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Veröffentlicht von:Margarete Stubbe Geändert vor über 10 Jahren
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Lizenzwesen WEISUNGEN FÜR DAS LIZENZWESEN Schweizer Schiesssportverband Ausgabe 2002 datiert, 21. Januar 2002
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Lizenzwesen b nicht lizenzpflichtige Gruppe A Schiessen: - Obligatiorisches Programm - Feldschiessen - Feldschlösschen-Stich - Jungschützenkurse
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Lizenzwesen b nicht lizenzpflichtige Gruppe B1 Schiessen: - Vereinsinterne Schiessen - Jungschützenwettkämpfe - Nachwuchskurse & Wettkämpfe für J und JJ - Freundschaftsschiessen, welche den SSV Bedingungen entsprechen
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Lizenzwesen b Lizenzpflicht für Ausbildungskurse: Für die Zulassung zu den Kursen der Abt. Ausbildung wird grundsätzl. eine Lizenz des SSV benötigt Ausnahme: Falls zusätzlich zum Kursgeld eine Lizenzabgabe oder Einzelabgabe von mind. Fr. 20.-- erhoben wird
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Lizenzwesen b Lizenzpflicht für J und JJ: J und JJ welche an einem Anlass mit Lizenz- pflicht teilnehmen, sind EBENFALLS lizenz- pflichtig
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Lizenzwesen b Bestellung: Im Erfassungsfeld der neuen SSV Mit- gliederadministration, jährlich bis 31.12. Nachbestellung mit spez. Einzahlungs- schein, sofern der Antragsteller als Vereinsmitglied in der SSV Mitglieder- administration erfasst ist
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Lizenzwesen b Lizenz-Nachbestellung: Bezug des spez. Einzahlungsscheines beim SSV oder bei der KSG BL Die Zustellung einer nachbestellten Lizenz erfolgt über den antragstellenden Verein
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Lizenzwesen b Verlust der Lizenz: Bestellung eines Duplikats über den Verein beim SSV unter Angabe der SSV Mitgliedernummer des Lizenznehmers
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Lizenzwesen b Lizenzkosten 2002: Fr. 7.-- bei Bestellung über die Mitglieder- administration Fr. 10.-- bei Nachbestellung oder Duplikatbestellung
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Lizenzwesen b Gültigkeit: 1. April - 31. März des Folgejahres für alle Disziplinen (300/50/25/10m) Auch wenn mehrere Disziplinen ge- schossen werden, ist nur EINE Lizenz zu bestellen Ein 2. Lizenzantrag mit identischen Anga- ben wird vom SSV automatisch eliminiert
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Lizenzwesen b Lizenzkontrolle: Stichprobenkontrolle der offiz. Absende- bzw. Ranglisten durch Chef Freie Schiessen des Kantonal- oder Unterverbandes Anordnung von Stichproben durch den SSV sowie von Kontrollen vor Ort
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Lizenzwesen b Zuwiderhandlungen: Meldung an die SSV Disziplinar- und Rekurskommission Basis: Bestimmungen des Disziplinar- und Rekursreglementes des SSV
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