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Übergang in die Oberschule

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Präsentation zum Thema: "Übergang in die Oberschule"—  Präsentation transkript:

1 Übergang in die Oberschule
Eine Information für Eltern

2 Diese Grafik zeigt den gesamten Ablauf des Anmeldeverfahrens für den Übergang in die Sekundarstufe 1 vom Beratungsgespräch in der Grundschule bis zur Zuweisung an einer nichtgewünschten Oberschule. Die folgenden Folien zeigen die einzelnen Handlungsabfolgen. Verwendet werden dabei Ausschnitte aus dieser Grafik sowie die Förderprognose in ganzen Seiten oder Teilen davon.

3 Grundschule Die erste Aufgabe der Grundschule ist das Führen eines Beratungsgesprächs mit den Erziehungsberechtigten aller Schülerinnen und Schüler der sechsten Klassen. Diese Beratungsgespräche müssen bis zum abgeschlossen sein. An dem Gespräch können auch die Schülerin / der Schüler teilnehmen. Die Grundschule ist verpflichtet, das Angebot zu einem Beratungsgespräch zu machen. Es wird von Seiten der Schule von einer Lehrkraft geführt, die in der Klasse unterrichtet. Bis zum wird von der Klassenkonferenz die sog. Förderprognose erstellt.

4 För-der-pro-gnose, Seite 1
Die Förderprognose umfasst 2 Seiten mit mehreren Elementen.

5 För-der-pro-gnose, Seite 2
Auf den folgenden Folien werden die einzelnen Elemente der Förderprognose erläutert.

6 Elemente der Förderprognose: 1
Elemente der Förderprognose: 1. Angaben zur Person und Beratungsgespräch Im Vermerk zum Beratungsgespräch können bereits Wünsche der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden (z.B. konkreter Schulwunsch, bestimmtes Schulprofil).

7 Elemente der Förderprognose: 2. Berechnung der Durchschnittsnote
Die Berechnung der Durchschnittsnote in einem Beispiel und die möglichen Konsequenzen aus der Durchschnittsnote werden auf den nächsten beiden Folien gezeigt.

8 Elemente der Förderprognose: 2. Berechnung der Durchschnittsnote
Wichtig: Hinweis auf doppelte Wertung der Noten für Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und Naturwissenschaften.

9 Elemente der Förderprognose: 2. Durchschnittsnote und Empfehlung
Insbesondere in dem Bereich 2,3 bis 2,7 sind die Kompetenzen entscheidend, die in einem weiteren Teil der Förderprognose gekennzeichnet werden.

10 Elemente der Förderprognose: 3. Kompetenzen
Die Tabelle weist insgesamt 10 die Lernkompetenz kennzeichnende Merkmale aus. Kann zu einzelnen Kompetenzbeschreibungen keine Aussage gemacht werden, wird in dieser Zeile kein Feld angekreuzt. Es muss eine Übereinstimmung zwischen der Durchschnittsnote, der Bewertung der Lernkompetenzen und im Zwischenbereich (2,3 bis 2,7) mit der empfohlenen Schulart geben.

11 Elemente der Förderprognose: 4.
Hier kann auf besonders herausragende Leistungen in einzelnen Fächern sowie auf Umstände, die einen Leistungsabfall erklären oder eine signifikante Leistungssteigerung erwarten lassen, hingewiesen werden. Weiterhin können Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen der Schülerin oder des Schülers (soweit bekannt auch außerschulischer Art) dargestellt werden. Ebenso: sonderpädagogischer Förderbedarf, Hochbegabung, Lese- und Rechtschreibschwierigkeit, Rechenstörung oder Eignung für den Besuch einer Schule mit einem besonderen Schwerpunkt. Mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten: Bezug auf beigefügtes Gutachten oder das Ergebnis der Überprüfung eines Schulpsychologischen Beratungszentrums

12 Elemente der Förderprognose: 5. Ergebnis und Begründung
Zum Abschluss: Das errechnete oder von der Klassenkonferenz beschlossene Ergebnis der Förderprognose – die Empfehlung der Schulart. Lag das errechnete Ergebnis im Bereich 2,3 bis 2,7, ist die Förderprognose von den Mitgliedern der Klassenkonferenz (stichpunktartig) zu begründen.

13 Anmelde-bogen Die Förderprognose wird zusammen mit dem Zeugnis für das erste Halbjahr der Klassenstufe 6 und diesem Anmeldebogen den Erziehungsberechtigten über die Kinder am ausgehändigt. Der obere teil des Anmeldebogens ist bereits von der Schule ausgefüllt worden. Die Erziehungsberechtigten müssen nur den unteren Teil (unter dem Doppelstrich) ausfüllen. Hier ist in jedem Fall der Name der zuerst gewünschten Schule (Erstwunsch) sowie die Namen zwei weiterer Schulen (Zweit- und Drittwunsch). Danach kann noch eine Fremdsprache gewählt werden. Sollte ein besonderer Härtefall vorliegen, muss das entsprechende Feld angekreuzt werden. Außerdem ist auf einem Extrablatt eine schriftliche Begründung beizufügen. Zuletzt müssen die Erziehungsberechtigten den Bogen unterschreiben.

14 Anmeldung in der Oberschule
Anmeldezeitraum: bis Mit dem Anmeldebogen sowie der Förderprognose und dem letzten Zeugnis kann die Schülerin / der Schüler in der Zeit vom bis zum (die zwei Wochen direkt nach den Winterferien) auf der zuerst gewünschten Schule (Erstwunsch) - und nur dort – angemeldet werden. Für die Aufnahme in der Schule ist nicht der Zeitpunkt der Anmeldung, wenn er im genannten Zeitraum liegt, entscheidend, sondern sind es andere Kriterien. Hat eine Schule genügend freie Plätze, steht bereits nach maximal vier Wochen (also spätestens am ) fest, dass eine Schülerin / ein Schüler aufgenommen werden (grüner Weg). Überschreitet die Zahl der Anmeldungen die Zahl der freien Plätze, werden die Plätze wie folgt vergeben: 10% Härtefälle (Einzelfallentscheidungen nach schriftlich begründeten Anträgen) 60% Auswahlkriterien (über die die Schulkonferenzen anhand des Schulprogramms bis zum entschieden haben müssen und die der Genehmigung durch die Schulaufsicht bedürfen); Kriterien können sein: Durchschnittsnote, Notensumme, Kompetenzen, Test; entscheidet die Schulkonferenz nicht oder zu spät, ist die Durchschnittsnote aus der Förderprognose das entscheidende Aufnahmekriterium; 30% Losentscheid Wird eine Schülerin / ein Schüler bei diesem Verfahren ausgewählt, wird das Kind aufgenommen (grüner Weg). Im Fall der Nichtaufnahme: siehe nächste Folie

15 Ablehnung Wunschschule (Erstwunsch)
Sind zunächst bei der Zweitwunschschule noch genügend frei Plätze vorhanden, wird das Kind dort aufgenommen (grüner Weg); ist dies nicht der Fall, erfolgt eine Auswahl anhand der Durchschnittsnote der Förderprognose; Wird eine Schülerin / ein Schüler bei diesem Verfahren ausgewählt, wird das Kind aufgenommen (grüner Weg). Erfolgt keine Aufnahme, wird die gleiche Prozedur bei der Drittwunschschule gestartet. Erfolgt auch hier keine Aufnahme: siehe nächste Folie

16 Ablehnung Zweit- und Drittwunschschule
Kann eine Schülerin / ein Schüler an keiner der Wunschschulen (Erst-, Zweit-, Drittwunsch) aufgenommen werden, wird den Eltern eine andere Schule der gewünschten Schulart vorgeschlagen. Eine Zuweisung erfolgt nur dann, wenn die Eltern das Kind an keiner Schule anmelden. Endgültig sollen alle Kinder einen Schulplatz an einer Oberschule bis zum , also max. 12 Wochen nach der Anmeldung erhalten haben.

17 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Noch Fragen? ;-)


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