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Grundinformation Forstwirtschaft Grimmenstein, 3. Oktober 2013

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Präsentation zum Thema: "Grundinformation Forstwirtschaft Grimmenstein, 3. Oktober 2013"—  Präsentation transkript:

1 Hauptfeststellung der Einheitswerte des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum 1. Jänner 2014
Grundinformation Forstwirtschaft Grimmenstein, 3. Oktober 2013 DI Wolfgang Grünwald

2 Grundsätze Hauptfeststellung 2014
2012 Grundstein gelegt für eine Hauptfeststellung der Einheitswerte für wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen (luf) Vermögens zum 1. Jänner 2014 Im Rahmen der Hauptfeststellung 2014 sollen die maßgebenden Parameter adaptiert und Vereinfachungen in der Verwaltung ermöglicht werden – Modernisierung des Systems

3 Bedeutung des luf Einheitswertes
Grundsätzliche Beibehaltung des Bewertungssystems für land- und forstwirtschaftliche Betriebe von enormer Bedeutung. Grundlage für eine Reihe von Steuern, Abgaben, Beihilfen,… (Grundsteuer, Grundsteuerzuschläge, Grundbuchseintragungsgebühr, Beitrag an die LK, Kirchenbeitrag, Sozialversicherung; indirekt Einfluss auf Einkommensteuer, Umsatzsteuer; …) Kritik durch den Verfassungsgerichtshof keine grundsätzlichen Bedenken aber System veraltet, Anpassung erforderlich regelmäßige, gegenwartsnahe und entwicklungsbegleitende Einheitsbewertung gefordert

4 Bewertungsgesetz 1955 Fünf Unterarten des luf Vermögens:
Landwirtschaftliches Vermögen Forstwirtschaftliches Vermögen Weinbau Vermögen Gärtnerisches Vermögen Übriges Vermögen S. 4 ;6. September2013

5 Anteile der Nutzungsarten am gesamten land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (HF 1988)
Prozent Gesamte Einheitswertsumme (Ö): 2,73 Milliarden €

6 HF 2014 – zeitlicher Ablauf Bewertungsrichtlinien
inhaltliche Vorarbeiten weitgehend abgeschlossen Beratungen im Bewertungsbeirat: Oktober/November 2013 rechtsverbindliche Kundmachung (Verordnungsweg): nach 1. Jänner 2014 Erstes Halbjahr 2014: Aussendung der Fragebögen angemessene Rücklauffrist (Verhältnisse zum Stichtag 1. Jänner 2014) auch Online-Abgabe vorgesehen Bescheidaussendungen (2014)/2015 2015: neue Einheitswerte werden für Steuern und Abgaben wirksam 2017: neue Einheitswerte auch gültig für die Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge

7 Forstwirtschaftliche Bewertung bisher (HF 1988; Niederösterreich)
Kleinstwald Kleinwald Großwald Gesamt Anzahl 75.066 90,0 % 7.495 9,0 % 818 1,0% 83.319 100 % Fläche ha 20,7 % 23,5 % 55,8 % Ertragswert € 16,8 % 62,5 % Hektarsatz € 135 147 187 167 Ø Fläche ha 2 23 491

8 Forstwirtschaftliche Bewertung bisher (HF 1988; Niederösterreich)
Prozent Durchschnitt Hektarsatz (€)

9 Kleinstwald NÖ HF 1988 Anzahl

10 HF 2014 – Richtlinien Forstwirtschaft
System der forstlichen Bewertung insgesamt mit dem bisherigen vergleichbar – aber Vereinfachungen und fachliche Anpassungen an die tatsächlichen ökonomischen und technischen Verhältnisse. Mit einer Erhöhung der gesamten forstlichen Einheitswertsumme österreichweit um 10% ist zu rechnen. Einzelbetrieblich Veränderungen können davon stärker abweichen.

11 Forstliche Einheitsbewertung Entwicklung der letzten 20 Jahre
Steigende Kenngrößen  bessere Waldverhältnisse mehr Waldflächen höhere Holzvorräte höherer Zuwachs, bessere Bonitäten ältere Bestände bessere Erschließung

12 Forstliche Einheitsbewertung
Bewertungsverfahren nach Nutzungsverhalten und Größen Überwiegend aussetzende Holznutzung Kleinstwald bis 10 ha (pauschale Bewertung) Kleinwald über 10 ha bis 100 ha (einfache Bewertung nach tatsächlichen Verhältnissen) Überwiegend regelmäßige Holznutzung Großwald über 100 ha (differenzierte Bewertung nach tatsächlichen Verhältnissen)

13 Forstliche Einheitsbewertung
Vier Waldarten (Betriebsarten) werden unterschieden (wie bisher): 1. Wirtschaftswald – Hochwald 2. Wirtschaftswald – Ausschlagwald 3. Schutzwald 4. In der Bewirtschaftung eingeschränkte Wälder

14 Einzelbetrieblicher Forstlicher Einheitswert (ausgenommen Kleinstwald)
Der einzelbetriebliche forstliche Einheitswert hängt von den tatsächlichen Waldverhältnissen jedes einzelnen Waldeigentümers ab. Die Änderungen der Waldverhältnisse seit der letzten Erklärung sind zu berücksichtigen. Eine pauschale Aussage, wie sich der einzelbetriebliche Einheitswert ändern wird, ist daher nicht möglich.

15 Forstliche Einheitsbewertung
1) Forstfläche bis 10 ha („Kleinstwald“) Pauschale Hektarsätze pro Verwaltungsbezirk in Österreich Pauschale Hektarsätze (österreichweit) für Auwald, Schutzwald

16 Forstliche Einheitsbewertung
2) Forstfläche über 10 bis 100 ha („Kleinwald“) Eingangsgrößen (Wirtschaftswald – Hochwald) (keine Preisgebiete) drei Baumartengruppen drei Bringungslagen drei Wachstumsstufen drei Altersstufen Ausschlagwald, Auwald Sonderbetriebsklassen Bewirtschaftungserschwernisse aus Lage und Flächenform

17 Forstliche Einheitsbewertung
3) Forstfläche über 100 ha Differenziertere Eingangsgrößen Ertragsregion (4 ER) Baumart (Holzart) Altersklasse Absolutbonität Bestockungsgrad Minderungszahl Schäden (Rotfäule, Splitterholz) Sonderbetriebsklassen


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