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16. Mitgliederversammlung des DOSV

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Präsentation zum Thema: "16. Mitgliederversammlung des DOSV"—  Präsentation transkript:

1 16. Mitgliederversammlung des DOSV 16.03.2012
Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und deren Bedeutung für die Funktionsabteilung der Krankenhäuser Diplom-Pflegewirt Bernd Gruber

2 Fachkrankenpfleger für Anästhesie und Intensivmedizin 1986-1988
Vorstellung Bernd Gruber Krankenpfleger Fachkrankenpfleger für Anästhesie und Intensivmedizin Stationsleitungslehrgang Fachkrankenpfleger für Hygiene und Infektionsprävention Dipolm-Pflegewirt FH Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

3 Fachkrankenpfleger für Hygiene und Infektionsprävention
Vorstellung Fachkrankenpfleger für Hygiene und Infektionsprävention Mitglied Arbeitssicherheitsausschuss Mitglied Bauausschuss seit 1995 QMB = Qualitätsmanagement Beauftragter und Auditor Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

4 Vorstellung Mitglied der Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland Landesvorsitzender VHD Niedersachsen Mitglied Deutscher Pflegerat in Berlin Mitglied des Hygienearbeitskreises Osnabrück Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kranken- haus Hygiene Mitglied der Österreichischen Gesellschaft für Hygiene, Mikrobiologie und Prävention Mitglied des wissenschaftlichen Beirats „Aktion saubere Hände“ Stellv. Mitglied des ABAS (Ausschuss biologischer Arbeitsstoffe) BMAS Mitglied im MASG NRW zur Implementierung der Hygiene in Berufen des Gesundheitswesens Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

5 Vorstellung Sekretär Arbeitskreis Krankenhaus- und Praxishygiene der AWMF (Deutschland, Österreich und Schweiz) Mitglied und Leitung der Arbeitsgruppe Aus-Fort und Weiterbildung in der Pflege (DART) am BMG Mitglied der Arbeitsgruppe Pandämie Influenza Planung an der BÄK Mitglied Kommission Netzwerke MRSA BRD am RKI Mitglied des AQUA-Institus Göttingen Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

6 Gesetzliche Bestimmungen und zusätzliche Regelwerke
Infektionsschutzgesetz in der Fassung vom RKI (Kommission für Krankenhaushygiene ) TRBA (Technische Regel Biologischer Arbeitsstoffe hier 250) Leitlinien Empfehlungen Arbeitskreis Krankenhaus und Praxishygiene der AWMF Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

7 Wesentliche Ergänzungen im IfSG seit 4.8.2011
Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (ART) Einhaltung des Standes der Medizinischen Wissenschaft (KRINKO, ART beachten) Schlussfolgerungen aus Aufzeichnungen Zentrale Erfassung der gemeldeten Häufungen nosokomialer Ausbrüche Hygienepläne auch für Arztpraxen möglich (Verordnungsermächtigung für die Länder) Verordnungspflicht für die Länder bis Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

8 IfSG § 6 Meldepflicht • § 23 Nosokomiale Infektionen, Resistenzen
– Gehäuftes Auftreten nosokomialer Infektionen • § 23 Nosokomiale Infektionen, Resistenzen – Surveillance – KRINKO • § 36 Einhaltung der Infektionshygiene – Hygienepläne – Infektionshygienische Überwachung Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

9 Infektionsschutzgesetz §23
(3) Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden: Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

10 Infektionsschutzgesetz § 23
1. Krankenhäuser, 2. Einrichtungen für ambulantes Operieren, 3. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, 4. Dialyseeinrichtungen, 5. Tageskliniken, 6. Entbindungseinrichtungen, 7. Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind, 8. Arztpraxen, Zahnarztpraxen und 9. Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe. Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

11 Infektionsschutzgesetz § 23
Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft auf diesem Gebiet wird vermutet, wenn jeweils die veröffentlichten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut und der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie beim Robert Koch-Institut beachtet worden sind. Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

12 Infektionsschutzgesetz § 23
………Festgelegten nosokomialen Infektionen und das Auftreten von Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen fortlaufend in einer gesonderten Niederschrift aufgezeichnet, bewertet und sachgerechte Schlussfolgerungen hinsichtlich erforderlicher Präventionsmaßnahmen gezogen werden und dass die erforderlichen Präventionsmaßnahmen dem Personal mitgeteilt und umgesetzt werden. Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

13 Infektionsschutzgesetz §23
…….festgelegten Daten zu Art und Umfang des Antibiotika-Verbrauchs fortlaufend in zusammengefasster Form aufgezeichnet, unter Berücksichtigung der lokalen Resistenzsituation bewertet und sachgerechte Schlussfolgerungen hinsichtlich des Einsatzes von Antibiotika gezogen werden und dass die erforderlichen Anpassungen des Antibiotikaeinsatzes dem Personal mitgeteilt und umgesetzt werden. Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

14 Verordnungspflicht Die Landesregierungen haben bis zum 31. März 2012
durch Rechtsverordnung für – Krankenhäuser, – Einrichtungen für ambulantes Operieren, – Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, sowie für – Dialyseeinrichtungen und – Tageskliniken die jeweils erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen zu regeln. Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

15 Rechtsverordnung der Länder
1. hygienische Mindestanforderungen an Bau, Ausstattung und Betrieb der Einrichtungen, 2. Bestellung, Aufgaben und Zusammensetzung einer Hygienekommission, Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

16 Rechtsverordnung der Länder
3. die erforderliche personelle Ausstattung mit Hygienefachkräften und Krankenhaushygienikern und die Bestellung von hygienebeauftragten Ärzten einschließlich bis längstens zum 31. Dezember 2016 befristeter Übergangsvorschriften zur Qualifikation einer ausreichenden Zahl geeigneten Fachpersonals, Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

17 Rechtsverordnung der Länder
4. Aufgaben und Anforderungen an Fort- und Weiterbildung der in der Einrichtung erforderlichen Hygienefachkräfte, Krankenhaushygieniker und hygienebeauftragten Ärzte, 5. die erforderliche Qualifikation und Schulung des Personals hinsichtlich der Infektionsprävention, Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

18 Rechtsverordnung der Länder
6. Strukturen und Methoden zur Erkennung von nosokomialen Infektionen und resistenten Erregern und zur Erfassung im Rahmen der ärztlichen und pflegerischen Dokumentationspflicht, 7. die zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben erforderliche Einsichtnahme der in Nummer 4 genannten Personen in Akten der jeweiligen Einrichtung einschließlich der Patientenakten, Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

19 Rechtsverordnung der Länder
8. die Information des Personals über Maßnahmen, die zur Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen erforderlich sind, 9. die klinisch-mikrobiologisch und klinischpharmazeutische Beratung des ärztlichen Personals, Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

20 Rechtsverordnung der Länder
10. die Information von aufnehmenden Einrichtungen und niedergelassenen Ärzten bei der Verlegung, Überweisung oder Entlassung von Patienten über Maßnahmen, die zur Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und von Krankheitserregern mit Resistenzen erforderlich sind. Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

21 Empfehlungen der KRINKO
Allgemeine Einführung Infektionsprävention in Pflege, Diagnostik und Therapie 8 Reinigung, Desinfektion, Sterilisation Lebensmittel, Wasser, Luft Abfallbeseitigung Betriebsorganisation in speziellen Bereichen 13 Hygienemanagement Erfassung und Bewertung nosokomialer Infektionen 4 Bekämpfung und Kontrolle Zahnmedizin Weitere Empfehlungen (vor 1997) Summe Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

22 Prävention postoperativer Infektionen im Operationsgebiet
KRINKO Prävention postoperativer Infektionen im Operationsgebiet Prävention postoperative Wundinfektion Surveillance von postoperativen Wundinfektionen Kommentar Surveillance von postoperativen Wundinfektionen Hygiene & Medizin Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

23 Aufbereitung In der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte- Betreiberverordnung – MPBetreibV) in der Fassung vom „§ 4 (1) Der Betreiber darf nur Personen ... mit der Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Aufbereitung) von Medizinprodukten beauftragen, die die Sachkenntnis ... zur ordnungsgemäßen Ausführung dieser Aufgabe besitzen.   §4 (2)    ... Eine ordnungsgemäße Aufbereitung ... wird vermutet, wenn die gemeinsame Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten beachtet wird.“ Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

24 In Zusammenhang mit der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den “Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“, Bundesgesundheitsbl – Gesundheitsforsch – Gesundheitsschutz 2001, 44:1115 – [sinngemäß im Auszug] „Die Aufbereitung kritischer Medizinprodukte (z. B. solche, die die Haut oder Schleimhaut durchdringen und dabei in Kontakt mit Blut, inneren Geweben oder Organen kommen, einschließlich Wunden) mit erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung erfordert den Nachweis einer anerkannten Ausbildung zur/zum Sterilgut- Assistentin/ten des mit der Aufbereitung Betrauten. Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

25 KRINKO Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten KRINKO Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

26 KRINKO Händehygiene KRINKO AWMF Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

27 TRBA Technische Regel Biologischer Arbeitsstoffe
Erarbeitet durch den Ausschuss biologischer Arbeitsstoffe am Bundesministerium für Arbeit und Soziales Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

28 TRBA 250 Der Arbeitgeber hat für die einzelnen Arbeitsbereiche entsprechend der Infektionsgefährdung Maßnahmen zur Desinfektion, Reinigung und Sterilisation sowie zur Ver- und Entsorgung schriftlich festzulegen (Hygieneplan) und zu überwachen. 5.1.2 Die Betriebsanweisung ist in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache abzufassen und an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte bekannt zu machen und zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen. Es ist möglich, Betriebsanweisung und Hygieneplan zu kombinieren. Instandhaltungsarbeiten sind im Hygieneplan zu berücksichtigen. Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

29 TRBA 250 Gliederung eines Hygieneplans (Vorschlag aus Berufs Genossenschaftliche Regel 206)
Ein Hygieneplan setzt sich aus einzelnen fachbezogenen Hygieneanleitungen zusammen, die sowohl zum Schutz der zu betreuenden Patienten bzw. der zu betreuenden Personen als auch zum Schutz des Personals schriftlich festzulegen und zu beachten sind. Ziel ist die Verhinderung von Infektionen durch Mikroorganismen und schädigende Einflüsse durch erforderliche Reinigungs-, Desinfektions-, Sterilisations-, Ver- und Entsorgungsmaßnahmen. Entsprechend erforderliche Hygienemaßnahmen sind je Tätigkeitsbereich festzulegen. Nachfolgend als Beispiel eine Inhaltsübersicht einzelner Hygieneanleitungen für einen tätigkeitsbezogenen Hygieneplan. In diesem ist zu regeln, wann welche Maßnahme wie und von wem durchzuführen ist. Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

30 TRBA 250 Anhang A. Allgemeine Personalhygiene
Definition von und Umgang mit Dienst- und Schutzkleidung, Durchführung der hygienischen Händedesinfektion, Händewaschen, Händepflege, Tragen von Schutzhandschuhen, allgemeiner Infektionsschutz, Sofortmaßnahme bei Verletzungen mit kontaminierten bzw. infektiösen Materialien Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

31 TRBA 250 Anhang B. Allgemeine Desinfektionsmaßnahmen
Auflistung der zur Verfügung stehenden Reinigungs- und Desinfektionsmittel mit Angaben zur Anwendungskonzentration, Anwendungszweck, Einwirkzeit, Umgang mit Flächen- und Instrumentendesinfektionsmitteln, Desinfektion und Sterilisation der Geräte, Instrumente und sonstiger Gebrauchsgegenstände, Desinfizierende Geschirr-, Wäsche- und Bettenaufbereitung, Flächendesinfektion des Raumes einschließlich Mobiliar. Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

32 bereichspezifische Dienst- und Schutzkleidung,
TRBA 250 Anhang C. Spezielle Hygienemaßnahmen in verschiedenen Funktionsbereichen bereichspezifische Dienst- und Schutzkleidung, desinfizierende Instrumenten- und Geräteaufbereitung, Isolierungs-, Schutz- und Desinfektionsmaßnahmen bei übertragbaren Krankheiten. Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

33 Tragen von Schutzkleidung,
TRBA 250 Anhang D. Hygienemaßnahmen bei Diagnostik, Pflege und Therapie Tragen von Schutzkleidung, hygienische und chirurgische Händedesinfektion, Hygienemaßnahmen bei speziellen klinischen Tätigkeiten, Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

34 Der Arbeitskreis hat 34 Mitglieder
Leitlinien Empfehlungen Arbeitskreis Krankenhaus und Praxishygiene der AWMF Zusammensetzung: Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlich Medizinischer Fachgesellschaften werden in den Arbeitskreis entsandt Der Arbeitskreis hat 34 Mitglieder Tagung 2 mal jährlich Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

35 „Schwerpunkte des AK sind, Hygienerichtlinien und
Zielsetzung des Arbeitskreises (Protokoll der 49. Sitzung, 13./ „Schwerpunkte des AK sind, Hygienerichtlinien und Leitlinien zu erstellen und zu aktualisieren. Sie müssen leicht verständlich und praktikabel sein ... Der Arbeitskreis möchte durch seine hohe fachübergreifende Kompetenz ... möglichst eindeutig Stellung beziehen. Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

36 Zielsetzung des Arbeitskreises (Protokoll der 49. Sitzung, 13. /14. 02
Strategische Ziele: Leitlinienentwicklung in den Bereichen Nachsorge, Rehabilitation, stationäre und ambulante Pflege Wirksamere Außendarstellung: stärkere Wahrnehmung durch Fachgesellschaften, professionelle Organisationen Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

37 Zielsetzung des Arbeitskreises
Wissenschaftlich begründete, praxisgerechte Hygiene zur Prävention von Gesundheitsschäden bei Patienten und Beschäftigten zur Verbesserung der medizinischen Versorgungsqualität als Beitrag zu einer modernen und sicheren Medizin Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

38 Zurzeit gültige Leitlinien
Aktuell 32 S1 Leitlinien = von einer Expertengruppe im informellen Konsens erarbeitet leitlinien/ll-liste/arbeitskreis-krankenhaus- praxishygiene-der-awmf.html Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

39 OP-Kleidung und Patientenabdeckung
LL AWMF OP-Kleidung und Patientenabdeckung Arthroskopische Operationen Infektionsprophylaxe Hygiene intraartikulaere Punktionen und Injektionen Hygieneanforderungen ambulantes Operieren Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

40 Leitlinien zurzeit in Überarbeitung
Anforderungen der Hygiene an Raumlufttechnische Anlagen (RLTA) Hygienemaßnahmen beim Patiententransport Infektionsprophylaxe in der Minimal Invasiven Chirurgie (MIC) Anforderungen der Hygiene an das Postoperative Wundmanagement Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

41 Entwicklung neuer Leitlinien
1. Anfragen aus Problembeschreibungen der Fachgesellschaften 2. Anfragen aus der Praxis 3. neue Empfehlungen des RKI Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

42 Neue Leitlinien in Arbeit
MRSA besiedelte Patienten im Rehabereich Umgang mit Beatmungszubehör im Intensivbereich (geschlossene Absaugsysteme, Medikamentenvernebler, Non-invasive- Beatmung Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

43 Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

44 Vergessen Sie nicht, Ihren Arbeitskollegen ab und zu als Dankeschön für die gute Zusammenarbeit auf die Schulter zu klopfen Diplom Pflegewirt Bernd Gruber


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