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20. Trägerkreis-Sitzung der Allianz für die Fläche am

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Präsentation zum Thema: "20. Trägerkreis-Sitzung der Allianz für die Fläche am"—  Präsentation transkript:

1 20. Trägerkreis-Sitzung der Allianz für die Fläche am 21.03.2012
Fortentwicklung des AAV zur Stärkung von Flächenrecycling und Altlastensanierung in NRW - aktueller Stand der Beratungen der Landesregierung, noch keine Landtagsbefassung - Prof. Dr. Wilhelm König, MKULNV

2 Vorbemerkung Seit mehreren Jahren werden in NRW erhebliche Anstrengungen zur Verstärkung von Altlastensanierung und Flächenrecycling ergriffen, aus der Erkenntnis, dass sie eine Schlüsselrolle für die Begrenzung der Flächeninanspruchnahme haben.  in starkem Maße aus den Diskussionen in der Allianz für die Fläche angestoßen  Auch der unter Federführung von NRW erarbeitete UMK Bericht „Begrenzung der Flächeninanspruchnahme“ hat die Bedeutung aufgezeigt und Hemmnisse beim Flächenrecycling benannt

3 Stand der Altlastenerfassung
Altablagerungen Altstandorte Seit Beginn der 1980er Jahre erfolgt in NRW eine systematische Altlastenerfassung, die bereits frühzeitig durch Erlasse und Arbeitshilfen geregelt wurde. Zunächst lag der Schwerpunkt in der Ermittlung alter Deponien und Halden des Bergbaus. Erst später wurden die Gefahrenpotenziale alter Industriestandorte erkannt. In den Blickpunkt der Öffentlichkeit gelangten insbesondere einzelne Altlaststandorte mit Wohnbebauung, die erhebliche Gefahrenpotenziale für die dort lebenden Menschen aufwiesen und daher vorrangig saniert wurden.

4 Altlastensituation in NRW - Arbeitsstand
2006 2010 Erfasste altlastverdächtige Flächen / Altlasten 55.764 75.370 davon Altablagerungen 21.313 30.493 davon Altstandorte 34.451 44.877 Gefährdungsabschätzungen (abgeschlossen und laufend) 14.540 17.969 Sanierungen (abgeschlossen und laufend) 5.319 6.158 Auch heute noch werden mehr als neue Verdachtsflächen pro Jahr festgestellt. NRW ist mit dem Anteil der bereits untersuchten und sanierten Flächen in Deutschland führend, aber noch ein großer Teil der Verdachtsflächen ist noch nicht ausreichend erkundet und bewertet.  aber ca. 36 % der Verdachtsflächen sind noch nicht ausreichend bewertet !

5 Finanzielle Unterstützung seit 1983
MKULNV-Förderprogramm Altlasten rd. 350 Mio. € Kofinanzierung zu EU-Ziel-2-Programm rd Mio. € Ökologieprogramm für den Emscher-Lippe-Raum (ÖPEL), anteilig für Altlastensanierung rd Mio. € Grundstücksfond NRW (neu: NRW.Urban ): Aufwendungen für die Altlastensanierung rd. 300 Mio. € Beitrag des AAV zur Altlastensanierung seit 1989 rd. 140 Mio. €  In der Summe sind bisher fast 1 Mrd. € öffentliche Mittel für die Altlastensanierung in NRW eingesetzt worden!  Hinzu kommen die Anteile von Kommunen, Pflichtigen und Investoren Altlastensanierung erfordert langen Atem und einen erheblichen finanziellen Aufwand. Zunächst sind dafür die Verursacher und die Grundstückseigentümer als Pflichtige verantwortlich. Nur wenn diese nicht greifbar sind, werden öffentliche Mittel eingesetzt. In den letzten Jahrzehnten wurden mehr als eine Mrd. € für Altlastensanierung in NRW eingesetzt.

6 Intensivierung des Flächenrecyclings in NRW
Grundlage: Koalitionsvereinbarung der bisherigen Landesregierung, „Allianz für die Fläche“ und UMK-Beschlüsse zur Begrenzung der Flächeninanspruchnahme Stärkung des Altlastensanierungsverbandes (AAV) Schaffung eines Altlastenrisikofonds Stärkere Verankerung des Flächenrecyclings im Landesent-wicklungsplan (LEP 2025) und der Regionalplanung Die Folie zeigt aktuelle Aktivitäten, die zurzeit mit den anderen betroffenen Ressorts diskutiert werden. Zur Begrenzung der Flächeninanspruchnahme leistet das Flächenrecycling einen erheblichen Beitrag. Dabei verbleibt jedoch oft eine finanzielle Lücke, die durch eine gemeinschaftliche Finanzierungsgrundlage geschlossen werden muss. Der AAV gilt als Modell mit Finanzierung aus Wirtschaft, Staat und Kommunen.

7 Stärkung des Altlastensanierungsverbandes (AAV)
Gespräche mit der Wirtschaft über weitere Unterstützung  Engagement der bisher hauptsächlich Beteiligten aus Chemie- und Stahlindustrie sowie Abfallwirtschaft geht zurück, aber zusätzliche Einbindung von Handel, Logistik und Handwerk wird angestrebt Neue Kooperationsvereinbarung im Abstimmungsprozess Eckpunkte für Novellierung des AAV-Gesetzes erarbeitet

8 Eckpunkte für AAV-Gesetz
Neue Bezeichnung: „AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung“ Erweiterung der Aufgaben im Bereich „Flächenrecycling“ (ergänzend zur Gefahrenabwehr) Einbeziehung des MWEBWV bzgl. herrenloser Bergbau-Altlasten Verbesserung der Finanzierungsgrundlage durch gesetzliche Verankerung der Nutzung von Mitteln aus dem WASEG Aufbau eines Altlastenrisikofonds Einrichtung eines „Kompetenzzentrums Flächen, Boden, Wasser und Altlastensanierung“

9 Eckpunkte für AAV-Gesetz
Neue Grundlage für Finanzierung: Zweckgebundene Mittel aus WASEG Erhöhung des kommunalen Anteils Zweck- und projektgebundene Mittel für Bergbaualtlasten Zweck- und projektgebundene Mittel aus Abwasserabgabe Zusätzlich freiwillige Beiträge der Wirtschaft (verknüpft mit Stimmrecht in Delegiertenversammlung)

10 Eckpunkte für AAV-Gesetz
Beratungsaufgaben des „Kompetenzzentrums“: Einführung und Anwendung neuer Sanierungstechniken Moderation und Mediation bei Altlastenfällen Beratung zu Ausgangszustandsbericht nach IED-Richtlinie Unterstützung im Hinblick auf Erbringung von Sicherheitsleistungen für Abfallentsorgungsanlagen Unterstützung der im Rahmen des DWU eingerichteten Clearingstelle Unterstützung der „Allianz für die Fläche“

11 Schaffung eines Altlastenrisikofonds beim AAV
Zielsetzung: Abbau von Hemmnissen beim Flächenrecycling zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme Verringerung der Belastung für Kommunen durch von Investoren geforderte Freistellungserklärungen Gegenstand: Restrisiken bereits sanierter Grundstücke und Unsicherheiten hinsichtlich des tatsächlichen Sanierungsaufwandes bei noch zu sanierenden Grundstücken. Umsetzung: Risikoübernahme mit finanzieller und zeitlicher Begrenzung

12 Schaffung eines Altlastenrisikofonds beim AAV
Voraussetzungen zur Inanspruchnahme: Begrenzung der Förderung auf max. 80 %, um durch eine Eigenbeteiligung des Antragstellers ihn als „Risikoträger“ mit in die Verantwortung zu nehmen Stellungnahmen der zuständigen Unteren Bodenschutzbehörde aus bodenschutzrechtlicher Sicht und der betroffenen Kommune aus städtebaulicher Sicht Vorprüfung der Voraussetzungen aus Altlasten- und Städtebausicht durch eine Fachkommission (Beteiligung von LANUV, NRW.URBAN und KSV)

13 Ausblick Kooperationsvereinbarung im Frühjahr unterzeichnen
Novelle des AAV-Gesetzes nach Konstituierung des neuen Landtags In Zukunft stärkere Verzahnung zwischen Altlastenförderung MKULNV (Erfassung, Untersuchung), Tätigkeit des AAV (Sanierung, Flächenaufbereitung) und NRW.URBAN /Flä-chenpool NRW (Folgenutzungskonzepte, Projektentwicklung) anstreben.


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