Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Inhalte Einleitung Auszüge aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB EVT 2008) Ertragsschadenversicherung und wesentliche Unterschiede zur Sach-BU.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Inhalte Einleitung Auszüge aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB EVT 2008) Ertragsschadenversicherung und wesentliche Unterschiede zur Sach-BU."—  Präsentation transkript:

0 Landwirtschaftliches Versicherungsrecht
Ertragsschadenversicherung in der Tierhaltung Albert Ziegler, Dipl. Ing. Agr. Produktmanager Agrar R+V Versicherung

1 Inhalte Einleitung Auszüge aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB EVT 2008) Ertragsschadenversicherung und wesentliche Unterschiede zur Sach-BU Besonderheiten der Schadenregulierung und Problemfelder Problemfälle Jahrestagung ARGE 2015

2 Kurzbeschreibung R+V/VTV
Die Vereinigte Tierversicherung, gegründet 1875, gehört als das älteste Unternehmen der R+V der genossenschaftlichen FinanzGruppe an. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit: Versicherungsnehmer sind Mitglieder und Träger des Vereins Monoliner: VTV betreibt ausschließlich das Tierversicherungsgeschäft Europäischer Marktführer in der ldw. Tierversicherung Erfahrener Partner und Spezialist auf dem Tierversicherungsmarkt - mehr als 140 Jahre Erfahrung in der Tierversicherung - Jahrestagung ARGE 2015

3 Veränderte Rahmenbedingungen
Strukturwandel setzt sich fort Veränderung der Betriebsgrößen Zunahme der Spezialisierung Steigender Fremdkapitalanteil Entwicklung der Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft: Auswirkungen von Basel III und Solvency Agrarrating bei Kreditvergabe Einfluss der Risikoabsicherung auf Konditionen Zunahme der Blankoanteile (Finanzierungsanteile ohne Absicherung) durch kapitalintensive Objekte (z.B. erneuerbare Energien) Veränderungen rechtlicher Rahmenbedingungen (z.B. neue Haltungsverordnung für Schweine, Änderungen im Tierseuchenrecht) Entwicklung Erzeugerpreise und Kosten (angespannte Liquiditätssituation) fortschreitender Klimawandel Zunahme Risiko für tierhaltende Betriebe und Pflanzenbaubetriebe Einzug neuer Schädlinge und Krankheiten „Die asiatische Buschmücke ist nicht nur besonders aggressiv, sondern auch als Überträger des West-Nil-Virus und möglicherweise weiterer Viren bekannt. (…) Die Wissenschaftler konnten schließlich einen besiedelten Raum abstecken, der sich über rund km² zwischen Köln und Koblenz erstreckt.“ Quelle: Presseinformation des Friedrich-Löffler-Instituts (2012) Jahrestagung ARGE 2015

4 Ertragsschadenversicherung
Die Ertragsschadenversicherung wurde von der VTV entwickelt und wird seit 1993 angeboten. Die EVT ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die die komplette Tierproduktion des Landwirtes sowohl gegen Tierverluste als auch gegen die resultierenden Folgeschäden* finanziell abdeckt. entschädigt sowohl Einnahmeverluste als auch steigende Kosten**. * klassische Tierversicherungen decken ausschließlich Tierverluste ab, jedoch nicht die resultierenden Folgeschäden! ** sofern sie den vereinbarten Selbstbehalt übersteigen Jahrestagung ARGE 2015

5 Verteilung der Marktanteile
Die VTV ist Marktführer am deutschen Versicherungsmarkt für landwirtschaftliche Tierversicherungen: Marktvolumen: > 50 Mio. Euro Versicherungsdichte (bei VTV): Milchkühe über 40 % Zuchtschweine über 30 % Mastschweine über 20 % Mastgeflügel über 60 % Legehennen über 20 % Jahrestagung ARGE 2015

6 Versicherbare Gefahren gemäß § 1 Nr.2 der AVB EVT 01/2008 der VTV
Zusatzdeckung „EVT-N“ Übertragbare Tierkrankheiten + Diebstahl Basisdeckung „EVT-S“ Anzeigepflichtige Tierseuchen + Unfall im Tierbestand speziell für Zuchtbetriebe Zusatzdeckung Aberkennung definierter Gesundheitsstatus Zusatzdeckung Kontamination durch Schadstoffe Jahrestagung ARGE 2015

7 Versicherbare Schäden gemäß § 1 Nr. 2 der AVB EVT 01/2008 der VTV
Textauszug aus AVB § 1 Nr.2: Versicherte Schäden und Gefahren „Landwirtschaftliche Betriebe oder Gewerbebetriebe, die Tierzucht und/oder tierische Veredelungswirtschaft betreiben…. können versichert werden gegen den Ertragsschaden infolge von Tierverlusten und/oder Verminderung der tierischen Produktionsleistung Wertminderung der tierischen Erzeugnisse Unterbrechung des Produktionsverfahrens, Lieferverbote und Verkaufsbeschränkungen ...infolge der jeweils versicherten Gefahren“ Jahrestagung ARGE 2015

8 Haftzeit, Selbstbehalt und Wartezeit (AVB EVT 1/2008 der VTV )
§ 2 Nr. 2 Haftzeit Der Versicherer haftet für den Ertragsschaden, der, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 12 Monaten seit Eintritt des Schadenereignisses entsteht (Haftzeit).  (Anmerkung: Verlängerung auf 18 bzw. 24 Monate ist möglich) § 8 Nr. 1 Umfang der Entschädigung (Selbstbehalt) Zu ersetzen ist der Ertragsschaden in dem versicherten Produktionsverfahren gemäß § 1 und § 2, soweit er den vereinbarten Selbstbehalt übersteigt. . Jahrestagung ARGE 2015

9 Haftzeit, Selbstbehalt und Wartezeit (AVB EVT 1/2008 der VTV )
§ 11 Nr. 3 Wartezeit Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag rechtzeitig im Sinne von § 10 Nr. 1 zahlt, frühestens jedoch nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit. Die Wartezeit rechnet vom Versicherungsbeginn an. Die Wartezeit beträgt drei Monate für Ertragsschäden infolge behördlicher Maßnahmen nach dem Tiergesundheitsgesetz, anderer im Bestand übertragbarer Tierkrankheiten, der Aberkennung eines definierten Gesundheitsstatus sowie Beanstandungen bei amtlicher Untersuchung auf Kontamination durch Schadstoffe Derartige Ertragsschäden, deren Beginn innerhalb der Wartezeit liegt, sind auch nach Ablauf der Wartezeit grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Für sonstige Ertragsschäden entfällt die Wartezeit. Jahrestagung ARGE 2015

10 Unterschiede zur Sach-BU (FBU, STBU)
Definition Unterbrechungsschaden gemäß § 3 Nr. 1 der FBUB (R+V FBUB 2008) „Unterbrechungsschaden ist der entgehende Betriebsgewinn und Aufwand an fortlaufenden Kosten in dem versicherten Betrieb, sofern sich der Sachschaden…..“ Definition Ertragsschaden gemäß § 2 Nr.1 und § 3 Nr. 1 der AVB EVT 01/2008 der VTV „Ertragsschaden ist die Verminderung des Deckungsbeitrages gemäß § 3 Nr.1 unter Berücksichtigung der fortlaufenden Kosten in dem versicherten Produktionsverfahren….“ „Versichert ist die Verminderung des Deckungsbeitrages des versicherten Produktionsverfahrens. Der Deckungsbeitrag besteht in der Differenz zwischen den proportionalen marktfähigen Leistungen und den proportionalen Spezialkosten.. Eine Verminderung des Deckungsbeitrages liegt vor bei einem Rückgang des Erlöses der produzierten marktfähigen Erzeugnisse und/oder einer Erhöhung der Kosten für die Produktion der marktfähigen Erzeugnisse.“ Vor allem in der Schweineproduktion ist dieser definitorische Unterschied von großer Bedeutung. In Zeiten schlechter Erzeugerpreise, d.h. Jahre ohne Betriebsgewinn würde in der Sach-BU nur der Aufwand an fortlaufenden Kosten ersetzt. In der Ertragsschadenversicherung wird dagegen auch der steigende Verlust berücksichtigt. Jahrestagung ARGE 2015

11 Methodik der Schadenregulierung
Die Methodik der Schadenermittlung ist in § 15 der AVB EVT beschrieben: § 15 Umfang der Feststellung der Sachverständigen 1. Die Feststellung der Sachverständigen muss, wenn beide Parteien sich hierüber nach Eintritt eines Ertragsschadens nicht anders einigen, insbesondere Folgendes ergeben: a) eine Deckungsbeitragsrechnung des versicherten Produktionsverfahrens für das laufende Geschäftsjahr bis zum Beginn des Eintritts des Schadenereignisses und für das vorausgegangene Geschäftsjahr; b) eine Deckungsbeitragsrechnung des versicherten Produktionsverfahrens, aus der sich ergibt, wie sich der Deckungsbeitrag während der Haftzeit ohne Eintritt des Schadenereignisses gestaltet hätte; c) eine Deckungsbeitragsrechnung des versicherten Produktionsverfahrens, aus der sich ergibt, wie sich der Deckungsbeitrag während der Haftzeit infolge des Eintritts des Schadenereignisses gestaltet hat; d) ob und in welcher Weise Umstände, welche die Entschädigungspflicht des Versicherers beeinflussen, bei Feststellung des Ertragsschadens berücksichtigt worden sind. Die Deckungsbeitragsrechnungen sind im Sinne des § 3 aufzustellen. Dabei sind alle Kosten gesondert auszuweisen unter Kennzeichnung der während der Haftzeit fortlaufenden Kosten. Jahrestagung ARGE 2015

12 Schadenermittlung Abwicklung im Schadenfall
- Wie erfolgt die Berechnung der Entschädigungshöhe? – Es wird der tatsächlich entstandene Schaden am Deckungsbeitrag unter Berücksichtigung des vereinbarten Selbstbehaltes ermittelt und entschädigt. Berechnung der Schadenhöhe: Vergleichsdeckungsbeitragsrechnung auf Grundlage der biologischen Daten (ermittelt aus Produktions- und Leistungsberichten des Betriebes) letzte Durchgänge werden ausgewertet Bewertung erfolgt auf Basis der aktuellen Preise im Schadenzeitraum Bei der Schadenermittlung finden alle schadenbedingten negativen und positiven Einflüsse auf das Produktionsverfahren Berücksichtigung. Jahrestagung ARGE 2015

13 Betriebliche Datengrundlage
Abwicklung im Schadenfall - Welche Schadenunterlagen werden benötigt? - Biologische Daten der letzten drei Wirtschaftsjahre vor Schadenbeginn und ab Schadenbeginn bis Ende der Haftzeit, alternativ: Betriebszweigauswertung Fragen zum Gesundheitsstatus Produktions- und Leistungsbericht der letzten drei Jahre vor Schadenbeginn und für die Haftzeit, z.B. Sauenplanerauswertung detaillierte Umsatzauskunft ab 12 Monate vor Schadenbeginn bis Haftzeitende Aufstellung aller Aufwendungen, die dem Produktionsverfahren direkt zuzuordnen sind Labordiagnostische Untersuchungsbefunde, die den aufgetretenen Schaden nachweisen sowie alle weiteren labordiagnostischen Untersuchungsbefunde der letzten 12 Monate vor Schadeneintritt Schriftwechsel mit der Veterinärbehörde bzw. die behördlichen Anordnungen sowie den Schriftwechsel mit der Tierseuchenkasse Erklärung zur Umsatzsteuerregelung Gewinn- und Verlustrechnung, Kontenjournale, Vieh-Naturalberichte aus der steuerlichen Buchführung für die letzten drei Wirtschaftsjahre Bescheinigung der Tierkörperbeseitigungsanstalt für die Tierverluste der letzten drei Jahre vor Schadenbeginn und für den Haftzeitraum Jahrestagung ARGE 2015

14 Besonderheiten in der Schadenabwicklung
Die landwirtschaftliche Tierproduktion ist ein biologischer Prozess und von vielen Faktoren positiv oder negativ beeinflussbar wesentliche Einflussfaktoren Stallklima Futterqualität Futterzusammensetzung (Rationsgestaltung) Wasserqualität (technische Probleme, eigene Brunnen) Hygienemanagement Tiergesundheitsmanagement (Diagnostik, Impfprogramme, Prophylaxe, Quarantänisierung bei der Eingliederung von Zukaufstieren….) Tierzukauf (Gesundheitsstatus und Anzahl der Herkunftsbetriebe) Fruchtbarkeitsmanagement Eine Optimierung dieser Faktoren hat insbesondere bei krankheitsbedingten Schäden enormen Einfluss auf den Schadenverlauf und damit auch auf die Schadenhöhe. Deshalb bedeutet Schadenbearbeitung auch intensive Beratung und im Bedarfsfall Zuziehung weiterer Experten (Fachtierärzte, Fachberater …) auf Kosten des Versicherers Jahrestagung ARGE 2015

15 Problemfälle in der Schadenabwicklung
In dem Zeitraum von 1993 bis 2015 wurden insgesamt Schäden bearbeitet und abgewickelt. Davon entfallen auf Rinderproduktion, auf die Schweineproduktion und auf Geflügel. Nur in wenigen Einzelfällen kam es zu Differenzen zwischen VU und VN und „rechtlichen“ Auseinandersetzungen. Hauptgründe: verspätete Schadenmeldung deutlich nach Ablauf der Haftzeit konkreter Beginn eines Schadenereignisses (nur bei krankheitsbedingten Schäden) Obliegenheitsverletzungen , nicht angezeigte Gefahrerhöhungen fehlerhafte Datengrundlagen fehlerhafte buchhalterische Abgrenzung von Kosten bei Betriebsteilungen Verstoß gegen Schadenminderungspflichten Abgrenzung schadenbedingter und nicht schadenbedingter Einflüsse auf das Betriebsergebnis Abgrenzung versicherter Gefahren (Krankheiten nicht versichert, Meldung als Unfallschaden) Jahrestagung ARGE 2015

16 Beispiele für „Streitfälle“
Der „Klassiker“ verspätete Schadenmeldung deutlich nach Ablauf der Haftzeit Milcherzeugender Betrieb meldet Schaden wegen Euterproblemen Auslöser für Meldung ist Reaktion der Molkerei auf Anzahl somatischer Zellen in der Ablieferungsmilch (Preisabschlag und Androhung einer Abnahmesperre) im Rahmen der Schadenprüfung wird festgestellt, dass im Rahmen der Milchleistungsprüfung seit vielen Monaten deutlich überhöhte Zellzahlen vorliegen, gemäß Sicherheitsrichtlinien für diesen Fall vorgeschriebene Milchproben mit Resistenztests sind nicht erfolgt, d.h. gravierende Obliegenheitsverletzung in der Regel hochwirksame Schadenminderungs- und Verhütungsmaßnahmen sind nicht erfolgt (wie Melkzeug-Zwischendesinfektion, geändertes Hygienemanagement, rechtzeitige Merzung therapieresistenter Tiere usw.) Konsequenz: Schadenbeginn deutlich vor Meldung, d.h. Haftzeitraum beginnt wesentlich früher Obliegenheitsverletzung und Verstoß gegen Schadenminderungspflicht mit entsprechender Auswirkung auf Schadenersatzleistung (ggf. Quotelung) Jahrestagung ARGE 2015

17 Beispiele für „Streitfälle“
Die Betriebsteilung aus steuerlichen und/oder genehmigungsrechtlichen Gründen Aufteilung einer geschlossenen Produktionseinheit in Teilbetriebe ( Betrieb Hr. Meier, Betrieb Fr. Meier, Meier GBR) Zuordnung insbesondere von Kosten ist manchmal eher „willkürlich“ und erfolgt mehr aufgrund steuerlicher Aspekte als aus produktionstechnischen Gegebenheiten (insbesondere Tierarztkosten, Zukaufsfuttermittel) Datengrundlage der Teilbetriebe ist deshalb im Schadenfall nur bedingt aussagekräftig Bei der Versicherung von Betriebsteilungen deshalb Vereinbarung, dass im Schadenfall Daten aller Betriebsteile bei der Schadenermittlung zur Verfügung gestellt und berücksichtigt werden Konsequenz: aufwändigere/erschwerte Schadenbearbeitung ggf. Differenzen zwischen VN und VU hinsichtlich der korrekten Zuordnung Hilfsmittel Plausibilitätsprüfungen hinsichtlich Futterverwertung, Detailanalyse der Futtermittelrechnungen (Inhalte und Energiestufe und Tierbestand) und Detailanalyse der Tierarztrechnungen und Medikamentenabgabebelege (Diagnosen , Medikamente, Datum …) Jahrestagung ARGE 2015

18 Beispiele für „Streitfälle“
Regresse VU tritt über Ertragsschadenversicherung in Vorleistung und reggressiert bei Verursachern futtermittelbedingte Schäden (Aflatoxine, Mischfehler, Schadstoffe..) häufig erschwert durch fehlende oder unsachgemäß genommene Rückstellproben Kausalität in der Regel schwer nachweisbar Ausfall von Lüftungsanlagen infolge technischer Mängel und fehlerhafte Installation Hinzuziehung von Sachverständigen Problem Zusammenwirken mehrerer Ursachen (Überspannung und techn. Mängel) eigene Wasserversorgung, fehlerhafte Herstellung der Brunnenanlage falsche Konstruktion ermöglicht Einsickern von kontaminiertem Oberflächenwasser Problem direkter Nachweis der Kausalitäten Jahrestagung ARGE 2015

19 Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Jahrestagung ARGE 2015

20 Backup Jahrestagung ARGE 2015

21 PRRS mit Sekundärinfektion
Schadenbeispiel Ertragsschadenversicherung (EVT) Ausführliches Schadenbeispiel PRRS mit Sekundärinfektion Schadenszenario: Sauen, 27 Ferkel, 2-Wochen-Rhythmus Im Bestand kommt es zu Spätaborten und Würfen mit lebensschwachen Ferkeln. In der Folge verlagert sich das Geschehen in den Aufzuchtbereich mit Atemwegsproblemen. Die Zahl der abgesetzten Ferkel pro Sau und Jahr fällt um 3. Die Aufzuchtverluste steigen von 1,5 auf 3,5%. Die Reproduktionsrate steigt auf 45%. Die Tierarztkosten steigen um 65 € je Sau (insbesondere PRRS-Impfung der Ferkel). Der Ferkelfutteraufwand je verkauftes Ferkel steigt um 2,8 kg. Jahrestagung ARGE 2015

22 PRRS Schadenbeispiel Ertragsschadenversicherung (EVT)
Entschädigungsleistung Ausführliches Schadenbeispiel: PRRS Referenzzeitraaum Haftzeitraum Schad-wirkung Einheit Preis / Einheit Gesamt Qualitätsferkel Handelsferkel Altsauen Summe Erlöse 1. Der Haftzeitraum entspricht dem Zeitraum von Schadenereignis bis 12 Monate nach Schadenereignis. Schad-wirkung Einheit Preis / Einheit Gesamt Sauenfutter Ferkelfutter Jungsauen Kosten Tiergesundheit und Untersuchungen Besamung Wasser / Energie Beiträge (Versicherung / Tierseuchenkasse) Summe Kosten 2. Der Referenzzeitraum (= Vergleichszeitraum) ergibt sich aus den vergangenen drei Wirtschaftsjahren. 3. Aus der Abweichung zwischen Referenz- und Haftzeitraum ergibt sich die Schadwirkung. Die Summe der Schadwirkungen (Schadwirkung aus Erlösen plus Schadwirkung aus Spezialkosten) ergibt den Deckungsbeitragsverlust. Dieser wird abzüglich vereinbartem Selbstbehalt im Schadenfall entschädigt. Jahrestagung ARGE 2015

23 Schadenbeispiel Ertragsschadenversicherung (EVT)
Entschädigungsleistung Ausführliches Schadenbeispiel: PRRS Schadenszenario Im Bestand kommt es zu Spätaborten und Würfen mit lebensschwachen Ferkeln. In der Folge verlagert sich das Geschehen in den Aufzuchtbereich mit Atemwegsproblemen. Die Zahl der abgesetzten Ferkel pro Sau und Jahr fällt um 3. Die Aufzuchtverluste steigen von 1,5 auf 3,5%. Die Reproduktionsrate steigt auf 45%. Die Tierarztkosten steigen um 65 € je Sau (insbesondere PRRS-Impfung der Ferkel). Der Ferkelfutteraufwand je verkauftes Ferkel steigt um 2,8 kg. Proportionale Marktleistung Schad-wirkung Einheit Preis / Einheit Gesamt Qualitätsferkel Handelsferkel Altsauen Summe Erlöse Referenzzeitraum Haftzeitraum 21.600 65 € 15.000 65 € - - - 3.850 55 € 250 180 € 310 180 € 1. Die zur Berechnung benötigten Daten werden den eingereichten Schadenunterlagen entnommen. 2. Die Berechnung erfolgt auf Basis der aktuellen Preise im Schadenzeitraum. 3. Einheit x Preis je Einheit = Marktleistung in diesem Bereich 4. Die Differenz aus gesamter Marktleistung im Referenzzeitraum zu der gesamten Marktleistung im Haftzeitraum ergibt die Schadwirkung im Marktleistungsbereich. Jahrestagung ARGE 2015

24 Schadenbeispiel Ertragsschadenversicherung (EVT)
Entschädigungsleistung Ausführliches Schadenbeispiel: PRRS Schadenszenario Im Bestand kommt es zu Spätaborten und Würfen mit lebensschwachen Ferkeln. In der Folge verlagert sich das Geschehen in den Aufzuchtbereich mit Atemwegsproblemen. Die Zahl der abgesetzten Ferkel pro Sau und Jahr fällt um 3. Die Aufzuchtverluste steigen von 1,5 auf 3,5%. Die Reproduktionsrate steigt auf 45%. Die Tierarztkosten steigen um 65 € je Sau (insbesondere PRRS-Impfung der Ferkel). Der Ferkelfutteraufwand je verkauftes Ferkel steigt um 2,8 kg. Proportionale Spezialkosten Durch analoge Vorgehensweise erhält man die Schadwirkung im Spezialkostenbereich. Referenzzeitraum Haftzeitraum Schad-wirkung Einheit Preis / Einheit Gesamt Sauenfutter (13 dt / Sau) 10.400 32 € - Ferkelfutter (35 kg / Ferkel) 7.560 37 € 5.670 Kosten Jungsauenzukauf 280 350 € 360 Kosten Tiergesundheit und Medikamente 800 130 € 195 € Besamung 35 € Wasser / Energie Beiträge (Versicherung / Tierseuchenkasse) 8.000 € Summe Kosten Jahrestagung ARGE 2015

25 = Gesamt-entschädigung
Schadenbeispiel Ertragsschadenversicherung (EVT) Entschädigungsleistung Ausführliches Schadenbeispiel: PRRS Schadenszenario Im Bestand kommt es zu Spätaborten und Würfen mit lebensschwachen Ferkeln. In der Folge verlagert sich das Geschehen in den Aufzuchtbereich mit Atemwegsproblemen. Die Zahl der abgesetzten Ferkel pro Sau und Jahr fällt um 3. Die Aufzuchtverluste steigen von 1,5 auf 3,5%. Die Reproduktionsrate steigt auf 45%. Die Tierarztkosten steigen um 65 € je Sau (insbesondere PRRS-Impfung der Ferkel). Der Ferkelfutteraufwand je verkauftes Ferkel steigt um 2,8 kg. Soll (EUR) Ist (EUR) Schadwirkung (EUR) Erlöse - Kosten = Deckungs-beitrag = Ertrags-schaden - vertraglich vereinbarter Selbstbehalt = Gesamt-entschädigung Jahrestagung ARGE 2015

26 Schadenursachen Ertragsschadenversicherung (EVT) 1993-2015
Jahrestagung ARGE 2015

27 Schadenursachen Ertragsschadenversicherung (EVT) 1993-2015
Jahrestagung ARGE 2015

28 Schadenursachen Ertragsschadenversicherung (EVT) 1993-2015
Unfall = Ausfall Lüftungsanlagen und Hitzeschäden Jahrestagung ARGE 2015


Herunterladen ppt "Inhalte Einleitung Auszüge aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB EVT 2008) Ertragsschadenversicherung und wesentliche Unterschiede zur Sach-BU."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen