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Veröffentlicht von:Adrian Schmitz Geändert vor über 9 Jahren
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BSKM 14 Informiert! Bremsflüssigkeit Beleuchtungseinrichtung Bauartgenehmigungen Alle Beleuchtungssysteme im Fahrzeug müssen bauartgenehmigt sein (EG, ECE) Sie dürfen in keinem fall verändert werden (dunkele Lackierung oder stärkere Glühlampen) Sie müssen symmetrisch angebracht sein und mit gleicher Leuchtstärke strahlen
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BSKM 14 Informiert! Bremsflüssigkeit Beleuchtungseinrichtung Ersatz – Zusatzscheinwerfer Derzeit liegen Front- und Rückscheinwerfer im Trend im Klarglasdisign und LED-Leuchten (wenn diese nicht vorhanden sind, gibt es diese im Zubehörhandel) Xenonscheinwerfen liegen derzeit auch sehr im Trend, bei dieser Umrüstung sind mehrere Punkte zu beachten: - Scheinwerferreinigungsanlagen & - Automatische Leuchtweitenregulierung ist nachzurüsten
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BSKM 14 Informiert! Bremsflüssigkeit Beleuchtungseinrichtung Standlicht Die Farben der Standlichter sind genormt Frontscheinwerfer: Weiß Rückleuchten: Rot Seitenlicht: Gelb Jegliche Änderungen der Farben sind unzulässig
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BSKM 14 Informiert! Bremsflüssigkeit Beleuchtungseinrichtung Zusatzbremsleuchten Alle Neufahrzeuge haben bereits serienmäßig eine dritte Bremsleuchte Diese dürfen durch bauartgenehmigte ersetzt werden
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BSKM 14 Informiert! Bremsflüssigkeit Beleuchtungseinrichtung Zu beachten ist… Zulässig gemäß StVZO durch Bauartgenemigung Eigenmontage ist erlaubt …unbedingt zu beachten ist Leuchtenpaare symmetrisch anordnen Gleiche Leuchtfarbe und Leuchtstärke Lauflichter & pulsierendes Licht ist verboten Unterflurbeleuchtung ist unzulässig Innenbeleuchtung erlaubt (abschaltbar und nicht nach außen abstrahlt
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