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Veröffentlicht von:Hannelore Lauf Geändert vor über 10 Jahren
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Wie halte ich ein mündliches Plädoyer?
Luzerner Moot Court Wie halte ich ein mündliches Plädoyer?
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I. Begrüssung - Rückblick - Ausblick II. Wie halte ich ein mündliches Plädoyer? - Aufbau - Rahmenbedingungen für das Blockseminar III. Beweisverfahren - auf Zeugeneinvernahme beschränkt - Vorbereitung von Ergänzungsfragen - Vorgehen IV. Fragen (Plädoyer, Organisation)
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Rahmenbedingungen Zielgruppe Zeitlicher Rahmen
Richter kennt den Sachverhalt: Es geht um Zuspitzung des Sachverhaltes, aber vor allem um die rechtliche Qualifizierung Richter kennt das Recht: Keine rechtlichen Banalitäten Richter möchte Anwendung des Rechts auf den konkreten Sachverhalt und konkrete Schlussfolgerungen hören Zeitlicher Rahmen Muss eingehalten werden: Lieber ein Argument weniger als Zeit überschreiten! 10 Minuten Vortrag Lieber auf Hauptpunkte konzentrieren, diese jedoch fundiert ausführen! Struktur deutlich machen / nachvollziehbar argumentieren! Überraschungscoup? Beispiele, neues Argument, Einbau Zeugensaussage 5 Minuten Replik Rückführung auf das eigene zentrale Argument Widerlegung der wichtigsten Argumente der Gegner
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Vorbereitung der Argumente
Vergleichen Sie ihre „Gegenschrift“ Wo liegen Differenzen? Wie argumentiert die Gegenpartei? Was sind deren entscheidenden Punkte? Wo liegen Stärken und Schwächen? Was sind für Sie die springenden Punkte? Wo wollen Sie Ihr rechtliches Argument ansetzen? Welche Schwerpunkte wollen Sie setzen? Wie wollen Sie Ihr Argument aufbauen?
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Vorbereitung der Unterlagen
Plädoyernotizen Jede(r) hat sein (ihr) eigenes System Anforderungen: Struktur des Vortrages stets vor Augen Anfang und Schluss wörtlich Wichtige Passagen wörtlich Wichtige Argumente stets greifbar, auch solche, die nur in der Replik oder bei Fragen aufgegriffen werden Unterlagen Sachverhalt muss vollständig bekannt sein Unterlagen aufarbeiten, dass schnell auf einzelne Dokumente zugegriffen werden kann Rechtliche Dokumente (Gesetz, Urteile, ev. Aufsätze) griffbereit halten, sodass wichtige Stellen sofort gefunden werden
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Der Vortrag Vorbereitung Grundsätze
Mindestens dreimal in voller Länge üben! Grundsätze Sprechen Sie langsam und laut Sprechen Sie möglichst frei Schauen Sie die Richter und die Gegenpartei an Versuchen Sie zu spüren, ob Ihnen die Richter noch folgen können Geben Sie Ihnen sonst die Möglichkeit eines „Wiedereinstiegs“ Machen Sie die Struktur Ihres Referates deutlich
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Substantiierungspflicht
An die Substantiierungspflicht dürfen nach moderner Prozessrechtslehre nicht überhöhte Anforderungen gestellt werden (Studer/Rüegg/Eiholzer, Der Luzerner Zivilprozess, Luzern 1994, N 4 zu § 70 ZPO). Es muss dem Richter und der Gegenpartei aber aufgrund der vorgebrachten rechtserheblichen Tatsachen zusammen mit den aufgelegten Urkunden möglich sein, das Gemeinte sofort zu erfassen und dazu Stellung zu nehmen (Max. XII Nr. 84, Nr. 198 und 432). Dies ist dort nicht möglich, wo das Gericht aus den Akten zusammensuchen muss, was die Klägerin wohl mit ihren Ausführungen meinen könnte. Ein blosser Aktenverweis genügt demzufolge nicht. Ebenso unzulässig ist es, fehlende tatsächliche Darlegungen durch Beweisanträge heilen bzw. im Rahmen des Beweisverfahrens ersetzen zu lassen (vgl. LGVE 2003 I Nr. 31).
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Vorgehen im Beweisverfahren
Welche Elemente sind zu beweisen? Keine Rechtsfragen Nur Tatsachen Nur relevante Tatsachen Wer hat was zu beweisen? Art. 8 ZGB Beweislastumkehr Hat der Beweisbelastete substantiiert? Wurden Beweisanträge gestellt? Welche Beweise sind abzunehmen? Wie sind die Beweismittel zu würdigen? Beweisergebnis
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