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Veröffentlicht von:Margareta Dorow Geändert vor über 10 Jahren
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4. Runder Tisch Mittelweser am 14.05.2009 in Minden Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Kreis Minden-Lübbecke Klemens Fuhrmann Kreis Minden-Lübbecke - Umweltamt – Arbeitsgruppenleiter Wasserwirtschaft/Gewässerschutz
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2 Inhalt 1.Aufgaben des Kreises als untere Wasserbehörde (UWB) 2.Bisherige und zukünftige Aktivitäten der UWB bei der Umsetzung der WRRL 3.Ausblick
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3 1. Aufgaben des Kreises als untere Wasserbehörde Landeswassergesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Zuständig- keitsverordnung weisen der UWB keine speziellen Aufgaben bei der Erstellung und Umsetzung des Maßnahmenprogramms und Bewirtschaftungsplans zu. UWB ist kein Maßnahmenträger.
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4 1. Aufgaben des Kreises als untere Wasserbehörde UWB ist selbstverständlich insbesondere an Gewässern sonstiger Ordnung zuständig für: –Gewässerausbaumaßnahmen, –Unterhaltungsfragen, –Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten, –Genehmigung von Anlagen.
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5 1. Aufgaben des Kreises als untere Wasserbehörde Hinweise im Entwurf des Maßnahmenprogramms zu verant- wortlichen Behörden: –Koordinierung und Steuerung der Umsetzung von Programmmaßnahmen der Bereiche Hydromorphologie und Durchgängigkeit (Zuständigkeit richtet sich nach der Gewässerordnung) –aktivierende Funktion als Impuls- und Ideengeber
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6 2. Bisherige und zukünftige Aktivitäten der UWB bei der Umsetzung der WRRL Information insbesondere der gewässerunterhaltungspflichtigen Kommunen und Wasserverbände bei wichtigen Arbeitsschritten Koordination einer gemeinsamen Stellungnahme von interessierten gewässerunterhaltungspflichtigen Kommunen/ Wasserverbänden und UWB zum Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm Koordination der Erstellung eines Konzeptes zur Konkretisie- rung und Priorisierung von Programmmaßnahmen aus den Bereichen Hydromorphologie und Durchgängigkeit im Kreis Minden-Lübbecke
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7 2. Bisherige und zukünftige Aktivitäten der UWB bei der Umsetzung der WRRL Konzept zur Konkretisierung und Priorisierung von Programm- maßnahmen aus den Bereichen Hydromorphologie und Durchgängigkeit –Grundlage: Strahlwirkungskonzept des Deutschen Rates für Landespflege, Blaue Richtlinie –Ziel: Verortung der Programmmaßnahmen, d.h. Identifizierung von Zielräumen an Gewässern, die für eine Entwick- lung als Strahlursprung oder Trittstein in Frage kommen und Vorschläge zur Schaffung der Durchgängigkeit Angebotsplanung/Vorschläge für die Maßnahmenträger, keine Detailplanung/Fachplanung!
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8 2. Bisherige und zukünftige Aktivitäten der UWB bei der Umsetzung der WRRL Konzept zur Konkretisierung und Priorisierung von Programm- maßnahmen aus den Bereichen Hydromorphologie und Durchgängigkeit –Wesentliche Arbeitsinhalte: Auswertung vorhandener Datenquellen, insbesondere Gewässer- strukturgütekartierungen und Konzepte zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern (KNEF), Prüfung der Verfügbarkeit von Flächen, Synergien zu naturschutzfachlichen Planungen suchen/nutzen (FFH- Gebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftspläne) Kostenschätzung Prioritäten bei der Umsetzung (Wirksamkeit, Kosteneffizienz)
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9 2. Bisherige und zukünftige Aktivitäten der UWB bei der Umsetzung der WRRL Konzept zur Konkretisierung und Priorisierung von Programm- maßnahmen aus den Bereichen Hydromorphologie und Durchgängigkeit –Weitere Rahmenbedingungen: Kreis koordiniert auf Wunsch der Maßnahmenträger (Wasserver- bände, Kommunen) die Konzepterstellung Konzepterstellung erfolgt unter enger Einbindung der Maßnahmen- träger Vergabe an ein externes Büro Landesförderung wird angestrebt (80%) Abstimmungsgespräche gem. Vorgabe Bezirksregierung
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10 3. Ausblick Sehen Sie die Wasserrahmenrichtlinie als Chance insbesondere für die Gewässer/den Gewässerschutz und ihre Gemeinde/ihren Wasserverband und nicht als lästiges und bedrohliches EU-Übel!
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