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AKTUELLE ENTWICKLUNGEN

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Präsentation zum Thema: "AKTUELLE ENTWICKLUNGEN"—  Präsentation transkript:

1 AKTUELLE ENTWICKLUNGEN
Vortragsthema AKTUELLE ENTWICKLUNGEN EUROPÄISCHEN CHEMIKALIENRECHT NATIONALES UMSETZUNGSBEISPIEL Hochschulpartnerschaft Technischen Universität KOŠICE & Bergische Universität WUPPERTAL

2 Methodische Einführung ins Thema
Was können Sie erwarten? Methodische Einführung ins Thema Europäisches Gefahrstoffrecht Aktuelle Entwicklungen im Chemikalienrecht - REACH - EU-GHS Aktuelle deutsche Umsetzungsstrategien - Expositions-Risiko-Beziehung für kanzerogene Stoffe - control banding (Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe)

3 Methodische Einführung ins Thema Aktuelle Entwicklungen
Was können Sie erwarten? Inhaltsdisposition Methodische Einführung ins Thema Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht EU-Verträge - Änderungen Risiko / Gefährdung ganzheitlicher Gestaltungsansatz Gefährdungsspezifik Gefahrstoffe stoffspezifische Bewertungskonzepte

4 ZIEL: einheitlicher Binnenmarkt mit sozialen Mindeststandards
Verträge der Europäischen Union ( ) ZIEL: einheitlicher Binnenmarkt mit sozialen Mindeststandards primärrechtliche Grundlage des politischen Systems der EU = „europäisches Verfassungsrecht“ Gründungsverträge der Europäischen Union (EU) Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV oder AEU-Vertrag) Vertrag über die Europäische Union (EUV oder EU-Vertrag) + gleichrangig und ergänzend Bestimmungen zu den demokratischen Grundsätzen der Europäischen Union, zu ihren Organen und zur Gemeinsa-men Außen- und Sicherheitspolitik (55 Artikel) Regelungen über die Funktionsweise der EU (358 Artikel)

5 + Verträge der Europäischen Union (12-2009)
Gründungsverträge der Europäischen Union (EU) + Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV oder AEU-Vertrag) PRODUKTSICHERHEIT ART. 114 (neu - AEUV) Art. 95 (alt - EGV) ARBEITSSICHERHEIT ART. 153 (neu - AEUV) Art. 137 (alt - EGV) ab REGELUNGSGEGENSTÄNDE

6 Unterschied: Gefährdungsbeurteilung - Risikobewertung
Rechtsbasis Wer macht´s ? Grundlage Ergebnis Rechtsbereich Arbeitsschutz (Art. 153 AEUV) Produktsicherheit (Art. 114 AEUV) AEUV = Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, AS = Arbeitsschutz, US = Umweltschutz, VS = Verbraucherschutz, LAZ = Lebensarbeitszeit, LZ = Lebenszeit Rahmen-Richtlinie AS Maschinen-Richtlinie, REACH, fachkundige Person Experten / Wissenschaftler (-Team) Umfassende Risikoaussagen, Szenarien für 3 drei Schutzbereiche (LAZ: Arbeitsschutz, LZ: US, VS) geeignete betriebliche Maßnahmen des AS für sicheres Tätigkeiten vorhandene, leicht zugäng-liche Daten: Safety data sheet, classification and labeling, ... alle verfügbaren, validen & bewerte-ten Daten, ggf. eigene Studien und weltweite Recherchen erforderlich

7 ist die Gestaltung und das Inverkehrbringen
Die effektivste & wirtschaftlichste Form des Gesundheits- und Arbeitsschutzes ist die Gestaltung und das Inverkehrbringen sicherer PRODUKTE (hier: Stoffe, Gemische Erzeugnisse) … kann die betrieblichen Anforderungen an den additiven Arbeitsschutz wirksam reduzieren Herstellen / IvB von Produkten Umgang / Tätigkeiten mit Produkten

8 Herstellen / IvB von Produkten Umgang / Tätigkeiten mit Produkten
Rangfolgeorientierte Ableitung von Schutzmaßnahmen (sechs Freiheitsgrade) Herstellen / IvB von Produkten Umgang / Tätigkeiten mit Produkten R I S I K O B E W E R T U N G GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG IvB = In Verkehr bringen Konstruktiver / produktintegrierter Primärschutz Produktintegrierter / technischer Sekundärschutz Produktspezifischer Tertiärschutz Additiver Primärschutz (S) Additiver Sekundärschutz (T) Ergänzender Tertiärschutz (O) (P)

9 Tätigkeiten mit Produkten
Beispiele für die rangfolgeorientierte Maßnahmenableitung Herstellen / IvB von Produkten Umgang / Tätigkeiten mit Produkten Primärschutz Stoffe mit ungefährlichen inhärenten Stoffeigen- schaften auswählen (Mensch, Umwelt) Betrieblicher Primärschutz Ersatzstoffprüfung Substitution: Stoffe, Verfahren (in Abh. von den Verwendungsbedingungen) Einsatz emissionsarmer Arbeitsmittel Sekundärschutz Minimierung der gefährlichen Eigenschaften durch geeignete Zubreitungsrezepturen Entwicklung emissionsarmer Produkt-, Verwendungsformen Additiver Sekundärschutz quellennahe Absaugung, raumlufttechnische Maßnahmen (Be- und Entlüftung) Produktspezifische Tertiärschutz Kennzeichnung von Stoffen / Gemischen (GHS) Stoffsicherheitsbericht (REACH) Expositionsszenarien Herstellergrenzwerte (DNELs) Sicherheitsdatenblatt (eSDB) Gefahrenkommunikation Harmonisierte Ergänzender Tertiärschutz räuml./ zeitl. Expositionsbegrenzung Gefahrstoffverzeichnis Betriebsanweisung Unterweisung Auswahl geeigneter PSA Arbeitsmedizin. Vorsorgeuntersuchungen

10 ! TEMPERATUR oder DRUCK FORM des VORHANDEN- SEINS am Arbeitsplatz
Stoffspezifische Gefährdungspotentiale gefährliche (physikalisch-chemi- sche, toxikologische), inhärente STOFFEIGENSCHAFTEN z.B. narkotisch wirkend (nicht ein-stufungsrelevant), giftig (eingestuft) TEMPERATUR oder DRUCK am Arbeitsplatz z.B. Wasserdampf bei 150 ºC, Lösemitteldämpfe: Freisetzung temperaturabhängig ! FORM des VORHANDEN- SEINS am Arbeitsplatz z.B. Pellets, Wachs, Stäube (u.a. Nanopartikel und -tubes) Fähigkeit zur VERDRÄNGUNG des atmosphärischen Sauerstoffs am Arbeitsplatz z.B. Inertgas unter Druck

11 GRENZWERTBASIERTE Bewertungskonzepte
Bewertungskonzepte / Beurteilungsmaßstäbe: GRENZWERTFREIE Bewertungskonzepte GRENZWERTBASIERTE Bewertungskonzepte punktuelles Denken z.B. Denken in Bändern TRGS – Technische Regel Gefahrstoffe BekGS – Bekanntmachung Gefahrstoffe Arbeitsplatzgrenzwerte der TRGS 900 Biologische Grenzwerte der TRGS 903 Expositions-Risiko-Beziehungen (BekGS 910) RCP-Konzept für Kohlenwasserstofflösemittel Staatliche Grenzwerte Hersteller- grenzwerte Dritter DNEL - Derived No Effect Level (eSDB) DMEL - Derived Minimal Effect Level (eSDB) Grenzwerte der MAK-Kommission Internationale Grenzwerte

12 GRENZWERTFREIE Bewertungskonzepte
stoffbezogene Konzepte / Handlungshilfen, u.a. Technische Beurteilungsmaßstäbe / Handlungshilfen, u.a. Festlegung von tätigkeitsspezifischen Expositionskategorien Maßnahmenorientierte Techn. Regeln (Eingangsgrößen  erforderl. Maßnahmen) Analogiebetrachtungen (Stoffgruppen / Expositionssituationen) EMKG = Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe Emissionsrate an der Maschine Absaugvolumenstrom an Lüftungsanlage, Abscheidegrad der Filteranlagen, etc. Einhaltung des Schutzniveaus „Stand der Technik“

13 Europäisches Gefahrstoffrecht Aktuelle Entwicklungen
Was können Sie erwarten? Inhaltsdisposition Europäisches Gefahrstoffrecht Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht REACH EU-GHS globally harmonized system

14 Ergebnisse des EU-Altstoffprogramms (1993 - 2008)
Maßnahmen des additiven Arbeitsschutz erforderlich Quelle: BAuA, 2008

15 Was ist REACH? R E A CH Registration Evaluation Authorisation
and Restriction of Chemicals Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 … vom zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Euro-päischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA), … Produktsicherheit VO ist stufenweise und seit vollständig in Kraft getreten VO integriert > 40 Richtlinien & Verordnungen, die bisher EU-weit den Umgang i.S. der Chemikaliensicherheit regelten, - keine Richtlinie, d.h. unmittelbar wirksam

16 Warum brauchen wir REACH?
… Minimierung bestehender Wissenslücken (hazard, exposition) über chemische Stoffe … Harmonisierung & Vereinfachung des bisherigen Chemikalienrechts … neue Pflichten für die Hersteller / Importeure von Stoffen oder von Stoffen in Gemischen oder in Erzeugnissen … Anforderungen an die Kommunikation innerhalb der Lieferkette in beide Richtungen (Hersteller – nachgeschaltete Anwender 1 … n ) … neue Kommunikationsinstrumente (Registrierungsdossier und eSDB) und neue Art von Grenzwerten (Herstellergrenzwerte) … Schaffung ergänzender Schnittstellen und Hilfen für den Arbeitsschutz (Gefährdungsbeurteilung / Tätigkeiten mit Chemikalien)

17 ZEITSCHIENE in Abhängigkeit von der Stoffmenge/Jahr
Registrierung Registration Phase a) 2,75 Mill. Vorregistrierungen, ~ Stoffe Registranten Vorregistrierung Phase b) Einreichung eines REGISTRIERUNGSDOSSIERs Registrierung ZEITSCHIENE in Abhängigkeit von der Stoffmenge/Jahr Stoffe ≥ t/a R 50/53-Stoffe ≥ 100 t/a CMR-Stoffe Kat. 1 und 2 ≥ 1 t/a bis Zeitraum: Ziel: Erstellung eines Regis- trierungsdossiers für den zu registr. Stoff ≥ < t/a bis ≥ < 100 t/a bis

18 Bewertung Evaluation Dossier- bewertung Stoff-
~ 5 % der eingereichten Registrierungsdossiers werden von der ECHA fachlich bewertet (Prioritäten) ab (Aktionsplan zur Stoffevaluierung) Bewertung verdächtiger Stoffe (risikoorientiertes Konzept der ECHA) durch die Mitgliedsstaaten (MS) vertiefende Stoffbewertung ca. 100 Stoffe pro Jahr Ergebnis: besonders besorgniserregende Stoffe Handlung: Aufnahme dieser Stoffe in die Kandidatenliste für die Zulassungspflicht + Kunden- information (> 0,1 Gew.-%)

19 Zulassung Authorisation and Restriction Zulassungs- verfahren (NEU!)
für besonders besorgniserregende Stoffe (derzeit 15 St.) Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (ab 2012) Zulassungs- verfahren (NEU!) Beschränkungs- Befristete Verwendung nur nach positiv beschiedenem Zulassungsantrag  Voraussetzung: angemessene Beherrschbarkeit der Risiken Eu-weites vollständiges oder teilweises Verbot der Stoffe Übernahme der „alten“ Beschränkungs-RL (Anhang XVII) u.a. für Stoffe, die die CMR-Einstufungskriterien erfüllen, (sehr) persistent, (sehr) bioakkumulierbar, toxisch sind Stoffe mit besonderen Eigenschaften mit schwerwiegenden Wirkungen

20 … erstes Fazit im Fokus des Arbeitsschutzes
 REACH ist kein Instrument des Arbeitsschutzes aber  durch REACH kann der Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen unterstützt und verbessert werden KRITIKPUNKTE: AUSSICHT auf: neue Datenqualität /-menge „No data - no market“ deutlich mehr Grenzwerte (Herstellergrenzwerte DNEL / staatliche Grenzwerte) eu-weit mitgelieferte GB in Form von aussagekräftigen (!) Expositionsszenarien - REACH > 1t/a - Mangel an umfassender Substitutionsverpflichtung - bisher nur 15 Stoffe (Kandi- daten) auf Zulassungsliste (Tributylzinn?) - Informationspflicht erst ab 0,1 Gew.-% im Produkt Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung (Datenbank)  GHS

21 Globally harmonized system for classification and labelling
GHS Globally harmonized system for classification and labelling (UN-Initiative, Modulartiger Aufbau) .. über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen „Classification, Labelling and Packaging“ Europäische Verordnung (CLP-VO Nr. 1272/2008)  EG-GHS in 67 Ländern Implementierungs- aktivitäten USA-GHS China-GHS Japan-GHS Bisheriger Zustand:

22 Globally harmonized system for classification and labelling
GHS Globally harmonized system for classification and labelling (UN-Initiative, Modulartiger Aufbau) Europäische Verordnung (CLP-VO Nr. 1272/2008)  EG-GHS Umstufung Angaben / Kennzeichnung Stoffe ab verbindlich seit kann nach EG-GHS eingestuft und gekenn- zeichnet werden Gemische ab verbindlich ab kann nach EG-GHS eingestuft und gekenn- Hilfen: - Anhang VII CLP-VO, Umwandungstabelle - REACH-CLP-Helpdesk Im SDB  beide Kennzeichnungen während der Übergangszeiten Auf Verpackung  nur eine der beiden Kennzeichnungen

23 EG-GHS Gefahrenklassen / Gefahrenkategorien

24 EG-GHS Gefahrenpiktogramme

25 EG-GHS ANPASSUNG des SDB an die CLP-Verordnung bis 1.12.2010
R-Sätze (Risk)  H-statements (H-hazard) S-Sätze (Safety)  P-statements (P-Precautionary)  optional Anzahl Gefahrenpiktogramme  (Rangfolge für Gefahrenpiktogramm, Art. 26) Anzahl H-Statement  (Anzahl prinzipiell unbegrenzt, soll alle Gefahreneinstufungen abbilden)

26 EG-GHS Kennzeichnungselemente für karzinogene Wirkung
Kategorien 1A oder Kategorie 1B Einstufung Kategorie 2 GHS- Piktogramm Signalwörter GEFAHR ACHTUNG Gefahren- hinweis H350: Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern …) H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern …) Sicherheitshinweise Prävention Reaktion Lagerung Entsorgung P201, P202, P281 P308 + P313 P405 P501 P201, P202, P281 P308 + P313 P405 P501

27 EG-GHS Kennzeichnungselemente
für spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) EG-GHS Einstufung GHS- Piktogramm Kategorie 1 Kategorie 2 Signalwörter Gefahren- hinweis GEFAHR ACHTUNG H370: Schädigt die Organe Sicherheitshinweise Prävention Reaktion Lagerung Entsorgung P260, P264, P270 P307 + P311, P321 P405 P501 Kategorie 3 H371: Kann die Organe schädigen H335: Kann die Atemwege reizen oder H336: … P309 + P311 P261, P271 P304 + P340, P312 P403 + P233, P405

28 EG-GHS Kennzeichnungselemente für akute Toxizität Einstufung
Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 GHS- Piktogramm Signalwörter GEFAHR GEFAHR GEFAHR ACHTUNG Gefahren- hinweis - oral dermal inhalativ H300: Lebensgefahr bei Verschlucken H300: Lebensgefahr bei Verschlucken H301: Giftig bei Verschlucken H302: Gesundheitsschäd-lich bei Verschlucken H310: Lebensgefahr bei Hautkontakt H310: Lebensgefahr bei Hautkontakt H301: Giftig bei Hautkontakt H302: Gesundheitsschäd-lich bei Hautkontakt H330: Lebensgefahr bei Einatmen H330: Lebensgefahr bei Einatmen H301: Giftig bei Einatmen H302: Gesundheitsschäd-lich bei Einatmen

29 EG-GHS Kennzeichnungselemente für Gase unter Druck Einstufung
Verdichtetes / Verflüssigtes Gas Tiefgekühlt verflüssigtes Gas Gelöstes Gas GHS- Piktogramm Signalwörter ACHTUNG ACHTUNG ACHTUNG Gefahren- hinweis H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren H281: Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –verletzungen verursachen H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren Sicherheitshinweise Prävention Reaktion Lagerung Entsorgung P282 P336, P315 P403 P410 + P403 P410 + P403

30 + Globally harmonized system for classification and labelling
(UN-Initiative, Modulartiger Aufbau) Europäische Verordnung (CLP-VO Nr. 1272/2008)  EG-GHS Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis = C&L-Inventory ECHA-Datenbank: (1) wesentliche Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen von gemeldeten (Herstellerangaben) und registrierten Stoffen (2) Liste der harmonisierten Einstufungen (Anhang VI) + Meldepflicht … umfasst alle gefährlichen Stoffe im Sinn von CLP-VO, einschließlich Stoffe als solche und Stoffe in Gemischen, unabhängig von der Gesamtmenge

31 Aktuelle deutsche Umsetzungs- strategien Aktuelle Entwicklungen
Was können Sie erwarten? Inhaltsdisposition Aktuelle deutsche Umsetzungs- strategien Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht Expositions-Risiko-Beziehung für kanzerogene Stoffe control banding (Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe)

32 BekGS 910 - „Risikowerte und Expositions-Risiko-Beziehungen für Tätigkeiten mit
krebserzeugenden Gefahrstoffen"  IST- ZUSTAND: Für die überwiegende Zahl der krebserzeugenden Stoffe ist der-zeit kein staatlicher Grenzwert (Arbeitsplatzgrenzwert) ableitbar. ( NOAEL) BekGS ZIEL: Entwicklung eines Gesamtkonzepts zur Festlegung risiko- basierter Grenzwerte für krebserzeugende Stoffe Festlegung und Begründung stoffübergreifender Risikogrenzen für Tätig-keiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen: 1. 2. Festlegung und Begründung stoffspezifische Konzentrationswerte zu den stoffübergreifenden Risikogrenzen (Quantifizierung von Krebsrisikozahlen am Arbeitsplatz) 3. Ableitung von abgestuften Maßnahmen / Maßnahmenniveaus

33 Bekannte Risiken am Arbeitsplatz und für die Allgemeinbevölkerung
bekannte Risiken eines tödlichen Unfalls an Arbeitsplätzen [Arbeitslebenszeit 40 Jahre - Alz]: Landwirtschaft: 3: (Alz) Bauwirtschaft: 2: (Alz) Bergbau: 3: (Alz) Einzelhandel: 4: (Alz) Krebserkrankungsrisiko in Folge eines der sieben wichtigsten luftgetragenen Umweltkarzinogene Quelle: LAI 1992 Stadtbevölkerung: 1: (Alz) Landbevölkerung: 2: (Alz) maximal zulässige Konzentrationen von Kanzerogenen in mehreren staatl. Regelungen zum Lebensmittel- bzw. Umweltbereich (Ableitung nicht grundsätzl. auf der Basis des akzeptablen Risikos, bezogen auf Lebenszeit - Lz) Arsen im Trinkwasser (10 mg/l) : Natürliche Strahlen : Dieselruß (5 ng BaP/m3) : Cadmium im Schwebstaub 2: BaP = Benzo(a)pyren TEQ = Toxizitätsäquivalent zu 2,3,7,8-TCDD

34 Hintergrundrisiko für Krebserkrankungen
Lungenkrebsrisiko (Lz) Nichtraucher Erkrankungsrisiko 5: bis 1:100 (ohne zusätzliche krebsauslösende Faktoren)

35 Regulative Risiken am Arbeitsplatz und für die Allgemeinbevölkerung
Niederländisches Arbeitsschutzgesetz  Liste Luftgrenzwerte für Kanzerogene Risikoniveau max. 1: /a Risikoniveau Ziel 1: /a Umrechnung auf 40 Jahre Arbeitslebenszeit Risikoniveau (Toleranz) 4: Risikoniveau (Akzeptanz) 4: Schweizer Regulation  Asbesthaltige Mineralien  Benzol Akzeptanzrisiko : Akzeptanzrisiko : Umrechnung auf Lebenszeit Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) – akzeptables Risiko für die deutsche Allgemeinbevölkerung stufenförmige Absenkung von Umwelt-Konzentrationswerten Höhe der international diskutierten Risikogrößen (Ziel für Einzelsubstanzen) Akzeptanzrisiko :

36 Hintergrundrisiko für Krebserkrankungen
Lungenkrebsrisiko (Lz) Nichtraucher Erkrankungsrisiko 5: bis 1:100 (ohne zusätzliche krebsauslösende Faktoren) Im Vgl. zu einem Konzept: Die obere Risikozahl sollte unterhalb dieses Bereiches liegen, so dass ein zusätzl. Risiko durch krebserzeugende Stoffe am Arbeitsplatz geringer ist als dieses stets vorhandene Hintergrundrisiko. Als Abstand zwischen den beiden Risikogrenzen wurde der Faktor von 100 als erforderlich erachtet, um die Risikogrenzen angesichts der unvermeidlichen Ungenauigkeiten sowohl bei der Ableitung der stoffspezifischen Expositions-Risiko-Beziehung als auch bei der Bestimmung der tatsächlichen Expositionen an Arbeits- plätzen deutlich zu unterscheiden.

37 Festlegung und Begründung stoffübergreifender Risikogrenzen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen: 1. KEINE streng wissenschaftliche Ableitung und Begründung der Risikohöhen für die zwei  Risikowerte Risiko Beschränkungen / Verbote Überprüfung des Schutzkonzeptes BASIS: (internationale) Risikovergleiche, gesellschaftspolitische Festsetzung 4 x 10-3 Toleranzrisiko Anwendung des spezif. Maßnahmen- katalogs (TRGSen, etc.) BekGS 910: Risikowerte und Exposition-Risiko-Beziehungen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen KRITERIEN: Risikowahrnehmung, Relation zu vergleichbaren Arbeitsplatzrisiken, der unmittelbare Nutzen, die Anzahl der Betroffenen, etc. 4 x 10-4 Akzeptanzrisiko Schutzniveau halten, keine weiteren Maßnahmen erforderlich

38 Akzeptierbarkeit Akzeptiertheit
Festlegung und Begründung stoffübergreifender Risiko- grenzen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahr- stoffen: 1. getroffene ANNAHME breite Anwendung des neuen Konzept durch die Fachexperten zur Grenzwertableitung kollektives EINVERNEHMEN o.k.? endgültige Akzeptanz- werte Akzeptierbarkeit Akzeptiertheit

39 Festlegung und Begründung stoffspezifische Konzentrationswerte zu den stoffüber-greifenden Risikogrenzen (Quantifizierung von Krebsrisikozahlen am Arbeitsplatz) 2. Stoff Risiko 4 x 10-4 Akzeptanzrisiko 4 x 10-3 Toleranzrisiko Anwendung des spezif. Maßnahmenkatalogs (TRGSen, etc.) Schutzniveau halten, keine weiteren Maß- nahmen erforderlich Beschränkungen / Verbote Überprüfung des Schutzkonzeptes Asbest (Sanierung) F/m3 F/m3 Acrylnitril 0,12 ml/m3 1,2 ml/m3 Trichlorethen 6 ml/m3 11 ml/m3 Stand: 01/2010: 5 Stoffe BekGS 910: Risikowerte und Exposition-Risiko-Beziehungen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen - Acrylamid - 1,3-Butadien

40 Ableitung von abgestuften Maßnahmen / Maßnahmenniveaus (noch offen)
3. Ableitung von abgestuften Maßnahmen / Maßnahmenniveaus (noch offen) Stoff Asbest (Sanierung) Acrylnitril Trichlorethen 1,3-Butadien Acrylamid F/m3 F/m3 0,12 ml/m3 1,2 ml/m3 6 ml/m3 11 ml/m3 u.a. Asbestfasergehalt in der ins Freie abgelei- teten Luft maximal 1000 F/m³, ? personelle/sicherheits- technische Ausstattung, Einsatz sachkundiger Personen, Zulassung der Fachbetriebe, PSA Expositionsverbot, PSA ? alle Tätigkeiten im geschlossenen System, (Befüllen, Wartung, Störungsbeseitigung), PSA, ? Erfassung an der Ent- stehungsstelle mit defi- nierten technischen Parametern, ? Maßnahmenkatalog 0,2 ml/m3 2 ml/m3 0,07 mg/m3 ---*) *) Toleranzwert ohne praktische Bedeutung in Folge des bestehenden „Verschlechterungsverbotes“

41 Aktuelle deutsche Umsetzungs- strategien
Was können Sie erwarten? Inhaltsdisposition Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht Aktuelle deutsche Umsetzungs- strategien control banding (Einfaches Maßnahmen- konzept Gefahrstoffe)

42 ! DENKEN IN BÄNDERN für Stoffe MIT OHNE Grenzwerte
mit eingeschränktem Anwendungsbereich leicht zu ermittelnde Informationen DENKEN IN BÄNDERN ! Maßnahmenpakete Vorschläge für die betriebliche Gestaltung des Arbeitsverfahrens notwendiger sicherheitstechnischer und/oder arbeitsmedizinischen Beratungsbedarf Dokumentation mittels Formblatt Hilfen:

43 + = + hazard exposition Maßnahmen Freisetzung Maßnahmen- bedarf
Schutz- leitfäden 100 … 200 … 300 … (Modell- lösungen) R-Sätze/ H-Codes hazard Grenz- werte ODER Fläche Dauer Hautkontakt (dermal) + Freisetzung Menge Einatmen (inhalativ) exposition = Maßnahmen Maßnahmen- bedarf zusätzlicher Hautschutz +

44 hazard R-Sätze/ H-Codes Grenz- werte INHALATIV (Einatmen)
ODER hazard: Ermittlung der Gefährlichkeitsgruppen für Stoffe ohne Grenzwert und Gemische

45 hazard R-Sätze/ H-Codes Grenz- werte INHALATIV (Einatmen)
hazard: Ermittlung der Gefährlichkeitsgruppen für Stoffe ohne Grenzwert und Gemische INHALATIV (Einatmen) hazard R-Sätze/ H-Codes Grenz- werte ODER

46 hazard R-Sätze/ H-Codes Grenz- werte DERMAL (Hautkontakt)
hazard: Ermittlung der Gefährlichkeitsgruppen DERMAL (Hautkontakt) hazard R-Sätze/ H-Codes Grenz- werte ODER

47 exposition Freisetzung Menge Fläche Dauer Einatmen (inhalativ)
FESTSTOFF Fläche Dauer Hautkontakt (dermal) Freisetzung Menge Einatmen (inhalativ) exposition FLÜSSIGKEIT

48 exposition Freisetzung Menge Fläche Dauer Einatmen (inhalativ)
Hautkontakt (dermal) Freisetzung Menge Einatmen (inhalativ) exposition

49 + Maßnahmen- bedarf zusätzlicher Maßnahmen- bedarf Hautschutz
A bis E INHALATIV (Einatmen) Maßnahmen Maßnahmen- bedarf + zusätzlicher Maßnahmen- bedarf Hautschutz

50 + Maßnahmen- bedarf Schutz- leitfäden 100 … 200 … 300 … (Modell-
zusätzlicher Hautschutz + Schutz- leitfäden 100 … 200 … 300 … (Modell- lösungen)

51 + Maßnahmen- bedarf zusätzlicher Maßnahmen- bedarf Hautschutz
DERMAL (Hautkontakt) Maßnahmen Maßnahmen- bedarf + zusätzlicher Maßnahmen- bedarf Hautschutz HA bis HE

52 + Maßnahmen- bedarf Schutz- leitfäden 100 … 200 … 300 … (Modell-
lösungen) + zusätzlicher Maßnahmen- bedarf Hautschutz

53 - Ende -


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