst. Eine Kostenart ist der bewertete Verzehr einer bestimmten Produktionsfaktorart, die im VU zur Leistungserstellung eingesetzt wird. (Allerdings gibt es mehr Kostenarten als Produktionsfaktoren, da diese in den unterschiedlichsten Varianten existieren.) Die wichtigsten Kostenarten im VU sind: 1 Personalkosten September 08 46 2 Vermittlerkosten 3 Kosten sonstiger Dienstleister 4 Betriebsmittelkosten 5 Kapitalkosten 6 Schadenkosten f.e.R. 7 Rückversicherungskosten

7 2.2. Internes Rechnungswesen: Die Kostenartenrechnung
Die Kostenarten können unterschiedlich systematisiert werden: > z.B. in persönliche (1,2,3-teilweise), sachliche (3-teilweise, 4) und nominelle (5,6,7) Kosten. - > Eine im VU häufig gebräuchliche Unterteilung ist die in Betriebskosten (1,2,3,4/5-teilweise), und Risikokosten (6,7,4/5-teilweise). (Vorsicht!!! Diese werden manchmal vereinfachend ebenfalls Schadenkosten genannt.) Diese Unterteilung hilft bei der Wirtschaftlichkeitssteuerung und auch bei der getrennten Analyse der Effizienz der Abwicklungstätigkeit, sowie der Wirksamkeit des Risikoausgleichs. zu 1. Personalkosten: umfasst alle Lohn- und Lohnnebenkosten der angestellten Mitarbeiter im Innen-und Außendienst zu 2. Vermittlerkosten: alle Provisionen, Zuschüsse und Incentives, die an den selbständigen Außendienst oder andere Vermittlungspartner gezahlt werden

8 2.2. Internes Rechnungswesen: Die Kostenartenrechnung
zu 3. Kosten sonstiger Dienstleister sehr unterschiedliche Positionen: v.a. Honorare, Telefonkosten, Kostensteuern etc. zu 4. Betriebsmittelkosten Kosten für die Nutzung der materiellen und immateriellen Realgüter; z.B. Betriebs-und Geschäftsausstattung, EDV, Fuhrpark, Energie, Abschreibungen; diese Position enthält sowohl Kosten der Gebrauchs- (oder Potentialgüter), als auch der Verbrauchsgüter; zu 5. Kapitalkosten Vergütungserwartungen der Kapitalgeber (EigenK und FremdK); auch die Teile des versicherungstechnischen Fremdkapitals, für die eine Zinszahlungspflicht besteht, müssen berücksichtigt werden (z.B. Sparanteill in LV);selbst wenn de fakto keine Vergütung z.B. auf das Eigenkapital gezahlt wird, fallen kalkulatorisch welche an (langfristig ist das nicht darstellbar und Opportunitätskosten der Nicht-Anlage in eine andere Investition sind zu berücksichtigen);

9 2.2. Internes Rechnungswesen: Die Kostenartenrechnung
zu 6 Schadenkosten f e R Das ist der zentrale Kostenblock in Kranken-, Komposit-, RVU; Versicherungsleistungen des VU an VN gehören dazu und zwar sowohl die Zahlungen selbst auch die Zuführung zu den Schadenreserven; nicht zu den Kosten gehören die Schadenregulierungskosten!!! Im eRW sind diese aus politischen Gründen anders zugeordnet. De facto sind es meist Personal- oder Betriebsmittelkosten. zu 7. Rückversicherungskosten: Das sind die Vergütungen an den RV als Gegenleistung für den bezogenen RV-Schutz. In der nicht-proportionalen RV sind das die RV-Prämien (abzüglich evtl. vereinbarter Gewinnbeteiligung). In der proportionalen RV kommen zusätzlich die Zahlungen an RV-Provisionen hinzu.

10 2.2. Internes Rechnungswesen: Die Kostenartenrechnung
Die Zurechnung von Kapitalkosten: Kapital wird sowohl für das Risikogeschäft ( -> Risikokosten) als auch für das Abwicklungsgeschäft ( -> Betriebskosten) gebraucht. Teilweise wird dafür ein und dasselbe Kapital eingesetzt. Ein Beispiel: Ein Bürogebäude kann für eigene MA verwendet werden. Sobald es wegen einer Überschaden-Situation finanziell eng wird, kann das Gebäude verkauft und zurückgemietet werden. Das ist dann eine Haftungsaufgabe, die eher den Risikokosten zuzuordnen wäre. Für die Aufteilung des Kapitals gibt es keinen eindeutigen Schlüssel, sie wird dennoch benötigt und muß geschätzt werden.

11 2.2. Internes Rechnungswesen: Die Kostenartenrechnung
Die Verteilung der Kostenarten auf Kostenstellen und Kostenträger: Diese erfolgt am Ende der Kostenartenrechnung. Ob es eindeutig möglich ist oder nicht, hängt davon ab, ob es sich um Einzel- oder Gemeinkosten handelt. Einzelkosten sind solche Kosten, die einer Bezugsgröße (Kostenstelle oder Kostenträger) direkt zuordenbar sind. Bei Gemeinkosten geht das nicht unmittelbar. Beispiele für KostenstellenEK: Personalkosten von MA in einer Kostenstelle KostenstellenGK: Abschreibungen auf großes Bürogebäude KostenträgerEK: Schadenkosten f.e.R. in bestimmter Sparte/KSt KostenträgerGK: Kapitalkosten für das GesamtVU-bezogene EigenK Hinweis: EK + GK sind nicht identisch mit fixen und variablen Kosten!

12 2.2. Internes Rechnungswesen: Die Kostenstellenrechnung
􀁺 hat den Zweck der Wirtchaftlichkeitskontrolle oder -steuerung. Konkret werden die Fragen gestellt: “Wird innerhalb dieser Kostenstelle wirtschaftlich gearbeitet?” und “Lohnt sich diese Kostenstelle überhaupt?” 􀁺 Die Kostenstellen können z.B. nach faktischen Abteilungen gebildet werden. Je nach gewähltem Organigramm sehen diese dann unterschiedlich aus. (in Wagner/Rosenberg Seite 230/231 finden Sie das Beispiel einer Direktion mit spartenbezogener Mischorganisation) 􀁺 Die Kostenstelleneinzelkosten können aufgrund ihres Charakters den Kostenstellen eindeutig und direkt zugeordnet werden. Die Kostenstellengemeinkosten müssen über Schlüsselungen verteilt werden.

13 2.2. Internes Rechnungswesen: Die Kostenstellenrechnung
Die Kostenstellenrechnung: Die Schlüsselung bzw. Kostenzurechnung der Kostenstellengemeinkosten kann ausgeprägt ergebnisbestimmend sein. Deshalb ist es wichtig, dass der Schlüssel möglichst wirklichkeitsnah gewählt wird. Beispiele für sinnvolle Schlüssel sind: • die aufgewandte Zeit für Personalkosten • die qm genutzter Raum für Bürokosten Es gibt unterschiedliche Typen von Kostenstellen, die Vor- und die Endkostenstellen: 􀁺 Vorkostenstellen: Hier werden innerbetriebliche Leistungen hergestellt, die später an andere Kostenstellen abgegeben werden. Beispiel: Stabsabteilung 􀁺 und die Endkostenstellen: Hier werden Markt-Leistungen hergestellt. Sie nehmen typischerweise die Leistungen von VorKSt in Anspruch; Beispiel: Vertrieb oder Schadenabteilung;

14 2.2. Internes Rechnungswesen: Die Kostenträgerrechnung
􀁺 hat den Zweck der Preiskalkulation und/oder der Geschäftsfeldsteuerung. 􀁺 Die Kostenarten werden auf die Kostenträger verteilt. Kostenträger sind die hergestellten Leistungen. 􀁺 Es gibt Vorkostenträger (= innerbetriebliche Leistungen) und Endkostenträger (= Marktleistungen), die in Hauptkostenträger (= Kernleistungen, v.a. die Versicherungsprodukte) und Nebenkostenträger (= sonstige Dienstleistungen) unterschieden werden können. 􀁺 Die Kapitalanlageprodukte gelten klassisch als Nebenkostenträger. Aufgrund ihrer Bedeutung kann das hinterfragt werden. 􀁺 Die Kostenträgereinzelkosten können aufgrund ihres Charakters den Kostenträgern eindeutig und direkt zugeordnet werden. Die Kostenträgergemeinkosten müssen über Schlüsselungen verteilt werden

15 2.2. Internes Rechnungswesen: Die Kostenträgerrechnung
Die Systematik der Kostenträger: 􀁺 Es gibt Vorkostenträger (= innerbetriebliche Leistungen) 􀁺 und Endkostenträger (= Marktleistungen), die unterschieden werden können in: • Hauptkostenträger (= Kernleistungen, v.a. die Versicherungsprodukte) und • Nebenkostenträger (= Nebenleistungen, v.a. sonstige Dienstleistungen) Als Beispiel für Nebenkostenträger werden oft die Kapitalanlagen genannt. Weitere Beispiele sind Assistanceleistungen, Führungsleistungen im Mitversicherungsgeschäft, Versicherungsvermittlung für Drittversicherer oder Risk-Management-Dienstleistungen. 􀁺 Die Einteilung in Haupt- und NebenKT wird heute manchmal hinterfragt, z.B. bei Kapitalanlageprodukten wegen ihrer Bedeutung. Eine Kernkompetenz oder Einstufung als eigenständige Dienstleistung/Hauptkostenträger kann unterstellt werden, wenn die Produkte sich selbst tragen müssen.

16 2.2. IRW: Kostenträgerrechnung Ein vereinfachter Kontenplan:
Für die Zurechnung von Risikokosten Vorkostenträger Großschaden EndKT als HauptKT Versicherungsprodukte nach Risiken gegliedert EndKT als NebenKT Für die Zurechnung von Risikokosten Vorkostenträger Vertragsabschlüsse Außenorganisation EDV EndKT als HauptKT Versicherungsprodukte nach Verträgen gegliedert EndKT als NebenKT Kapitalanlageprodukte Führungsdienstleistung bei Mitversicherung

17 2.2. Internes Rechnungswesen: Die Kostenträgerrechnung
Die Endkostenträger sind v.a. die verschiedenen Versicherungsprodukte. Diese können ausgedrückt/bewertet werden durch die... 􀁺 Versicherungsverträge oder die 􀁺 versicherten Risiken. Die abgeschlossenen Versicherungsverträge sind als Maßstab zu bevorzugen, soweit die Betriebskosten betroffen sind. Die versicherten Risiken sind besser geeignet für die Schadenkosten – da es eine enge Verursachungsbeziehung gibt zwischen dem Risiko und dem Schaden. Die Zurechnung von Kosten auf Vorkostenträger kann z.B. auch dann Sinn machen, wenn es sich um Kostenträgereinzelkosten handelt. Der Grund: außerordentliche Kosten, wie z.B. Großschäden oder EDV-Software- Entwicklungskosten können dann aktiviert und über mehrere Perioden abgeschrieben werden.

18 2.2. Internes Rechnungswesen: Die Kostenträgerrechnung
Die Kostenzurechnung: Sie kann ähnlich wie in der Kostenstellenrechnung 1. Direkt gehen -> Kostenträger-Einzelkosten. 2. oder indirekt -> Kostenträger-Gemeinkosten. Ein Beispiel: Superprovisionen an den Außendienst; Diese können als Kostenstellen-Einzelkosten zunächst der Kostenstelle Vertrieb zugerechnet werden und von dort dann auf die Sparten aufgeteilt werden; d.h. Sie müssen geschlüsselt werden. d.h. Die Zwischenschaltung einer Kostenstellenrechnung hilft bei der Kostenzurechnung auf Kostenträger!

19 2.2. Internes Rechnungswesen: Die Leistungsrechnung
􀁺 ist das Gegenstück zur Kostenrechnung und 􀁺 ergänzt diese für die Zwecke der internen Erfolgsrechnung. Leistungen sind... 􀁺 Die nach betriebswirtschaftlichen Zweckmäßigkeitsregeln 􀁺 ermittelten Werte 􀁺 des ordentlichen und sachzielbezogenen Gütererstellung innerhalb einer Rechnungsperiode 􀁺 Rechnungsperiode. (=> Kosten analoge Definiton nur “Güterverzehr” statt Gütererstellung; d.h. Hier wird der Output der Produktion, nicht der Input bewertet;) Die Leistungsrechnung folgt ähnlichen Grundgedanken, Schritten und Prinzipien wie die Kostenrechnung. Der wesentliche Unterschied ist, daß sie nicht den Verbrauch (= Güterverzehr), sondern den Erfolg/das Ergebnis (= Gütererstellung) misst.

20 2.2. Internes Rechnungswesen: Die Leistungsrechnung
Auch hier gibt es eine Leistungsarten -stellen –träger-Rechnung; Leistungsarten, stellen, träger 􀁺 Die wesentlichen Leistungen sind: • Innerbetriebliche Leistungen -> werden mit ihren Kosten erfasst und bewertet (d.h. neutral gestellt) • Marktleistungen -> tatsächliche oder potentielle Erlöse als Bewertung 􀁺 Die Leistungsstellen und –träger sind zweckmäßigerweise identisch abgegrenzt wie die Kostenstellen und –träger. Dann ist die Zuordnung einfacher. 􀁺 Die wesentlichen Leistungsarten sind: (... Geschäftsfelder) • Versicherung: Versicherungsprämien • Kapitalanlage: Zinsen, Dividenden, Mieten, Verkaufserlöse KA • Dienstleistung: Provisionen und Honorare


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