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Veröffentlicht von:Magdalene Bober Geändert vor über 11 Jahren
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Stellt Dir vor, es ist Einkommen und alle haben es… Vortrag von Verena Nedden, Fachanwältin für Steuerrecht zum BIEN-Kongress, München September 2012
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Einkommensteuerliche Freibeträge z.B. Hilfeleistung nach SGB II (sog. Hartz IV)
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Einkommensteuer MonatJahr Erwachsene Grundfreibetrag 667,- 8.004,- Kinder Kinderfreibetrag 2.184,- Freibetrag Betreug./Erz./Ausb.1.320,- Pro Elternteil:3.504,- Gesamt pro Kind:584,- 7.008,-
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Erwachsene: Grundsicherung374,- Wohnkosten durchschnittlich290,- Durchschn. Grundsicherung Erw. 664,- Kinder: Grundsicherung 5 Jahre x 219,- monatlich = 1.095,- 8 Jahre x 251,- monatlich = 2.008,- 4 Jahre x 287,- monatlich = 1,148,- 8 Jahre x 299,- monatlich = 2.392,- 25 Jahre Monatssumme 6.643,- 6.643,- / 25 Jahre = monatlich265,72 Wohnkosten durchschnittlich290,00 Durchschn. Grundsicherung Kinder 555,72 Höchstsatz 589,- (einschließlich 5,- Mehrbedarf)
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EStSGB Erwachsene667,- 664,- Kinder584,- 584,- * *gestaffelt, Höchstbeitrag 589,- abzüglich 5,- Mehrbedarf
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Natürliche Personen: Einkommensteuer/Lohnsteuer Sozialversicherungsabgaben Kapitalertragsteuer/Abgeltungsteuer Solidaritätszuschlag Kapitalgesellschaften: Körperschaftsteuer Solidaritätszuschlag Gewerbesteuer
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Gesamtbelastung eines Anteilseigners: Körperschaftsteuer: 15,000% Solidaritätszuschlag: 15% x 5,5% = 0,825% Kapitalertragsteuer: 25,000% Solidaritätszuschlag: 25% x 5,5% = 1,375% Gewerbesteuer (Hebesatz 200): 7,000% Arbeitgeberbelastungen U1, U2, BG: 0,800% Steuerliche Gesamtbelastung: 50,000%
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Bruttolohnniedrig Øhoch./. Lohnsteuerprogressivprogressivprogressiv./. Solidaritätszuschlagdavon 5,5%davon 5,5%davon 5,5%./. Sozialversicherungsabgaben19,825%19,825%993,31 Nettolohnniedrig3.838,- hoch./. Werb.kost. (Pausch, KFZ)83,33 403,- 1.000,-./. Grundfreibetrag667,- Kaufkraft (über Existenzmin. z.B.)300,- 3.435,- hoch LohnSt, SolZ, SV-Beiträge =300,- =3.435,- =Kaufkraft Erwerbsbelastung50%50%50%
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Gesamtaufwand Arbeitsplatz./. Eigeninteressen AG (Insolvenzgeld + ersparte Steuern, 1/2 BG, 1/2 Umlagen 1 + 2) = AN-bezogener Gesamtaufwand 100%./. SV-Beiträge AG 23,715% des Bruttolohns bis 1.153,-./. Lohnsteuer AN progressiv./. Solidaritätszuschlag davon 5,5%./. SV-Beiträge AN 19,825% des Bruttolohns bis 993,- Nettoaufwand Arbeitsplatz 50%
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Bruttoeinkünfteniedrig Øhoch./. Einkommensteuerprogressivprogressiv progressiv./. Solidaritätszuschlag davon 5,5%davon 5,5% davon 5,5%./. Sozialversicherungsabg.336,65 39,650% 993,31./. Grundfreibetrag667,-. Erwerbsbelastung 50% 50% 50%
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Bruttoeinkünfteniedrig Øhoch./. Einkommensteuerprogressivprogressiv progressiv./. Solidaritätszuschlagdavon 5,5%davon 5,5% davon 5,5%./. Sozialversicherungsabgaben336,65 39,65% 993,31./. Gewerbesteuer (24.500,- frei) 0,- 7,0% 7,0%./. Grundfreibetrag 667,-. Erwerbsbelastung 50%50%50%
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Allgemeine Erwerbsbelastung 50% Grundfreibeträge 667,- /584,- Allg. Hilfe an Bedürftige 664,- /max. 584,- Notwendige Krankenversorgung Rentenversorgung 19%/7% Umsatzsteuer
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Kunde Unternehmer Arbeitgeber Arbeitnehmer Staat Bedürftige Effekt: Der Arbeitgeber muss derzeit das Grundeinkommen des Arbeitnehmers vorfinanzieren und trägt das Insolvenzrisiko hierfür. Hohe Lohnnebenkosten.
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Derzeit: Erwerbsteuersystem Zukünftig: Konsumsteuersystem
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100% Konsumsteuer Bedingungsloses Grundeinkommen Medizinische Grundversorgung
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EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (EU-MwSt-SystRiLi) erzwingt Steuerfreiheit von: Mieten Sozialen Leistungen Exportprodukten
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Kontinuierliche Kostensteigerung durch Bruttoaufwand für: Praxisbedarf* Gebäude* Erhaltungsaufwand* Steuerberatungskosten* Bürobedarf* Nebenkostenabrechnungen* etc.* (*enthalten 19% Umsatzsteuer) Die Staatseinnahmen von 19% USt werden derzeit nicht wieder z.B. an die gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Die Sozialsysteme bluten aus. Bei Vermietung wird der Mehraufwand in die Mieten eingerechnet. Die Mieten steigen.
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Heute: Bestimmungslandprinzip Die Ware gelangt netto in das Ausland. Die Wertschöpfung aus dem inländischen Produktumsatz wird teilweise in dem Land vorgenommen, für das die Ware bestimmt ist. Der Konsumkreislauf ist gestört. Exportprodukt netto Ausland (EU) Importprodukt netto Inland (D) + Umsatzsteuer 19%./. Vorsteuerabzug 19% Nettobelastung Unternehmer + Wert eigener Produktion Nettoproduktpreis + Umsatzsteuer 19% Bruttoproduktpreis heute
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Bestimmungslandprinzip bei Konsumbesteuerung Import aus EUHerstellung in D + 100% Konsumsteuer./. 100% Konsumsteueranschließender Export0% Staatseinnahme Folge: Staatsbankrott
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Umsatzkonsumsteuer nach EU-MwSt-SysRiLi (Bestimmungslandprinzip) + Sozialkonsumsteuer statt Erwerbsbelastung (Herkunftslandprinzip) 100% Konsumsteuer
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Die Wertschöpfung bleibt in dem Land, in dem das Produkt hergestellt oder weiterverarbeitet wurde. Sie kann als Grundeinkommen bedingungslos an die Bevölkerung ausgezahlt werden. Exportprodukt brutto Ausland (EU) Importprodukt brutto Inland (D)./. Vorsteuerabzug (staatlicher Kredit) Nettobelastung Unternehmer + Wert eigener Produktion Nettoproduktpreis + Konsumsteuer Bruttoproduktpreis
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Abweichende Regelungen: Herkunftslandprinzip statt Bestimmungslandprinzip Vorsteuerabzug ohne Erstattungsmöglichkeit (wie derzeit der Verlustvortrag in der Einkommensteuer) Vorsteuerabzug für Anlagegüter über die Nutzungsdauer verteilt (entspricht der derzeitigen Absetzung für Abnutzung, AfA)
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19% Umsatzsteuer 31,93% Umsatzkonsumsteuer 7% Umsatzsteuer 11,77% Umsatzkonsumsteuer bisherige Erwerbsbelastung 68,07% Sozialkonsumsteuer
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Kaufkraft derzeit bei Konsumbesteuerung Bruttoeinkünfte =Bruttoeinkünfte./. Erwerbsbelastung./. 0,- Erwerbsbelastung (ggf. einschl. Grundfreibetrag) Nettoeinkünfte=Nettoeinkünfte
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Produktpreise derzeit bei Konsumbesteuerung Netto-Produktpreis einschl. Erwerbsbelastung =+ 68% Sozialkonsumsteuer + 19% Umsatzsteuer =+ 32% Umsatzkonsumsteuer Brutto-Produktpreis =Brutto-Produktpreis
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50,00 neues Netto zuzüglich 34,03 Sozialkonsumsteuer 68,07% (84,03 ) altes Netto 15,97 Umsatzkonsumsteuer 31,93% 100,- neues altem Bruttoproduktpreis
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50,00 neues Netto zuzüglich 34,03 Sozialkonsumsteuer 68,07% (84,03 ) altes Netto 5,89 Umsatzkonsumsteuer 11,77% 89,92 neuer altem Bruttoproduktpreis
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Sozialkonsumsteuer statt Erwerbsbelastung Beseitigung von Steuerschlupflöchern Stabilisierung des Staatshaushaltes Erhöhung der Staatseinnahmen Auszahlung eines bedingungslosen Grundeinkommens in Höhe der heutigen Durchschnittssätze des SGB
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EU-MwSt-SystRiLi: EU-weite Abschaffung der Mehrwert(=Umsatz-)steuerbefreiungen Schließen der staatlichen Konsumkreisläufe Unterbrechung der Kostenspiralen im sozialen Bereich und im Mietwesen Stabilisierung der Sozialsysteme und Mietpreise Minimierung der Ausbeute in Niedriglohnländern Stabilisierung der einzelnen Staatshaushalte EU-weit gemeinschaftlich finanzierbares bedingungsloses Grundeinkommen
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Stabilisierung der Staatshaushalte durch Konsumbesteuerung Ermöglichung eines bedingungslosen Grundeinkommens für die Bevölkerung Angleichung der Lebensstandards Ggf. Aufnahme in ein bestehendes Konsumsteuersystem
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1. Sozialkonsumsteuer statt Erwerbsbelastung 2. Herkunftslandprinzip statt Bestimmungslandprinzip 3. Abschaffung von Mehrwertsteuerbefreiungen = Wertschöpfung aus der inländischen Produktionskraft verbleibt zu 100% im produzierenden Land Verhinderung von Ausbeute in Niedriglohnländern Geschlossener Konsumkreislauf
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